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Tachomanipulation

Themenstarteram 11. November 2008 um 19:33

Hallo zusammen,

habe vor ca. 4 Wochen mein neues Auto bekommen. Mein altes Auto habe ich damals direkt beim :) gelassen.

Rein interessehalber schaue ich heute mal bei mobile.de rein und suche meinen Alten um abzuschätzen, ob der Preis in Ordnung war.

Was soll ich sagen? Da war er... bei einem Hinterhofhändler in der Stadt. Gleiche Farbe, gleiche Erstzulassung, gleiche TÜV/AU, gleiche Schramme auf der Stoßstange. Aber: 55.000 km weniger lt. Angabe Händler. Bin gerade mal vorbeigefahren (Händler hatte schon zu) und hab ihn mir angeschaut. Steht ja auch direkt an einer der Haupteinfallstraßen der Stadt. Ist mit 99% Wahrscheinlichkeit meiner (ist auch ein sehr auffälliges Auto; 3 ähnliche in mobile.de in ganz Deutschland).

Irgendwie finde ich das schon dreist. Was würdet ihr machen? Anzeigen? Zu meinem :) gehen und den mal darauf hinweisen? Fällt ja schließlich auch auf ihn zurück...

Beste Antwort im Thema

@os-m: das meinst Du doch wohl nicht im Ernst, was Du da mal eben so in den Raum stellst. Nicht beim Hinterhofhändler kaufen ist OK, aber nicht beim Händler? Hallo? Die Mehrheit der Händler, und hier gerade die Markenhändler, sind seriös und bemühen sich nach aus gutem grund um eine professionelle Seriösität. Nämlich vor dem Hintergrund z. B. der gesetzlichen Gewährleistung, der absoluten verbaraucherfreundlichen Rechtssprechung bei Unstimmigkeiten (ist nicht negativ gemeint!) und der immer kritischeren sachbezogenen Haltung der Verbraucher. Und der seriöse Händler läßt sich von irgendwelchen halbkriminellen Leuten den Tacho "berichtigen", sondern das ist gerade sehr beliebt bei privaten Verkäufern, die natürlich absolut seriös nach außen auftreten. Dann paß mal schön auf, dass Du bei Deinen seriösen privaten Verkäufern nicht mal eine elegante Bruchlandung hinlegst. Die ist dann nämlich wesentlich schwerer zu reparieren, als wenn Du bei einem Händler gekauft hättest. Wo hast Du bloss diese Meinung her?

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am 13. November 2008 um 0:29

Nun ja, ich habe in meinem Leben schon viele Autokäufe entweder selbst getätigt oder habe es in meinem Bekanntenkreis erlebt. Bei den Gebrauchtwagen, die von Händlern stammten, waren die besten von den typischen Klischee-Hinterhofhändlern und die beiden Schlechtesten von ach so seriösen Markenhändlern.

Schlimmstes Beispiel war ein Gebrauchter von einem örtlichen Peugeot-Händler. Eigentlich wie man es machen soll: Frische HU und AU, TÜV-Gutachten, unfallfrei und und und. Nur ein Radlager war defekt. Wir dieses Auto also so gekauft und in die Werkstatt unseres Vertrauens gebracht, um das Radlager zu tauschen. Dort wollte man uns mit der durch den "unfallfreien" Unfall verbogenen Felge, der verbogenen Radaufhängung und der gebrochenen Feder (alles vorn links) nicht wieder nach Hause fahren lassen :(

Das Beste von den händlergekauften Autos stammte tatsächlich von einem Türken, der rund 5 Autos auf dem Hof hatte. Diese Kiste hat mich dann 5 1/2 Jahre und 100 tkm nahezu problemlos begleitet. Dafür ging der Preis von 1600 € in Ordnung :)

Inzwischen bin ich grundsätzlich schlauer: Wenn mich ein Wagen interessiert, frage ich in einem entsprechenden Forum nach Schwachstellen (ich kenne da eines, wo man geholfen wird ;)) und nehme mir auch kompetente Hilfe mit. Außerdem höre ich auf mein Bauchgefühl. So bin ich zu meinem roten Mazda 323 (allerdings von privat) gekommen.

wieder BTT:

So wie es jetzt steht, kann man bei dem Händler nix machen. Erst wenn einer hingeht, Kaufinteresse bekundet und es einen Vertrag mit dem falschen Km-Stand gibt, kann man eine Anzeige w/Betrug anleiern. Vorher kann sich der Händler immer w/Irrtum herausreden. Oder er hat es halt vom Vorhändler schon mit falschen Km-Stand übernommen, das muss dann schrittweise geprüft werden.

Warum ist es so schwer einen Betrüger zu überführen?

Wenn ich ein Auto mit 155 000 km verkaufe und es steht eine Woche später im I-Net mit 100 000 km , kann sich der Händler sicher mit "Tippfehler" rausreden.

Wenn aber mein Auto eine Woche später beim Händler steht und der Tachostand zeigt 100 000 km, so kann das ja kein Tippfehler im Inserat mehr sein.

Versuchter Totschlag ist strafbar. Geplanter Mord ist strafbar.

Betrug darf man ungestraft planen und versuchen? Da stimmt doch was im System nicht.

Gruß,

Joschi

Diese Manipulation ist seit noch nicht allzulanger Zeit auch strafbar. Also kann man auch jetzt schon anzeigen.

hab ich alles hinter mir, bringt nur ärger!

hab beim neukauf meines mazda6 den alten mondeo in zahlung gegeben. der hatte bei übergabe einen kilometerstand von 255.000km.

drei tage später stand der wagen mit 97.000km beim händler auf dem hof...

den händler freundlich darauf angesprochen (ich wurde zwar höflich, aber sehr bestimmt von hof verwiesen!!!), bekam ich ein paar tage später post, in der mir anwaltlich mitgeteilt wurde, ich solle solche behauptungen unterlassen und mir wurde handfest mit klage gedroht! das ganze ist im sande verlaufen...

 

den händler gibt es mittlerweile nicht mehr. gottseidank!

im nachhinnein wurde mir von einem freund zugetragen, das der "5-marken-standort-händler" (ford/mazda/volvo/jaguar/kia) in der brache unter anderem dafür bekannt gewesen sei...

ebenfalls wurde wohl keine firmenpleite in der händlerszene so bejubelt...

 

mein rat an dich: anwaltliche erstberatungsgespräche sind kostenfrei!!!

erkundige dich, was juristisch möglich ist! evtl auch gegen dich...

Zitat:

Original geschrieben von moongate

mein rat an dich: anwaltliche erstberatungsgespräche sind kostenfrei!!!

Wo gibt's die kostenfrei?

 

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Zitat:

Original geschrieben von moongate

mein rat an dich: anwaltliche erstberatungsgespräche sind kostenfrei!!!

Wo gibt's die kostenfrei?

Beim ADAC (als Mitglied) und bei ner Rechtsschutz Versicherung(nach inkrafttreten und Bezahlung), evtl noch bei dem letzten Scheidungsanwalt wenn der Streitwert über 300.000€ war :D

Grüße

Steini

§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2.die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3.eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.

Hiernach liegt der Anfangsverdacht einer Staftat vor, der bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden kann. Wer die Tat begangen hat, haben die Strafverfolgungsbehörden zu ermitteln. Ich würde den Sachverhalt zur Anzeige bringen. Dazu benötigt man keinen Rechtsanwalt.

am 2. Dezember 2008 um 15:08

Ich habe 2002 meinen alten Panda mit immerhin 230.000km mangels Abnehmer zum Schrotti gefahren und dafür immerhin noch 260 Euro gezahlt.

Der hatte noch zwei weitere Pandas auf dem Hof.

3 Wochen später sah ich im Nachbarort einen Panda, der zumindest von der Karosserie hier meiner sein musste, mit zwei andersfarbigen Türen und einem Tacho, auf dem 140.000km zu lesen waren.

War vielleicht der Tacho von einem der anderen Schrottpandas oder einfach den Kasten aufgemacht und die Zählwerkräder verdreht.

 

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Warum ist es so schwer einen Betrüger zu überführen?

Weil er noch niemanden betrogen hat, also noch kein Betrüger ist und vielleicht auch nicht wird.

Zitat:

Wenn aber mein Auto eine Woche später beim Händler steht und der Tachostand zeigt 100 000 km, so kann das ja kein Tippfehler im Inserat mehr sein.

Weil es nicht verboten ist, ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von 150.000 Kilometern und einen Tachostand von 100.000 Kilometern zu verkaufen, solange man es im Kaufvertrag auch angibt.

Hier existiert noch kein Kaufvertrag und somit besteht zwar ein berechtigter Verdacht, dass da was im Busch ist, aber ohne jede Nachweismöglichkeit einer tatsächlichen Straftat, das wäre erst der Vertrag mit fehlendem Hinweis auf die tatsächliche Laufleistung.

Zitat:

Betrug darf man ungestraft planen und versuchen? Da stimmt doch was im System nicht.

Eine unwahre Behauptung aufstellen und dies dann "am System" bemängeln ist doch schon etwas merkwürdig.

§263 - Betrug - Absatz 2: Der Versuch ist strafbar

In solchen Fällen bringt erst der im Kaufvertrag vorhandene Text die Gewissheit über Betrug oder auch nicht. Da aber anhand der bisherigen Situation kein Betrug zwingend folgen muss, wird man niemals einen Betrugsversuch beweisen können.

Alles Laienjuristen hier. Nicht drauf hören. Und insbesondere nicht auf "habe anwaltlich Klage angedroht bekommen blablalba". Anwälte (wenn es überhaupt einer war) schreiben genau denselben Blödsinn wie manche Gewinnversprechen, die Du in deiner Spam mail hast.

Geh zur Polizei, Anzeige und dann wird man sehen, was passiert. Ich fänd´s gut.

Das kannst Du mit Deinem Gewissen gut vereinbaren und hast vielleicht ein armes Schwein "gerettet", das sich diesen Wagen überteuert kauft und hinterher von dem pleitegegangenen Händler sein sauer verdientes Geld nicht wiederbekommt.

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