Tagfahrlicht: Fahren mit Nebelscheinwerfern
Moin!
Vor längerer Zeit wurde hier mal darüber diskutiert, daß man mit Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht fahren kann. Es gab sogar ein extra dafür konstruiertes Modul, welches man sich in die Elektrik einbauen lassen konnte.
Frage:
Wer hat damit welche Erfahrung gemacht?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Diese rollenden Weihnachtsbäume, die auch als Lkw bezeichnetwerden, sehe ich jeden Tag 🙂
Ich schere mich nur um sicherheitsrelevante Sachen die die Betriebserlaubnis bedrohen.
Und nen gedimmter Nebelscheinwerfer gehört für mich nicht dazu. Sorry.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sippi-1
du hast eine PNZitat:
Original geschrieben von MGZT-TFan
Hallo Fangemeinde,da ich mir auch nicht solche "Möchte-Gern" LED-TFLs an meinen wunderschönen CLS (219) frickeln will, aber auch nicht gleich die Xenons anmachen möchte, um gesehen zu werden, würde ich mich auch freuen, wenn hier noch mal jemand postet, wie man nur die Nebelscheinwerfer als TFLs angehen lassen kann. (ohne Standlicht)
Mit Standlicht geht zwar auch, ist dann aber die Nebelversion, die ich gar nicht will. Am besten wäre natürlich, eine Xenonfarbene Lampe, die weniger Leuchtkraft hat (35 oder 25 Watt) und im Gehäuse der Nebelscheinwerfer "wohnt".
Grüße
Hallo Sippi, geht das beim W211 auch, dass man nur die Nebler ohne Standlicht anmacht??
Hallo Leute!
Wollte mich dann auch mal zu dem Thema TFL melden.Hatte vorher einen Passat 3C Variant,bei diesem hatte ich die NSW von einem Bekannten einfach als TFL im Steuergerät programieren lassen.
Da weiter oben einige behaupteten,das dadurch die BE erlischt kann ich nur sagen das ist völliger quatsch,denn ich war damit sogar beim TÜV.
Und ich denke wenn der TÜV dies bei einer HU nicht bemängelt wird auch kein Polizist dazu etwas sagen können,geschweige denn eine BE erlöschen.
Ich hatte das gleiche Problem auch schon beruflich mit meinem LKW,da meinte ein Polizist ich hätte am Anhänger zu viele Rückleuchten(je Seite 2 Mehrkammerleuchten mit allen Funktionen)und wollte dafü 35€ von mir haben.Als ich Ihm dann die TÜV Plakette zeigte und das der Anhänger gerade 2 Wochen zugelassen war und ab Werk so ausgeliefert wurde war er ganz schnell ruhig und verschwunden.
Jetzt habe ich aber noch die Frage an diejenigen die sich mit Stardiagnose auskennen ob die Einstellung von meinem Passat auch bei meinem VorMopf Modell machbar ist,also man einfach im Lichtsteuergerät das umprogrmieren kann.
Wäre für Info´s dankbar und evtl. habt Ihr gleich eine Adresse für mich im Raum HH/S-H/M-V
Danke und allzeit gute Fahrt.
Nur weil dem TÜV etwas nicht auffällt ist das noch lange nicht eingeragen, abgenommen, genehmigt oder gar genehmigungsfähig. Auch wird dadurch kein Gutachten vom Himel fallen oder eine ABE erteilt.
Der TÜV erhebt nicht den Anspruch auf "Gottheit" oder "Allwissen".
Es lässt sich nicht programmieren - zumindest nicht beim 211er
Und wenn Du mit einem nicht zulassungsfähigen "Beleuchtungspaket" unterwegs bist und es einem Polizisten auffällt kann er trotzdem an den Karren fahren.
Mängelkarte, unerlaubter Licht-Umbau, etc.
Ob er das tut oder nicht steht auf einem anderen Blatt.