Strittiges abschleppen?!

Hallo zusammen,
ich schreibe hier, weil ich einen Rat suche.
Einige objektive Meinungen und Ratschläge wären super. Ich dachte eigentlich ich sei einigermaßen bewandert in dem Themengebiet - offenbar ist dem nicht so.

Folgende Verkehrssituation ist gegeben (Siehe Fotos): Sackgasse, keinerlei Parkverbotsschilder, keine (für mich ersichtliche?!) Behinderung, kein abgesenkter Bordstein, niemanden zugeparkt und viele Autos die dort jeden Tag geduldet sind. (Ja, letzteres heißt nichts....)

Davor ein Abschnitt mit reichlich Fahrrädern (Willkommen in Münster). Ich stand vorgestern, sowie gestern (18.09. & 19.09 Werktags zwischen 10 - 18.30 Uhr) dort. Heute stand ich zur gleichen Zeit da, wo auf den Bildern jetzt der schwarze VW steht. - Abschleppt.
Laut Polizei als EINZIGES Auto in der kompletten Straße. Jedoch konnte diese mir auch nichts dazu sagen, da das Ordnungsamt mich hat abschleppen lassen. Rechts von mir PKW, links von mir ein PKW. Lediglich meines wurde abgeschleppt. Keine Knöllchen die ganze Woche. Weder für mich noch für andere parkende. Ich bin etwas ratlos....

Ist das für irgendjemanden hier eine ganz klare Kiste? Seid ihr ähnlich ratlos wie ich?
Wie würdet ihr da vorgehen? Muss ich einfach einsehen, dass das Ordnungsamt nach dem Opportunitätsprinzip vorgehen darf und sich "willkürlich" (in meinen Augen) PKW rauspicken darf, die nicht mehr geduldet werden um sie abschleppen zu lassen?

Das Auto steht nun bei einem Abschleppunternehmen, wo ich es morgen abholen darf. Für preiswerte 192€. Juhu -__- 😁

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Liebe Grüße, Kira

Beste Antwort im Thema

die Frage muss für mich immernoch heißen:
warum wurde ICH abgeschleppt?
und nicht:
warum wurden ANDERE nicht abgeschleppt?. (die können die im diesem fall herzlich egal sein)

also nicht immer auf den anderen schieben.
1. Geparkt wird am rechten Fahrbahnrand. Machst du nicht.
2. das Sackgassenschild suggeriert dass es dort eigentlich noch ein stück weitergeht. evtl hat man vor links eine spur aufzumachen und sei es nur für Baufahrzeuge. egal du bist im weg. stehst - wenn man das Sackgassenschild sieht - mitten auf der Straße. (man könnte nun natürlich versuchen die korrektheit des dortigen schildes anzweifeln. so nach dem motto, wenn das da nicht weitergeht gehört es zugehängt. wenn dort irgendwann geöffnet wird gehören datum und zeit ran)
3. einbahnstraße ist das wohl nicht sonst kommt man ja nicht mehr raus. also wer links parkt parkt sogar entgegen der Fahrtrichtung (ok du warst ja nicht ganz links aber egal. du warst nichts rechts).

Letztendlich ist es einfach dumm dort zu parken. du siehst dass es eine Baustelle ist. wie soll der Bau denn weitergehen, wenn überall Autos parken. Ein LKW, ne Baupritsche usw usw. all diese Fahrzeuge müssen dort ggf mal irgendwie ran und sind aufgrund ihrer abmaße wesentlich schwieriger zu rangieren und zu wenden als dein kleiner PKW.
Diese Art des Parkens dort ist einfach Rücksichtslos. Egal ob PKW oder Radfahrer.

Bezahlen, draus lernen, und sich die Frage 'warum ich und nicht die anderen' abgewöhnen.

Selbst wenn dort keine Baustelle wäre, würd ich in einer Sackgasse nicht auf die Idee kommen mich hinten mittig hinzustellen. egal ob hinten rechts schon jemand steht (was auch schon nerven kann falls er bereits ein 'wenden' dort unmögich macht). Egal ob hinten links jemand steht (der laut meinem verständnis dann vor dem einparken wengistens wenden sollte um eben in Fahrtrichtung zu stehen).

67 weitere Antworten
67 Antworten

Hallo zusammen,

entschuldigt, hat etwas gedauert.

Kurz nochmal zum Sachverhalt, da es einige Unklarheiten gab.
Geparkt habe ich um 10 Uhr, da waren 4 Auto da, die in einer Reihe standen. Einer stand auf dem Bürgersteig, ich stand rechts von ihm auf der Straße am Bürgersteig und rechts von mri standen noch zwei. Es haben zu dem Zeitpunkt keine Autos in zweiter Reihe geparkt. Die Bilder habe ich um 18.30 Uhr gemacht, die Situation war natürlich Autotechnisch eine völlig andere, aber die "Parkplatzsituation" war die gleiche. DAS wollte ich verdeutlichen, wie die Gegebenheiten da sind.

Ich weiß, dass es das einzige Fahrzeug war, das abgeschleppt wurde, weil der Polizist am Telefon das sehr deutlich sagte.
"Was für ein Fahrzeug fahren Sie denn und wo wurde es abgeschleppt"
"Fahrzeug xy, da und da"
"Ah, ja das Fahrzeug xy! Da wurde heute nur ein Fahrzeug abgeschleppt. Das steht jetzt bei Peter Mustermann. Der Auftrag kam nicht von uns, da köennen wir nichts zu sagen."

Habe natürlich das Geld bezahlen müssen, vorher bekommt man sein Auto nicht wieder. Auch das Abschleppunternehmen wusste von keinem anderen Auto was von dort abgeschleppt wurde. (Wo sie mir überhaupt Auskunft geben dürfen, weiß ich an der Stelle nicht)

Das Ordnungsamt sagt, dass sei schlich deren Recht das Auto abschleppen zu lassen, da da ja nun mal eine Baustelle sei. Das ich das für Willkür halte, sei nicht deren Problem. Es gab aber keine akute Situation, wo mein Auto im Weg stand. Jeder Fahrer konnte jederzeit rechts und links von mir problemlos rückwärts ausparken und fahren.

Also habe ich zur falschen Zeit am "falschen", aber geduldeten Ort geparkt und pech gehabt, dass mein Auto einfach zu blau, zu klein, zu getönte Scheiben oder weiß der Henker was hat/ist. 😁

Kann ich jetzt mit zum Anwalt gehen, oder es lassen.

Liebe Grüße! Und danke für die rege Disskusion! 🙂

Wenn Rechtsschutz, zum Anwalt. Nach dieser Schilderung war diese Maßnahme ein mehr als schlechter Witz.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 6. Oktober 2017 um 10:50:55 Uhr:


Wenn Rechtsschutz, zum Anwalt. Nach dieser Schilderung war diese Maßnahme ein mehr als schlechter Witz.

So sehe ich das auch. Und wieder einmal ein Fall, wo man sich als Bürger (und Jurist) fragen muss, weshalb die werte Behörde, die so viel Wert auf Recht und Ordnung legt, an derartigen Stellen nicht ein (temporäres) Parkverbotschild aufstellt. Es ist so einfach, klare und für jeden Verkehrsteilnehmer nachvollziehbare Verhältnisse zu schaffen. Manchmal hat man aber den Eindruck, das ist gar nicht gewünscht.

P.S.: Das vom Vorposter einige Seiten zuvor verlinkte Urteil des VG Bremen* macht übrigens sehr schön die Krux im Verwaltungsrecht deutlich: Es wird nicht auf eine Allgemeinsituation abgestellt, sondern nur darauf, welches Handeln von einem konkreten VT erwartet wird. Dort war es egal, dass es rundum genug freie Parkplätze gab, das die Parkzeit überschreitende Fahrzeug wurde dennoch abgeschleppt. Bei einer verhältnismäßig geringen Parkzeitüberschreitung und obwohl der Fahrer (Visitenkarte in der Scheibe, vor dem Gericht) erreichbar gewesen wäre. Da wollte wohl das Ordnungsamt "so einem blöden, arroganten Anwalt" eins reinwürgen. Und das VG Bremen hat mitgemacht. Die mögen den wohl auch nicht. Andere Gerichte (etwa Hamburg) urteilen da viel einschränkender, wenngleich auch in der Sache selbst ähnlich.
-------------------
* https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4732.php

Nachdem die TE ja nun nochmals den Fall geschildert hat sehe ich die Abschleppung auch als völlig überzogen und auch unverhältnismäßig an.
Die Begründung der Behörde mit der Baustelle macht überhaupt keinen Sinn.
Wenn das aber die einzige Begründung der Behörde ist/war, dann frage ich mich nochmals, warum wird das Auto der TE, welches am Rand steht abgeschleppt und die anderen Fahrzeuge nicht und zudem die ganzen Fahrräder auch nicht entfernt wurden.

Die Begründung wäre mir pers. viel zu dünn und nicht stichfest und würde mir deshalb auch anwaltlichen Hilfe holen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2017 um 11:40:04 Uhr:


... und zudem die ganzen Fahrräder auch nicht entfernt wurden....

😁 Münster? 😁

Ja klar... wenns Auto angeblich im Weg ist, sinds auch die Fahrräder, welche über die ganze Straßenbreite abgestellt sind, unabhängig davon ob das in Weißderkuckuck oder in Münster ist 🙂

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2017 um 12:28:16 Uhr:


Ja klar... wenns Auto angeblich im Weg ist, sinds auch die Fahrräder, welche über die ganze Straßenbreite abgestellt sind, unabhängig davon ob das in Weißderkuckuck oder in Münster ist 🙂

Fahrräder kann man in der Regel aber auch einfach zur Seite stellen wenn sie im Weg sind, die muss man nur selten abschleppen. 😉

Man stelle sich einfach mal vor, der Bauzaun auf der linken Seite ist ein Zugang oder eine Zufahrt zur Baustelle, dann kann das durchaus schon möglich sein das nur das ganz links geparkte Fahrzeug im Weg ist und ein einfaches öffnen des Bauzaunes als Zugangstor nicht möglich ist.

Vielleicht konnten die anderen Fahrzeuge garnicht abgeschleppt werden, weil sie sich schon vorher entfernt hatten? Möglicherweise war das Auto der TE im Weg, weil sich schweres Gerät auf der Zufahrt zur Baustelle befand. Alles nur Vermutungen, die sich nur von der Baufirma klären lassen. Hier würde ich mal genau nach dem Grund für die Abschleppung nachfragen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2017 um 12:28:16 Uhr:


Ja klar... wenns Auto angeblich im Weg ist, sinds auch die Fahrräder, welche über die ganze Straßenbreite abgestellt sind, unabhängig davon ob das in Weißderkuckuck oder in Münster ist 🙂

Warst Du schonmal in Münster?

Da kann Dir als Autofahrer ein Fahrradfahrer in Tour de France-Tempo ohne noch links und rechts zu schauen die Vorfahrt nehmen, und Du bist trotzdem Schuld.

Ebenso kann Dir an der roten Ampel ein besoffener Fahrradfahrer mit seinem Rad an Dein Auto kippen. Rate mal, wer Schuld hat?

Münster ist Fahrradstadt: wenn man da nicht freiwillig hin muss, sollte man diese Stadt weiträumig umfahren.

Disclaimer: liebe Münsteraner, ihr dürft jetzt eure Rants über Lippe loslassen 😉

Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich das ganze auf sich beruhen lassen (müssen).
Als Studentin stehen mir einfach nicht die finanziellen Mittel zur verfügung.

Danke für eure Antworten

Zitat:

@RalphM schrieb am 6. Oktober 2017 um 16:41:56 Uhr:


Warst Du schonmal in Münster?

Da kann Dir als Autofahrer ein Fahrradfahrer in Tour de France-Tempo ohne noch links und rechts zu schauen die Vorfahrt nehmen, und Du bist trotzdem Schuld.

Ebenso kann Dir an der roten Ampel ein besoffener Fahrradfahrer mit seinem Rad an Dein Auto kippen. Rate mal, wer Schuld hat?

Münster ist Fahrradstadt: wenn man da nicht freiwillig hin muss, sollte man diese Stadt weiträumig umfahren.

Disclaimer: liebe Münsteraner, ihr dürft jetzt eure Rants über Lippe loslassen 😉

Auch für die Radler in Münster gilt die STVO. Nur weil Münster gleich Radhauptstadt ist, bedeutet das noch lange nicht, daß die Radler dort sich über bestehende Gesetze hinwegsetzen dürfen und Narrenfreiheit haben
Desweiteren gilt auch, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Wenn also das Auto wegen der Baustelle im Weg stand und durch die Behörde deshalb abgeschleppt wird sind die Fahrräder ebenso im Weg.

@Erythema
Auf der einen Seite kann ich Deine Entscheidung verstehen, auf der anderen Seite kann ich es aber nicht nachvollziehen, daß man sich eine solche Willkür gefallen lässt ?!
Die Begründung der Behörde "Baustelle" würde mir da z.B. nicht reichen.

Mir würde reichen, dass das offensichtlich kein offizieller Parkplatz ist, zumindest nicht als solcher ausgeschildert ist, was innerorts (innerstädtisch) doch sehr unwahrscheinlich ist (wahrscheinlicher sind Parkverbotszonen, Zonen mit Parkscheinautomaten oder Anwohnerparkplätze).

Wenn also nicht irgendwo am rechten oder linken (Einbahnstraße) Fahrbahnrand ein (gebührenpflichtiger) Parkplatz klar ersichtlich ist (z. B. Parkbucht oder "Lücke" in 30-Zone) würde ich dort niemals parken. So weit reicht der gesunde Menschenverstand.

Interessant wäre, warum man das nicht vernünftig ausschildert (Parkverbot und fertig) und ob die anderen auch ein Ticket bekommen haben und ob die Tickets regelmäßig verteilt werden. Den einen abschleppen und die anderen völlig unbehelligt lassen (gar nicht auf ihr Fehlverhalten hinweisen), das spräche schon für Willkür.

Da aber selbst auf einem völlig leeren Parkplatz, wo garantiert niemand behindert wird, abgeschleppt werden kann (wenn man dort unberechtigt parkt), würde ich hier mein Glück auch nicht versuchen.

Auf der anderen Seite könnte es tatsächlich ein Richter so sehen, dass die Behörde hier geschlampt hat und anmerken, dass ein Zeichen 283 oder 286 hier nicht zu viel verlangt ist.

Allein damit nicht noch anderen diese Willkür widerfährt, sollte man das vielleicht irgendwo melden. Auch und vor allem aber deshalb, weil das doch offensichtlich in irgendeiner Form eine Zufahrt darstellt und nicht zugeparkt werden sollte. Ich würd´s der Verwaltung bzw. Baufirma noch aufs Auge drücken.

Die "kostenlosen Parkplätze" wären dann natürlich weg.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 8. Oktober 2017 um 12:44:01 Uhr:


Da aber selbst auf einem völlig leeren Parkplatz, wo garantiert niemand behindert wird, abgeschleppt werden kann (wenn man dort unberechtigt parkt), würde ich hier mein Glück auch nicht versuchen.

Wenn es aber jemand drauf anlegt und gegen das Abschleppen auf dem besagten Platz vorgeht, kann, bzw. wird der Auftraggeber, der den Abschlepper bestellt hat auf den Kosten sitzenbleiben.
Wenn vor meiner Garage z.B. ein Fahrzeug parkt und ich nicht in meine Garage einfahren kann, ist es mir zuzumuten, daß ich eben solange woanders parken muß, bis Derjenige weggefahren ist und ich in meine Garage einfahren kann.

Deshalb bin ich überzeugt davon, daß hier völlig unverhältnismäßig abgeschleppt wurde und ein Knöllchen völlig ausgereicht hätte.
Schade, daß die TE hier als Studentin so viel Geld übrig hat um es der Stadt Münster so zu überlassen.
Wenn natürlich Niemand gegen diese Willkür vorgeht, wird das auch weiter so praktiziert.

Im Falle des Verlieren dieses Rechtsstreits ist es die billigere Alternative.
Die Frage ist doch, wie hoch sind die Chancen zu verlieren. 😉
Sie wird keine Rechtsschutzversicherung haben.

Zitat:

@Erythema schrieb am 7. Oktober 2017 um 18:21:01 Uhr:


Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe...

Das hat sie doch schon selbst geschrieben...

Deine Antwort
Ähnliche Themen