Tagfahrleuchten am Mondeo

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hi Leute,

ich will an meinen Mondi Tagfahrleuchten montieren.

Bei der Bucht gibt es da schon LED-Leuchten für ca. 80 Euronen die einen echt kleinen Bauraum benötigen und E-Kennzeichen haben.

Aber meine Frage ist folgende.

Die müssen ausgehen wenn Ablendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.
Daher würde ich gerne als Steuersignal das Standlicht benutzen, d.h. die gehen aus wenn Standlicht eingeschaltet wird.

Weiss jemand ob das in Ordnung ist, oder die Tagfahrleuchten zusammen mit dem Standlicht leuchten müssen??

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Grüße

Reiner

29 Antworten

Hallo Reiner,

die TFL dürfen auch ohne Standlicht leuchten.

Was für einen Mondeo hast du und wo willst du die einbauen.

Wo hast du bei der Bucht LED-TFL mit e-Zeichen gefunden.
Habe bisher immer nur welche ohne e-Zeichen gesehen.
Hast du mal einen Link?

Es gibt zwar jetzt LED-TFL von Hella aber die wollen 200 Euro für den Satz. Das finde ich sehr heftig.

Gruß
haegar75

TFL

Hallo Hägar,

ich habe einen TDCI BJ 11/04 Kombi.

Als Einbauort möchte ich die Öffnung in der Stossstange benutzen. Seit dem letzten FL ist die mit einem Gitter verschlossen.

Leider kann ich keinen Link einstellen, da ich die Bucht nicht von der Arbeit aus ansurfen kann :-(.

Aber gib mal als Suchbegriff Tagfahrleuchte ein. Solltest genau dort rauskommen.

Laut Beschreibung haben die Dinger E-Kennzeichen.
Die von Hella sind mir auch ein wenig zu teuer.

Beste Grüße

Reiner

????

Mag ja sein, dass ich doof bin aber was bitte ist die "Bucht" ???

Entschuldigt die blöde Frage.

Er meint die E-Bay (Bucht)...

Selbst wenn die TFL ein E- Prüfzeichen haben, badarf es einer Vorstellung beim TÜV und ggf. einer Eintragung.

LG
Tawolgany666

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Re: TFL

Zitat:

Original geschrieben von goscha01


Leider kann ich keinen Link einstellen, da ich die Bucht nicht von der Arbeit aus ansurfen kann :-(.

Aber gib mal als Suchbegriff Tagfahrleuchte ein. Solltest genau dort rauskommen.

Tagfahrleuchten Ihhbää

Sind das die die du gemeint hast?

Zitat:

Original geschrieben von Tawolgany666


Er meint die E-Bay (Bucht)...

Selbst wenn die TFL ein E- Prüfzeichen haben, badarf es einer Vorstellung beim TÜV und ggf. einer Eintragung.

LG
Tawolgany666

Ich Depp 😁😁😁, das hätte ich mir ja gleich denken können.

Die ebay Dinger haben ein E-Zeichen... aber als was (Innenleuchte?). Damit die als TFL zugelassen sind und keine Eintragung benötigen brauchen die eine RL Kennzeichnung. Die sehe ich da nicht! Die gesetzlichen Anforderungen findet man auf www.tagfahrlicht.de

Bleibt legal also nur Cibie und Hella. Beide gibt es in LED, ca. 200 Euro (Hella) bis 250 Euro (Cibie).

Ich werde mich mal dransetzen die Cibie statt der Nebler beim Mondeo mit Stoßstange ab MJ 2004 einzubauen.

Zitat:

Die müssen ausgehen wenn Ablendlicht, Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden.

das duerfte nicht funktionieren, das auf der iibaehj-seite seht:

Zitat:

Um die Leuchten Gesetzeskonform fahren zu dürfen muss eine Schaltung über das Abblendlicht erfolgen!

das heisst doch nix anderes, als dass die dinger nur leuchten duerfen, wenn das abblendlicht an ist.

WOZU BRAUCHT MAN DIE DANN NOCH??

Zitat:

Original geschrieben von Brennboy


 

das duerfte nicht funktionieren, das auf der iibaehj-seite seht:

das heisst doch nix anderes, als dass die dinger nur leuchten duerfen, wenn das abblendlicht an ist.

WOZU BRAUCHT MAN DIE DANN NOCH??

Ich glaub du verstehst das falsch. Die Schaltung muss so sein das die Dinger AUS gehen wenn Abblendlicht oder Standlicht AN ist.

Hätte sonst als TFL wenig Sinn 🙂

Einfach mal lesen. Dann sollte alles klar sein.

http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Gesetzliche_Bestimmungen.pdf

@ goscha01

Die Leuchten haben zwar ein e- Prüfzeichen, aber nur eines für Begrenzungsleuchten aus dem United Kingdom (e11 A...). Du musst also das Abblendlicht mit einschalten, wie der Anbieter auch etwas verklausuliert schreibt.

Siehe hier:

http://www.lti.uni-karlsruhe.de/499.php

Meiner eigenen Recherche nach hat MV97 völlig recht: Legal sind als alleine leuchtende Tagfahrleuchten bisher nur die von Hella und Valeo (Cibie), mit Rüfzeichen e1 RL...)

Mein alternativer Versuch, auf 40 % der Leistung (von 55 auf 22W) gedimmte Fernscheinwerfer (per Elektronikmodul der Fa. Salm, à la Audi) eingetragen zu bekommen, scheiterte am finanziellen und organisatorischen Aufwand. Der TÜV will dafür ein lichttechnisches Gutachten machen, wofür ich aus Lübeck zur Hauptstelle des TÜV- Nord nach Hannover gemusst hätte, und das mit unsicherem Ergebnis. Dieses Gutachten dient dazu, zu überprüfen, ob die vorgeschriebene Maximalhelligkeit nicht überschritten wird (erlaubt 400-800 cd (Canderella).

Gruß, theo

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


Meiner eigenen Recherche nach hat MV97 völlig recht: Legal sind als alleine leuchtende Tagfahrleuchten bisher nur die von Hella und Valeo (Cibie), mit Rüfzeichen e1 RL...)

Die Cibie/Valeo haben aber e2 RL weil in Frankreich die Zulassung erfolgt ist. ;-)

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


Mein alternativer Versuch, auf 40 % der Leistung (von 55 auf 22W) gedimmte Fernscheinwerfer (per Elektronikmodul der Fa. Salm, à la Audi) eingetragen zu bekommen, scheiterte am finanziellen und organisatorischen Aufwand.

Audi hat meines Wissens aber KEIN gedimmtes Fernlicht. Das ist ein besonderer Scheinwerfer mit einem 21W Leuchtmittel. Daher TFL nur bei Bi-Xenon (eine Xenoneinheit für Abblend- und Fernlicht.

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


Der TÜV will dafür ein lichttechnisches Gutachten machen, wofür ich aus Lübeck zur Hauptstelle des TÜV- Nord nach Hannover gemusst hätte, und das mit unsicherem Ergebnis. Dieses Gutachten dient dazu, zu überprüfen, ob die vorgeschriebene Maximalhelligkeit nicht überschritten wird (erlaubt 400-800 cd (Canderella).

Das war meine andere Idee zum TFL. Gut das ich es gelassen habe... Teil das bitte auch Salm mit damit die ihren Text auf der Homepage zur Zulassungsfähigkeit hoffentlich anpassen.

@ MV97

Ich bin gedanklich schon so ziemlich alle Möglichkeiten durchgegangen, inklusive kompletter Umprogrammierung meines Mondeo auf Tagfahrlicht über die normalen Scheinwerfer (habe Xenon, Relais stecken und Sicherung rein reicht bei mir leider nicht).
Da ich möglichst keine Zusatzscheinwerfer anbauen will, habe ich mich entschlossen, bis zu einer gesetzlichen Tagfahrlichtpflicht in Deutschland zu warten. Davon erhoffe ich mir, dass

-wegen des dann wachsenden Marktes entweder andere Anbieter als Hella und Cibie schmale LED- Tagfahrleuchten anbieten, die beim Facelift1- Mondeo in den unteren Grill passen (zwischen die Nebelscheinwerfer).

- oder -wie in Österreich seit neuerem- ab Werk eingebaute Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten genutzt werden dürfen.

Gruß, theo

Zitat:

Original geschrieben von theo mondeo


@ MV97

Ich bin gedanklich schon so ziemlich alle Möglichkeiten durchgegangen, inklusive kompletter Umprogrammierung meines Mondeo auf Tagfahrlicht über die normalen Scheinwerfer (habe Xenon, Relais stecken und Sicherung rein reicht bei mir leider nicht).
Da ich möglichst keine Zusatzscheinwerfer anbauen will, habe ich mich entschlossen, bis zu einer gesetzlichen Tagfahrlichtpflicht in Deutschland zu warten. Davon erhoffe ich mir, dass

-wegen des dann wachsenden Marktes entweder andere Anbieter als Hella und Cibie schmale LED- Tagfahrleuchten anbieten, die beim Facelift1- Mondeo in den unteren Grill passen (zwischen die Nebelscheinwerfer).

- oder -wie in Österreich seit neuerem- ab Werk eingebaute Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten genutzt werden dürfen.

Gruß, theo

Da gehts mir genauso.

Ich fahr halt jetz immer mit Abblendlicht und warte einfach mal ab, was die Bundesregierung in dieser Hinsicht noch alles auf Lager hat für uns.

Kommt Zeit, kommt Rat! 😉

Gruß

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