Tagfahrlicht färben
Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überkleben, von der Lichtwirkung kann man davon ausgehen, dass ein leicht bläulicher schimmer durchkommt, ansonsten im Betrieb aber nicht zu sehen, dass die Folie da ist, im Stand dann schon eher. Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?
Zur Info die Tagfahrlichter sind im Scheinwerfer integriert im unteren bereich und machen einen Streifen von ca 2-3 cm aus. Abblend- und Fernlicht sind nicht betroffen.
Hier mal ein Musterbild:
http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en
So ähnlich will ichs auch machen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RockstarCRZ
Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... 🙁
Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.
Faerb lieber Ostereier 😉 Auf gut glueck vor nem Tuningtreff ist die chance am hoechsten erwischt zu werden
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Das war einmal vor laaanger Zeit.Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Nach vorne gelb ist auch ok 😉
Die Franzmänner bauen schon lange keine gelben Lampen mehr ein.
Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Das war einmal vor laaanger Zeit.
Die Franzmänner bauen schon lange keine gelben Lampen mehr ein.
Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von RockstarCRZ
Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überklebenHier mal ein Musterbild:
http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en
So ähnlich will ichs auch machen.
Das sieht einfach nur scheisse aus .
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.
Geht auch bei aktuellen Fahrzeugen. Durch das gelbe Licht kann das menschliche Auge übrigens Kontraste besser wahrnehmen
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Geht auch bei aktuellen Fahrzeugen. Durch das gelbe Licht kann das menschliche Auge übrigens Kontraste besser wahrnehmenZitat:
Original geschrieben von FabJo
Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.
Zuviel CSI geguckt. 😁
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.
is quark...
glebe nsw kannst auch an einem 2013er rolls nachrüsten wen man mag. steht sogar in der stvo drinne. §52...
Zitat:
Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl
S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili
76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe
der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die
jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende
Farbbezeichnungen verwendet worden:
„hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in
Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
„gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
„selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote
3
Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen
das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in
§ 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur
Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.
ach ja und ob nun gelbes licht was bringt das is n anderer fred.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Da kann man nur mit dem Kopf schütteln auf welche Ideen manche Hirnkranke kommen. 😰
kann man sein mißfallen nicht bekunden ohne persönlich und Beleidigend zu werden?Manchmal kann man nur den Kopf schütteln wie manche hier einen einzeiler raushauen,ohne das Hirn einzuschalten^^
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Zuviel CSI geguckt. 😁Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Geht auch bei aktuellen Fahrzeugen. Durch das gelbe Licht kann das menschliche Auge übrigens Kontraste besser wahrnehmen
Erfahrungen aus dem Mountainbikesport (Stichwort: Nightride) 😉
Also ich habs nur Interessehalber gefragt, braucht euch jetzt nicht wegen mir streiten, habe noch genug andere Ideen😉
Zitat:
Original geschrieben von Wimbowambo
Erfahrungen aus dem Mountainbikesport (Stichwort: Nightride) 😉Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Zuviel CSI geguckt. 😁
oder whiteout. aber das wird ja immer gern untern tisch gekehrt.
Zitat:
Original geschrieben von RockstarCRZ
Mal angenommen, man würde mich kurz vor nem Treffen erwischen bzw weil ich spontan noch ne Kiste Bier und Grillgut holen gehe....
Dann darfst du eventuell noch ins Röhrchen pusten.
Zitat:
Unpassendes Zitat und unpassende Bemerkung editiert - twindance/MT-Moderation
@RockstarCRZ ich finde deine Idee nicht schlecht, würde rein optisch schon cool aussehen 😁
Wenn es nicht allzu stark auffällt wird's wahrscheinlich eh kein Blaumann merken, und wenn doch sind die Strafen gering:
www.bussgeldstrafe.de/bussgeldkatalogbussenkatalog/licht.html
Gruß
FX
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
..., und wenn doch sind die Strafen gering:
Eine Bewertung, ob "gering" oder "richtig Aua" sollte man bei knapp 160 Euro und 3 Punkte dem TE selbst überlassen.
Wir sind hier im Bereich Erlöschen der BE und das ist seit 1.6.12 ein eigenständiger Tatbestand mit
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
(jeweils +23,50 Porto und Verpackung)
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Eine Bewertung, ob "gering" oder "richtig Aua" sollte man bei knapp 160 Euro und 3 Punkte dem TE selbst überlassen.Zitat:
Original geschrieben von F-X5
..., und wenn doch sind die Strafen gering:Wir sind hier im Bereich Erlöschen der BE und das ist seit 1.6.12 ein eigenständiger Tatbestand mit
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
(jeweils +23,50 Porto und Verpackung)
Wie kommst du hier auf ein Erlöschen der BE?