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Thema: Geisterfahrer

Themenstarteram 12. November 2019 um 8:25

Eine Frage zu genau dieser Thematik; über die Eintreffwahrscheinlichkeit braucht bitte nicht diskutiert zu werden.

Hat ein von rechts kommender Geisterfahrer trotzdem Vorfahrt?

Wir wissen ja, daß radfahrende Geister auf der Hauptstraße trotzdem durchgelassen werden müssen?

Wie verhält sich das jetzt aber mit einem motorisierten Geist, der von rechts aus einer Richtung kommt, aus der zwar nix kommen darf, weil einspurige Einfahrt zu einer Kraftfahrtstraße, der aber darüber trotzdem diese Kraftfahrstraße verläßt, bspw., weil er die eigentliche Ausfahrt verpasst hat; so selten ist es ja leider nicht, daß auch Geister Fahrzeuge steuern.

Wir haben hier in der Umgebung ja nun alle denkbaren Anbindungsvarianten zwischen Kraftfahrtstraße und Landstraße, so daß ein derartiges Szenario nicht gänzlich unrealistisch ist.

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe immer noch nicht, was nun das Problem der "Geisterfahrer" mit den Vorfahrtsregeln zu tun haben soll. Aber das wird sich auf den nächsten 100 Seiten sicher noch klären. ;)

 

Grüße vom Ostelch

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Ich glaube, wenn es zu einem Unfall kommt, hat er die Schuld. ;)

Bitte was ist die Alternative zum Durchlassen? Rammen? "Ich hatte Vorfahrt" als Inschrift auf dem Grabstein? Hier geht es nicht mehr um Vorfahrtsregeln, sondern Unfallvermeidung. Da sind wir wieder schlicht bei § 1 StVO oder den Regeln der Vernunft.

 

Grüße vom Ostelch

Wer von rechts kommt hat immer Vorfahrt, auch wenn jemand rückwärts raus kommt. Oder mache es wie hier ein Fahrlehrer lehren soll, hast du Vorfahrt der Andere will dich nicht vorlassen, also halte voll drauf. Schuld hat der Andere .

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 12. November 2019 um 09:40:31 Uhr:

Wer von rechts kommt hat immer Vorfahrt, auch wenn jemand rückwärts raus kommt. Oder mache es wie hier ein Fahrlehrer lehren soll, hast du Vorfahrt der Andere will dich nicht vorlassen, also halte voll drauf. Schuld hat der Andere .

Irrtum deinerseits, wer rückwärts fährt hat keine Vorfahrt.

Ich verstehe immer noch nicht, was nun das Problem der "Geisterfahrer" mit den Vorfahrtsregeln zu tun haben soll. Aber das wird sich auf den nächsten 100 Seiten sicher noch klären. ;)

 

Grüße vom Ostelch

Man könnte natürlich alle in Betracht kommenden Stellen auch mit illegaler Gegenrichtung entsprechend ausschildern. Aber dann weiß irgendwann keiner mehr, in welcher Richtung man dann überhaupt der Geisterfahrer wäre und welcher Geisterfahrer dann vor welchem anderen solchen die Vorfahrt hätte. Das wird etwas zu gomblidsiert. Aber in Asien soll es schon gut funktionieren. :cool:

Er meint sicher verkehrt durch die Einbahnstraße und dann auf die Hauptstraße einbiegen. Prob. dabei ist nämlich, da es eine Einbahnstraße ist, steht an der Hauptstraße kein Schild "Hauptstrasse" und es gilt (soweit mir bekannt) rechts vor links.

Das ist ne ganz böse Falle.

Gruß jaro

Die Frage und die Antwort findet man jeden Tag in den Nachrichten:

Fahrradfahrer fährt bei Grün, ohne nach links oder rechst zu schauen, seiner Vorfahrt 100 % sicher, über die Straße -

Auto / LKW fährt in Tod - ich habe/hatte Vorfahrt ich habe/hatte Vorfahrt .........steht später - nicht - auf dem Grabstein.

Ja sind den die Menschen zu blond...........................um zu erkennen das ihre Rechthaberei sie ins Grab bringen kann................... die Frage steht, wie auch die Frage mit dem Geisterfahrer, täglich im Raum.

MfG kheinz

Zitat:

@crafter276 schrieb am 12. November 2019 um 10:56:36 Uhr:

Die Frage und die Antwort findet man jeden Tag in den Nachrichten:

Fahrradfahrer fährt bei Grün, ohne nach links oder rechst zu schauen, seiner Vorfahrt 100 % sicher, über die Straße -

Auto / LKW fährt in Tod - ich habe/hatte Vorfahrt ich habe/hatte Vorfahrt .........steht später - nicht - auf dem Grabstein.

Ja sind den die Menschen zu blond...........................um zu erkennen das ihre Rechthaberei sie ins Grab bringen kann................... die Frage steht, wie auch die Frage mit dem Geisterfahrer, täglich im Raum.

MfG kheinz

Das hat aber mit "Rechthaberei" nichts zu tun. Der Radfahrer weiß, dass er nicht recht, also Vorfahrt" hat, glaubt aber als Radfahrer, sich in seinem Vorwärtsdrang von solchen einengenden Vorschriften nicht stören lassen zu müssen.

Es ging dem TE aber nicht um die 1001 Wiederholung des Alltagsproblems mit rücksichtslosen Radfahrern. Worum es ihm ging ist schwer zu sagen, aber um Radfahrer nicht. ;)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 12. November 2019 um 09:40:31 Uhr:

Wer von rechts kommt hat immer Vorfahrt, auch wenn jemand rückwärts raus kommt. Oder mache es wie hier ein Fahrlehrer lehren soll, hast du Vorfahrt der Andere will dich nicht vorlassen, also halte voll drauf. Schuld hat der Andere .

Ich weiß nicht, ob Ford-fahrende-Hausmeister alle sowas von sich geben - gelesen habe ich sowas allerdings selten, bis garnicht. Vllt kenne ich zuwenig Hausmeister mit einem Ford... :rolleyes:

Ja genau, halte drauf.

Ist im Grunde immer das beste, draufhalten, scheiß auf Vorfahrt.

Ich glaube aber eher, das ist reiner Blödsinn.

Im Zweifelsfall werde ich zumindest bremsen, ausweichen, ja, ich würde sogar in die Botanik statt einen Frontalcrash zu provozieren. Im Zweifelsfall geht die Gesundheit vor die Vorfahrt - aber erzähl sowas mal den Egoisten im Straßenverkehr von heute.. ..das würde eine echte Herculesaufgabe.. :eek:

Gruß Jörg.

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 12. November 2019 um 09:40:31 Uhr:

Wer von rechts kommt hat immer Vorfahrt, auch wenn jemand rückwärts raus kommt. Oder mache es wie hier ein Fahrlehrer lehren soll, hast du Vorfahrt der Andere will dich nicht vorlassen, also halte voll drauf. Schuld hat der Andere .

Das ist ja auch was völlig anderes, wenn ein Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt rückwärts her fährt.

Es ist aber schon ein Unterschied, ob jemand verbotenerweiße auf der falschen Spur fährt.

Ich glaube dem TE ging es darum, ob jemand von Rechts kommend auch dann Vorfahrt hat, wenn die einzige Möglichkeit um von Rechts zu kommen diejenigen ist, gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu fahren. Als Beispiel war die Auffahrt auf eine Kraftfahrt-Straße gedacht (da wo man eigentlich nur nach links schaut), vermutlich mit baulicher Trennung oder (interessanter) einem durchgehenden Mittelstreifen mit Überholverbot.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. November 2019 um 11:30:56 Uhr:

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 12. November 2019 um 09:40:31 Uhr:

Wer von rechts kommt hat immer Vorfahrt, auch wenn jemand rückwärts raus kommt. Oder mache es wie hier ein Fahrlehrer lehren soll, hast du Vorfahrt der Andere will dich nicht vorlassen, also halte voll drauf. Schuld hat der Andere .

Das ist ja auch was völlig anderes, wenn ein Verkehrsteilnehmer vorfahrtberechtigt rückwärts her fährt.

Es ist aber schon ein Unterschied, ob jemand verbotenerweiße auf der falschen Spur fährt.

Für das Rückwärtsfahren gilt § 9 Abs. 5 StVO:

Zitat:

(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

 

Da spielt die Vorfahrtregelung keine Rolle mehr.

Grüße vom Ostelch

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