Sturz vom Moped weil Autofahrer wenden wollte....
Hallo zusammen,
sitze Zuhause mit Schmerzen in der Ferse und mache mir ganz viel Kopf :-(
Am Freitag Abends fuhr ich mit meiner 50ccm auf einer Hauptstraße entlang.
Geschwindigkeit war zwischen 40 und 50 kmh...alles frei.
Ein Wagen stand in einer Art Parkbucht, das habe ich gesehen nur mir nicht dabei gedacht.
Als ich ziemlich nah war, so ca.5-10m fuhr der Wagen los und wollte gerade vor mir wenden.
Für mich kam das alles so plötzlich das ich mit dem Moped ein Vollbremsung machen mußte, sonst wäre ich mit voller Geschwindigkeit in das Auto gefahren.
Bei der Vollbremsung kippte mein Roller um, ich fiel vom Roller und rutschte Richtung Auto.
Ich bin zum Glück vor dem Auto stehen geblieben, mein Roller prallte aber leicht gegen seine Felge.
Habe die Polizei gerufen, die haben alles aufgenommen und werden gegen ihn eine Anzeige fertigen.
Sie haben jetzt zwar keinen Beschuldigt, aber im Grunde den Unfall dem Autofahrer angekreidet.
Sein Auto hat scheinbar nichts abbekommen.
Mein Moped hat nicht soviel Glück gehabt, die linke Seite ist auf der gesamten Länge über zerkratzt,
der Kickstarter ist locker, das Lenkrad sieht irgendwie schief aus....usw....
Am nächsten Tag sind die Schmerzen so heftig geworden das ich in Krankenhaus gegangen bin zur Untersuchung, zum Glück auch hier es sind nur Prellungen. Bin jetzt auch ne Woche krank geschrieben da ich nicht auftreten kann wegen der Fersenprellung.
Heute habe ich mit der Versicherung des Autofahrers telefoniert, die mich als erstes fragte ob ich den sein Auto berührt hätte (erhabe das nämlich verneint) , das habe ich bestätigt, da mein Moped gegen seine Felge geprallt ist.
Aber warum fragen sie den sowas?
Alle anderen Schäden sind vermutlich durch den Sturz entstanden, aber der Sturz wäre ja nicht passiert wenn er mir nicht die Vorfahrt genommen hätte.
Die Versicherung schickt mir jetzt einen Unfallbericht zu den ich ausfüllen soll,
Da der Autofahrer wohl nicht angegeben habe.
Worauf soll ich jetzt achten?
Wie soll ich vorgehen?
Bin echt nervös gerade geworden, ich hab doch nicht falsch gemacht und habe den Schaden und die Schmerzen...
Für eure Meinungen und Infos wäre ich dankbar.
Gruß
Almac
Beste Antwort im Thema
Hab lange nach gedacht ob ich hier noch was schreiben soll, da die Auslegung mancher User schon sehr schräg ist aus meiner Sicht.
Werde mich auch nicht mehr groß dazu äussern, ausser der Tatsache das es keine Ausweichmöglichkeit gab, recht standen geparkte Fahrzeuge und die Strasse war komplett von rechts nach links gesperrt durch den Wendevorgang des Autos, der übrigens dabei noch eine durchgezogene Mittellinie missachtet hat!
Nun aber ist alles schon länger abgeschlossen und ich teile euch nur das Ergebnis mit.
Versicherung hat nach dem Schreiben meines Anwalts den kompletten Schaden meiner 50er übernommen + die komplette Forderung an Schmerzensgeld!
Staatsanwaltlich wird gegen den Autofahrer ermittelt und er durfte sich vor Gericht begeben wegen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr mit Körperverletzung....
Danke nochmal an die Tippgeber !
142 Antworten
Zitat:
@almac schrieb am 22. November 2017 um 12:43:20 Uhr:
Mir geht es im wesentlichen darum das mein Moped wieder hergestellt wird.
Ohne das Ding gesehen zu haben...
...aber das Moped kannst du abschreiben - das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!
Zitat:
Was Schmerzensgeld angeht, wäre es klasse was zu bekommen, aber darauf hoffe ich nicht.
Bei ein paar Prellungen wirst du kein Schmerzensgeld bekommen!
Zitat:
Stimmt meine Jacke hat Schaden genommen,
Und spätestens das ist der Punkt, wo die Versicherung mit dem Kürzen anfängt...du solltest schonmal die Quittung der Jacke raus suchen!
Zitat:
Sollte ich vielleicht erst den Schadensbericht an die Versicherung schicken und dann warten was passiert...
Dann solltest du genau wissen was du da ausfüllst und dir vor allem über die Folgen im Klaren sein, wenn du dort Abstands- sowie Geschwindigkeitswerte nennst! Und das bist du offensichtlich nicht...
Dem Arbeitgeber muss du den Namen und die Adressdaten mitteilen. Krank, durch einen dritten zu vetretenden Umstand.
Kann jetzt zwar nichts zum eigentlichen Thema sagen, aber zur Fersenprellung.
Ich habe vor Jahren eine Fersenprellung gehabt, weil ich barfuß bei einem Sprung unglücklich mit der Ferse auf dem Betonboden aufgekommen bin. Am Abend konnte ich noch laufen, am nächsten Tag kaum noch auftreten. Bis das wieder ging, dauerte mehrere Wochen!!
Die Ferse ist relativ wenig durchblutet. Das Gewebe ist recht dünn über dem Knochen. Bei einer Prellung hast Du quasi einen Bluterguß in einem wenig durchbluteten Bereich. Daher dauert es auch recht lange, bis dieser Bluterguß zurückgeht. Das ganze ist also ziemlich sicher nicht in ein oder zwei Tagen vorbei...
Insofern ist hier das ärztliche Attest sicherlich hilfreich im Bereich Schmerzensgeld. So ganz von der Hand würde ich diesen Punkt nicht weisen...
Zum Anwalt gehst du ja schon. Bezüglich der Kosten habe ich einen Tip der wichtig sein kann. Aufgrund deines Schreibstils würde ich dich als sehr jung einschätzen. Hätten deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung, dann könnte es sein dass diese eintritt selbst wenn du nicht mehr zu hause wohnst.
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Zitat:
@Bitboy schrieb am 22. November 2017 um 15:14:54 Uhr:
Dem Arbeitgeber muss du den Namen und die Adressdaten mitteilen. Krank, durch einen dritten zu vetretenden Umstand.
Das gleiche gilt für die Krankenversicherung, denn die hat auch einen Anspruch gegen den Schädiger.
Zitat:
@almac schrieb am 22. November 2017 um 12:33:12 Uhr:
Danke für eure Antworten.
wenn ich die so lese denke ich das die Versicherung eventuell darauf hinaus will das ich selber schuld bin gestürzt zu sein ?!Für die Versicherung war die Sache auch scheinbar erledigt, da der Autofahrer sagte es gab keine Kollision.
Nach meinem Gespräch schicken sie mir jetzt den Unfallbogen zum ausfüllen....???
Doch, die Kollission gab es. Auch darauf hinweisen.
Zitat:
@almac schrieb am 22. November 2017 um 12:05:38 Uhr:
Bei der Vollbremsung kippte mein Roller um, ich fiel vom Roller und rutschte Richtung Auto.
Ich bin zum Glück vor dem Auto stehen geblieben, mein Roller prallte aber leicht gegen seine Felge.
Und wenn du den passenden Anwalt hast, dann lies hier nicht weiter - regst dich sonst nur auf, siehst ja selbst was im Internet für Deppen unterwegs sind (mich nicht ausgenommen).
Der TE hätte sicherlich bessere Karten, wenn der PKW ihn tatsächlich "gerammt" hätte...!
So scheint sich der PKW als Hindernis auf der Straße aufgetan haben, und durch ggf. Unaufmerksamkeit + unangemessene Geschwindigkeit führte der Rollerfahrer eine unpässliche Schreckbremsung mit Komplettverlust der Fahrzeugkontrolle aus...!
Deswegen auch die berechtigte Frage der Assekuranz ob es eine Berührung des vermeintlichen Verursachers gab...!
Also, nach einer klaren rechtlichen Situation sieht das nicht aus...!
So ist nix mit Schmerzengeld...!
-🙂
Zitat:
@princeton schrieb am 22. November 2017 um 14:09:02 Uhr:
Zitat:
Bei der Vollbremsung kippte mein Roller um...
-🙂
Warum kippt denn ein motorisiertes Zweirad bei einer Vollbremsung um...?
-🙂
Bei einer Vollbremsung mit einem Roller überbremst mann sehr leicht das Vorderrad. Die leichteste Ausweichbewegung lässt die ganze Fuhre dann übers Vorderrad abschmieren.
Nicht hilfreich dabei sind die kleinen Räder der Roller welche keine stabilisierenden Kreiselkräfte aufbauen.
Rutscht es einmal ist es fast nicht mehr aufzufangen.
Das sind dann keine Fahrfehler mehr wenn eine Gefahrenbremsung im Sturz endet.
Das ist oft unvermeidlich.
An den TE: wenn ich so höre was der Autofahrer so sagte kann auch ich nur zum Rechtsanwalt raten.
Und lass dich auch nicht mit so vielen neu für alt abzügen versorgen.
Das ist meist auch ungerechtfertigt aber von Versicherungen gerne versucht.
Moorteufelchen
Wenn ein motorisiertes Zweirad im Zuge einer Gefahrenbremsung abschmiert, deutet es auf Unvermögen des Fahrers hin...!
Mal angenommen, der TE wäre mit einem Auto unterwegs gewesen, wäre wohl nix passiert.
Will damit sagen, dass der Abstand vom Autofahrer ggf. ausreichend war.
Für verrissene Schreckbremsungen kommen gegnerische Versicherungen höchst ungern auf...!
-🙂
@princeton:
Deine "Hinweise und Fragen" sind schon berechtigt, weil ein gegnerischer Anwalt mit genau denselben Vorwürfen kommen könnte, aber dann schreib´s dem TE doch auch dementsprechend und nimm ihm nicht noch den letzten Mut.
Was da jetzt besser wäre, wenn der gegnerische PKW gerammt worden wäre, weiß ich jetzt zwar auch nicht, da der Unfallverursacher doch bekannt ist, aber... egal... dann würdest du eben jetzt hier schreiben, dass der TE noch eine Teilhaftung für den gegnerischen Schaden aufgebrummt bekommt, weil er den Unfall schließlich durch Ausweichen hätte verhindern können sollen... müssen... und überhaupt...
So ist dem Unfallverursacher zunächst einmal kein Schaden entstanden und da ein Kratzer beim PKW schnell in die 1.000e € geht (inkl. Gutachter, Anwalt), sehe ich eher sogar Vorteile, für beide Seiten, da weniger zu regulieren und zu streiten ist.
Zitat:
@princeton schrieb am 22. November 2017 um 18:58:43 Uhr:
Wenn ein motorisiertes Zweirad im Zuge einer Gefahrenbremsung abschmiert, deutet es auf Unvermögen des Fahrers hin...!
Mal angenommen, der TE wäre mit einem Auto unterwegs gewesen, wäre wohl nix passiert.
Will damit sagen, dass der Abstand vom Autofahrer ggf. ausreichend war.
Für verrissene Schreckbremsungen kommen gegnerische Versicherungen höchst ungern auf...!-🙂
Das möchten Versicherungen gerne so darstellen. Ist aber meist nicht so.
Gerade Roller sind in Extremsituationen oft nur schwer im Griff zu halten. Auch von geübten Fahrern.
Vermutlich wäre mit dem PKW in exakt gleicher Situation nichts passiert.
Vermutlich hätte der wendende nicht gewendet da er den ankommenden besser wahrgenommen hätte.
Vermutlich hätte der PKW ein Ideechen besser bremsen können.
Vermutlich hätte der TE seine Jache und die Verkleidung nicht verkratzt.
Alles Vermutlich aber nicht Grundlage der Diskussion.
Der TE war halt mit dem Roller unterwegs.
Moorteufelchen
Die Frage ist einfach war der Sturz unvermeidlich. Nur weil man beim roller voll in die Eisen geht muss man nicht zwangsläufig umfallen.
Roller mit den oft kleinen Rädern erfordern da schon ein gehöriges Maß an Können.
Also die rechtsberatenden Juristen vor ein paar Stunden stellten doch die Schuldfrage des Autofahrers nicht in Frage.
Mit der These von der "realen faktischen Berührung" durch den Autofahrer als tatsächliche Unfallursache, wären die causalen Zusammenhänge deutlich...!
Soll heißen, wenn der Autofahrer den Roller im toten Winkel stumpf übersehen hätte, und ihn "weggeschubst“ hätte, wäre die Situation deutlicher...!
Ich habe kürzlich ein Youtube-Video gesehen, wo sich ein Motorradfahrer in den USA bei sportlichen Fahrstil in einem Wohngebiet selber filmte. Recht weit vor ihm bog dann ein entgegenkommender PKW in eine Hofeinfahrt.
Daraufhin machte der Motorradfahrer eine suboptimale Vorderradvollbremsung (ohne ABS) und schmierte ab...!
Danach rannte er zum Autofahrer und wollte ihn lautstark davon überzeugen, wer denn nun Schuld am verbeulten Mopped wäre...!
-🙂
Da das Blag in diesem Fall bereits im Brunnen liegt, ist es jetzt schwierig mit Tipps für den TE...!!!
Deswegen wird er jetzt anständig Lehrgeld zahlen...!
Er wäre gut beraten gewesen, wenn er am Unfallort so wenig wie möglich gesagt hätte.
Fotos von der Bremsspur + Unfall wären hilfreich gewesen.
Dann hätte er unmittelbar einen Anwalt kontaktieren sollen! Aber doch auf keinem Fall auf clever motivierte Fangfragen der gegnerischen Versicherung ahnungslos antworten...!
Eine Betriebsgefahr geht grundsätzlich von jedem Verkehrsteilnehmer aus...!
Soll heißen, irgendeine Mitschuld, bzw. Hauptschuld trifft ihn auf alle Fälle...!
-🙂