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T3 von LKW auf PKW zulassen - Erfahrungen

VW T3 Kleinbus (255)
Themenstarteram 16. Juni 2014 um 14:51

Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, meinen 81er Lufti (253 Transporter / Kombi, ex Funkwagen Katastrophenschutz) von der aktuellen LKW Zulassung auf PKW umzumelden. Als ich ihn 2010 gekauft habe, war er als "Sondereinsatzfahrzeug Katastrophenschutz" zugelassen. Nach einer langwierigen Diskussion mit dem TÜV habe ich -als letzte Alternative- ein LKW Zulassung bekommen. Hier kurz die Argumentation

1. WoMo geht nicht, da keine Stehhöhe (bei Umbau verliere ich definitiv die H Zulassung)

2. PKW geht nicht, da im hinteren Teil eine Quer-Wand mit Schrankfächern verbaut ist und somit -beim Kippen auf die Schiebetürseite- ein zweiter Rettungsweg (durch die Hintertür) nicht möglich ist.

3. LKW ginge eigentlich auch nicht, da Ladefläche mind 50% der Gesamtlänge lang sein muss (durch Schrankwand nicht vorhanden) - den Einbau müsste ich somit entfernen. Nach Diskussionen wurde der Einbau vom Prüfer offiziell als "Ladung" eingestuft und die LKW Zulassung erteilt.

Das war damals günstig in der Steuer und eine "abgefahrene" Versicherung hatte ich noch.

Mittlerweile hat sich einiges geändert: 2 Kinder und ein H Kennzeichen sind dazugekommen. Den Bus können wir (auch nach Einbau einer original Doppelsitzbank vorne) nicht mit 4 Personen nutzen (nur 3 Sitzplätze vorne). Deshalb wird nun die damals schon vorhandene Idee der Ummeldung auf PKW wieder aktuell. Ich hatte mir damals auch bereits eine mittlere Rücksitzbank im Original-Design aus einer Gelegenheit besorgt. Meines Erachtens müsste ich nun die Einbauten (gegenüberliegende Doppelsitzbank + Klapptisch, Schrankwand) endgültig entfernen und die vorhandene Heckklappe (ohne Fenster) durch eine mit Fenster auswechseln.

Zur Info: An den Seiten gibt es in der Mitte links und rechts jeweils ein Fenster - die sind aber von der Firma die den Funkwagenumbau durchgeführt hat, eingebaut worden. Hinten sind die Seiten geschlossen. Die Sitzbank hat 2-Punkt Gurte - ich würde links und rechts aber nachträglich 3 Punkt Gurte einbauen. Ich muss noch prüfen, ob eine Haltertungs-Schiene für die Bank vorhanden ist - wenn nicht muss ich die auch noch besorgen.

Meine Fragen lassen mich aber zweifeln ....

> Veliere ich durch Wechsel der Heckklappe die H Zulassung?

> Reichen die beschriebenen Maßnahmen wirklich aus für eine PKW Zulassung? Oder kommt da noch mehr, wenn man erst mal vorm Prüfer steht?

Hat jemand Erfahrung mit dem Thema LKW zu PKW? Ggf. aus dem Raum Frankfurt/Main? Der TÜV soll ja nicht überall gleich ticken - habe schon gelesen, dass dieses Auto auch ohne Umbauten als PKW mit den ursprünglichen 7 Sitzplätzen fährt ....

Grüße

Andreas

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10 Antworten
am 16. Juni 2014 um 22:42

Zitat:

Original geschrieben von andsger

. Die Sitzbank hat 2-Punkt Gurte - ich würde links und rechts aber nachträglich 3 Punkt Gurte einbauen. Ich muss noch prüfen, ob eine Haltertungs-Schiene für die Bank vorhanden ist - wenn nicht muss ich die auch noch besorgen.

Meine Fragen lassen mich aber zweifeln ....

> Veliere ich durch Wechsel der Heckklappe die H Zulassung?

> Reichen die beschriebenen Maßnahmen wirklich aus für eine PKW Zulassung? Oder kommt da noch mehr, wenn man erst mal vorm Prüfer steht?

Hat jemand Erfahrung mit dem Thema LKW zu PKW? Ggf. aus dem Raum Frankfurt/Main? Der TÜV soll ja nicht überall

2-Punkt-Gurte langen - da Serie ( f. 3-er-Sitzbank, direkt hinter dem Fahrer-, Beifahrersitz) ; der Prüfer wollte nicht mal Kopfstützen sehen.

Die Scheiben zwischen der C + B -Säule ( Schiebetüren ) müssen transparent sein oder halt Folien mit ABE.

( Bleche mögen die nicht, wie auch bei der Heckklappe )

Zwischen C + D-Säule langt Blech - oder halt Fensterglas, wenn Prüfer muckt? ( vorher abklären )

- Heckklappe mit Scheibe ist doch Serie = H-Zulassung

- evtl. würde ich noch ablasten ( auf < 1398 kg / < 699 kg je HR, dann hast du die C-Bereifung weg, wg. Traglast u. besserer Reifenwahl, weil C-Reifen miese Anhängerbereifung, welche schnell sich abwetzen und im Sommer auf

Regen gescheit abschmieren.

Evtl. MV-Felgen mit 205er nehmen/ 14" = Serie. Fährt sich etwas komoter.

LKW auf PKW ist normalerweise kein Problem, eher PKW zu LKW.

Die 3-er Sitzbank im PKW kann man sich erst mal knicken, da keine Zulassung; nur für LKW

( außer die Regelung gilt nicht mehr? k.A. war mal so? )

 

 

ps. am Besten mal beim Tüv einen Termin aus machen, sich die ganze Sache anschauen lassen und

eine Liste geben lassen, was abgeändert werden muss.

 

und nicht vergessen ,das ein pkw im hinteren fahrgastraum eine heizung benötigt....

am 17. Juni 2014 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von mattes-auto

und nicht vergessen ,das ein pkw im hinteren fahrgastraum eine heizung benötigt....

macht im Sommer bei 39 Grad Cels. Aussentemperatur ungemein Sinn :)

mal im Ernst...wo steht denn so was genau beschrieben; nur aus Interesse.

Bei meiner Abnahme interessierte dem Prüfer nur die 3-er Sitzbank mit Gurten

+ ordentlichen Schienen + Klarglasscheiben für Schiebetür und vis a vis Scheibe.

Heizung interessierte den nicht, da Standheizung eh ausgebaut, wg. Sommernutzung

am 17. Juni 2014 um 16:35

Nun, der Highway war ursprünglich auch als LKW zugelassen, zumal er eine nachgerüstete Trennwand (aus Multiplex) hat.

Da ich aber mit dem Highway eigentlich fast ausschließlich nur an Wochenenden auf Treffen mit dem Wohnwagen unterwegs bin, musste die LKW Zulassung weichen.

Nach drei Anläufen habe ich dann einen Prüfer gefunden, der ihn mir ohne Probleme zum PKW umgetragen hat.

Bei einer späteren Eintragung wurde ich dann gefragt, wer den denn zum PKW umgeschrieben hätte, da es ja viele getürkte Eintragungen geben würde. Meine Antwort, dass ich das selber veranlasst hätte und die Begründung dafür stellten den Prüfer dann zufrieden.

Inzwischen ist ja ein Hubdach nachgerüstet, und die Trennwand fliegt über kurz oder lang auch raus, dann wird das insgesamt noch problemloser, aber ich brauche ja auch nur zwei Sitze.

darum haben die bullis entweder den tunnel mit der heizung nach hinten ,oder aber die zusatzheizung unter der hinteren sitzbank ,da wirst du glück gehabt haben bei deiner umtragung .morgen frag ich mal meinen dekra-mann wo genau das steht ,und werde dir den link posten ...

und warum wurden t3 und t4 busse ohne heizung für hinten vom werk ausgeliefert und in deutschland verkauft und auch so zugelassen?

die einfachen 9 sitzer t3 haben keinen heizungstunnel serienmäßig drin, aber eine halbhohe trennwand.

die einfachen 9 sitzer t4 gabs auch ohne zusatzwärmetauscher für den fahrgastraum als standartausstattung.

wurden gerne für den bau genommen.

Themenstarteram 19. Juni 2014 um 10:25

Hallo und besten Dank für die vielen Infos.

Die Voraussetzungen werde ich wohl packen, Eberspächter Heizung ist hinten auch drin :) Mit Ablasten, C-Bereifung etc habe ich mich bisher noch nicht beschäftigt - werde ich aber mal prüfen.

Vorab-Termin beim TÜV werde ich machen. Die haben hier in Frankfurt nun ein sog. "Kompetenzzentrum", das für solche Fälle zuständig ist.

Noch mal eine Frage in die Runde: Kann ich an einen 81 Lufti LBX jede x-beliebige Heckklappe bauen (also auch T3 nach 82 / WBX) oder gab es mit der Umstellung Anpassungen an der Karosserie?

Grüße

Themenstarteram 17. November 2017 um 13:14

Hallo. Ein kurzer Nachtrag zu dieser Geschichte ....

Ich hab die Funkwagen-Ausstattung rausgenommen und auch die halbhohe Trennwand rausgenommen. Zusätzlich die mittlere Sitzbank auf Schienen und auch eine Original Westfalia 3er Sitzbank hinten montiert. Dazu Gurte an der Motorschräge und seitlich an den Wänden angebracht (hier gab es keine Orginal VW Befestigungspunkte, sondern nur die Befestigungen aus dem Umbau zum Funkwagen). Und zu allerletzt habe ich auch noch ein Westfalia Klappdach und die Heckklappe mit Fenster montiert.

Dann kam Kind 3 und ich hatte 2 Jahre keine Zeit und teilweise auch keine Lust mehr.

Die Ummeldung zu PKW hatte ich vor 2 Jahren nicht durchbekommen wegen unerfüllbarer Nachweise zu Geräuchs-, Abgas- und Bremsverhalten, die der Tüv von mir gefordert hatte. Hinweis: Ich bin in Hessen und hier tickt der TÜV etwas anders als im Rest der Republik.

Nun wollte ich den Wagen für den nächsten Sommerurlaub vorbereiten und insbesondere die 3 Stizplätze der mittleren Bank eintragen lassen. Das ganze dann wie gehabt als LKW.

Seit Sommer dieses Jahres haben sich aber die Vorschriften geändert und jeder Prüfer (bundesweit) verlangt für Umtragungen eine Herstellerfreigabe und eine Fotodokumentation, die dann dem KBA eingereicht werden muss (so wurde es mir jedenfalls mitgeteilt). Herstellerfreigabe der 3er Sitzbank habe ich in Wolfsburg angefordert - mal sehen ob was kommt.

Ich denke aber, dass es mittlerweile fast unmöglich ist, in Deutschland irgendwelche Umtragungen durchzubekommen - mir wurde jedenfalls von Seiten des TÜV wenig Hoffnung gemacht.

Ich denke jetzt über einen Export ins EU Ausland nach (wäre in Familie möglich). Da scheint es dann einfacher zu sein.

Für weitere Tipps wie ich zumindest 5 Sitzplätze hinbekomme bin ich nach wie vor zu haben.

Dass ich das alles zügig hätte machen sollen und dann auch alles eng mit dem TÜV hätte abstimmen sollen ist mir nun natürlich auch klar ...

Grüße

And

am 29. November 2017 um 21:18

Zitat:

@andsger schrieb am 17. November 2017 um 14:14:40 Uhr:

Für weitere Tipps wie ich zumindest 5 Sitzplätze hinbekomme bin ich nach wie vor zu haben.

5 Sitze bedeutet = PKW + versicherungsmässig eine ungünstige Einstufung, wie auch steuerlich,

weil Euro 0 = Plakette schwarz.

LKW funktioniert nur als 2-Sitzer oder 3-Sitzer mit einer entsprechenden Bank + Halterung ( muss

man dazu schweissen, beim 2-Sitzer )

LKW als 5-sitzer gibt es nur im Ausland, weil die so einen Mist wie LKW erst gar nicht haben.

Eine gescheite Lösung ist: Benzinverbrenner, einbauen + incl. euro2. Plakette grün

Schienen sich besorgen + hinten eine 3er Bank + Nackenstützen einbauen ( Beckengurte waren

damals Standard, analog zulässig )

Dann beim TÜV ab-lasten und als PKW um münzen. Schlüsselnummer PKW steht im Schein, aber der

Diesel-Schlüssel bleibt.

eine Herstellerfreigabe braucht der TÜV nicht, wenn Du nur Dinge einbaust, die der ursprünglichen ABE entsprechen. Und das ist bei einer originalen Sitzbank an originalen Befestigungspunkten eindeutig der Fall. Wenn der "Ingenieur" keine Lust hat, seinen Job ordentlich zu machen, dann fahr zum nächsten.

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