BGH entscheidet voraussichtlich 2019 über Diesel-Klage
Karlsruhe/Wolfsburg - In der Klagewelle wegen des Diesel-Abgasskandals kündigt sich die erste Entscheidung der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) an. Inzwischen ist in Karlsruhe die
Klage eines Autokäufers zur Revision anhängig(Az. VIII ZR 78/18). Verhandelt werde aller Voraussicht nach aber nicht mehr in diesem Jahr, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage.
Allein gegen den VW-Konzern
und dessen Händlerhaben nach VW-Angaben
bis heute gut 20.000 Kunden geklagt. Hinzu kommen Tausende weitere, die über
eine Art Sammelklage vor Gerichtgezogen sind. Einem VW-Sprecher zufolge gibt es inzwischen rund 4.500 Urteile überwiegend von Landgerichten und etwa ein Dutzend von Oberlandesgerichten.
In den meisten Fällen wurden die Klagen laut VW abgewiesen. In zahlreichen Verfahren hat der Autobauer auch
mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich erzielt. Zur Zahl der so beigelegten Rechtsstreitigkeiten macht der Konzern aber keine Angaben.
Kunden in Nordamerika bekommen Entschädigung
Verbraucherschützer kritisieren, dass Kunden in Nordamerika von Volkswagen und der Tochter Audi teils
Entschädigungen von mehreren Tausend Dollarerhalten, Dieselbesitzer in Deutschland und Europa dagegen aber kein Geld bekommen sollen. VW bestreitet, dass den Kunden ein wirtschaftlicher Schaden entstand. Insgesamt hat der Konzern für die Affäre 25,8 Milliarden Euro an Kosten verbucht.
Wie der BGH entscheidet, ist enorm wichtig. Seine Rechtsprechung gibt die
Linie für alle künftigen Urteile zum selben Sachverhalt vor. Weil in dem Skandal viele verschiedene Fragen im Raum stehen, ist aber nicht mit dem einen Grundsatz-Urteil zu rechnen, das auf einen Schlag alles entscheidet. Zu erwarten ist vielmehr, dass sich durch zahlreiche einzelne Urteile nach und nach die Rechtslage klärt.
Im konkreten Fall will der Fahrer eines Skoda bei seinem Autohändler eine
Preisminderung von 20 Prozent durchsetzen. Der Dieselwagen hatte beim Kauf 2013 eine illegale Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung im Normalbetrieb auf der Straße reduziert und damit für einen erhöhten Ausstoß schädlicher Stickoxide sorgt.
Die Software des Kläger-Autos wurde aktualisiert
Inzwischen wurde die Software aktualisiert. Der Kläger behauptet jedoch, dadurch seien ihm technische Nachteile entstanden. Außerdem sei das Auto wegen des Abgasskandals
generell mit einem Makel behaftet. Bisher hatte der Mann keinen Erfolg. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass er beides nicht konkret nachgewiesen habe. Vage Befürchtungen seien nicht ausreichend.
Das letzte Wort hat der BGH. Dort liegt ein zweiter Diesel-Fall, in dem das OLG Bamberg die Revision nicht zugelassen hatte. Der Kläger hat Beschwerde eingelegt.
Insgesamt waren in Deutschland
2,5 Millionen Autos des Konzerns vom Dieselskandal betroffen, weltweit knapp 11 Millionen. VW hatte lange gebraucht, um für alle Fahrzeugvarianten Software-Updates bereit zu stellen. Mittlerweile sind 95 Prozent der Dieselautos umgerüstet. Tausenden Fahrzeughaltern, die dem Rückruf nicht nachgekommen sind, droht aber inzwischen die Stilllegung ihres Wagens.
Quelle: dpa
112 Antworten
Endlich ist mal ein schwaches Licht am Ende des Tunnels erkennbar.
Normalerweise müsste jeder VW und Audifahrer 1€ überweisen, damit man sich gut aufstellen kann!
Falle derjenige ein Koto einrichtet und hier Veröffentlicht hat er am nächsten Tag meinen Euro!
Zitat:
Vage Befürchtungen seien nicht ausreichend
Vage (und haltlose) Beschwichtigungen seitens des Täters aber schon?
Zitat:
@HD-tj schrieb am 7. Juli 2018 um 12:28:20 Uhr:
Normalerweise müsste jeder VW und Audifahrer 1€ überweisen, damit man sich gut aufstellen kann!
Falle derjenige ein Koto einrichtet und hier Veröffentlicht hat er am nächsten Tag meinen Euro!
Mir wäre die Sache sogar 5 € wert.
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Der Nachweis eines Schadens ist doch ein Leichtes!
Wenn man will ?!
Künftige Einfahrverbote und jetzige Durchfahrverbote und der Preisverfall der Gebrauchtwagen die mit diesen Verboten belegt sind/werden.
Daran erkennt man das echte Gerechtigkeit nicht Ziel ist, sondern ein Urteil wird gefällt was nicht gerecht sein muss
Kein Richter wird wollen, das sein Name in die Geschichtsbücher einging, als derjenige, der die VAG zu grabe trug, zumal die VAG ja Systemrelevant sein dürfte!
Somit wieder andere nicht aufgeschrieben Gesetze gelten.
Wie bei den Banken
Zitat:
@B.J.1966 schrieb am 7. Juli 2018 um 14:55:50 Uhr:
...zumal die VAG ja Systemrelevant sein dürfte!
Daß dies
nichtder Fall ist, wurde hier bei MT aber schon etliche Male festgestellt und auch begründet.
Nun dass Euro 4 irgendwann mal nicht mehr in die Städte dürfen war doch klar, das gleiche wird Euro 5, 6 und auch irgendwann in der Zukunft genauso Euro 7 passieren.
Das ist nunmal so wer sich einen Verbrenner kauft weiss doch seit ~ 15 Jahren dass der irgenwann vermutlich Einschränkungen haben wird - egal wie gut er zum Zeitpunkt des Kaufs ist.
Gesagt werden kann Viel - die Zukunft wird es ans Licht bringen - wenn VAG zerschlagen werden würde - hätte das Millionen von Arbeitslosen zur Folge und das soll nicht Systemrelevant sein?
Für wie blöd wird man den noch gehalten?
Zitat:
@B.J.1966 schrieb am 7. Juli 2018 um 15:08:56 Uhr:
...wenn VAG zerschlagen werden würde - hätte das Millionen von Arbeitslosen zur Folge und das soll nicht Systemrelevant sein?
Der Bedarf an Neufahrzeugen wird deshalb doch nicht geringer und muß von den verbleibenden Fahrzeugherstellern bedient werden. Daß diese dafür mehr ausgebildete Arbeitskräfte benötigen, liegt auf der Hand. Wieso sollten in der Folge Millionen von Menschen arbeitslos werden?
Da ist doch Blödsinn wer bitte der VW Kunden wird den zu Mercedes oder BMW gehen und da 30% mehr ausgeben....
Das gleicht sich allenfalls auf einem globalen Level aus.
Weil die Hersteller, die in diese Lücke springen würden nicht 100% in Deutschland sind, ...und auch die Gewinne nicht in Deutschland versteuert würden?!
Aber das passiert nicht - weil die VAG halt doch Systemrelevant ist würde im Schlimmsten Fall der Staat bürgen bzw. seine Anteile erhöhen wie bei den Banken zuvor zu sehen war.
Zitat:
@DanielWb schrieb am 7. Juli 2018 um 15:16:08 Uhr:
Da ist doch Blödsinn wer bitte der VW Kunden wird den zu Mercedes oder BMW gehen und da 30% mehr ausgeben....
Das gleicht sich allenfalls auf einem globalen Level aus.
Warum blendest du Opel und Ford aus?

Zitat:
@B.J.1966 schrieb am 7. Juli 2018 um 14:55:50 Uhr:
Der Nachweis eines Schadens ist doch ein Leichtes!
Wenn man will ?!
Künftige Einfahrverbote und jetzige Durchfahrverbote und der Preisverfall der Gebrauchtwagen die mit diesen Verboten belegt sind/werden.
Die Fahrverbote haben rein gar nichts mit dem Dieselskandal von VW zu tun, die hätte es sowieso gegeben, denn die DUH hatte bereits vor 2015 Klagen eingereicht. Außerdem werden VW Diesel bei den Fahrverboten nicht schlechter gestellt als andere Marken.
Zitat:
@B.J.1966 schrieb am 7. Juli 2018 um 15:16:48 Uhr:
Weil die Hersteller, die in diese Lücke springen würden nicht 100% in Deutschland sind, ...
Das ist auch der Wolfsburger Konzern schon lange nicht mehr...