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TACHOMANIPULATION

BMW 3er E91

Hi Zusammen,

ich habe heute etwas herausgefunden, was mich ehrlich gesagt ziemlich ärgert. Ich versuch es mal möglichst kurz zu fassen:

Habe Sommer 2017 einen 325d Touring von Privat gekauft. Laut Kaufvertrag mit 95tkm. Da der Wagen schon 10 Jahre alt war, eher ein Autobahn als Stadtauto ist mit dem Motor, habe ich mich über die Laufleistung etwas gewundert. Der Verkäufer versicherte mir, das liegt daran, dass seine Frau den Wagen benutzt hat und wenig gefahren ist. Da das Serviceheft lückenlos war und den Tachostand widergespiegelt hat, hab ich das alles auch geglaubt. Das Fahrzeug war zudem in einem guten Zustand.

Naja, über die Zeit kamen einige Reperaturen, zB Radlager, Stoßdämpfer und Federn vorne kaputt, Bremsen. Teilweise einfach Dinge, wo mir die Werkstatt sagte, dass sei ungewöhnlich bei dem KM Stand. Mich hats auch gewundert.

Naja, heute hab ich in diesem Forum von einer Website gelesen, wo man seine VIN Nummer angibt, 10 € zahlt und seine Fahrzeughistore aus der (BMW?) Werkstatt bekommt. Hab ich mir also mal geholt, rein aus Interesse.

Beim Lesen dann die Überraschung:

12/2014 mit 185xxx tkm in der Werkstatt gewesen. Der hohe KM Stand ist auch nachweisbar, die Jahre davor war er auch dementsprechend (2012 zB 150 tkm).

Dann steht dort zudem: 05/2017 95xxx tkm.

Also der KM Stand, mit dem ich den Wagen gekauft habe. Ich ärger mich jetzt natürlich schwarz. Das erklärt auch die teueren Reparaturen der letzten Monate. Ich schätze, das der Wagen von 2014 bis 2017 vllt. um die 230 tkm gelaufen hat. Zusammen mit meinen gefahrenen KM also eine grobe Gesamtleistung von 300tkm stand heute.

Was kann ich tun? ADAC erreiche ich leider nicht, sind seit Tagen unterbesetzt, warum auch immer. Hat einer von euch eine Idee wie ich vorgehen kann? Ist der Privatverkäufer nach 2,5 Jahren noch belangbar?

Auf dem Kaufvertrag, steht schwarz auf weiß 95 tkm.

Danke schonmal im Voraus....

Doc

Beste Antwort im Thema

Die Rechnung von BMW mit 95tkm hab ich im Orginal von ihm bekommen. Dieser Eintrag ist auch im VIN Report.

Drück ich mich unklar aus? Ich habe nicht nur einen Verdacht, der VIn report wurde mir bei BMW bestätigt und beim Auslesen des Schlüssels bei BMW sekber konnte man in der Historie auch ganz klar sehen, dass der Schlüssel zB. 2010 schon 110 tkm drauf hatte. Heute, 2019 dann "nur" 127 tkm.

Ob man es ihm nachweisen kann: Ja kann man. Das ist ja die Super Sache. Einerseits könnte ein Sachverständiger die Handschriften vom Kaufvertrag und Serviceheft vergleichen, ob das gemacht wird weiß ich nicht ganz. Viel wichtiger:
Der Verkäufer hat den Wagen am 11/2014 auf seinen Namen beim Straßenverkehrsamt umgemeldet. Das entnehme ich meinem Fahrzeugbrief. Bei der BMW Datenbank (was ja auch vom Gutachter bei BMW selbst eingesehen werden kann, da muss man jetzt nicht 100 mal auf dem VIN Report rumreiten..) steht drinnen, dass der Wagen am 12/2014 mit 185 tkm mehrere Reparaturen in der BMW Werkstatt hatte. Heißt, der Besitzer des Fahrzeugs hatte es in seinem Besitz mit 185tkm. Er hat also das Auto selbst manipuliert.

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Ich würde das auf jeden Fall zur Anzeige bringen. Für mich ist das kein Kavaliersdelikt mit dem der Verkäufer einfach so davonkommen soll.
Das ist Betrug und ein absolutes Unding. Dafür muss und sollte er geradestehen müssen!

Zitat:

@doc6900 schrieb am 7. Juni 2019 um 18:00:59 Uhr:


Das mit den 15 cent pro gefahrenem KM wäre ja der Hammer. Bin Stand jetzt noch 48.000 km mit der Kiste gefahren, das wären 7200 € die vom Kaufpreis abgezogen würden. Da würde ja kaum was übrig bleiben...

Ich befinde mich gerade im Rechtsstreit mit Audi wegen der Abgasmanipulation bei meinem Q5.
Die Klage lautet auf Rückgabe zum Kaufpreis abzüglich genutzter Kilometer. In der Berechnung wurden 10,6Ct pro gefahrenem Kilometer angesetzt. Woher dieser Wert kommt, weiss ich aber nicht.

Zitat:

@doc6900 schrieb am 7. Juni 2019 um 19:17:34 Uhr:


Aber wenn ich mich nur auf Kaufpreisminderung einlasse, dann hätte ich ja gerade mal (mit Glück) die teueren Reparaturen raus, die aber auch nur angefallen sind weil das Auto so viel gelaufen ist. Dann hätte ich allerdings immer noch ein Auto mit 300 tkm auf der Uhr, und damit ja trotzdem Verlust gemacht weil das Auto ja viel weniger beim Wiederverkauf wert ist. Mit der Vorgeschichte jetzt ist der Wagen wohl eh eher was um den für Export an nen Händler zu verramschen. Ich würde den Wagen ja dann mit den wirklichen KM verkaufen also knapp 300..

Ich warte jetzt einfach mal ab was sich ergibt

Ja natürlich ist das Scheisse aber ich halte es ehrlich gesagt für nicht möglich nach so einer langen Zeit das Auto einfach zurückzugeben, aber wenn du rechtschutzversichert bist lass ihn bluten.

Zitat:

@doc6900 schrieb am 7. Juni 2019 um 10:29:15 Uhr:


Und wieso glaubst du überhaupt dass das nicht stimmt was ich vermute??

Weil Tachobetrug in Deutschland so unglaublich selten ist?

Wir hatten gleichzeitig einen Beitrag geschrieben und du kurz vor mir abgeschickt. Da es ja bei BMW selbst nachvollziehbar ist, sind das nun schon gute Fakten.
Aber wie du selbst schon festgestellt hast, wird da wegen der Nutzungsentschädigung wahrscheinlich nicht mehr viel übrig bleiben.
Würde mich schon interessieren wie das letztendlich ausgeht. Wenn er einer Strafanzeige auskommen will und ihn sein Anwalt dabei gut berät, könnte man sich wahrscheinlich außergerichtlich gut einigen.
Ich drück dir die Daumen.

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Danke euch. Ich warte jetzt ab, falls sich die Tage was neues tut werd ich mich hier nochmal melden. Scheint ja einige zu interessieren und hilft vllt anderen die ähnliche Probleme haben

Wenn die Fakten für eine Manipulation beim Vorbesitzer sprechen, dann ruf doch erstmal zur Faktensicherung den Vorvorbesitzer an, vielleicht kann er ein wichtiger Zeuge sein.
Wenn es dir um eine möglichst hohe Entschädigung geht, würde ich ihn mit wasserdichten Fakten konfrontieren, Forderung mitteilen und Ultimatum setzen, wenn nicht dann Anzeige.

Der TE hat doch schon einen Anwalt beauftragt:
oberstes Gebot -- wenn man einen Anwalt beauftragt hat, sollte man selber nichts mehr unternehmen! Der Schuss kann nur nach hinten losgehen!

Kurzer Einwand, auch wenn Mosel-Manfred goldrichtig mit dem Kommentar des stillhaltens liegt: in Zeiten von ZB 1 und ZB 2 (Zulassungsbescheinigungen) ist es unter Umständen schwer, einen Vorvorbesitzer als "Laie" zu ermitteln, wenn keine Altdokumente vorliegen.

Alles in allem sei aber nochmals auf Mosel-Manfreds Kommentar verwiesen, wenn Rechtsweg über Anwalt beschritten, Finger weg als Laie...

Gibt es hier ein Update?

Haben leider nichts gehört, dass heißt das ganze geht jetzt vors Gericht. Dauert jetzt natürlich

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