Tagfahrlicht färben
Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überkleben, von der Lichtwirkung kann man davon ausgehen, dass ein leicht bläulicher schimmer durchkommt, ansonsten im Betrieb aber nicht zu sehen, dass die Folie da ist, im Stand dann schon eher. Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?
Zur Info die Tagfahrlichter sind im Scheinwerfer integriert im unteren bereich und machen einen Streifen von ca 2-3 cm aus. Abblend- und Fernlicht sind nicht betroffen.
Hier mal ein Musterbild:
http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en
So ähnlich will ichs auch machen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RockstarCRZ
Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... 🙁
Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.
Faerb lieber Ostereier 😉 Auf gut glueck vor nem Tuningtreff ist die chance am hoechsten erwischt zu werden
99 Antworten
Ich finde etwas Individualisierung, solang man niemanden damit gefährdet nicht schlimm.
Und bei dem Tagfahrlicht das eh noch keine Pflicht ist, finde ich nichts was mich daran stören würde wenn Rockstar nur die Folie dran klebt und nicht mit der Leistung rumspielt 😉
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Ich finde etwas Individualisierung, solang man niemanden damit gefährdet nicht schlimm.Und bei dem Tagfahrlicht das eh noch keine Pflicht ist, finde ich nichts was mich daran stören würde wenn Rockstar nur die Folie dran klebt und nicht mit der Leistung rumspielt 😉
Ganz stimmt das so nicht.
Es wurde doch festgelegt, dass ALLE
Neufahrzeugeab einem bestimmten Datum mit TFL ab Werk augestattet sein
müssen.
Die Typengenehmigung wurde mit dem vom Werk verbauten TFL erteilt. Das ist der Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wie kommst du hier auf ein Erlöschen der BE?Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wir sind hier im Bereich Erlöschen der BE ...
Ob tatsächlich ist immer eine Einzelfallentscheidung anhand der konkreten Situation, aber "im Bereich" ist man damit ganz sicher und ein tatsächliches Erlöschen sehr wahrscheinlich:
Erlöschen der BE erfolgt nach §19.2 StVZO, die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden, infolge der Änderung dann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (OLG Köln NZV 97 283).
Eine konkrete Gefährdung ist dabei nicht zwingend Voraussetzung, "ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit" reicht aus und die tritt ein, wenn eine unzulässige lichttechnische Einrichtung unnötige Aufmerksamkeit erzeugt oder andere Verkehrsteilnehmer irritieren kann (OLG Düsseldorf NZV 95 329).
Dieses Lichtgimmik ist unzulässig, vorsätzlich herbeigeführt und erregt Aufmerksamkeit - und damit ist dann auch der Apfel geschält.
Der einzig mögliche Diskussionspunkt wäre dieses "unnötige Aufmerksamkeit" und hier wird es dann auch widersprüchlich zum Anbaugrund. Es wird doch nur wegen eben einer solchen Wirkung angebaut. Lichtgimmiks außen werden angebaut, um aufzufallen aber genau das dürfen sie nicht, wenn man nur 20 Euro Bußgeld (Verwarnungsgeld) wegen einem einfachen "unzulässige Beleuchtung" haben möchte.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Und bei dem Tagfahrlicht das eh noch keine Pflicht ist, ...
Natürlich ist es Pflicht. Siehe ECE R-48 unter Nummer 6.19:
...
6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1 Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden...
...
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Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.
Gelbe Nebelscheinwerfer bringen sehr wohl was, weil man damit mehr sieht. Die gelbliche Lichtfrequenz durchdringt den Nebel besser. Dadurch hat man weniger Eigenblendung, was angenehmer für die Augen ist. Das ist vergleichbar wie mit den gelben Brillen, womit man besser sehen soll. Nur haben die Brillen den Nachteil, das man die bereits schlechte Ausleuchtung mit weißem, oder noch schlechter ausleuchtenden bläulichem Xenonlicht noch weiter verschlechtert. (OK, das bläuliche Xenonlicht hat man bei Nebel ja nicht, weil man ohne Abblendlicht fährt.) Ich selbst habe eine Folie zurechtgeschnitten, die ich mir bei wirklich starkem Nebel nachts auf die Nebelscheinwerfer klebe. Die Polizei wird mich dabei wohl nie erwischen, weil sie es bei einer sicht von unter 10 Metern nicht sieht, obwohl sie mich wegen den Umständen angespaster Fahrweise anschließend zu Fuß jagen könnte...
Aber obwohl ich selbst eine Folie in geringsten Ausnahmefällen benutze muss ich hier mit dem Kopf schütteln. Man geht als Zuschauer über ein Tuningtreffen, sieht was besonderes (anders leuchtendes Tagfahrlicht), geht hin um es sich anzugucken, und sieht da ne (eventuell schlecht) aufgeklebte Folie drauf. Bis hierhin ist es ja erlaubt, wenn es sich um ein abgesperrtes Grundstück handelt. Wärend der Fahrt fällt die Folie dann nicht mehr auf, aber dann kommt die STVO ins Spiel. Sehen die Herren in grün dann "was besonderes" guckten sie sich das dann genau so an, wie die Zuschauer auf dem Tuningtreffen. Die Befungis den Wagen anzuhalten haben sie ja...
Wenn man sein TFL schon verändern möchte, dann sollte es mit richtigem Tuningzubehör geschehen. Eine gute Freundin von mir hat das werkseitige Tagfahrlicht von ihrem Audi deaktivieren lassen, weils miserabel aussah, wie es auf einer Seite ausgeht, weil man den Blinker setzt. Dafür hat sie nun an einer anderen Stelle ein TFL, denn ganz weglassen ist ja verboten bei den neueren Modellen...
Zitat:
Original geschrieben von dopero
Natürlich ist es Pflicht. Siehe ECE R-48 unter Nummer 6.19:Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Und bei dem Tagfahrlicht das eh noch keine Pflicht ist, ...
...
6.19.7 Elektrische Schaltung
6.19.7.1 Tagfahrleuchten müssen automatisch eingeschaltet werden...
...
In Deutschland nicht.
Ansonsten wäre ich letzten Monat mit meinem Volvo nicht durch die HU gekommen, oder?
Nachrüstpflicht besteht afaik nur für Blinker.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Gelbe Nebelscheinwerfer bringen sehr wohl was, weil man damit mehr sieht. Die gelbliche Lichtfrequenz durchdringt den Nebel besser. Dadurch hat man weniger Eigenblendung, was angenehmer für die Augen ist.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.
Hmm. Bisher kam ich mit meinen weißen Neblern gut zurecht. Gerade nachts bei dichtem Nebel sind an meinen Autos die Hauptscheinwerfer ausgeschaltet und nur Begrenzungsleuchten und Nebler an. Das bringt schon eine ganze Menge.
Das mit Gelb sollte ich vielleicht mal probieren. Welche gelbe Folie kannst Du empfehlen?
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn man sein TFL schon verändern möchte, dann sollte es mit richtigem Tuningzubehör geschehen. Eine gute Freundin von mir hat das werkseitige Tagfahrlicht von ihrem Audi deaktivieren lassen, weils miserabel aussah, wie es auf einer Seite ausgeht, weil man den Blinker setzt. Dafür hat sie nun an einer anderen Stelle ein TFL, denn ganz weglassen ist ja verboten bei den neueren Modellen...
Zählt Deaktivieren da als Weglassen?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@RoadwinAus besagtem Grunde wurde ja auch die "Unterbodenbeleuchtung" sofort verboten!
auch mal wieder nix...
ubb sind nicht verboten. gibts z.b. von foliatec MIT e zeichen und MIT zulassung. einzig die beschaltung der selbigen ist der knackpunkt. im übrigen hat nahezu jeder neuwagen eine serienmässige ubb. nur halt nicht beim fahren.
@meehster
pflicht bei NEUFAHRZEUGEN. 😉 es ging wohl um die formulierung "ist nicht pflicht"...und genau das ist falsch. bei fahrzeuge am demn stichtag x sind die pflicht, alles davor hat bestandsschutz. gilt im übrigen auch für seitenblinkern, 3. bremslicht. nebenschlussleuchten, lichtaustrittskanten, roten blinkenr und sonstigem.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ubb sind nicht verboten. gibts z.b. von foliatec MIT e zeichen und MIT zulassung. einzig die beschaltung der selbigen ist der knackpunkt. im übrigen hat nahezu jeder neuwagen eine serienmässige ubb. nur halt nicht beim fahren.
Achtung!
Hier bitte nicht (zugelassene) Umfeld- bzw. Einstiegsbeleuchtung mit (verbotener) Unterbodenbeleuchtung verwechseln.
Dieser Irrtum ist leider weit verbreitet.
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Ob tatsächlich ist immer eine Einzelfallentscheidung anhand der konkreten Situation, aber "im Bereich" ist man damit ganz sicher und ein tatsächliches Erlöschen sehr wahrscheinlich ...Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wie kommst du hier auf ein Erlöschen der BE?Dieses Lichtgimmik ist unzulässig, vorsätzlich herbeigeführt und erregt Aufmerksamkeit - und damit ist dann auch der Apfel geschält.
Der einzig mögliche Diskussionspunkt wäre dieses "unnötige Aufmerksamkeit" und hier wird es dann auch widersprüchlich zum Anbaugrund. Es wird doch nur wegen eben einer solchen Wirkung angebaut.
Da Probelm kenn ich, aber aus meiner persönlichen Sicht seh i h hier keine Gefährdung und somit kein Erlöschen der BE.
Aber das entscheidet jeder Polizist nunmal für sich. Die entgültige Entscheidung hat dann ggf. ein Richter!
Ich würde lediglich wegen Verstoß gegen Beleuchtubgsvorschriften verwarnen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich würde lediglich wegen Verstoß gegen Beleuchtungsvorschriften verwarnen.
Ist auch nichts dagegen einzuwenden 😉
Aus meiner Erfahrung von speziell Tuningtreffen ist auch eher anzunehmen, dass dieses hier eventuell "harmlos" ausgehen wird. Es wird zwar massiv auf den Zufahrtstraßen zu derartigen Treffen kontrolliert, aber primär die tatsächliche Verkehrssicherheit und weniger als reiner Spaßverderber durch maximal mögliche Strafen und Folgen.
Hier wird es in der Praxis vermutlich eher ein "mach die Folien jetzt hier runter und lass in Zukunft solchen Blödsinn" mit 20 Euro als Erinnerungshilfe geben. Ein manipuliertes Tagfahrlicht wird grundsätzlich auch nicht ganz so schwerwiegende Folgen in einer Bewertung haben, wie ein "Nachtlicht" bei dem ein anderer Autofahrer nicht mehr zwischen einem Auto und dessen Bewegungsrichtung oder einem Musikdampfer unterscheiden kann.
Aber eben im Rahmen der Fragestellung und der vorhergehenden Antwort auf das mögliche Strafmaß, auf den ich eingegangen bin, dann doch mit auch deutlich unangenehmeren Folgen als "durchsetzbarer Rechtsanspruch" zu kalkulieren.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Eine gute Freundin von mir hat das werkseitige Tagfahrlicht von ihrem Audi deaktivieren lassen, weils miserabel aussah, wie es auf einer Seite ausgeht, weil man den Blinker setzt.
Bei den meisten Steuergeräten ist diese Funktion abschaltbar. In wie weit es erlaubt ist entzieht sich meiner Kenntnis.
@onkel-howdy
Das Verbot gilt für das Einschalten während des Fahrens!! Kannst du mir die Automarken nennen, die ihre Neuwagen serienmäßig oder gegen Aufpreis mit UBB ausliefern? Da bin ich mal gespannt auf deine Antwort, weil ich da eine enorme Wissenslücke hätte, die du bei mir schließen könntest. Man ist ja willens, jeden Tag Neues zu lernen.
UBB ist übrigens im Stand als Aussteighilfe gestattet oder auf dem Privatgelände kann man es leuchten lassen - stundenlang wenn man will. Muss toll sein!!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Das Verbot gilt für das Einschalten während des Fahrens!! Kannst du mir die Automarken nennen, die ihre Neuwagen serienmäßig oder gegen Aufpreis mit UBB ausliefern? Da bin ich mal gespannt auf deine Antwort, weil ich da eine enorme Wissenslücke hätte, die du bei mir schließen könntest. Man ist ja willens, jeden Tag Neues zu lernen.
UBB ist übrigens im Stand als Aussteighilfe gestattet oder auf dem Privatgelände kann man es leuchten lassen - stundenlang wenn man will. Muss toll sein!!
Mir ist kein einziger Hersteller bekannt, der eine Unterbodenbeleuchtung anbeitet. Ausstiegshilfen hingegen sind mir bekannt, aber die leuchten nicht unters Fahrzeug, sondern daneben. Deshalb sind sie auch meistens in den Außenspiegeln, oder den Türgriffen.
Ob nun eine Unterbodenbeleuchtung an sich gesetzlich erlaubt, oder verboten ist juckt mich erlich gesagt nicht, weil die Antwort ganz einfach ist. Wenn man eine Unterbodenbeleuchtung kauft, dann muss man eh eine ABE haben, fehlt die ABE, dann ist es nicht zugelassen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Da Probelm kenn ich, aber aus meiner persönlichen Sicht seh i h hier keine Gefährdung und somit kein Erlöschen der BE.
Aber das entscheidet jeder Polizist nunmal für sich. Die entgültige Entscheidung hat dann ggf. ein Richter!
Ich würde lediglich wegen Verstoß gegen Beleuchtubgsvorschriften verwarnen.
Ich glaub, du wüsstest nicht, was du machen würdest, wenn du wirklich Polizist bist. Es geht ja in einigen Orten um eine gute Beurteilung...
Das ist ja in dem Video zu sehen.
http://www.motor-talk.de/.../...rt-aber-immer-bestritten-t4385814.html
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Hmm. Bisher kam ich mit meinen weißen Neblern gut zurecht. Gerade nachts bei dichtem Nebel sind an meinen Autos die Hauptscheinwerfer ausgeschaltet und nur Begrenzungsleuchten und Nebler an. Das bringt schon eine ganze Menge.Zitat:
Original geschrieben von MvM
Gelbe Nebelscheinwerfer bringen sehr wohl was, weil man damit mehr sieht. Die gelbliche Lichtfrequenz durchdringt den Nebel besser. Dadurch hat man weniger Eigenblendung, was angenehmer für die Augen ist.Das mit Gelb sollte ich vielleicht mal probieren. Welche gelbe Folie kannst Du empfehlen?
Es muss eine Folie sein, die Wärme verkraftet.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zählt Deaktivieren da als Weglassen?Zitat:
Original geschrieben von MvM
Wenn man sein TFL schon verändern möchte, dann sollte es mit richtigem Tuningzubehör geschehen. Eine gute Freundin von mir hat das werkseitige Tagfahrlicht von ihrem Audi deaktivieren lassen, weils miserabel aussah, wie es auf einer Seite ausgeht, weil man den Blinker setzt. Dafür hat sie nun an einer anderen Stelle ein TFL, denn ganz weglassen ist ja verboten bei den neueren Modellen...
Nein, es wurde ein "zusätzliches" TFL neben den Nebelscheinwerfern angebracht.
Die Lichtleiste in den Scheinwerfern ist noch da, aber sie leuchtet nur noch als Standlicht, und nicht mehr als TFL. Das weglassen des TFL ist ja bei neueren Fahrzeugen verboten.
Manche verwechseln das Wörthersee-Treffen mit dem realen Straßenverkehr und der gültigen Fassung der StVO..... 😉