Tacho geht vor und Auto erreicht keine Höchstgeschwindigkeit

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

mein Style Variant war wohl ohne Qualitätskontrolle direkt zu mir gelangt. Einige Sachen wurden von VW schon behoben (Lenkrad stand schief, Auto ist nach links gezogen, Climatronic war in der Software nicht aktiviert, Lenkradtastenbeleuchtung nicht aktiviert,....).

Nun ist es so, dass nach meinen Erfahrungen mit diversen Audi/VW Fahrzeugen ab MJ2000 der Tacho einen Vorlauf von ca. 6% hat. Dies zieht sich bis zum erreichen der Höchstgeschwindigkeit durch. Weiterhin haben die Autos die eingetragene Höchstgeschwindigkeit meist um 4km/h überboten, gemessen mit GPS.

Nun zu meinem 2.0 140PS TDI CR.
Der Tacho geht im Schnitt 10% vor. Die Höchstgeschwindigkeit von 210km/h (GPS Anzeige) wird nie erreicht. Bei 220km/h auf dem Tacho ist Schluß, was ungefähr knapp über 200km/h laut GPS bedeuten.
Diese Geschwindigkeit wird auch nur im 5ten Gang selten erreicht. Sobald man den 6ten Gang einlegt wird das Auto sofort langsamer, auf dem Tacho stehen dann nur noch 205km/h.
Die Elastizitätswerte ab 180km/h auf dem Tacho sind auch mehr lachhaft. Ein 1.4 122PS Golf Plus lässt mich ohne Probleme ab dieser Geschwindigkeit stehen.

Das ist ja nunmal weit entfernt von der VW Spec. Sowas ist mir bis jetzt noch nicht untergekommen. Der Motor wurde schön eingefahren und ich tanke nur Diesel Ultimate (ob's was bringt...).

Da ich fast ausschliesslich auf der AB Langstrecke fahre, nervt das schon ganz schön. Der Dieselverbrauch auf österreichischen AB ist auch sehr hoch (man darf da ja nicht schnell fahren), aber ich komme nie unter 6,2l/100km. Angegeben ist das Auto mit 4,9l/100km kombiniert. Mit meinem 5er Golf und 1.4 140PS Motor bin ich 200km mit einer Tankfüllung weiter gefahren als jetzt mit dem Diesel, bei gleichem Tankinhalt 🙁

Nun meine Fragen:

1. Kann der Vorlauf auf die gängigen 6% eingestellt werden?
2. Hat hier jemand auch solche "Motorprobleme" und erreicht die Höchstgeschwindigkeit nicht?
3. Wie sind Eure Dieselverbräuche bei sparsamer Fahrweise?

Beste Antwort im Thema

A) Jeder (zumindestens die in den letzten Jahren produzierten) 2.0 TDI (mit 140PS) macht bei Tacho 220km/h Schluss, das Motormanagement macht dann die Spritzufuhr dicht.

B) Die Höchstgeschwindigkeit wird im 5. Gang erreicht, der 6. Gang ist nur ein Spritspargang (also besitzt der 2.0 TDI eigentlich ein 5+E Getriebe, Ausnahme ist der 4Motion, der hat ein direkt übersetztes 6 Gang Getriebe).

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Habe den Thread gerade nochmal überflogen und finde es schon merkwürdig, wie hier offensichtlich von VW vorgenommene "Anpassungen" schön geredet werden. Wenn ich ein Auto kaufe, dass mit 222 eingetragen ist, sollte das Fzg. auch diesen Wert erreichen. Und wenn ich bei 120' eine Inspektion vornehmen muß, sollte das Auto dann auch reale 120' gelaufen sein und nicht x-% weniger. Und bitte keine weiteren Begründungen von wegen abgefahrenen Reifen usw., das setze ich vorraus, dass bei einer Messung alles im Neuzustand ist.
PS: Die GPS von heute haben meist höchstens eine Abweichung von +/- 1%.

Zitat:

Wenn ich ein Auto kaufe, dass mit 222 eingetragen ist, sollte das Fzg. auch diesen Wert erreichen.

Sollte, muss aber nicht. Die 222 geben so oder so einen Idealwert an.

@mbman

Respekt, ein ganzes Jahr für eine Antwort..... 😁

Zitat:

Und wenn ich bei 120' eine Inspektion vornehmen muß, sollte das Auto dann auch reale 120' gelaufen sein und nicht x-% weniger.

Wie kommst du darauf, dass das der Fall ist? 😕

Das der Wegstreckenzähler wenig mit der Geschwindigkeitsanzeige zu tun hat ist dir bekannt?

Und von welchen......

Zitat:

von VW vorgenommene "Anpassungen"

....redest du? 😕

@ Jubi TDI/GTI: Danke für deine aufschlußreichen Kommentare *ohne Worte*. Dann erkläre mir bitte, wie genau der Wegstreckenzähler ist gegenüber dem voreilenden Tacho.

@ Diabolomk: Wenn das Fzg. mehr als 20km von der angebenen Vmax abweicht, ist das ganz sicher ein Mangel und keine Abweichung vom Idealwert.

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20km/h ist Abweichung ist ja auch was anderes als wenn man nur sagt, es muss die Höchstgeschwindigkeit erreichen. Dem ist nämlich nicht so. Gerichtsfeste 20km/h Abweichung bei 222km/h sehen auf den ersten Blick bei einem Neuwagen durchaus als Mangel aus. Aber auch hier müsste man genauer hinschauen.

Zitat:

@mbman schrieb am 23. November 2016 um 12:25:35 Uhr:


@ Jubi TDI/GTI: Danke für deine aufschlußreichen Kommentare *ohne Worte*. [.....]

Was schreibst du jetzt schon wieder für ein Stuss? Was genau meinst du mit "ohne Worte"? 😕

Zitat:

Dann erkläre mir bitte, wie genau der Wegstreckenzähler ist gegenüber dem voreilenden Tacho.

Solltest DU nicht erst einmal darlegen wie viel "x-% weniger" dein Wegstreckenzähler abweicht, wenn du schon so eine Behauptung hier aufstellst? Oder sind diese "x-% weniger" einfach nur ein Wert aus dem Bauchgefühl heraus, wofür du keinen Nachweis erbringen kannst?

Ich habe vor Jahren mal meinen Tageskilometerzähler mit den Kilometertafeln, die alle 500m an deutschen Autobahnen stehen verglichen. Ergebnis: So gut wie keine Abweichung auf 100km!

Sorry, aber dafür das du dir ein ganzes Jahr für deine Antwort Zeit gelassen hast, kam dann trotzdem nur Müll! 🙄

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 23. November 2016 um 12:33:42 Uhr:


Gerichtsfeste 20km/h Abweichung bei 222km/h sehen auf den ersten Blick bei einem Neuwagen durchaus als Mangel aus. Aber auch hier müsste man genauer hinschauen.

Ist es rechtlich nicht so, dass man als Kunde bis zu 10% Minderleistung als Serienstreuung akzeptieren muß? Von daher ergäbe sich daraus ja schon, dass man ebenfalls keinen Anspruch auf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit hat, da ja ein direkter Zusammenhang zwischen pmax und vmax besteht.

Dumm nur, wenn man aufgrund einer geringeren tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit dennoch die teureren Reifen aus der nächsthöheren Geschwindigkeitsstufe montieren muss 😁

Mal abgesehen davon: wenn die 103kW-2,0TDI tatsächlich softwareseitig eingebremst wurden, könnte das auch mit der Bremsanlage an der VA zusammenhängen. Der FN3 in 15"-Ausführung wurde möglicherweise seitens VW beim Golf 6 nur bis 210 km/h vertraut. Der nominell nur knapp 10 km/h schnellere CAVD kam nämlich bereits mit der FN3 in 16", die auch der 6er GTI serienmäßig vorne verbaut hatte.

10% ja, aber auf der anderen Seite wohl nur 5% Abzug bei der Vmax. Bei Neuwagen! Aber vor Gericht wird öfter genauer hingeschaut, wie was genau vereinbart wurde. Teils sogar Wortlaute beim Verkaufsgespräch, vorallem wenn man zB größere Räder montiert hat, dazu wird auch berücksichtigt wie Autoversiert der Käufer ist, ob er sich das denken konnte oder nicht(also Vmax Minderung durch größere Räder) etc.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 24. November 2016 um 18:53:22 Uhr:


10% ja, aber auf der anderen Seite wohl nur 5% Abzug bei der Vmax.

Passt ja dann ungefähr, weil man für die letzten km/h bis zur vmax eh überproportional Leistung benötigt.

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