StVo zum nachlesen
Hallo,
kann man die stvo irgendwo im Netz nachlesen? Speziell an dem Teil mit den Innenraumschaltern (Warnblinkschalter, NSL und LWR) und deren Einschaltkontrolle sowie Anordnung im Fahrzeug, wäre ich interessiert.
Danke und Gruß
Bimmel
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von silver´s girl
ich bin schon öfters in plötzlich auftretenden nebel geraten, so ungewöhnlich is das ni 😉
das war restalkohol 😁
also versteh ich das richtig? der schalter muss beim fahren erreichbar sein?! das ist relativ... könnte man den auch richtung sicherungskasten verlegen?
ich verteufele alkohol 😮
ich würd sagen, ja. du bist der erste der auf so ne komischen ideen kommt 🙄
Die Nebelbänke von denen ich rede, die waren nicht in der Stadt, sondern auf der Autobahn ...
Mit 150 km/h in sowas reinzufahren sorgt für einen wahnsinns Adrenalinschub. So wach warst du noch nie 😉
Also, lass die Knöpfe da, wo sie hingehören ... Bemal sie dir in Wagenfarbe oder passe sie dem Innenraum an, aber "verstecken" würde ich die nicht 😉
das kann ja jeder 🙄
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vergiss die idee mit dem verstecken
Leider ist sowas nicht zulässig, steht aber nicht in der StVO sondern in der
ABE vom Wagen.
Und die ist ziemlich umfangreich.
Es ist Vorgeschrieben das sämtliche lichtschalter die zur Sicherheit beitragen gut und schnell erreichbar sein müssen.
(Kann es sein das hier die geschichte mit dem Monitor ne rolle spielt?)
LWR da ja im F keine Automatische drin iss muss da bleiben wo se ist.
ebenso NLschluss und front.
MFG
monitor... jein... der warnblinkschalter muss ja dann dort weg... den würde ich mir neben den lichtschalter setzen...
lichtschalter bleibt da wo er ist... nsw-schalter kommt weg weil keine nsw mehr vorhanden
nsl und lwr hätte ich ins handschuhfach gelegt...
abe vom auto... kann man sowas nachlesen? alle umbauten weichen doch von der abe fürs auto ab... und wenns nur ein gitter im originalgrill ist
Hallo Bimmelimm,
da müsstest Du in einer Kommentierung zur StVZO nachlesen. Die gibts aber nicht im Internet, weil die Verlage damit richtig viel Geld verdienen.
Die §§ 22 und 22a zeigen aber schon, dass es für die Betriebserlaubnis nicht nur auf die Teile ankommt, sondern auch wie und wo sie verbaut sind. Im Zweifel muss das abgenommen werden, s.§ 22Abs.1 .
Für den Warnblinker gehen die Verordnungsgeber von Szenarien aus, wie dass Du mit diversen Knochenbrüchen ausblutend, mit Splittern in den Augen weit neben der Strasse liegst und als letzte Handlung noch auf den roten Knopf drücken kannst.
Ansonsten ist Vorgabe, dass -normale- Fahrer noch mit dem Wagen umgehen können. Auch wenn Du niemals eine fremde Person fahren lässt, soll z.B. ein Polizist nach einer Sicherstellung oder der nette ADAC Mann nach Deinem Ausfall damit fahren können.
Dein Hauptproblem dürfte sein, dass nach einem Unfall Deine Versicherung zwar erstmal zahlt, dann aber Dich in Regress nimmt.
Ungerecht ist, dass die Hersteller selber fast jeden Unfug mit der ABE genehmigt kriegen. Wegen dem hier angesprochenen Riesenbildschirm wandern in neuen Autos die Bedienteile irgendwohin.
Ich hab letzte Woche so ein neues Franzosenauto fast nicht anbekommen. Per Transponder gingen zwar massig Anzeigen an, den Startknopf hatten sie aber ganz unten schräg versteckt.
Bis dann, benny
ford hat ihn mitten auf der lenkrad abdeckung, hinter dem lengkrad.
mercedes hat ihn in der mittelkonsole hinter dem schalthebel, da wo unsere sitzheizungs schalter sind.
ich denke mal solange er gut erreichbar ist spielt es keine rolle.
die hupe sitzt beim ford im blinkerhebel und nicht in der mitte vom lenkrad
muss der warnblinkschalter auch vom beifahrer erreichbar sein oder kann ich den unmittelbar neben den lichtschalter verlegen?
Warnblinker muss erst recht von BEIDEN vorn sitzenden Personen erreichbar sein. Das steht auch in der STVZO.
Ansonsten müssen deine lichttechnischen Einrichtungen ohne irgendwelche Klappen, Lucken etc. vom Fahrer ohne Verkrampfungen (Handschuhfach) erreichbar sein. Aber in der BE des Astra´s steht das nicht^^ Das ist auch wieder STVZO. Und gilt im übrigen für alle Fz. Weiter richtig, das Fahrzeug muss so gestaltet sein, dass auch "fremde" Personen das Fz. bedienen können. Hier zählt nicht unbedingt der Hauptfahrer oder wer dein Auto sonst fahren darf, sondern ggf. Sicherheitskräfte, wie Feuerwehr, Abschlepper oder Santitätskräfte.
Übles Beispiel: jmd mag dich nicht 😛 und lauert auf der Brücke, wirft dir was runter... "Krack und die Scheibe war hin..." Du liegst schwer verletzt in einem Rettungswagen und die Polizei bekommt dein Auto nicht von der Strasse... Nur mal so ne Sache die durchaus Praxisnah sein könnte...
Im übrigen muss der Warnblinkschalter so wie du ihn drin hast gestaltet sein. Sprich "rot" und mit "Dreieck", bei betätigen blinkend. (alles STVZO)
alles spießer 🙄 😉
gibts das auch zum nachlesen online irgendwo?
gegen die lwr und nsl im sichtbaren bereich hab ich irgendwie etwas... da wo die schalter sind bleiben die nicht! aber wohin?! muss ich mir nochmal gedanken machen... anregungen erwünscht
Wenn ich es richtig deute, macht er die KOMPLETTE Mittelkonsole neu...
Mmmmh, auf die schnelle find ich die passenden Passagen nicht... ABER, nicht nur in den Paragrafen zu Blinkern schaun, sondern auch Artverwand... Wiki kann da helfen.