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Stress mit Bußgeldstelle (THEMA ERLEDIGT)

Themenstarteram 2. September 2018 um 14:03

Hallo liebe MotorTalk´ler.

Ich habe grade ein gewaltiges Problem. Ich bin vor einigen Wochen aus einer Einmündenden Straße auf die bevorrechtigte Straße nach rechts abgebogen, allerdings aus dem linken Fahrstreifen.

Grundlegend kein Problem, da es in der Hauptstadt auch gern gesehen wird aufgrund ellenlanger Staus, man kann ja, falls 2 Makierte Fahrstreifen vorliegen, ohne das Richtungspfeile vorgegeben sind aus beiden Fahrstreifen jeweils nach links und rechts abbiegen, natürlich auch nur falls 2 Fahrstreifen auf der neuen Straße vorhanden sind. Und ja ich weiß auch das in solch einem Fall der "innenabbiegende" den "vorrang/vorfahrt" hat.

Genau das ist mir passiert, ich bin aus dem linken Fahrstreifen nach rechts abgebogen, weil ich auf der linken Spur landen wollte weil ich anschließend direkt wieder links abbiegen wollte. Als ich schon auf dem linken Fahrstreifen abgebogen war und das Lenkrad grade stellen wollte, kam von rechts einer angeflogen der von dem rechten Fahrstreifen abbog und links landen wollte. Dieser kam extrem angerast, da ich mich vor dem Abbiegen auch versicherte, dass sich niemand neben oder schräg hinter mir auf dem rechten Fahrstreifen befand.

Nun ja, er hupte mich extremst an und war scheinbar ein Polizist. Denn 3 Wochen später erhielt ich ein Verwarnungsgeld von der Bußgeldstelle in Höhe von 30€ mit dem Text "Sie ordneten sich vor dem Abbiegen nicht rechtzeitig rechts ein und gefährdeten dadurch andere (Abbieger)." Und diesen Vorwurf lass ich mir definitiv nicht gefallen, vor allem weil auch keine Gefährdung vorlag.

Gesagt, getan. Der Bußgeldstelle mitgeteilt das es zu keiner Zeit eine Gefährdung gab, und dass man vom linken Fahrstreifen auch nach rechts abbiegen darf, mit Bildern...

2 Wochen später kam dann der Gelbe Brief. Nun ist ein Bußgeld draus geworden, als Text stand noch bei "Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte sie aber nicht entlasten". Nun sind es 30€+25€ Verfahrenskosten+3,50€ Auslagen=58,50€.

Versteht mich nicht falsch, man hätte 10€ draus machen können, die hätte ich bezahlt. Aber der Tatbestand "Gefährdung" lag definitiv nicht vor, hätte er vorgelegen hätte ich die 30€ bezahlt.

Mir geht es aber ums Prinzip, dass der Polizist der Privat unterwegs war (er ist als Zeuge aufgeführt mit der Dienststelle A55, der ist im Süden vom Berlin, es war der A11 Bereich), und mir eins auswischen wollte, auch mit seiner langen Hupaktion nach dem Abbiegen, sonst waren dort kaum Fahrzeuge unterwegs. Er ist auch allein als Zeuge aufgeführt.

Nun frage ich mich ob ich Einspruch dagegen einlegen soll, ich weiß aber nicht was dann auf mich zukommt.

Mein vorheriger Brief wurde ja nur von der Bußgeldstelle gesichtet, ein Einspruch in eine Bußgeldsache würde vom Amtsgericht Tiergarten bearbeitet werden (also von einer Unabhängigen Stelle), dann würde es aber sicherlich/vielleicht zur Gerichtsverhandlung kommen. Nun weiß ich nicht wie viel mich der Spaß kostet, wenn ich verliere, ich habe von ca. 50€ Gerichtskosten gelesen bei solch "kleinen" Sachen ohne Gutachter etc. pp.

Rechtsschutz kommt mit 150€ SB nicht in Betracht.

Ich könnte die 58,50€ bezahlen, aber es schmerzt schon sehr und außerdem sehe ich es definitiv nicht ein nur weil er persönlich das ganze Ausnutzen möchte und mir eins reindrücken möchte.

Habt ihr Tipps für mich ich machen soll?

Wie teuer wird die Gerichtsverhandlung, wenn ich verliere?

Und sind meine Chancen überhaupt "groß", da er ja alleine als Zeuge auftritt?

Unbenannt2
Unbenannt1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. September 2018 um 20:25:10 Uhr:

Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...

Für mich gilt primär:

Zitat:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

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Und das AG Urteil ist eine Zivilsache, keine Owi-Angelegenheit. Und ich tippe mal darauf, dass eine Berufung da nicht zulässig war.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. September 2018 um 11:49:49 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 4. September 2018 um 21:26:32 Uhr:

@windelexpress sag ich ja, ich hab PeterBH gefragt, worum es im BGH Urteil ging, da waren scheinbar Markierungen, also nicht dieselbe Situation.

nicht mit Pfeilen markierte Abbiegespuren - war etwas blöde von mir mir rüber gekommen.

Das Heft liegt mir nicht vor. Deine Quellenangabe führt mich aber immer zu folgender Aussage: Urteil vom 12.12.2006 (VI ZR 75/06; NJW/RR 2007, 380 f.; NZV 2007, 185 f.) und das führt mich u.a. zu

https://www.iww.de/quellenmaterial/id/1830

Dort wird bei I. Entscheidungsgründe von Richtungspfeilen gesprochen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. September 2018 um 12:17:52 Uhr:

Und das AG Urteil ist eine Zivilsache, keine Owi-Angelegenheit. Und ich tippe mal darauf, dass eine Berufung da nicht zulässig war.

Ok, das erklärt es dann.

Kam im Kommentar anders rüber. Hab die Entscheidung gerade aber mal gelesen, da waren Pfeile. Und auch das war eine Zivilentscheidung. Erste Instanz war übrigens AG Berlin-Mitte. Leider ohne AZ. Und trotz dieses BGH-Urteils entscheidet das AG Berlin Mitte dann deutlich später wieder nach eigenem Gutdünken. So was hab ich hier mal mit dem LG und dem übergeordnetem OLG erlebt, als gegen die LG-Entscheidung kein Rechtsmittel mehr zulässig war. Nennt man das "richterliche Unabhängigkeit" oder etwas schon "Rechtsbeugung"???

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. September 2018 um 12:13:46 Uhr:

@reox

stell dir vor, ich habe deinen Link schon gelesen. Du musst ihn nicht mehrfach wiederholen, abgesehen davon ist es nur ein AG-Urteil.

Es macht dennoch einen Unterschied, ob die Spuren durch Pfeile markiert sind oder nicht. Das AG-Urteil ist nicht auf das Problem des TE anwendbar.

Du hast Recht.

Wir müssen einfach abwarten, bis alle Varianten von Unfallbeteiligten bis zur letzten Instanz durch geklagt sind.

Was lehrt man momentan, bei dieser Rechtsunsicherheit und Vielfalt, eigentlich in den Fahrschulen?

Man überlege sich das in der Praxis. Drei spuren zum abbiegen nach rechts münden in drei Spuren.

Der vor dem abbiegen ganz rechts fahrende darf demnach einfach mal eben so ganz links ankommen und wenns knallt hat er recht.

Das kann nur aus Berlin kommen.... da verschlägts mir die Sprache

Vorliegend sind es einfach zwei Fahrspuren ohne Richtungsvorgabe.

Zitat:

@Trets2 schrieb am 5. September 2018 um 13:05:29 Uhr:

Man überlege sich das in der Praxis. Drei spuren zum abbiegen nach rechts münden in drei Spuren.

Der vor dem abbiegen ganz rechts fahrende darf demnach einfach mal eben so ganz links ankommen und wenns knallt hat er recht.

Das kann nur aus Berlin kommen.... da verschlägts mir die Sprache

Es geht hier nicht um drei Spuren zum Abbiegen. Die Besonderheit ist ja gerade, dass es Spuren ohne Pfeile sind, von denen dann nicht nur die äußerst rechte Spur zum Rechtsabbiegen genutzt wird. Bitte jetzt nicht die Sachverhalte verquirlen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Trets2 schrieb am 5. September 2018 um 13:05:29 Uhr:

Man überlege sich das in der Praxis. Drei spuren zum abbiegen nach rechts münden in drei Spuren.

Der vor dem abbiegen ganz rechts fahrende darf demnach einfach mal eben so ganz links ankommen und wenns knallt hat er recht.

Das kann nur aus Berlin kommen.... da verschlägts mir die Sprache

Quark. Wenn die Abbiegespuren mit Pfeilen markiert sind, ist die Regelung klar: jeder muss auf die Spur einbiegen, aus der er abgebogen ist.

 

Ist aber, wie hier, gar nichts markiert, würde ich als rechts eingeordneter Rechtsabbieger auch nicht damit rechnen, dass der links neben mir eingeordnete auch rechts abbiegt.

 

Von daher ist der Polizist im Recht.

Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...

Auf jeden Fall hat der TE gezahlt und daher ist, fur Ihn zumindest, das THEMA ERLEDIGT.

Dein account ist ja noch recht jung ... Darum soll Dir die Hoffnung, dass hier nicht weiter dieskutiert werden wird, nicht genommen werden. :)

Stört mich nicht wenn weiter diskutiert wird.

:) Wollte nur drauf aufmerksam machen, dass der Fragesteller genau 1mal ( !) geantwortet hat.

Seitdem Funkstille und Überschrift ergànzt mit "Thema ERLEDIGT".

Vielleicht hats noch keiner bemerkt. ..

Doch, wurde sogar schon mal - vergeblich - gefragt, warum Thema erledigt ist.

Na das ist doch ganz einfach Peter.

Der TE hat nicht die Antworten bekommen,die er hören wollte bzw seiner Sichtweise wurde nicht überwiegend zugestimmt, also THEMA ERLEDIGT.

Gruß M

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. September 2018 um 20:25:10 Uhr:

Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...

Für mich gilt primär:

Zitat:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

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