Stromlaufplan Insignia

Opel Insignia A (G09)

Hallo,

hat jemand einen Stromlaufplan von einem Insignia mit Halogenscheinwerfer

vielen dank

Beste Antwort im Thema

Du fragst nach Unterlagen die praktisch nur aus urheberrechtlich geschützten Quellen stammen können.
Denkst du jemand riskiert das für dich?

MfG BlackTM

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keiner was? 🙁

scheinbar nicht, oder ? 🙄 

naja ich hab ja schonmal hier von einen was ausn TIS bekommen....

viellei ließt er das ja...

Du fragst nach Unterlagen die praktisch nur aus urheberrechtlich geschützten Quellen stammen können.
Denkst du jemand riskiert das für dich?

MfG BlackTM

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Zitat:

Original geschrieben von BlackTM


Du fragst nach Unterlagen die praktisch nur aus urheberrechtlich geschützten Quellen stammen können.
Denkst du jemand riskiert das für dich?

MfG BlackTM

da müsste man ja andere Foren sperren?

weil da gibts ja (z.b. ein Vectra Forum) alles

Wenn ich sowas finde oder auf etwas hingewiesen werde muss ich es entfernen. Das Totschlagargument zählt da nicht wirklich.

MfG BlackTM

Hallo,

vielleicht gibt es ja einen mit Urheberrechtssachen befassten Juristen unter den 'Motortalkern' der hier mal aufklärend wirken könnte.
z.B. Inwieweit z.B. §17 UrhG die Weiterverbreitung nicht doch deckt ,  oder ob ich als Eigentümer einer Sache (hier Kfz) nicht sogar das Recht auf eine vollständige Beschreibung (hier Stromlaufplan) habe ??

Gruß Blaubeer

p.s. was ist mit Bedienungsanleitung, Serviceplänen etc ???
wie machen freie Werkstätten ??

Zitat:

Original geschrieben von kblaubeer


Hallo,

vielleicht gibt es ja einen mit Urheberrechtssachen befassten Juristen unter den 'Motortalkern' der hier mal aufklärend wirken könnte.
z.B. Inwieweit z.B. §17 UrhG die Weiterverbreitung nicht doch deckt ,  oder ob ich als Eigentümer einer Sache (hier Kfz) nicht sogar das Recht auf eine vollständige Beschreibung (hier Stromlaufplan) habe ??

Gruß Blaubeer

p.s. was ist mit Bedienungsanleitung, Serviceplänen etc ???

Hi,

ja wenn das so ist und eine Verletzung wäre/ist dann sehe ich das natürlich voll ein

in Bedienungsanleitung und so findeste nix...

mal abgesehen davon ist der stromlaufplan auf unzählige unterseiten verteilt deren anzahl sicherlich in richtung vierstellig geht. da müsste man jede seite einzeln kopieren und zuschneiden.

Hallo,

möglicherweise hilft diese Adresse weiter:
www.opel-handbuch.de/webshop/pi472/pi474/index.html

Elektrik auf fast 800 Seiten  Preis 59Euro

Gruß Blaubeer

P.s. rein optisch sieht diese Seite nicht aus, als ob hier  'kriminelle Urheberrechtsverletzer' ein böses Geschäft betrieben!

798 seiten. respekt.
da sieht man mal das es die FOHler auch nicht immer einfach haben.😁

Zitat:

Original geschrieben von kblaubeer


Hallo,

vielleicht gibt es ja einen mit Urheberrechtssachen befassten Juristen unter den 'Motortalkern' der hier mal aufklärend wirken könnte.
z.B. Inwieweit z.B. §17 UrhG die Weiterverbreitung nicht doch deckt ,  oder ob ich als Eigentümer einer Sache (hier Kfz) nicht sogar das Recht auf eine vollständige Beschreibung (hier Stromlaufplan) habe ??

Gruß Blaubeer

p.s. was ist mit Bedienungsanleitung, Serviceplänen etc ???
wie machen freie Werkstätten ??

Die freien Werkstätten, müssen entweder der TIS²Web zugang bei Opel kaufen, oder haben halt Pech gehabt. Im ESI Tronic sind nämlich nur die nötigsten Schaltpläne drin.

Zitat:

Original geschrieben von kblaubeer


möglicherweise hilft diese Adresse weiter:
www.opel-handbuch.de/webshop/pi472/pi474/index.html

Elektrik auf fast 800 Seiten  Preis 59Euro

Klingt ja nicht so schlecht. Beim Insignia muss man halt drauf achten das nicht jedes Fahrzeug alle Leitungen hat, sondern nur die die die Erst-Ausstattung erfordert.

Zitat:

P.s. rein optisch sieht diese Seite nicht aus, als ob hier  'kriminelle Urheberrechtsverletzer' ein böses Geschäft betrieben!

Die gibts schon ein paar Jahre (waren zumindest vor 7 Jahren schon aktiv), also wenn, dann halten sie sich scheinbar wacker.

Zitat:

z.B. Inwieweit z.B. §17 UrhG die Weiterverbreitung nicht doch deckt , oder ob ich als Eigentümer einer Sache (hier Kfz) nicht sogar das Recht auf eine vollständige Beschreibung (hier Stromlaufplan) habe ??

Gute Frage, der Hersteller wird vermutlich argumentieren das dies zur Bedienung nicht erforderlich ist. Bindend ist insofern die STVZO, das Handbuch, die STVO usw. um bestimmte Fehlfunktionen überhaupt erst mal zu erkennen. Knifflig wird es bei Produkteigenschaften die lediglich den Komfort steigern, deren Funktionsweise aber komplexer ist als durch die Anleitung vorgegeben. Ich kenne kein "closed source" Einzelhandelsprodukt mehr bei dem diese Unterlagentiefe mitgeliefert wird, denn entweder nennt man es "nicht durch Laien wartbar", "nicht wartbar" oder das wird separat vereinbart. In den allermeisten Fällen enthält die Bedienungsanleitung den Hinweis das Wartung und Reparatur nur durch Fachleute/-betriebe zu erfolgen haben, außer den Wartungsaufgaben und Hinweisen zur Bedienung die die Bedienungsanleitung selbst enthält. Sollte man also mal gelesen haben.

Die meisten externen und internen Qualifikationsmaßnahmen sind kostenpflichtig, das spiegeln auch die Preise der Werkstätten wider.

Zitat:

p.s. was ist mit Bedienungsanleitung, Serviceplänen etc ???

Werden ja mit jedem Fahrzeug in Landessprache mitgeliefert, stellt ein geschütztes Werk dar.

Zitat:

wie machen freie Werkstätten ??

Soweit ich weiss muss man hier zwischen Wartung und Reparatur unterscheiden. Bei Wartung und Serviceheftstempeln hatte die EU mal ein Machtwort gesprochen, weswegen auch freie Werkstätten nach Herstellervorgabe Wartungen durchführen dürfen (edit: ohne Garantieverlust).

MfG BlackTM

und wie schon einigemale erwähnt muss auch der FOH für das TIS und den elektronischen teilekatalog bezahlen.
3600€ pro jahr.

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