Stress mit Bußgeldstelle (THEMA ERLEDIGT)

Hallo liebe MotorTalk´ler.

Ich habe grade ein gewaltiges Problem. Ich bin vor einigen Wochen aus einer Einmündenden Straße auf die bevorrechtigte Straße nach rechts abgebogen, allerdings aus dem linken Fahrstreifen.

Grundlegend kein Problem, da es in der Hauptstadt auch gern gesehen wird aufgrund ellenlanger Staus, man kann ja, falls 2 Makierte Fahrstreifen vorliegen, ohne das Richtungspfeile vorgegeben sind aus beiden Fahrstreifen jeweils nach links und rechts abbiegen, natürlich auch nur falls 2 Fahrstreifen auf der neuen Straße vorhanden sind. Und ja ich weiß auch das in solch einem Fall der "innenabbiegende" den "vorrang/vorfahrt" hat.

Genau das ist mir passiert, ich bin aus dem linken Fahrstreifen nach rechts abgebogen, weil ich auf der linken Spur landen wollte weil ich anschließend direkt wieder links abbiegen wollte. Als ich schon auf dem linken Fahrstreifen abgebogen war und das Lenkrad grade stellen wollte, kam von rechts einer angeflogen der von dem rechten Fahrstreifen abbog und links landen wollte. Dieser kam extrem angerast, da ich mich vor dem Abbiegen auch versicherte, dass sich niemand neben oder schräg hinter mir auf dem rechten Fahrstreifen befand.

Nun ja, er hupte mich extremst an und war scheinbar ein Polizist. Denn 3 Wochen später erhielt ich ein Verwarnungsgeld von der Bußgeldstelle in Höhe von 30€ mit dem Text "Sie ordneten sich vor dem Abbiegen nicht rechtzeitig rechts ein und gefährdeten dadurch andere (Abbieger)." Und diesen Vorwurf lass ich mir definitiv nicht gefallen, vor allem weil auch keine Gefährdung vorlag.

Gesagt, getan. Der Bußgeldstelle mitgeteilt das es zu keiner Zeit eine Gefährdung gab, und dass man vom linken Fahrstreifen auch nach rechts abbiegen darf, mit Bildern...

2 Wochen später kam dann der Gelbe Brief. Nun ist ein Bußgeld draus geworden, als Text stand noch bei "Ihre Einlassung wurde geprüft, konnte sie aber nicht entlasten". Nun sind es 30€+25€ Verfahrenskosten+3,50€ Auslagen=58,50€.

Versteht mich nicht falsch, man hätte 10€ draus machen können, die hätte ich bezahlt. Aber der Tatbestand "Gefährdung" lag definitiv nicht vor, hätte er vorgelegen hätte ich die 30€ bezahlt.
Mir geht es aber ums Prinzip, dass der Polizist der Privat unterwegs war (er ist als Zeuge aufgeführt mit der Dienststelle A55, der ist im Süden vom Berlin, es war der A11 Bereich), und mir eins auswischen wollte, auch mit seiner langen Hupaktion nach dem Abbiegen, sonst waren dort kaum Fahrzeuge unterwegs. Er ist auch allein als Zeuge aufgeführt.

Nun frage ich mich ob ich Einspruch dagegen einlegen soll, ich weiß aber nicht was dann auf mich zukommt.
Mein vorheriger Brief wurde ja nur von der Bußgeldstelle gesichtet, ein Einspruch in eine Bußgeldsache würde vom Amtsgericht Tiergarten bearbeitet werden (also von einer Unabhängigen Stelle), dann würde es aber sicherlich/vielleicht zur Gerichtsverhandlung kommen. Nun weiß ich nicht wie viel mich der Spaß kostet, wenn ich verliere, ich habe von ca. 50€ Gerichtskosten gelesen bei solch "kleinen" Sachen ohne Gutachter etc. pp.
Rechtsschutz kommt mit 150€ SB nicht in Betracht.

Ich könnte die 58,50€ bezahlen, aber es schmerzt schon sehr und außerdem sehe ich es definitiv nicht ein nur weil er persönlich das ganze Ausnutzen möchte und mir eins reindrücken möchte.

Habt ihr Tipps für mich ich machen soll?
Wie teuer wird die Gerichtsverhandlung, wenn ich verliere?
Und sind meine Chancen überhaupt "groß", da er ja alleine als Zeuge auftritt?

Unbenannt2
Unbenannt1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. September 2018 um 20:25:10 Uhr:


Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...

Für mich gilt primär:

Zitat:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. September 2018 um 18:56:39 Uhr:


Ist aber, wie hier, gar nichts markiert, würde ich als rechts eingeordneter Rechtsabbieger auch nicht damit rechnen, dass der links neben mir eingeordnete auch rechts abbiegt.

Tja.

Zitat:

Von daher ist der Polizist im Recht.

Warum? Weil du nicht damit rechnen würdest? Da bin ich aber anderer Meinung.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 07:09:16 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. September 2018 um 20:25:10 Uhr:


Wenn keine Richtung vorgegeben ist, dann ist keine Richtung vorgegeben ...

Für mich gilt primär:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 07:09:16 Uhr:



Zitat:

Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig.

... was kein Widerspruch ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. September 2018 um 08:39:40 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 07:09:16 Uhr:


Für mich gilt primär:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. September 2018 um 08:39:40 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 07:09:16 Uhr:

... was kein Widerspruch ist.

....im Fall des TE schon. Wer sich möglichst weit rechts einordnet um rechts abzubiegen, biegt nicht aus der linken Spur nach rechts ab.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 08:44:17 Uhr:


....im Fall des TE schon. Wer sich möglichst weit rechts einordnet um rechts abzubiegen, biegt nicht aus der linken Spur nach rechts ab.

Wenn du links abbiegst, mußt du dich möglichst weit links einordnen.

Fährst du deswegen auf die Gegenfahrbahn?

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2018 um 08:51:32 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 08:44:17 Uhr:


....im Fall des TE schon. Wer sich möglichst weit rechts einordnet um rechts abzubiegen, biegt nicht aus der linken Spur nach rechts ab.

Wenn du links abbiegst, mußt du dich möglichst weit links einordnen.
Fährst du deswegen auf die Gegenfahrbahn?

Gruß Metalhead

🙄
Echt jetzt?
🙄

Von der Gegenfahrbahn ist doch gar nicht die Rede. Sondern nur von Einordnen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. September 2018 um 11:48:50 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2018 um 08:51:32 Uhr:



Wenn du links abbiegst, mußt du dich möglichst weit links einordnen.
Fährst du deswegen auf die Gegenfahrbahn?

Gruß Metalhead

🙄
Echt jetzt?
🙄

Von der Gegenfahrbahn ist doch gar nicht die Rede. Sondern nur von Einordnen.

Beim links- sowie beim rechts-abbiegen gilt jeweils die gleiche Regel und betrifft nur die eigene Fahrspur.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2018 um 11:50:11 Uhr:


Beim links- sowie beim rechts-abbiegen gilt jeweils die gleiche Regel und betrifft nur die eigene Fahrspur.

Nein.

In der StVO wird unterschieden, ob es mehrere Spuren pro Richtung gibt oder nicht. Oder wie erklärst du die Vorschrift, beim Linksabbiegen sich in der Mitte(!) einordnen zu müssen, wenn es "nur die eigene Fahrspur betrifft"?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2018 um 08:51:32 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. September 2018 um 08:44:17 Uhr:


....im Fall des TE schon. Wer sich möglichst weit rechts einordnet um rechts abzubiegen, biegt nicht aus der linken Spur nach rechts ab.

Wenn du links abbiegst, mußt du dich möglichst weit links einordnen.
Fährst du deswegen auf die Gegenfahrbahn?

Gruß Metalhead

Nein, warum sollte ich ? Die Gegenfahrbahn ist außerhalb von „möglichst weit links“. Falls du noch fragst,....der Bürgersteig links auch.....auch der Radweg dazwischen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 6. September 2018 um 11:50:11 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 6. September 2018 um 11:48:50 Uhr:


🙄
Echt jetzt?
🙄

Von der Gegenfahrbahn ist doch gar nicht die Rede. Sondern nur von Einordnen.


Beim links- sowie beim rechts-abbiegen gilt jeweils die gleiche Regel und betrifft nur die eigene Fahrspur.

Gruß Metalhead

Aha, na dann viel Spaß wenn sich der Linksabbieger auf der rechten Spur, und der Rechtsabbieger auf der linken Spur einsortieren.

Das Gegenteil ist der Fall, innerhalb mehrerer Fahrspuren muss man sich nicht richtungsweisend einordnen, es genügt wenn man beim rechts abbiegen auf der rechten Spur ist, und beim links abbiegen auf der linken Spur, hier darf ich dann sogar rechts stehen ( innerhalb der linken Spur ) bzw. links auf der rechten Spur. Das gilt nur wenn nur eine Spur vorhandenen ist, dann muss man sich auch dort links oder rechts einsortieren ( innerhalb dieser Spur).

§ 9 Abs.1 Satz 1 StVO wer abbiegen will, hat dies rechtzig anzukündigen (diese gelbe Wackelkontaktlampe).

§ 9 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 1 StVO beinhaltet die Einsortierungsvorgaben für den Rechtsabbieger. Er hat sich in seiner Spur rechts zu orientieren. Der Halbsatz 2 regelt den Linksabbieger.

Man ist hier eine Diskussion draus geworden, hätte ich ja nicht geglaubt...

Der Ausgang der Geschichte ist, dass ich den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren wollte, meine Rechtsschutzversicherung mir allerdings anbot den Bußgeldbescheid zu zahlen, ohne SB.

Für die deutlich günstiger als wenn ich es durchgezogen hätte und verloren hätte.

Trotz dessen vielen dank für die ganzen Antworten 🙂

Die Rechtsschutz hat den BußgeldBescheid übernommen? ? ? Ohne SB?

Da muss ich mal in meinen AGB schauen,ob das da auch drin ist. Hole ich mir über den Weg die Beiträge zurück.

Gruß M

Beim TE geht es ausschließlich um die Owi ohne Unfall. Das macht die eine oder andere RS-Versicherung schon mal, damit sie keine deutlich höheren Kostenrisiken für ein Einspruchsverfahren übernehmen müssen.

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