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Tachoangleichung Seat Leon 5F mit 235/35R19 Reifen ???

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 15. März 2019 um 8:21

Hi zusammen,

ich fahre einen Seat Leon 5F 1.4 TSI mit 150 PS und Eibach Sportline Tieferlegungsfedern.

Serienbereifung ab Werk war: 225 / 40 / R 18

aktuelle Bereifung ist: 225 / 35 / R 19

Wunschbereifung: 235 / 35 / R 19

Als Sommerfelge fahre eine Autec Wizard 8 JX19H2 ET 48 mit 225er 35 R19 Reifen. Diese sind soweit eingetragen ohne Tachoangleichung.

Ich möchte nun auf 235er 35 R19 Reifen umsteigen (denke sieht besser aus, da das Felgenhorn nicht mehr sichtbar ist und besserer Bordsteinschutz).

Muss mit dieser Radreifenkombination eine Tachoangleichung erfolgen?

Lt. STvO darf der Tacho 7% bis 10% zu viel anzeigen und kein km/h zu wenig anzeigen.

Wenn ich die Werte bei der Reifensuchmaschine eingebe, hätte schon beim 225er Reifen eine Tachoangleichung passieren müssen (1 km/h Abweichung nach unten).

https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Bedankt im Voraus.

Gruß Phil

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23 Antworten

Bei 235 reifen muss auch an der Karosserie was verändert werden.

Ich fahre 225/40/18 als Winterreifen und 235/35/19 als Sommerreifen und da muss nix angepasst werden. Sind auch so im COC so anggegeben

Ob du die Größe fahren darfst steht im Gutachten der Felgen. Hier ist auch die et wichtig was du alles dachten musst

Du hast doch einen cupra.

Beim TE stehen sie nicht im coc. Würde mir ein Vergleichsgutachten holen, in dem die 235er für dein Auto freigegeben sind, das sollte es geben.

Hallöle,

ist wahrscheinlich abhänging von Motorisierung, ob 150 oder 180, Cupra oder FR vielleicht.

Beim X-perience 1,8 ST, dürfte ich auch 235/35R19 fahren, ohne Änderungen an Karosserie, abhänging wahrscheinlich ob Original Seatfelge oder andere Felgenhersteller mit passender ET.

Bei 245 ist auf jedenfall Umbördeln notwendig.

Gruß,

OliOla

Man möge mich berichtigen, aber für die Bestimmung der Geschwindigkeit ist nicht die Breite relevant, sondern der Abrollumfang. Der bestimmt sich aus dem gesamten Raddurchmesser, der wiederum abhängig ist von der Höhe der Reifenflanke (40 vs. 35) und dem Felgendurchmesser (18" vs. 19").

Demnach hätte die Anpassung wenn, dann ggfs. beim Wechsel von 225/40/18 zu 225/35/19 erfolgen müssen.

Wenn man jetzt noch den Reifen verbreitert, hat das keinen Einfluss auf das Tachosignal.

Der Raddurchmesser der 225/40/18 = 637,20 mm und der 235/35/19 = 647,10 mm. Das ich einen Cupra habe ist doch bis auf das COC irrelevant. Wenn bei mir keine Tachoangleichung erfolgen muss, warum soll das bei einem anderen Modell gemacht werden. Reifendurchmesser ist hier Reifendurchmesser und ob er die Eingetragen bekommt muss er aus dem Gutachten der Felge ersehen. Da stehen auch die Auflagen drin. Ohne Gutachten ist das aus meiner Sicht allein schon von den Kosten her eh nicht sinnvoll.

Hallo Smart83 die Höhe der Flanke ist nicht in absolut angegeben, sondern immer als prozentuale Größe zur Reifenbreite. Also wird der Abrollumfang durchausgrößer wenn sich bei ansonsten unveränderter Reifenbezeichnung, nur die Breite vergrößert.

@Phil,

Der Fahrzeughersteller stellt sicher, dass bei keiner der freigegebenen Reifengrößen, bei allen zu erwartenden Abweichungen, der Tacho weniger als die reale Geschwindigkeit angezeigt wird.

Wenn Du also errechnest, dass beim Wechsel auf freigegebene 225er eigentlich eine Angleichung erfolgen hätte müssen, dann wurde eben bei der bisher gefahrenen Größe das Voreilen des Tachos in Kauf genommen.

Das erklärt auch die Cupra Sache, bei dem z.b die 235/35 19 freigegeben sind, aber genauso auch 225/40-18, die auch bei anderen Modellen freigegeben sind. Beim Cupra eilt der Tacho eben bei den kleineren Pellen einfach mehr vor.

Grüße Siggi

So ist es. Auf meinem X-Perience fahre ich im Winter 225/45 17 und im Sommer die Serienbereifung 225/45 18. Bei den Sommerpellen hat der Tacho aber auch wirklich keine Reserven mehr!

Außerorts pauschal 10 km/h zu schnell fahren, kann schon teuer werden.

Gruß Oxebo

@Oxebo

Du fährst im Sommer, wenn tatsächlich Serienbereifung, 225/40 R18. Und nicht 45

Es müsste eigentlich genau andersrum sein. Und 10 km/h wirst du nicht zu schnell sondern zu langsam fahren. Der Tacho darf in der EU laut Gesetzgeber nicht nachgehen und um max. 10 Prozent + 4 km/h vorgehen.

Themenstarteram 16. März 2019 um 10:23

Moin Leute,

vielen Dank für die vielen Beiträge und sorry für die späte Antwort.

Leider bin ich nicht viel schlauer als vorher, bzw mehr irritiert. :-)

Anbei Auszüge aus dem Gutachten:

63 – 110 KW 225/35R19 T84

T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten

Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

 

 

63 – 110 KW 235/35R19 A01 G01 K1a K2b

A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden

ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

 

Demnach würde ich sagen, muss eine Tachoangleichung mit 235 / 35 / R19 Walzen erfolgen? Das Gutachten würde dann auch erklären, warum bei meiner aktuellen Reifengröße 225 / 35 / R19 keine Tachoangleichung erfolgt ist oder?

Hallöle,

wenn Du es genau wissen möchtest, würde ich, in meinem Fall, war es die Dekra Prüfstelle, oder halt Tüv Nord vorbeifahren, den Fahrzeugschein vorlegen und die drucken Dir kostenlos zur Info ein Datenblatt aus , mit Deinen zulässigen Reifengrößenkombinationen einschließlich dazu passenden Felgengrößen mit ET aus, welche Du 100% fahren darfst ohne etwas ändern zu müssen.

Ich fahre z.B. auf meinem x-perience 4drive 1.8 die Bereifung mit Allwetterreifen 225/40 R18.

Normal wären 45/R18, (Serienbereifung Auslieferungszustand 18 Zoll), damit , bzw. weil ich auf 40/R18 noch 9mm Schneeketten notfalls montieren darf, wenn ich müsste wo es vorgeschrieben ist im Winterschneegebieten.

Gruß,

OliOla

Hallo Soldier79

Da liegst Du falsch, die Serienbereifung ist 225/45 18!

Leon X-Perience EZ. 10 2014

Gruß Oxebo

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