Tagfahrlicht färben
Hi Leute, ich bastel gern an meinem Auto rum(nur dezente Sachen), ich habe mir überlegt, meine Tagfahrlichter mit hellblauer Tönungsfolie zu überkleben, von der Lichtwirkung kann man davon ausgehen, dass ein leicht bläulicher schimmer durchkommt, ansonsten im Betrieb aber nicht zu sehen, dass die Folie da ist, im Stand dann schon eher. Jetzt meine Frage, darf ich das, oder gibts da ärger mit den Blauen?
Zur Info die Tagfahrlichter sind im Scheinwerfer integriert im unteren bereich und machen einen Streifen von ca 2-3 cm aus. Abblend- und Fernlicht sind nicht betroffen.
Hier mal ein Musterbild:
http://global.rakuten.com/.../?s-id=borderless_browsehist_en
So ähnlich will ichs auch machen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RockstarCRZ
Also könnter man das ganze nur auf gut Glück machen oder kurz vorm Tuningtreff ankleben und wieder abziehen... 🙁
Hast du oder jemand anderes zufällig nen Link parat, wo man das mal nachlesen kann, ich find nix sinnvolles dazu.
Faerb lieber Ostereier 😉 Auf gut glueck vor nem Tuningtreff ist die chance am hoechsten erwischt zu werden
99 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Manche verwechseln das Wörthersee-Treffen mit dem realen Straßenverkehr und der gültigen Fassung der StVO..... 😉
Manche glauben aber auch, dass das WS-Treffen 365 Tage andauert und die nördliche Begrenzung des Festgeländes Dänemark ist. 😁
Bei diesen Treffen sind die Ansprüche, welche an die Qualität der Arbeiten gestellt werden, aber offensichtlich oftmals sehr gering.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Nein, es wurde ein "zusätzliches" TFL neben den Nebelscheinwerfern angebracht.Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zählt Deaktivieren da als Weglassen?
Die Lichtleiste in den Scheinwerfern ist noch da, aber sie leuchtet nur noch als Standlicht, und nicht mehr als TFL. Das weglassen des TFL ist ja bei neueren Fahrzeugen verboten.
Ich glaube wir haben aneinander vorbeigeredet. Die Frage zielte darauf ab, ob es tatsächlich verboten ist, ohne
aktivierte, also mit deaktivierten TFL ohne die zusätzlichen TFL zu fahren. Insbesondere bezogen auf die neueren Baujahre.
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Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Um ein TFL zu färben benötigt nicht jeder einen Meisterbrief oder? 😁
Nein, aber so ein Treffen ist doch eine Leistungsschau, oder nicht? Da will man sich doch nicht mit solchen Hinterhofbasteleien lächerlich machen oder etwa doch?
Was eingebaut ist, muss funktionieren....so die Hauptuntersuchungsergebnisse! Eingebaute TFL müssen funktionieren wie ebenso eingebaute Nebellampen funktionieren müssen!
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@onkel-howdyDas Verbot gilt für das Einschalten während des Fahrens!!
richtig. um die beschaltung geht es. und nix anders habe ich in meinem posting behauptet. es gibt jede menge funzeln die zugelassen sind am unterboden, nur der elektrische anschluss macht den bock fett. somit ist die aussage das ubb GRUNDSÄTZLICH verboten sind hinfällig. und nix anderes hab ich gesagt.
@mvm
in frankreich vielleicht....eine funzel (egal ob blinker oder nsw) braucht eine e kennzeichnung und fertig. keine abe, kein nix. das war in den 90ern mal so mit der abe.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
richtig. um die beschaltung geht es. und nix anders habe ich in meinem posting behauptet. es gibt jede menge funzeln die zugelassen sind am unterboden, nur der elektrische anschluss macht den bock fett. somit ist die aussage das ubb GRUNDSÄTZLICH verboten sind hinfällig. und nix anderes hab ich gesagt.
Ja, aber die Beschaltung definiert ja erst eine UBB. Montiert man eine zugelassene Einstiegsbeleuchtung und schaltet diese wie eine UBB, dann wird die Zulassung der Leuchte hinfällig und das Ganze illegal.
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Was eingebaut ist, muss funktionieren....so die Hauptuntersuchungsergebnisse! Eingebaute TFL müssen funktionieren wie ebenso eingebaute Nebellampen funktionieren müssen!
Du hast recht, aber wenn man die Frage von meehster etwas erweitert, und das Tagfahrlicht bei einem Neuwagen ausbaut, dann ist das wieder was anderes... 😉
Fahrzeuge mit einer Homologation bis zum 07.02.2011 müssen ein TFL haben. Baut man es dort aus, dann ist es verglaichbar, als wenn man das (eigentlich nie benutzte) Fernlicht ausbaut. Bei Fahrzeugen, die schon vorher entwickelt wurden, aber serienmäßig eins eingebaut bekommen haben, darf man dies auch wieder ausbauen. Einige Markenwerkstätten (z.B. VW/Audi) bieten den Ausbau bei diesen Modellen an.
Wäre der Audi vor 2011 entworfen worden, dann hätte man das TFL deaktivieren können, um die Leuchte als reines Standlicht zu betreiben. So war auch der Plan damals. Da die Kiste aber neuer ist mussten leider andere Leuchten her.
naja ein arbeitsscheinwerfer mit 1000w ist und bleibt ein arbeitsscheinwerfer der sich in seiner zulässigkeit nur von der elektrischen beschaltung unterscheidet.
naja ne funzel is ne funzel, erstmal egal wie sie angeschlossen wird. nsw sind ja auch zulässig, nur wen man sie als tfl missbraucht eben netmehr. und nur um das gings mir.
im übrigen kann man öl ja nicht messen....funzeln mit zulassung schon 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
naja ne funzel is ne funzel, erstmal egal wie sie angeschlossen wird. nsw sind ja auch zulässig, nur wen man sie als tfl missbraucht eben netmehr. und nur um das gings mir.im übrigen kann man öl ja nicht messen....funzeln mit zulassung schon 😉
In A NSW erlaubt als Ersatz für TFL.
was entgeht mir hier?
das tagfahrlicht kann doch leicht dauerhaft ausgeschaltet werden.
hab ich bei meinen beiden direkt vom hof fahrend gemacht.
kann also kaum pflicht sein, dass das licht tags an sein muss, sondern nur dass es eingebaut ist.
oder irre ich??