Tagfahrleuchten am Mondeo

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hi Leute,

ich will an meinen Mondi Tagfahrleuchten montieren.

Bei der Bucht gibt es da schon LED-Leuchten für ca. 80 Euronen die einen echt kleinen Bauraum benötigen und E-Kennzeichen haben.

Aber meine Frage ist folgende.

Die müssen ausgehen wenn Ablendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
Daher würde ich gerne als Steuersignal das Standlicht benutzen, d.h. die gehen aus wenn Standlicht eingeschaltet wird.

Weiss jemand ob das in Ordnung ist, oder die Tagfahrleuchten zusammen mit dem Standlicht leuchten müssen??

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Grüße

Reiner

29 Antworten

Schade. die Leuchten wären echt cool als TFL.

Wie würdet ihr denn die Nebelscheinwerfer als TFL schalten?
Irgendwer Ideen?

Die einzige Möglichkeit wäre eine Brückenschaltung, da Du ja ansonsten die Nebler nicht mehr für den eigentlichen Sinn und Zweck nutzen könntest.

@ skol

Vorab folgende Bemerkungen:

1. Bitte nur einbauen, wenn das (Auto-) elektrische Wissen reicht, um die bezeichneten Leitungen und Klemmen zweifelsfrei zu identifizieren. Die Klemmen können auch andere Nummerierungen haben, die Bezeichnungen gelten aber für die meisten deutschen Fahrzeuge.
Der Einbau erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

2. Als Ergebnis leuchten bei Zündung nur die Nebelscheinwerfer. Die restliche Fahrzeugbeleuchtung ist aus. Sobald das normale Fahrlicht eingeschaltet wird, gehen die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht aus. Sie können dann aber trotzdem ganz normal als Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

3. In Deutschland ist es nach wie vor verboten, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden, ob die Schaltung in Österreich legal ist, weiß ich nicht. Die Schaltung ist in Deutschland also nicht zulässig.

4. Die folgende Anleitung gilt für plus-geschaltete Nebelscheinwerfer (Schalter in der Plus- Leitung).

- Normales KFZ- Relais nehmen

- Steuerstrecke des Relais:
Klemme 15 (Plus über Zündung) über Sperrdiode an Klemme 86 des Relais. Die Sperrdiode keinesfalls vergessen!
Klemme 85 des Relais auf Klemme 58 (Plus) am Standlicht des Autos, sorgt dafür, dass das Tagfahrlicht ausgeht, wenn das normale Licht eingeschaltet wird.

- Laststrecke des Relais:

Klemme 30 des Relais über fliegende Sicherung an Dauerplus, z.B. Batterie-Plus.

An Klemme 87 des Relais wird eine Doppelleitung verwendet, um über Sperrdioden an die Plusleitungen der Nebelscheinwerfer zu gehen. Die Sperrdioden werden gebraucht, um bei Normalbetrieb der Nebelscheinwerfer einen Stromfluss in die falsche Richtung zu vermeiden.

In die normale Zuleitung der Nebelscheinwerfer sollten sicherheitshalber ebenfalls Sperrdioden eingefügt werden, um einen Stromfluss in die falsche Richtung bei Tagfahrlichtbetrieb zu vermeiden.

Gruß, theo

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


@ skol.....3. In Deutschland ist es nach wie vor verboten, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden, ob die Schaltung in Österreich legal ist, weiß ich nicht. Die Schaltung ist in Deutschland also nicht zulässig.....Gruß, theo

Ist in Ö erlaubt warum auch immer

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Sehr gute Beschreibung! So klar, dass sogar ein "elektrischer Dummbart" wie ich das Ganze nachvollziehen kann, (aber noch nicht selbst einbauen!).
Zwei Fragen habe ich:
Dass es nicht zulässig ist, ist ausgesprochen schade. Mit wieviel Euros ist man denn bei einer Kontrolle dabei?
Kann man diese Schaltung so modifizieren, dass sie auch mit zusätzlich installierten LEDs funzt?

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


-wegen des dann wachsenden Marktes entweder andere Anbieter als Hella und Cibie schmale LED- Tagfahrleuchten anbieten, die beim Facelift1- Mondeo in den unteren Grill passen (zwischen die Nebelscheinwerfer).

Die Hella LED-TFL gibt es rund Durchmesser ca. 90 mm und auch in Rechteckig 52x169 mm. Die rechteckigen könnten so beim Facelift1 passen.

http://www.hella.com/.../LSN_Deutsch2.pdf

Zitat:

Original geschrieben von vanPeter


Mit wieviel Euros ist man denn bei einer Kontrolle dabei?

Hoffentlich erzähl ich jetz keinen Blödsinn, aber soweit mir bekannt ist kann man dann froh sein, wenns nur bei ner OWiG oder Geldstrafe bleibt.

Weil eigentlich veränderst du unzulässigerweise die lichttechnischen Einrichtungen an deinem Fahrzeug und verlierst somit die BE und im dümmsten Fall den Versicherungsschutz. 🙁

Falls es zu einer normalen Kontrolle kommen sollte, wärs möglich, dass du ne Mängelkarte bekommst, das wieder auf Original umändern musst und anschließend dein Auto vorführen musst.

Bei nem Unfall kann sowas ganz schnell ganz teuer werden.

Gruß

@ vanPeter

Ja, die Schaltung kann man modifizieren.

Dazu zunächst einfach statt der Nebelscheinwerfer die einzuschaltenden LED´s anschliessen (eventuell über Vorwiderstand, falls nicht vorhanden).

Außerdem die Leitung von Klemme 85 des Relais an Masse statt an der Standlichtleitung anschließen.

Sämtliche Sperrdioden können dann entfallen.

Ansonsten bitte beachten, was Börnybärchen81 geschrieben hat.

Gruß, theo

Zitat:

Original geschrieben von vanPeter


Dass es nicht zulässig ist, ist ausgesprochen schade. Mit wieviel Euros ist man denn bei einer Kontrolle dabei?

Hi vanPeter,

ich werde mich mal outen. Ich fahre seit bestimmt 3 Jahren tagsüber immer mit Standlicht+Nebels und wurde nur einmal von den grünen Jungs raus gezogen. Dort habe ich gesagt, dass das Tagfahrlicht ist. Der nette Beamte hat mich belehrt, dass das so nicht zulässig ist und man sich zusätzliche Lampen besorgen müsste. Ich habe mich quasi dumm gestellt und mein "Verbrechen" zugegen.
Es blieb bei dieser Belehrung durch den Beamten.

Ich weiss, dass es in D nicht zulässig ist, kann es aber nicht ganz nachvollziehen, da die Nebels am Tage meiner Meinung nach nicht blenden. Eher blenden die A8-LED-Nebelscheinwerfer.
Wenn Du also grüne Jungs siehst, drücke einfach auf den Lichtschalter. Dann ist nur das Standlicht an, was Dir keiner verbieten darf.
Das schöne der Lösung: Kein Umbau, kein Nachrüsten, keine Kosten (vorerst).

So, jetzt ziehe ich die Assbesthosen an und Ihr könnt mich flambieren.

Grüsse...

Also in Ö ist das fahren mit Standlicht verboten. Bist du dir sicher das das bei euch erlaubt ist?

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


3. In Deutschland ist es nach wie vor verboten, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden, ob die Schaltung in Österreich legal ist, weiß ich nicht. Die Schaltung ist in Deutschland also nicht zulässig.

Also in Österreich ist es mittlerweile legal. NS als TFL.

Aber in D: Mist verdammter.
Muss da jedes Land eine eigene Suppe kochen! Wozu gibts den EU?

Zitat:

Original geschrieben von Skol


Muss da jedes Land eine eigene Suppe kochen! Wozu gibts den EU?

damit exil österreicher in deutschland probleme bekommen oder anders damit du dich ärgern kannst ;-)

ich werde das Tagfahrlichtproblem wahrscheinlich mittels schwärzen des Lichtsensors umgehen! die 0,2Liter Mehrverbauch (im worstcase) sind mir schnuppe

Lichtsensor schwärzen?

Ja wie willst denn das machen?
Buntstift ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Skol


Lichtsensor schwärzen?

Ja wie willst denn das machen?
Buntstift ;-)

keine ahnung? ist aber irgendwie möglich und es soll auch schon passende blättchen geben, die man vor den lichtsensor platziert!

was für blätt'chen?

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