Tachoabweichung nicht ausgleichen -> Behinderung?

Wie erlebt ihr es, wenn jemand vor euch exakt nach Tacho fährt und ihr längere Zeit nicht überholen könnt?
Wenn nach Meinung der zuständigen Behörde an einer Kurve maximal 100km/h sicher sind, wird dann ein 90er Schild aufgestellt, weil davon ausgegangen wird, dass eh jeder die Abweichung des Tachos ausgleicht?

Beste Antwort im Thema

Die Tachos von heute gehen schon ziemlich genau, die Abweichung beträgt vielleicht 3-4 km/h. Überholen wegen diesem kleinen Unterschied? Und Du fühlst Dich wegen 3 oder 4 km/h behindert?

Hinzu kommt, dass die zulässige Höchstgeschwindkeit auf der Landstraße zwar 100 km/h beträgt, aber niemand gezwungen wird, auch so schnell zu fahren.

Wenn nach der Meinung der Behörden in einer Kurve 100 gefahren werden kann, wird sicherlich kein 90er Schild aufgestellt. Wenn Du dann mit 104 auf Deinem Geschwindikeitsmesser aus der Kurve fliegst, liegts eher an Deinen fehlenden Fahrkünsten.

Ich gehe nicht davon aus, dass Schilder unter Berücksichtigung eventueller Tachoabweichungen aufgestellt werden.

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Zitat:

@jschueller schrieb am 24. Februar 2019 um 14:49:43 Uhr:


Ich wollte mal eure Meinungen hören, ob das tatsächlich notwendig ist.

Meiner Meinung nach ist es

nicht

notwendig.

@TE.....erinnere Dich mal an Deine Fahrschule......gabs da kein gemecker wenn Du nicht exakt nach Tach gefahren bist????

Habe kein Problem damit wenn vor mir Jemand präzise und beständig Vzul fährt.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2019 um 18:36:51 Uhr:



Zitat:

@jschueller schrieb am 24. Februar 2019 um 14:30:59 Uhr:


[...] Wenn nach Meinung der zuständigen Behörde an einer Kurve maximal 100km/h sicher sind, [...]

Dieser Meinung ist die Behörde garantiert nicht, denn

" (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." §3(1)StVO

Ganz so einfach ist auch für die Behörde nicht.

Wenn ein Autofahrer nicht damit rechnen kann, weil z.B. auf der Landstrasse eine vorher nicht zu sehende Spitzkehre kommt, ist sie zur Beschilderung verpflichtet. Oder bei untypisch scharfe Kurven auf der Autobahn -mit Tempo 100 Vmax beschilderte Kurven sind nicht so selten.

Ist allerdings kein Freifahrtsschein, wer mit 250 die Sauerlandlinie fährt sollte schon wissen was er da tut. Oder die Kasseler Berge, in Niedersachsen begrenzt aber in Hessen nicht.

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Zitat:

@jschueller schrieb am 24. Februar 2019 um 14:30:59 Uhr:


Wie erlebt ihr es, wenn jemand vor euch exakt nach Tacho fährt und ihr längere Zeit nicht überholen könnt?

Wenn jemand sich an das Tempolimit hält, sollte gar nicht erst ein Überholversuch gestartet werden, weil der Überholer in dem Fall die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Sicherheit überschreitet, was wiederum verboten ist.

Nach wie vor gilt: Wer früher ankommen will, sollte früher losfahren.

Zitat:

@jschueller schrieb am 24. Februar 2019 um 14:30:59 Uhr:


Wie erlebt ihr es, wenn jemand vor euch exakt nach Tacho fährt und ihr längere Zeit nicht überholen könnt?

Angenehm - Entspannung pur!

Zitat:

@dgi013 schrieb am 24. Februar 2019 um 20:42:21 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2019 um 18:36:51 Uhr:



Dieser Meinung ist die Behörde garantiert nicht, denn

" (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann." §3(1)StVO


Ganz so einfach ist auch für die Behörde nicht.
Wenn ein Autofahrer nicht damit rechnen kann, weil z.B. auf der Landstrasse eine vorher nicht zu sehende Spitzkehre kommt, ist sie zur Beschilderung verpflichtet. Oder bei untypisch scharfe Kurven auf der Autobahn -mit Tempo 100 Vmax beschilderte Kurven sind nicht so selten.
Ist allerdings kein Freifahrtsschein, wer mit 250 die Sauerlandlinie fährt sollte schon wissen was er da tut. Oder die Kasseler Berge, in Niedersachsen begrenzt aber in Hessen nicht.

Du bist echt ein Komiker, „wer Limit fährt ist ein Schleicher „, unter 200 hat keiner was auf der linken Spur zu suchen „, sämtliche Limits sind überflüssig „, und andere geistige Ergüsse...aber hier nach verpfplichtenden Beschilderungen betteln um die Kurve zu kriegen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Februar 2019 um 17:03:31 Uhr:



Zitat:

@dgi013 schrieb am 24. Februar 2019 um 16:39:41 Uhr:


früher oder später kannste den Schleicher doch eh überholen. Warum aufregen?

Ab wann ist man bei dir kein Schleicher mehr ?

wie bei den meisten wahrscheinlich, wenn man nicht min TL +10km/h fährt.

So kommts mir zumindest immer wieder vor. Wer langsamer fährt ist ein Schleicher und wird gnadenlos bei jeder Möglichkeit überholt.

@Diedicke1300
wer bettelt denn um Tempolimits, ich bestimmt nicht 🙂 War nur eine Erklärung.

@Bytemaster
Mit TL+10 wird man weder geblitzt und selbst wenn, kommt wegen Geringfügigkeit nichts nach.

Ich weiß nicht, hier scheinen nur die Tempo- Heiligen unterwegs zu sein. Sieht für mich in der Praxis ganz anders aus, aber ich fahre auch nur sehr selten am Wochenende.

Zitat:

@dgi013 schrieb am 24. Februar 2019 um 22:49:24 Uhr:


...
@Bytemaster
Mit TL+10 wird man weder geblitzt und selbst wenn, kommt wegen Geringfügigkeit nichts nach.
...

Erzähle doch keinen Unsinn. Wenn Du in einer Tempo-30 Zone nach Toleranzabzug auch nur einen km drüber liegst, riskiert Du die erste Verwarnungsgeldstufe von 15 €. Und in vielen Städten bekommst Du die sogar mit Sicherheit, Wuppertal z.B.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 24. Februar 2019 um 21:47:55 Uhr:



So kommts mir zumindest immer wieder vor. Wer langsamer fährt ist ein Schleicher und wird gnadenlos bei jeder Möglichkeit überholt.

Was mich zum Beispiel so gar nicht juckt.
Wer schneller sein möchte als ich der soll und kann mich überholen.
Mir Wumpe ob er dabei seine ZHG überschreitet oder danach mit 150 fährt wo 100 erlaubt sind.
Als "gnadenlos" habe ich sowas nie empfunden, mein Ego verkraftet das überholt werden durchaus.😉

Ich rege mich eher darüber, von solchen Schlaumeiern vor kurven, gegenverkehr und kuppen überholt zu werden.
Solche Leute mit mangelnder Umsicht, dafür umso verfälschter Selbstwahrnehnung sind leider oftmals tot im gegenverkehr oder im Baum wiederzufinden, oder reissen andere durch ihre egoistische Fahrweise in den Tod.

So wie ein Bauunternehmer kürzlich den ich kannte... mit seinem 370Z 3 Autos uberholt, ausgebrochen, leider am Baum zerschellt - tot.

Die schlimmsten Unfälle passieren durch ungeduld, überhöhte Geschwindigkeit und überholen.
Vielleicht sollte man sich lieber dieser Tatsache bewusst werden und seine Fahrweise anpassen, nicht die Ellenbogen ausfahren.

Solange es ein Baum ist... OK. Schlimm nur, wenn es den Gegenverkehr trifft (wie in vielen Fällen).

Woher willst du wissen, ob jemand genau nach Tacho fährt oder einfach so etwas langsamer?

Es gibt Kurven wo 100 erlaubt sind, aber man eher langsamer fahren sollte.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 24. Februar 2019 um 18:06:44 Uhr:


Eine typische Frage der Navi- bzw. Smartphone Generation. Bis vor 20 Jahren hätte sich kaum jemand mit der Abweichung beschäftigt geschweige denn diese gewusst.

Man fuhr einfach Auto und gut war's ;-).

Wer gerne etwas schneller fährt wusste schon immer um die Tachoabweichung, was soll das mit Smartphones zu tun haben?

Ich bleib dann immer hinter dem Safety-Car und genieße die Fahrt.

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