Strittiges abschleppen?!

Hallo zusammen,
ich schreibe hier, weil ich einen Rat suche.
Einige objektive Meinungen und Ratschläge wären super. Ich dachte eigentlich ich sei einigermaßen bewandert in dem Themengebiet - offenbar ist dem nicht so.

Folgende Verkehrssituation ist gegeben (Siehe Fotos): Sackgasse, keinerlei Parkverbotsschilder, keine (für mich ersichtliche?!) Behinderung, kein abgesenkter Bordstein, niemanden zugeparkt und viele Autos die dort jeden Tag geduldet sind. (Ja, letzteres heißt nichts....)

Davor ein Abschnitt mit reichlich Fahrrädern (Willkommen in Münster). Ich stand vorgestern, sowie gestern (18.09. & 19.09 Werktags zwischen 10 - 18.30 Uhr) dort. Heute stand ich zur gleichen Zeit da, wo auf den Bildern jetzt der schwarze VW steht. - Abschleppt.
Laut Polizei als EINZIGES Auto in der kompletten Straße. Jedoch konnte diese mir auch nichts dazu sagen, da das Ordnungsamt mich hat abschleppen lassen. Rechts von mir PKW, links von mir ein PKW. Lediglich meines wurde abgeschleppt. Keine Knöllchen die ganze Woche. Weder für mich noch für andere parkende. Ich bin etwas ratlos....

Ist das für irgendjemanden hier eine ganz klare Kiste? Seid ihr ähnlich ratlos wie ich?
Wie würdet ihr da vorgehen? Muss ich einfach einsehen, dass das Ordnungsamt nach dem Opportunitätsprinzip vorgehen darf und sich "willkürlich" (in meinen Augen) PKW rauspicken darf, die nicht mehr geduldet werden um sie abschleppen zu lassen?

Das Auto steht nun bei einem Abschleppunternehmen, wo ich es morgen abholen darf. Für preiswerte 192€. Juhu -__- 😁

Vielen Dank für Eure Einschätzungen!

Liebe Grüße, Kira

Beste Antwort im Thema

die Frage muss für mich immernoch heißen:
warum wurde ICH abgeschleppt?
und nicht:
warum wurden ANDERE nicht abgeschleppt?. (die können die im diesem fall herzlich egal sein)

also nicht immer auf den anderen schieben.
1. Geparkt wird am rechten Fahrbahnrand. Machst du nicht.
2. das Sackgassenschild suggeriert dass es dort eigentlich noch ein stück weitergeht. evtl hat man vor links eine spur aufzumachen und sei es nur für Baufahrzeuge. egal du bist im weg. stehst - wenn man das Sackgassenschild sieht - mitten auf der Straße. (man könnte nun natürlich versuchen die korrektheit des dortigen schildes anzweifeln. so nach dem motto, wenn das da nicht weitergeht gehört es zugehängt. wenn dort irgendwann geöffnet wird gehören datum und zeit ran)
3. einbahnstraße ist das wohl nicht sonst kommt man ja nicht mehr raus. also wer links parkt parkt sogar entgegen der Fahrtrichtung (ok du warst ja nicht ganz links aber egal. du warst nichts rechts).

Letztendlich ist es einfach dumm dort zu parken. du siehst dass es eine Baustelle ist. wie soll der Bau denn weitergehen, wenn überall Autos parken. Ein LKW, ne Baupritsche usw usw. all diese Fahrzeuge müssen dort ggf mal irgendwie ran und sind aufgrund ihrer abmaße wesentlich schwieriger zu rangieren und zu wenden als dein kleiner PKW.
Diese Art des Parkens dort ist einfach Rücksichtslos. Egal ob PKW oder Radfahrer.

Bezahlen, draus lernen, und sich die Frage 'warum ich und nicht die anderen' abgewöhnen.

Selbst wenn dort keine Baustelle wäre, würd ich in einer Sackgasse nicht auf die Idee kommen mich hinten mittig hinzustellen. egal ob hinten rechts schon jemand steht (was auch schon nerven kann falls er bereits ein 'wenden' dort unmögich macht). Egal ob hinten links jemand steht (der laut meinem verständnis dann vor dem einparken wengistens wenden sollte um eben in Fahrtrichtung zu stehen).

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 8. Oktober 2017 um 20:45:02 Uhr:



Zitat:

@Erythema schrieb am 7. Oktober 2017 um 18:21:01 Uhr:


Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe...

Das hat sie doch schon selbst geschrieben...

Das hatte ich vergessen.🙂

Der Parkverstoß selbst wäre auch nicht in der RS versichert. Die Verwaltungsstreitsache wegen der Abschleppkosten ist hingegen versicherbar.

Wobei ich höflich daran erinnere, dass die Frage, ob man im Recht ist, nicht vom Vorhandensein einer RSV abhängt. Sie erleichtert lediglich den Weg der Rechtsfindung.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Oktober 2017 um 20:57:27 Uhr:


Wobei ich höflich daran erinnere, dass die Frage, ob man im Recht ist, nicht vom Vorhandensein einer RSV abhängt. Sie erleichtert lediglich den Weg der Rechtsfindung.

Gut gebrüllt, Löwe. Nur, dass eine RSV keineswegs die Rechtsfindung oder den Weg dahin erleichtert. Sie erleichtert den Weg in den Instanzenzug. Ob irgendwann Recht gefunden wird oder nicht, das ist leider eine ganz andere Sache. Siehe das weiter oben verlinkte Urteil des VG Bremen.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 9. Oktober 2017 um 09:36:49 Uhr:


Gut gebrüllt, Löwe.

Danke, Herr Geheimrat.

Zitat:

Nur, dass eine RSV keineswegs die Rechtsfindung oder den Weg dahin erleichtert. Sie erleichtert den Weg in den Instanzenzug. Ob irgendwann Recht gefunden wird oder nicht, das ist leider eine ganz andere Sache.

Nun, Recht (im banalen Sinne eines Urteils) wird in jedem Fall gefunden, ggf. in höheren Instanzen. Deren Kostenrisiko eine RSV tatsächlich begrenzt, aber darum geht's nicht.

Auch wenn das Urteil dem Kläger manchmal nicht passt. Das juristische Ergebnis wird unabhängig vom Vorhandensein einer RSV bei einem Prozessbeteiligten sein. Und ich hoffe auch stark, dass das so bleibt.

Cool wäre natürlich eine Vollkasko-Obsiegens-Versicherung ...

... möglichst mit Wohlfühlgarantie für 4,99€/mtl. 🙂

Hach ja, selig sind, die da glauben. 😁

Na, vor Gericht ist ja bekanntermaßen selbst der beste Atheist in G*ttes Hand.

Sowie auf hoher See und beim DSL-Anbieterwechsel.

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