Tagfahrlicht färben

Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überkleben, von der Lichtwirkung kann man davon ausgehen, dass ein leicht bläulicher schimmer durchkommt, ansonsten im Betrieb aber nicht zu sehen, dass die Folie da ist, im Stand dann schon eher. Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?
Zur Info die Tagfahrlichter sind im Scheinwerfer integriert im unteren bereich und machen einen Streifen von ca 2-3 cm aus. Abblend- und Fernlicht sind nicht betroffen.
Hier mal ein Musterbild:
http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en
So ähnlich will ichs auch machen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ


Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... 🙁
Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.

Faerb lieber Ostereier 😉 Auf gut glueck vor nem Tuningtreff ist die chance am hoechsten erwischt zu werden

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Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Nach vorne gelb ist auch ok 😉

Das war einmal vor laaanger Zeit.
Die Franzmänner bauen schon lange keine gelben Lampen mehr ein.

Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Das war einmal vor laaanger Zeit.
Die Franzmänner bauen schon lange keine gelben Lampen mehr ein.

Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉

Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.

Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ


Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überkleben

Hier mal ein Musterbild:
http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en
So ähnlich will ichs auch machen.

Das sieht einfach nur scheisse aus .

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉

Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.

Geht auch bei aktuellen Fahrzeugen. Durch das gelbe Licht kann das menschliche Auge übrigens Kontraste besser wahrnehmen

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.

Geht auch bei aktuellen Fahrzeugen. Durch das gelbe Licht kann das menschliche Auge übrigens Kontraste besser wahrnehmen

Zuviel CSI geguckt. 😁

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Kannst dir aber noch immer ganz legal gelbe Nebelscheinwerfer nachrüsten 😉

Aber nur an Oldtimer wo das früher mal Mode war.
Die gelben Dinger bringen doch nichts und als chic gilt das heute auch nicht mehr.

is quark...

glebe nsw kannst auch an einem 2013er rolls nachrüsten wen man mag. steht sogar in der stvo drinne. §52...

Zitat:

Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl
S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili
76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe
der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die
jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende
Farbbezeichnungen verwendet worden:
„hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in
Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
„gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
„selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote
3
Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen
das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in
§ 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb. Zur
Klarstellung wird auf die nachstehenden Abbildungen verwiesen.

ach ja und ob nun gelbes licht was bringt das is n anderer fred.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Da kann man nur mit dem Kopf schütteln auf welche Ideen manche Hirnkranke kommen. 😰

kann man sein mißfallen nicht bekunden ohne persönlich und Beleidigend zu werden?Manchmal kann man nur den Kopf schütteln wie manche hier einen einzeiler raushauen,ohne das Hirn einzuschalten^^

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo


Geht auch bei aktuellen Fahrzeugen. Durch das gelbe Licht kann das menschliche Auge übrigens Kontraste besser wahrnehmen

Zuviel CSI geguckt. 😁

Erfahrungen aus dem Mountainbikesport (Stichwort: Nightride) 😉

Also ich habs nur Interessehalber gefragt, braucht euch jetzt nicht wegen mir streiten, habe noch genug andere Ideen😉

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo



Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Zuviel CSI geguckt. 😁

Erfahrungen aus dem Mountainbikesport (Stichwort: Nightride) 😉

oder whiteout. aber das wird ja immer gern untern tisch gekehrt.

Zitat:

Original geschrieben von RockstarCRZ


Mal angenommen, man würde mich kurz vor nem Treffen erwischen bzw weil ich spontan noch ne Kiste Bier und Grillgut holen gehe....

Dann darfst du eventuell noch ins Röhrchen pusten.

Zitat:

Unpassendes Zitat und unpassende Bemerkung editiert - twindance/MT-Moderation

@RockstarCRZ ich finde deine Idee nicht schlecht, würde rein optisch schon cool aussehen 😁

Wenn es nicht allzu stark auffällt wird's wahrscheinlich eh kein Blaumann merken, und wenn doch sind die Strafen gering:

www.bussgeldstrafe.de/bussgeldkatalogbussenkatalog/licht.html

Gruß
FX

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


..., und wenn doch sind die Strafen gering:

Eine Bewertung, ob "gering" oder "richtig Aua" sollte man bei knapp 160 Euro und 3 Punkte dem TE selbst überlassen.

Wir sind hier im Bereich Erlöschen der BE und das ist seit 1.6.12 ein eigenständiger Tatbestand mit
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
(jeweils +23,50 Porto und Verpackung)

Und das für eine technische Änderung, deren Nutzwert gleich Null ist...

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von F-X5


..., und wenn doch sind die Strafen gering:
Eine Bewertung, ob "gering" oder "richtig Aua" sollte man bei knapp 160 Euro und 3 Punkte dem TE selbst überlassen.

Wir sind hier im Bereich Erlöschen der BE und das ist seit 1.6.12 ein eigenständiger Tatbestand mit
- 90 Euro + 3 Punkte für den Fahrer
- 135 Euro + 3 Punkte für den Halter (zusätzlich)
- 135 Euro + 3 Punkte, wenn Fahrer und Halter identisch sind.
(jeweils +23,50 Porto und Verpackung)

Wie kommst du hier auf ein Erlöschen der BE?

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