Stress mit Bußgeldstelle (THEMA ERLEDIGT)
Hallo liebe MotorTalk´ler.
Ich habe grade ein gewaltiges Problem. Ich bin vor einigen Wochen aus einer Einmündenden Straße auf die bevorrechtigte Straße nach rechts abgebogen, allerdings aus dem linken Fahrstreifen.
Grundlegend kein Problem, da es in der Hauptstadt auch gern gesehen wird aufgrund ellenlanger Staus, man kann ja, falls 2 Makierte Fahrstreifen vorliegen, ohne das Richtungspfeile vorgegeben sind aus beiden Fahrstreifen jeweils nach links und rechts abbiegen, natürlich auch nur falls 2 Fahrstreifen auf der neuen Straße vorhanden sind. Und ja ich weiß auch das in solch einem Fall der "innenabbiegende" den "vorrang/vorfahrt" hat.
Genau das ist mir passiert, ich bin aus dem linken Fahrstreifen nach rechts abgebogen, weil ich auf der linken Spur landen wollte weil ich anschließend direkt wieder links abbiegen wollte. Als ich schon auf dem linken Fahrstreifen abgebogen war und das Lenkrad grade stellen wollte, kam von rechts einer angeflogen der von dem rechten Fahrstreifen abbog und links landen wollte. Dieser kam extrem angerast, da ich mich vor dem Abbiegen auch versicherte, dass sich niemand neben oder schräg hinter mir auf dem rechten Fahrstreifen befand.
Nun ja, er hupte mich extremst an und war scheinbar ein Polizist. Denn 3 Wochen später erhielt ich ein Verwarnungsgeld von der Bußgeldstelle in Höhe von 30€ mit dem Text "Sie ordneten sich vor dem Abbiegen nicht rechtzeitig rechts ein und gefährdeten dadurch andere (Abbieger)." Und diesen Vorwurf lass ich mir definitiv nicht gefallen, vor allem weil auch keine Gefährdung vorlag.
Gesagt, getan. Der Bußgeldstelle mitgeteilt das es zu keiner Zeit eine Gefährdung gab, und dass man vom linken Fahrstreifen auch nach rechts abbiegen darf, mit Bildern...
2 Wochen später kam dann der Gelbe Brief. Nun ist ein Bußgeld draus geworden, als Text stand noch bei "Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte sie aber nicht entlasten". Nun sind es 30€+25€ Verfahrenskosten+3,50€ Auslagen=58,50€.
Versteht mich nicht falsch, man hätte 10€ draus machen können, die hätte ich bezahlt. Aber der Tatbestand "Gefährdung" lag definitiv nicht vor, hätte er vorgelegen hätte ich die 30€ bezahlt.
Mir geht es aber ums Prinzip, dass der Polizist der Privat unterwegs war (er ist als Zeuge aufgeführt mit der Dienststelle A55, der ist im Süden vom Berlin, es war der A11 Bereich), und mir eins auswischen wollte, auch mit seiner langen Hupaktion nach dem Abbiegen, sonst waren dort kaum Fahrzeuge unterwegs. Er ist auch allein als Zeuge aufgeführt.
Nun frage ich mich ob ich Einspruch dagegen einlegen soll, ich weiß aber nicht was dann auf mich zukommt.
Mein vorheriger Brief wurde ja nur von der Bußgeldstelle gesichtet, ein Einspruch in eine Bußgeldsache würde vom Amtsgericht Tiergarten bearbeitet werden (also von einer Unabhängigen Stelle), dann würde es aber sicherlich/vielleicht zur Gerichtsverhandlung kommen. Nun weiß ich nicht wie viel mich der Spaß kostet, wenn ich verliere, ich habe von ca. 50€ Gerichtskosten gelesen bei solch "kleinen" Sachen ohne Gutachter etc. pp.
Rechtsschutz kommt mit 150€ SB nicht in Betracht.
Ich könnte die 58,50€ bezahlen, aber es schmerzt schon sehr und außerdem sehe ich es definitiv nicht ein nur weil er persönlich das ganze Ausnutzen möchte und mir eins reindrücken möchte.
Habt ihr Tipps für mich ich machen soll?
Wie teuer wird die Gerichtsverhandlung, wenn ich verliere?
Und sind meine Chancen überhaupt "groß", da er ja alleine als Zeuge auftritt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. September 2018 um 20:25:10 Uhr:
Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...
Für mich gilt primär:
Zitat:
Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.
87 Antworten
Warum sollte man hier zahlen?
Der Vorwurf ist doch zweifelsfrei nicht zutreffend.
Bußgeldbescheid widersprechen und gucken was passiert (könnte ja durchaus sein, daß der Staatsanwalt die StVO kennt, bei der Polizei hab ich da kürzlich auch schon Wissenslücken festgestellt 🙂).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. September 2018 um 17:19:37 Uhr:
Ich verstehe das Problem nicht so richtig, wobei die Lage glasklar ist.
Der Polizist führt einen Spurwechsel durch und hat auf den nachfolgenden Verkehr, welche sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, zu achten.
Ende der Diskussion !
Nur dass der Polizist sich anscheinend hinter dem TE befand. Folglich hätte der TE beim Spurwechsel auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
Das es sich um einen Polizisten handeln könnte, war doch nur eine Vermutung
Zitat:
Nun ja, er hupte mich extremst an und war scheinbar ein Polizist.
Nur aufgrund der Tatsache, dass eine Anhörung reingeflattert kam, darauf zu schließen, dass der andere VT bei der Polizei arbeitet, ist sicher etwas weit hergeholt. Mittlerweile ist es ja GANG und Gebe andere VT bei jeder Kleinigkeit anzuzeigen.
Und hätte der TE im Anhörungsschreiben nicht seine Entrüstung kund getan und sich dadurch mehr oder weniger als Fahrzeugführer zum vermeintlichem Tatzeitpunkt geoutet, dann gäbe es sicherlich keinen Bußgeldbescheid. Denn dafür muss aja der tatsächliche Fahrzeugführer ermittelt werden.
Ich hätte vermutlich die Verwarnung bezahlt und es sportlich genommen und wäre zufrieden,das mir der andere VT beim kreuzen der rechten Fahrbahn zwecks rechts abbiegen nicht in die Karre gefahren ist. Denn wie hier schon erwähnt wurde,hätte der andere ja genauso gut geradeaus und links abbiegen wollen können.
Gruß M
"Mir geht es aber ums Prinzip, dass der Polizist der Privat unterwegs war (er ist als Zeuge aufgeführt mit der Dienststelle A55, der ist im Süden vom Berlin, es war der A11 Bereich)"
Die Vermutung gründet sich anscheinend auf den Angaben im Anhörungsbogen.
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Irgendwie befremdlich das eine Zeugenaussage eines Polizisten anscheinend höher bewertet wird .
Danke Peter, dass muss ich dann doch überlesen haben. Wäre ja mal interressant zu wissen ob der auch namentlich genannt wurde. Bei meinen Anhörungen,steht der Polizist als Zeuge immer Namentlich mit bei.
Grundsätzlich sollte die Zeugenaussage eines privat Reisenden Polizisten nicht höher bewertet werden als die Aussage jedes anderen VT, aber die Realität sieht sicher anders aus.
Früher konnte man sich auch mal den Stinke-Finger zeigen,wenn man mit dem Fahrverhalten eines anderen VT nicht einverstanden war. Solange nichts passiert ist,war es nach der Abschwellenden Aufregung auch wieder gut. Heutzutage wird gleich mal aufs Revier gefahren und eine Anzeige gefertigt.
Gruß m
Zitat:
@Trets2 schrieb am 3. September 2018 um 14:56:09 Uhr:
In solchen Fällen ist man grundsätzlich nicht selbst gefahren. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Das war und ist dein einziger Fehler gewesen.
Ja, das geht, wenn man Pech hat, nur einmal gut und dann wird einem angeordnet ein Fahrtenbuch zu nutzen.
Gerade wenn auf der anderen Seite ein Polizist da reingewickelt ist, kann es schneller passieren als es einem lieb ist.
Ich verstehe eh nicht, warum man wegen 30€ sich so viel Arbeit und Streß macht. So lange es kein Punkt gibt, würde ich es immer zahlen, auch wenn ich der Meinung bin, dass ich Recht habe.
Wenn es einem so sehr stört und es ums Prinzip geht, dann stören mich nicht die 150€ SB der RSV.
... den übrigens mein Anwalt von mir nie nimmt ...
Zitat:
@Trets2 schrieb am 03. Sep. 2018 um 14:56:09 Uhr:
In solchen Fällen ist man grundsätzlich nicht selbst gefahren. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Das war und ist dein einziger Fehler gewesen.
Es soll auch Leute geben, die für ihren selbstgemachten Fehler gerade stehen, lernwillig und lernfähig sind. Also vom hörensagen. Allerdings nicht hier auf MT, weil man hier erkannt hat, dass man in D in einem Polizeistaat lebt, den Argumentationen nach.
Zitat:
@munition76 schrieb am 4. September 2018 um 02:33:15 Uhr:
So lange es kein Punkt gibt, würde ich es immer zahlen, auch wenn ich der Meinung bin, dass ich Recht habe.
😰😕 Niemals, aber das ist nur meine Meinung.
Gruß Metalhead
Zitat:
@munition76 schrieb am 4. September 2018 um 02:33:15 Uhr:
Zitat:
@Trets2 schrieb am 3. September 2018 um 14:56:09 Uhr:
In solchen Fällen ist man grundsätzlich nicht selbst gefahren. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Das war und ist dein einziger Fehler gewesen.Ja, das geht, wenn man Pech hat, nur einmal gut und dann wird einem angeordnet ein Fahrtenbuch zu nutzen.
Gerade wenn auf der anderen Seite ein Polizist da reingewickelt ist, kann es schneller passieren als es einem lieb ist.
Ich verstehe eh nicht, warum man wegen 30€ sich so viel Arbeit und Streß macht. So lange es kein Punkt gibt, würde ich es immer zahlen, auch wenn ich der Meinung bin, dass ich Recht habe.
Wenn es einem so sehr stört und es ums Prinzip geht, dann stören mich nicht die 150€ SB der RSV.
... den übrigens mein Anwalt von mir nie nimmt ...
Einer der vielen Gründe warum die Verwarn- und Bußgelder in Deutschland zu niedrig sind.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. September 2018 um 17:28:27 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 2. September 2018 um 17:19:37 Uhr:
Ich verstehe das Problem nicht so richtig, wobei die Lage glasklar ist.
Der Polizist führt einen Spurwechsel durch und hat auf den nachfolgenden Verkehr, welche sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, zu achten.
Ende der Diskussion !Nur dass der Polizist sich anscheinend hinter dem TE befand. Folglich hätte der TE beim Spurwechsel auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
Nö !
Wenn Ich die Skizze vom TS im Startbeitrag betrachte, ändert das nach wie vor gar nichts an der Tatsache, daß der Polizist einen Spurwechsel durchgeführt hat.
Für den TS scheint die Sache wohl erledigt zu sein.
Ich würde mir die Anzeige von diesem Polizisten jedoch nicht gefallen lassen, schon allein wegen der falschen Anschuldigung würde Ich mich zur Wehr setzen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 4. September 2018 um 07:50:37 Uhr:
Es soll auch Leute geben, die für ihren selbstgemachten Fehler gerade stehen, lernwillig und lernfähig sind. Also vom hörensagen. Allerdings nicht hier auf MT, weil man hier erkannt hat, dass man in D in einem Polizeistaat lebt, den Argumentationen nach.
Der TS hat sich hier einschüchtern lassen, denn einen Fehler seinerseits sehe Ich nicht.
Er ist zwar auf der linken Spur nach rechts abgebogen, hat den Fahrstreifen beibehalten, aber den Spurwechsel hat nach wie vor der Polizist durchgeführt.
Ich weiß, Ich wiederhole mich ! 🙂
Die machten da beide einen Spurwechsel. Auch der TE hat die linke Fahrspur beim Rechtsabbiegen zwangsläufig und selbstredend zulässigerweise verlassen. Wenn der TE "die Nase vorne" hatte, hätte ich das Bußgeld auch nicht akzeptiert. Schweigen wäre allerdings die klügere Verteidigung gewesen.
Wegen sowas gibt es kein Fahrtenbuch - schon garnicht bei der Sachlage. Sich an den Vorfall nicht zu erinnern und nicht zu wissen ob man überhaupt gefahren ist dürfte immer noch geltendes Recht sein.
Ich wurde als Fahrschüler extrem ausgebremst, mein Fahrlehrer erstattete Anzeige und genau so hat sich der andere verhalten. Der LKW hinter uns musste ebenfalls eine Vollbremsung machen und hat sich der Anzeige angeschlossen. Das ganze weil ich offenbar zu langsam überholt habe. Wohlgemerkt im fahrschulwagen. Eine angebotene Gegenüberstellung haben wir dann nicht wahrgenommen weil keiner von uns den Fahrer wirklich realisiert hat.
Ich würde in jedem Fall zum Anwalt gehen. Wenn der Polizist Zeit hatte so energisch zu Hupen kann es so knapp nicht gewesen sein.
Hab mal ein wenig im Kommentar zu § 9 StVO gestöbert, sind Fälle, die hier up'n Land nicht vorkommen:
Gleichzeitiges Rechtsabbiegen in mehrere Fahrstreifen ist trotz des Einordnungsgebotes zulässig (Bay VRS 60, 391, KG DAR 05, 24), soweit ohne Verstoß gegen das Verbot vermeidbarer Behinderung anderer möglich (die Behinderung wird hier ja vom Sheriff behauptet).
Beim paarweisen Rechtsabbiegen darf die linke Reihe die rechte nicht einengen und muss ihr notfalls den Vortritt lassen (BGH NZV 07, 185; Bay DAR 74, 304; KG DAR 05, 24).
Jedoch ist der sich am weitesten rechts Einordnende durch das Rechtsfahrgebot verpflichtet, die ihm mögliche rechte Spur einzuhalten und auf die auf der linken Abbiegespur befindlichen Fahrzeuge zu achten (BGH NVZ 07, 185).
Und zu § 7 dann noch ein interessanter Satz: ...beim gemeinsamen (parallelem) Rechtsabbiegen: biegt der auf dem rechten Fahrstreifen Fahrende ohne Rücksicht auf den links von ihm Fahrenden ab, so gilt der Vorrang des sich auf der rechten Fahrbahn befindlichen Abbiegers nicht, weswegen er das Rechtsfahrgebot verletzt und für einen Unfall haftet (BGH NZV 07, 185).
Riskieren würde ich einen Einspruch und mit dem Anwalt abklären, dass er auf die SB von 150,- € verzichtet. Die Gebühren in Bußgeldsachen sind auch so noch ausreichend.