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Behinderung von Rettungswagen

Hallo, zunächst ist mir klar, dass ich etwas falsch gemacht habe, also "belehren" braucht ihr mich nicht :)

Ich hab mich in ein Halteverbot hinter einer Kurve/unübersichtliche Stelle gestellt (also so ne kurve auf einer durchgehenden Straße und nich von wegen abbiegen in eine andere Straße). Ich saß die ganze zeit im Auto damit ich wegfahren kann falls iwas ist. Irgendwann kam dann ein Rettungswagen von hinten (ohne Blaulicht) und musste kurz hinter mir warten, weil ein Auto engegenkam und er dies erst vorbeilassen musste (Dauer vielleicht 15 sek.). Wird das schon als Behinderung gewertet falls jemand mich anzeigt, dass ich im Halteverbot gestanden habe und mir einen Punkt einbringt. Das ist das erste mal dass ich sowas gemacht habe und dann muss ja gleich nen Krankenwagen kommen (typisch) ;)

Achso neben mir hat es locker durchgepasst als das andere Auto weg war.

Beste Antwort im Thema

die Frage hat er im Verkehrsportal auch schon gestellt

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15 Sek. können manchmal schon zu spät sein.

Wenn schon ein Halteverbot da ist, stellt man sich auch nicht hin, wird schon seinen Grund haben.

Denk mal so, wenn dein Kind einen Unfall hätte, der Krankenwagen wurde behindert , kam 15 Sek. zu spät und das war schon zu spät für dein Kind.

Will dich nicht gelehren aber denk mal anders rum.

Ohne Sondersignal macht es in dieser Situation keinen Unterschied, ob Du einen Rettungswagen behindert hast oder irgend einen anderen Verkehrsteilnehmer.

Was nicht heißt, dass der Fahrer Dich nicht doch noch anzeigt, obwohl das eher unwahrscheinlich ist. Aber "anders" bestraft werden würde das in dem Fall nicht.

Ohne Blaulicht, also keine akute Gefahr. Wenn, dann wird evtl was direkt von den Fahrern des Krankenwagens kommen, ich persönlich halte die Situation für harmlos. Da gibts weitaus Schlimmeres...

Abwarten und Tee trinken, mehr kannst du jetzt nicht tun. Lass das aber in Zukunft lieber.... Daß es nicht OK war, ist dir anscheinend schon selber klar :)

HTC

die Frage hat er im Verkehrsportal auch schon gestellt

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. November 2016 um 14:50:38 Uhr:

Ohne Sondersignal macht es in dieser Situation keinen Unterschied, ob Du einen Rettungswagen behindert hast oder irgend einen anderen Verkehrsteilnehmer.

Ist das irgendwo so festgelegt? :) Dass heißt ich bekäme dann nur ein verwarngeld für Falschparken mit Behinderung?

Ich hab mir auch gedacht wenn er es so eilig gehabt hätte, dann hätte er bestimmt die Sirene angemacht damit das andere Auto anhält.

Ich ärger mich auch total darüber und will auch nicht bestreiten, dass ich was falsch gemacht habe. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich :) Dachte halt ich sitz wenigstens drin und kann direkt wegfahren wenn was is.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. November 2016 um 14:57:28 Uhr:

die Frage hat er im Verkehrsportal auch schon gestellt

das ist mir wirklich passiert...

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. November 2016 um 14:57:28 Uhr:

die Frage hat e r im Verkehrsportal auch schon gestellt

Nach der OP (Geschlechtsumwandlung) ist aus dem "er" eine "sie" geworden (Themenstarter i n).

Der Beitrag #48775856 von Yukio wurde von ibizasc1987 am 26.01.2017 12:07:13 unsichtbar gemacht.

Zitat:

 

Zitat:

@Yukio schrieb am 29. November 2016 um 14:59:55 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. November 2016 um 14:50:38 Uhr:

Ohne Sondersignal macht es in dieser Situation keinen Unterschied, ob Du einen Rettungswagen behindert hast oder irgend einen anderen Verkehrsteilnehmer.

Ist das irgendwo so festgelegt? :) Dass heißt ich bekäme dann nur ein verwarngeld für Falschparken mit Behinderung?

Anders herum wird ein Schuh draus. Ist irgendwo festgelegt, dass es nicht so ist? Nein. Ein Rettungswagen ohne Sondersignal kann höchstens Sonderrechte nach § 35 StVO geltend machen, die haben aber keine Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer. Soll heißen: die geben ihm zwar mehr Rechte, führen aber für andere (Dich) zu keinerlei Verpflichtungen. Somit gäbe es nur ein "normales" Verwarngeld.

Zitat:

Ich ärger mich auch total darüber und will auch nicht bestreiten, dass ich was falsch gemacht habe. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich :)

Finde ich gut. Selbsterkenntnis usw. ;)

Ok vielen Dank für deine Antwort und auch die der anderen, die mir weitergeholfen haben :)

Hallo,

mit welchem Schild war das Haltverbot denn genau gekennzeichnet... Parkverbot oder Haltverbot ?

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, dann evtl. nur wegen dem "Halten" im gekennzeichneten Bereich. Mehr aber auch nicht.

Mal ehrlich. Den Fahrer des RTW interessiert es nicht die Bohne ob da mal einer im Halteverbot steht oder nicht. Ich kenne das ja berufsbedingt selbst ganz gut. Würde ich jeden anzeigen, der sich während einer Alarmfahrt nicht richtig verhält und §38 StVO nicht befolgt, müsste ich nach jeder Schicht 2-3 Anzeigen schreiben. Rechne ich jetzt dann noch den ganzen Kleinkram dazu, käme ich bis zur nächsten Schicht erst gar nicht heim vor lauter Schreiberei.

Kannst Dich entspannt zurück lehnen - was natürlich nicht bedeutet, dass Du an der Stelle nochmal stehen bleiben sollst ;)

Gruss

Jürgen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 30. November 2016 um 11:01:00 Uhr:

Hallo,

mit welchem Schild war das Haltverbot denn genau gekennzeichnet... Parkverbot oder Haltverbot ?

Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, dann evtl. nur wegen dem "Halten" im gekennzeichneten Bereich. Mehr aber auch nicht.

Es war ein absolutes halteverbot also hätte ich auch nicht halten dürfen.

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