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Tachomanipulation

Themenstarteram 17. Juli 2014 um 18:15

Hallo,

Ich habe mir im August 2013 in Berlin einen Audi A6 Avant 2.7 TDI Baujahr 02/2008 für 10900€ gekauft. Das Fahrzeug hatte zu diesem Zeitpunkt 141210 KM drauf. Bis letzte Woche hatte ich keinerlei Probleme mit dem Fahrzeug, bis dann plötzlich die Warnleuchte vom Rußpartikelfilter aufleuchtete. Kurze Zeit später schaltete das Fahrzeug in ein Notlaufprogramm so daß ich nur noch mit maximal 80 KM/h fahfren konnte.

In der Audi Werkstatt gab man mir zu verstehen, daß der Audi wohl im März 2013 das letzte mal in der Werkstatt war. Das allein wäre ja kein Problem, aber in dieser Werkstatt wurde ein Kilometerstand von 191500 eingetragen. Das bedeutet für mich, daß im August des selben Jahres der Kilometerstand unmöglich 141210 betragen haben kann. Demnach kann man hier sicherlich nicht mehr von einem Verdacht, sondern einem Beweis der Tachomanipulation sprechen, oder sehe ich das falsch?

In der Werkstatt teilte man mir mit, daß man aus Datenschutzgründen keinen Ausdruck davon machen könne.

Nun frage ich mich, was kann ich in diesem Fall tun? Ich kann ja leider nicht beweisen, wer die Manipulation durchgeführt hat, obwohl ich diesbezüglich den Händler unter verdacht habe. Der letzte Besitzer wird nicht so blöd sein und ein paar Monate vor dem Verkauf in einer Audi Vertragswerkstatt den richtigen Kilometerstand eintragen lassen und kurz danach das Fahrzeug dann mit satten 50000 KM weniger an einen anderen Händler verkaufen.

Nur beweisen kann ich es nicht. Was tun? Gilt da keinen Grundsatz, daß z.B. der letzte der das Auto verkauft haftbar ist?

LG

Tommy

Beste Antwort im Thema

Ja, das ist Betrug und vielleicht auch Urkundenfälschung. Strafanzeige wegen Betrugsverdacht stellen. Die Werkstatt dann als Zeugen angeben. Die müssen die Daten auf Anforderung der Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung ausgeben.

Weiter wird dann vermutlich gegen den Verkäufer vorgegangen. Wenn der Nachweisen kann, dass er das Fahrzeug auch mit erheblich mehr KM gekauft hat, dann wirds schwierig. Auch wirds schwierig, wenn dem keine Manipulation nachgewiesen werden kann.

Wenn aber, dann kann man vielleicht einen erheblichen Betrag vom Kaufpreis einklagen.

Der Streitwert liegt hier bei der Differenz der tatsächlich gefahrenen Kilometer/Zeitwert und der vorgetäuschten Differenz bei Kaufdatum.

Mit anderen Worten: Du hast das Auto mit 141210 KM und 10.900€ gekauft. Tatsächlich hatte es aber vielleich schon 190.000km drauf. Am Markt würden dann solche Fahrzeuge vielleicht nur duchschnittlich 8000 Euro kosten, also wäre die Differenz 2.900 Euro + Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Gutachterkosten (Anwalt/ Gutachter wird man vorstrecken müssen), die man einklagen kann.

Auf der Reparatur wird man sitzenbleiben.

Ich würd nen Anwalt nehmen um die Möglichkeiten zu prüfen.

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Zitat:

Original geschrieben von thoreasia

Gilt da keinen Grundsatz, daß z.B. der letzte der das Auto verkauft haftbar ist?

der ist dein erster (und einziger) ansprechpartner!

Zitat:

Original geschrieben von thoreasia

Nun frage ich mich, was kann ich in diesem Fall tun? Ich kann ja leider nicht beweisen, wer die Manipulation durchgeführt hat, obwohl ich diesbezüglich den Händler unter verdacht habe.

Strafanzeige stellen und ein Beweissicherungsverfahren einleiten lassen.

Ja, das ist Betrug und vielleicht auch Urkundenfälschung. Strafanzeige wegen Betrugsverdacht stellen. Die Werkstatt dann als Zeugen angeben. Die müssen die Daten auf Anforderung der Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung ausgeben.

Weiter wird dann vermutlich gegen den Verkäufer vorgegangen. Wenn der Nachweisen kann, dass er das Fahrzeug auch mit erheblich mehr KM gekauft hat, dann wirds schwierig. Auch wirds schwierig, wenn dem keine Manipulation nachgewiesen werden kann.

Wenn aber, dann kann man vielleicht einen erheblichen Betrag vom Kaufpreis einklagen.

Der Streitwert liegt hier bei der Differenz der tatsächlich gefahrenen Kilometer/Zeitwert und der vorgetäuschten Differenz bei Kaufdatum.

Mit anderen Worten: Du hast das Auto mit 141210 KM und 10.900€ gekauft. Tatsächlich hatte es aber vielleich schon 190.000km drauf. Am Markt würden dann solche Fahrzeuge vielleicht nur duchschnittlich 8000 Euro kosten, also wäre die Differenz 2.900 Euro + Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Gutachterkosten (Anwalt/ Gutachter wird man vorstrecken müssen), die man einklagen kann.

Auf der Reparatur wird man sitzenbleiben.

Ich würd nen Anwalt nehmen um die Möglichkeiten zu prüfen.

Themenstarteram 18. Juli 2014 um 13:53

Vielen herzlichen Dank für eure Tipps. Die klingen logisch. Ich werde jetzt erst mal versuchen beim Vorbesitzer nachzufragen, ob er z.B. noch TÜV, oder Werkstatt Rechnungen mit dem original höheren Kilometerstand und dem entsprechenden Datum hat. Wenn er auf stur schaltet, werde ich ihn wohl mit dem Vorwurf der Manipulation konfrontieren und es ihm überlassen, ob er mir entsprechende Papiere zukommen lässt, oder dazu von der Polizei, oder Staatsanwaltschaft gehört werden will. Wenn er die Manipulation nicht selber vorgenommen hat und das eventuell mit dem Kaufvertrag (Verkauf an den Händler) nachweisen kann, weil dort bereits ein höherer Kilometerstand eingetragen war, dann hat der Händler von dem ich das Fahrzeug gekauft hat definitiv ein Problem. Der Vorbesitzer hat ja dann kaum etwas zu befürchten. Den Rest überlasse ich dann meinem Anwalt.

LG

Tommy

Zitat:

Original geschrieben von thoreasia

Der Vorbesitzer hat ja dann kaum etwas zu befürchten.

wie ich dir bereits schonmal schrieb, ist der vorbesitzer nicht dein ansprechpartner!

der für dich zuständige ist derjenige, von dem du das fahrzeug gekauft hast - da dies dein vertragspartner war und damit dir gegenüber schadensersatzpflichtig ist...was der dann mit dem vorbesitzer macht ist sein problem!

Im Prinzip würde ich raten mit Vorbesitzern überhaupt nicht sprechen. Die Tachomanipulation ist ja offensichtlich. Spricht man mit dem Vorbesitzer und droht, verschwinden vielleicht wichtige Kaufverträge, Rechnungen, Servicenachweise etc oder anderes.

Ich würde das den Anwalt bzw. Staatsanwalt machen lassen. Hat der Vorbesitzer nix verbrochen und kann es nachweisen, dann passiert ihm ja auch nix.

Hallole ...

Bei dem Fahrzeug - Typ und Motorisierung ... war das beim 1. Besitzer bestimmt mal ein Firmen - Leasing Fahrzeug :confused:

= sollte also die ersten Jahre °°°° Check - Heft gepflegt sein ... wahrscheinlich auch immer bei der selbigen Werkstatt.

- Besitzer Nr. ? bist du ?

- Wie schaut's im Service - Heft aus ... noch " original " oder mit Auffälligkeiten zum " Fake " :confused:

= Rechne doch mal die diversen Service - Einträge von Service zu Service nach ...

So in XX.XXX km in X Monaten :rolleyes:

Gruß

Hermy

 

Hoffentlich liegt hier nicht nur ein Schreibfehler vor. Offenbar war der Audi wohl immer in der gleichen Werkstatt. Nicht, dass da mal einer nen Zahlendreher oder ähnliches fabriziert hat.

Es müssten also noch andere Werkstattrechnungen vorhanden sein. Und da wäre interessant, was dort drin steht.

am 18. Juli 2014 um 17:17

Ob Zahlendreher oder nicht; er wollte das Auto mit dem niedrigen Kilometerstand! Wir reden hier von 50.000 km! Entweder vom Vertrag zurücktreten (ab Kenntnisnahme des Kilometerdissaster) oder Kaufpreis senken....

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Ob Zahlendreher oder nicht; er wollte das Auto mit dem niedrigen Kilometerstand!

Wenn es ein Zahlendreher ist oder ich irgendwer verschrieben hat, hätte das Fahrzeug eben nicht soviele km runter, sondern die anvisierten.

Daher mal die anderen Rechnungen durchsehen, wieviele km dort jeweils eingeschrieben sind.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Spricht man mit dem Vorbesitzer und droht, verschwinden vielleicht wichtige Kaufverträge, Rechnungen, Servicenachweise etc oder anderes.

Ich würde das den Anwalt bzw. Staatsanwalt machen lassen. Hat der Vorbesitzer nix verbrochen und kann es nachweisen, dann passiert ihm ja auch nix.

Ach so, wenn der Brief vom Anwalt ins Haus flattert können die wichtigen Kaufverträge, Rechnungen, Servicenachweise etc. nicht mehr plötzlich verschwinden? ;)

Wozu gleich wieder den Anwalt oder Staatsanwalt? Erstmal mit dem Händler reden. Wenn der sich dann Querstellen sollte, kann man immer noch zum Anwalt rennen...

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Spricht man mit dem Vorbesitzer und droht, verschwinden vielleicht wichtige Kaufverträge, Rechnungen, Servicenachweise etc oder anderes.

Ich würde das den Anwalt bzw. Staatsanwalt machen lassen. Hat der Vorbesitzer nix verbrochen und kann es nachweisen, dann passiert ihm ja auch nix.

Ach so, wenn der Brief vom Anwalt ins Haus flattert können die wichtigen Kaufverträge, Rechnungen, Servicenachweise etc. nicht mehr plötzlich verschwinden? ;)

Wozu gleich wieder den Anwalt oder Staatsanwalt? Erstmal mit dem Händler reden. Wenn der sich dann Querstellen sollte, kann man immer noch zum Anwalt rennen...

Der Anwalt wird dem keinen Brief schreiben, sondern der Staatsanwalt bzw. Beamte werden zur Beweissicherung vor Ort sein - wenn es so wäre. Betrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Da werden meist sofort Beweise festgestellt und gesichert und vielleicht ist der Verkäufer in der Hinsicht auch schon öfter aufgefallen und macht das im großen Stiel. Das wissen aber dann die Behörden und nicht der Anwalt des TE.

Da würde ich nen Teufel tun selber anzurufen oder hinzufahren. Vielleicht weis der wo dein Haus wohnt und dann hast erst richtige Probleme...

Außerdem hat der TE sicherlich einen Kaufvetrag mit KM Angaben und Datum. Dieser Kaufvertrag ist ja auch sicherlich vom Verkäufer unterschrieben. Wird nun das Datum und die KM mit einem Servicebericht abgeglichen, dann ist es egal was der Verkäufer noch zuhause hat und was nicht.

Dieser Kaufvertrag mit den falschen KM Angaben, unterzeichnet vom Verkäufer, erfüllt den Tatbestand des Betruges! Und das alleine reicht sowieso schon.

Ich gehe nun auch einmal davon aus, dass eine offizielle Vertragswerkstatt keine Tachomanipulationen vornimmt, ohne Grund (Austauschmotor) und ohne das im Kaufvertrag dann auch festzuschreiben. Die sind ja nicht total blöd, ausser es ist ne fadenscheinige Hinterhofwerkstatt mit genügend krimineller Energie...

Ist nun Spekulation, da wir es nicht wissen: Ist aber die Werkstatt/ Händler auch vom Vorbesitzer gelinkt worden, dann kann sich der Verkäufer auf weitere Klagen einstellen. Vielleicht ist es denen erst noch nicht aufgefallen oder die gehen schon dagegen vor. Weis ja keiner.

Also, ab zum Anwalt und die machen lassen. Alles rumeiern hilft hier vermutlich garnix.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Wozu gleich wieder den Anwalt oder Staatsanwalt? Erstmal mit dem Händler reden. Wenn der sich dann Querstellen sollte, kann man immer noch zum Anwalt rennen...

Wozu soll der Betrogene dem Händler einen Vorteil verschaffen? Es besteht hier kein Grund, gegenüber dem Händler Samthandschuhe anzuziehen. Zur Beweissicherung sollte man hier grundsätzlich das (noch) vorhandene Überraschungsmoment nutzen.

Noch ist ja nicht klar, ob es sich um einen Betrug handelt.

Sollte der Händler sich allerdings unkooperativ zeigen, kann man davon ausgehen, dass er was verschweigen /vertuschen möchte.

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