Strebe Wandlung meines W220 steht an - die Suche geht dann wohl von vorn los
Wer meine Threads ein wenig verfolgt hat weiss, dass es seit dem Kauf im Januar 2012 einige Probleme mit dem Fahrzeug gegeben hat, die da waren:
- Undichtigkeit an den oberen Deckeln des Motors
- Undichtigkeit am Kurbelwellensimmering zum Getriebe
- Undichtigkeit am Stecker des Automatikgetriebes
- abgerissene mittlere Endschalldämpferbefestigung
- defekter linker Außenspiegel
- Lordosenstütze linker Fondsitz ohne Funktion
- Nicht zuverlässig arbeitende Standheizung
- fehlende Befestigung der Fußmatten vorn
- alterschwacher und nicht nach Außen entlüfteter Hauptakku und alterschwache Akkus der 2 Telefone
- immer wieder fehlende Verbindung zum Comand zum Telefon
- trotz vollständing von MB ausgefülltem Serviceheft fehlende Servicemaßnahmen wie Bremsflüssigkeits-, Innenraum-, Aktivkohlefilterwechsel und Schiebdachschmierung
- defekte Feststellbremse
- Verdacht "Stromdieb"
- Defektes Sommerrad (Schraube war eingefahren)
- Rost an tragenden Karosserieteilen
- Beeinträchtigung Innenraumklima durch massiven Einsatz von Chemie durch Aufbereiter
- Falsch eingestellte Tür und unsachgemäß eingesetzte Fensterschachtleiste durch Lackierer
- defekte Ambilightbeleuchtung Innenspiegel und Schale des Fahrertüröffnerhebels
- ab und zu leichtes Ruckeln des Fahrersitzes beim Bremsen
- ab und zu fehlende Verbindung zum Comand zum Soundsystem
- überlackierte Roststelle an der Stoßstelle Kotflügel/Stoßstange
- defekte Hubdüse der SRA
- defekte Heckeckelschließung
- per Diagnose gemeldete Probleme mit dem Wischermotor
- Spaltmaße des Armaturenbretts link und rechts abweichend
- beide Außenspiegel gingen gleichzeitig einmal nicht in die Endstellung
- defekter Klimakompressor
Sehr viele dieser Punkte wurden als Sachmangel reklamiert, da sie bereits bei Übergabe bestanden bzw. bereits bei der Übergabe angelegt waren. Einge Dinge hat der Händler reparieren lassen, einige Dinge habe ich selbst erledigt. Es sind allerdings noch Mängel wie z.B. Standheizung, Heckdeckelschließung und Rost am Kotflügel als Sachmangel angemahnt; allein der Händler zieht sich jedesmal wie nasses Holz, hat endgültig gesetzte Fristen verstreichen lassen und wird weitere gesetzte Fristen vermutlich ebenso verstreichen lassen. Dies eröffnet die Möglichkeit der Wandlung und somit sehe ich mich schon auf der Suche nach einem neuen Exemplar. Das wird dann wohl nur noch von einem privaten Käufer oder einem Händler in der Nähe gekauft.
Es sollte wieder ein 500L 4matic werden.Was die Ausstattung angeht würde ich nur auf den Feuerlöscher und eventuell auf das Glasschiebedach verzichten wollen. Das ist alles an Bord:
PARKTRONIC System (PTS)
Standheizung
Telefonantenne
Telefon Festeinbau
Komfortsitze vorn m.Belüf.u. Sitzheizung
Komfortsitze hinten m.Belüf.u. Sitzheizung
Klapptisch im Fond rechts
Schiebedach elektrisch in Glasausführung
COMAND APS mit Navigationssystem
Klimaanlage im Fond
WD und IR reflektierendes Verbundglas
Bi-Xenon-Scheinwerfer Rechtsverkehr
Holzausführung Wurzelnuss
Modelljahr 2004
Harman Kardon® Logic7® Surround-Soundsystem
LINGUATRONIC Deutsch
CD-Wechsler, MP3-fähig, 6fach
Telefonanlage in Fondarmlehne
TV-Tuner analog
Heckdeckelfernschließung
Kühlfach in Fondlehne
Feuerlöscher montiert
Garagentoröffner
Skisack
Sonnenschutzrollos in Fondtüren
Windowbag
Multikontursitz links
Multikontursitz rechts
Zusätzlich wäre noch Distronic, eine Einzelsitzanlage und Leder-Exclusiv mit Holz/Lederlenkrad für mich interessant. Wem also ein entsprechendes Exemplar über den Weg läuft und es nicht selbst in Besitz nehmen möchte, darf mir gern ein Tipp geben für den ich wie immer dankbar bin.
Beste Antwort im Thema
An dem Tehmenersteller :
sorry , aber wünsche dir das es mit der Wandlung nicht klappt .
Wegen solcher Käufer , bekommt man auf den markt als
Privater fast keine "GUTEN" Gebrauchten / Oberklassen Fzg. vom
Handel ( auch Vertragspartnern) mehr . Mamma mia besonders Punkt 8und 9.
Würde dich verstehen wenn du nen kapitalen Motorschaden hättest , oder Getriebe , aber die
Aufgeführten Mängel *kopfschüttel* .
gruß Toni
70 Antworten
Ihr könnt hier auch groß und lange debattieren ob ihr das in Ordnung findet dass jemand aufgrund von Mängeln ein Auto zurückgibt, das interessiert im Zweifelsfalle aber niemanden, weil das kaufrechtlich zu 110% geregelt ist. Ob es sich dabei um ne Mikrowelle oder nen W220 handelt ist im Zweifelsfalle auch recht nebensächlich.
Das is an sich recht simpel.....Das is n Verbrauchsgüterkauf.....Daher gewisse Haftungsverschärfung für den Verkäufer....Insbesondere die Beweislastkehr von 6 Monaten, bei allen Mängeln die in dieser Zeit auftreten hat der Verkäufer zu beweisen dass sie bei Gefahrenübergang nicht vorlagen (was er, von vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verschulden des Käufers mal abgesehen praktisch nie kann), und hat dann nachzubessern. Wenn er das nicht tut kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
So einfach ist das.
Das einzige was interessant sein könnte ist, was das Gericht tatsächlich als Sachmangel wertet. In dem Fall greift das Modell dessen, was ein durchschnittlicher Käufer von einer der Art nach ähnlichen Sache erwarten darf. Und da wir hier von nem Gebrauchtwagen reden ist das ne Frage der Auslegung.
Fakt ist aber, dass irgendwas aus dem Haufen definitv Sachmangel sein wird, sind ja schon gravierende Sachen......Und der Verkäufer scheinbar Fristen hat verstreichen lassen.
Sofern das alles beweisbar ist muss man da gar nicht drüber diskutieren, der Fall ist dann nämlich recht klar.
Und dass das so ist, da sollten wir alle froh drüber sein.
Zitat:
Original geschrieben von Bullethead
Ich bin bis jetzt bereits 900km durch die Gegend gefahren um einige der Punkte wieder in Ordnung zu bringen. Ich hatte auch kein Problem damit, die Dinge, wie z.B. den Klimakompressor, austauschen zu lassen, wenn klar war, dass dieser Mangel nach dem Kauf aufgetreten ist. Und wenn morgen das Getriebe streikt würde ich auch das hinnehmen, weil es keinen Hinweis gibt, dass der Schaden bei Übergabe bestand
Genau das meine ich, wo du dir selber die Position verbaut hast: Du hast eine umfängliche Gebrauchtwagengarantie als Endverbraucher die dich für 12 Monate schützt. Allerdings sind tatsächliche Leistungen vom Verkäufer nur in den ersten 6 Monaten zu erwarten, da ER in der Beweispflicht ist und KEIN anderer. d. h. für die als Privatnutzer muss der Verkäufer auch für den Klimakompressor aufkommen und auch ein defektes Getriebe und den Spiegel und für die Reinigung vom Käsebrot des Vorbesitzers unter dem Teppich. Eben für ALLES ausser Verschleissteile wie Bremsen oder Reifen oder Auspuff... nach Ablauf der 6 Monate bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, dass die Mängel schon bei Übergabe bestanden. Da hat man objektiv gesehen wenig Chancen. Aber da du schon in der Zeit der Händlerverantwortung aktiv geworden bist und Mängelbeseitigungen bezahlt hast (evt. ohne den Händler zu informieren) hast du die A***-Karte. glaub's mir
Zitat:
Original geschrieben von Frank_S500
.....Fakt ist aber, den meisten kleinen Autohändlern fehlt die Fähigkeit zum "Risikomanagent" und die großen Autohäuser welche das Risiko gut einschätzen können geben die heißen Kartoffeln nur unter Ausschluss von Gewährleistung an andere Händler ab.
Letztlich führt das "Besch+ss" am Kd. oder Abwanderung der stark risikobehafteten Fz. zu Händlern ins Ausland....
Hallo Frank, hallo Mercedes_GD300 - danke für eure Position.
Niemand wird gezwungen einen Autohandel aufzumachen - so wie niemand gezwungen wird Chirurg zu werden. Auch die müssen sich gegen Risiken absichern. Der Händler ist übrigens kein Fähnchenhändler. Er hat aktuell Fahrzeuge im Verkaufswert von 1Mio€ mit einem durchschnittlichen Fahrzeugwert von 40.000€ im Bestand.
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
...nach Ablauf der 6 Monate bist du in der Beweispflicht nachzuweisen, dass die Mängel schon bei Übergabe bestanden. Da hat man objektiv gesehen wenig Chancen. Aber da du schon in der Zeit der Händlerverantwortung aktiv geworden bist und Mängelbeseitigungen bezahlt hast (evt. ohne den Händler zu informieren) hast du die A***-Karte. glaub's mir
Ich würde dir ja gern glauben, allein fehlt dir das Wissen um die Tatsachen. Die Mängel wurden entweder innerhalb der 6 Monate reklamiert oder es wurde bewiesen (überlackierter Rost bzw. nicht eingebaute Schutzfolie nach der Lackierung; Rechnung des vom Händler beauftragten Lackierbetriebes liegt vor), dass der Fehler schon bei der Übergabe bestand. Der Händler hat zu keiner Zeit den Beweis angetreten, dass die Mängel nicht schon bei Übergabe bestanden. Ich habe bis jetzt auch keine Mängelbeseitigung bezahlt, wenn man mal außer Acht lässt, dass der Verkäufer mich nach zwei Wochen gebeten hatte, einen neuen Akku zu kaufen, den er hinterher als Verschleißteil nicht bezahlen wollte. Der Klimakomprosser hat ohne Vorankündigung nach den 6 Monaten den Geist aufgegeben. Das war keine Mängelbeseitigung im Sinn der Sachmangelhaftung. Also habe ich den tauschen lassen. Weiterhin habe ich das Fahrzeug, in Vertrauen darauf, dass der Händler seinen Verpflichtungen, wenn auch zögerlich, nachkommt, eine Konservierung nach Mike Sanders zukommen lassen und die Verkabelung für den Kühlschrank nachgerüstet. Dann hatte ich z.B. mit dem Händler vereinbart, dass ich einen gebrauchtes Außenspiegelglas bei ebay besorge, er dieses bezahlt - was er getan hat - und ich den Spiegel mit wenigen Handgriffen einbaue. Was war daran falsch?
Lies mal was GD300 schreibt. Es ist Auslegungssache was man bei Gebrauchtwagen vergleichsweise erwarten kann. Ich weiß nicht welches Bj dein Wagen ist, aber beim W220 ist Korrosion ein zu erwartendes Thema, wo es auch bekannterweise bis 8Jahre "großzügige" Kulanz vom MB gab. Für Beanstandungen nach Ablauf der 6 Monate kannst kaum erfolgreich etwas gegen den Händler ausrichten, denn der wird behaupten, das diese Mängel erst nachdem 6 Monatsfrist aufgetreten sind, dann wärst du beweispflichtig diese Behauptung zuentkräften. Wenn Mängel aus der Zeit vor Ablauf der 6 Monate zwar mit Fristsetzung gemeldet und nicht behoben sind, wären das die einzigen Argumente die du nutzen könntest.
Ähnliche Themen
Mir ist bisher noch nicht so richtig klargeworden ob:
a) Der Wagen als tadellos verkauft wurde
b) Dem TE die Mängel bei Kauf bekannt waren oder sie....
c) ....Erst nach kauf auftraten
d) Im Falle von b) eine vertragliche Vereinbarung über Mängelbeseitigung getroffen wurde.
All das wäre mal interessant bzw. höchst relevant zu erfahren um hier ne vernünftige Aussage treffen zu können.
Ist darüberhinaus eine Garantie vereinbart worden?
Davon abgesehen: Wenn ich so etwas wie überlackierter Rost lese dann kommen da die Worte arglistige Täuschung ins Spiel und dann geht das je nach Schwere vom zivilrechtlichen zusätzlich ins strafrechtliche.
Also ein paar Einzelheiten wären nett.
Also ich kann Bullthead verstehen.
Ich hatte an meinem Wagen nur die Positionen 8 (Fußmattenbefestigung, selber nachgerüstet) und 32 (Düse der SRA, selber gekauft).
Mein Wagen wurde zwar bei einem MB-Händler angeboten und war komplett MB-scheckheftgepflegt, komplette Reparaturhistorie liegt mir vor, aber den Kauf habe ich privat mit dem Vorbesitzer abgewickelt.
Die defekte Sitzheizung und die komplette hintere Bremse wurden bis zur Übergabe repariert/getauscht und gingen zu Lasten des Verkäufers.
Wenn ich privat kaufe, bin ich mir möglicher Risiken bewußt.
Kaufe ich beim Händler, erwarte ich für den höheren Kaufpreis auch ein mängelfreies Fahrzeug, bzw. anstandslos die Reparatur aller unter die Sachmängelhaftung fallender Mängel.
Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat Bullethead alle Mängel von Anfang an sorgfältig dokumentiert.
Die Wandlung wird somit nur eine Frage der Zeit sein.
lg Rüdiger:-)
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
.... Wenn Mängel aus der Zeit vor Ablauf der 6 Monate zwar mit Fristsetzung gemeldet und nicht behoben sind, wären das die einzigen Argumente die du nutzen könntest....
Hallo Bamberger,
jetzt sind wir wohl wieder einer Meinung - denn genau so ist es.
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
Mir ist bisher noch nicht so richtig klargeworden ob:a) Der Wagen als tadellos verkauft wurde
b) Dem TE die Mängel bei Kauf bekannt waren oder sie....
c) ....Erst nach kauf auftraten
d) Im Falle von b) eine vertragliche Vereinbarung über Mängelbeseitigung getroffen wurde.
...
Ist darüberhinaus eine Garantie vereinbart worden?
zu a)
er wurde als chauffeur- und scheckheftgepflegtes Vorstandsfahrzeug im sehr guten Zustand angeboten und verkauft
zu b) d
ie Mängel waren nicht bekannt - bestehende optische Mängel bzw. Reparaturen (angelaufene Fahrerscheibe, Nachlackierung) wurden dokumentiert.
Eine Garantie wurde nicht vereinbart. Der Vertrag enthielt eine ungültige Klausel (Auschluss der Sachmängelhaftung); ungültige Klauseln unterschreibe ich aber nach jahrelanger Rechtsberatung durch den Justitiar der Firma, in der ich mal tätig war, immer.
ungültige Klauseln kann man auch unterschreiben 😁 sind immerhin ungültig....
Ich verstehe nach wie vor nicht wieso es Unternehmen gibt die so nen Schrott in die AGBs oder ihre Verträge schreiben. Das haut Dir jeder Drittsemestler um die Ohren.....Aber versuchen kann mans ja. Ausschluss der kompletten Sachmängelhaftung.....Da kriegt man immer das Brüllen.
Ja aber wenn das so ist wie von Dir geschildert (und belegbar ist) dann würde ich mir da an Deiner Stelle keine Sorgen machen.
Wenn das Fahrzeug als Chauffeursfahrzeug mit Scheckheft im "sehr" guten Zustand verkauft wurde, dann kann der Verkäufer erwarten dass bis auf minimale Gebrauchsspuren der Wagen ohne Fehl und Tadel ist.
Die Möhre würde ich auch zurückgeben....
Zitat:
Original geschrieben von Mercedes_GD300
....ungültige Klauseln kann man auch unterschreiben 😁 sind immerhin ungültig....Ich verstehe nach wie vor nicht wieso es Unternehmen gibt die so nen Schrott in die AGBs oder ihre Verträge schreiben. Das haut Dir jeder Drittsemestler um die Ohren.....Aber versuchen kann mans ja. Ausschluss der kompletten Sachmängelhaftung.....Da kriegt man immer das Brüllen.
.....
Für ihn kommt erschwerend hinzu, dass sich die Zeit der Sachmangelhaftung von 12 Monate auf 24 Monate erhöht. Mit einem vernünftigen Vertrag darf er das auf 12 Monate reduzieren.
Der Versuch ist eben seine Art des Risikomangements - er hat in dem Fall das Risiko, dass sich jemand damit auskennt, was er offenbar nicht hoch einschätzt.
Der arme nächste Verkäufer der dir einen " Gebrauchten" Verkauft , oder möchte einer
von den Befürwortern der Wandlung dem TE seine Gebrauchte S-Klasse Verkaufen ?
gruß Toni
übrigens kannst du ( der TE ) trotzdem auf die Nase fallen vor Gericht , je nachdem was
du für einen Richter vor dir Sitzen hast . Du glaubst gar nich was so alles als altersgemässer Verschleiss gesehen wird / werden kann . Ich würde mich mal mit dem VK zusammensetzen , und ergibt dir 700 -800 oder 1000 € und gut ist .
gruß Toni
Zitat:
Original geschrieben von tonyy928GT
Der arme nächste Verkäufer der dir einen " Gebrauchten" Verkauft , oder möchte einer
von den Befürwortern der Wandlung dem TE seine Gebrauchte S-Klasse Verkaufen ?gruß Toni
Hallo, Toni.
Du hast es noch nicht verstanden. Es geht um Händler.
Und denen gibt man nicht erheblich mehr Geld nur weil man deren Lächeln mag, sondern weil man sie in die Haftung nehmen kann.
Grüße, Frank
Zitat:
Original geschrieben von tonyy928GT
übrigens kannst du ( der TE ) trotzdem auf die Nase fallen vor Gericht , je nachdem was
du für einen Richter vor dir Sitzen hast .
Wem sagst du das? Ich bin selbst Schöffe am AG. Dann kannst du dir auch vorstellen wie ich entscheiden würde.
Zitat:
Original geschrieben von tonyy928GT
Du glaubst gar nich was so alles als altersgemässer Verschleiss gesehen wird / werden kann . Ich würde mich mal mit dem VK zusammensetzen , und ergibt dir 700 -800 oder 1000 € und gut ist .
Da gibt es 2 ganz unterschiedliche Positionen. Die Hardliner bei den Verkäufern, für die das ganze Fahrzeug ein Verschleißteil ist und z.B. die Juristen beim ADAC, die das so sehen:
Ausnahme 1: Verschleißteile
Der Verkäufer ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn es sich um ein Verschleißteil handelt, das aufgrund eine offensichtlichen Abnutzung im Bedarfsfalle ausgetauscht werden muss; zum Beispiel:
Abgasanlage: Rohre und Schalldämpfer (wenn nicht vom
Hersteller auf Fahrzeuglebenszeit ausgelegt)
Glühkerzen/Glühstifte
Kupplung
Bremsscheibe
Bremsbeläge/Bremsklötze
Batterien
Reifen
Lampen
Scheibenwischer
Ausnahme 2: Hersteller-Vorgaben
Der Verkäufer ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn es eine Herstellervorgabe für das Wechselintervall des betreffenden Teiles gibt. Dieses Wechselintervall muss jedoch erreicht werden.
Beispiele für solche Teile:
Filter
Zahnriemen und Spannvorrichtung nebst Spannrolle
Wasserpumpe
Alles andere hat zu funktionieren oder ist eben als nicht funktionsfähig zu kommunizieren. Was die Verschleißteile angeht hat der Händler auch dann für den Mangel einzustehen, wenn er bei Übergabe bereits bestand oder angelegt war. Niemand muss mit einer defekten Bremse vom Hof des Händlers fahren und sofort die nächste Werkstatt aufsuchen, wo er die Bremse auf eigene Rechnung reparieren lassen muss.
Wie Frank und Rüdiger ja schon bemerkt haben habe ich dem Händler mehr als den Preis gezahlt, den ich einem privaten Verkäufer gezahlt hätte. Warum sollte ich jetzt auch noch weniger von ihm als Ausgleich verlangen als ich für eine Reparatur zu zahlen hätte bzw. damals mehr bezahlt habe - was ist das für eine Logik? In dem Mehrpreis ist der Risikozuschlag des Händlers enthalten. Wenn sich das Risiko realisiert kann das natürlich auch mal höher als der Zuschlag zu Buche schlagen. Das ist sein Geschäftsmodell.
Aber zur Klarstellung - die Diskussion wäre obsolet wenn der Händler die Mängel reparieren lassen würde. Hätte ich von Privat gekauft wäre das alles schon längst von mir beauftragt worden.
Wenn du die Verbraucherrechte nicht für dich in Anspruch nehmen möchtest kannst du dir für eine Handvoll Euro einen Gewerbeschein besorgen und von jedem Händler dieser Welt B2B Autos kaufen. Anders als mich werden dich die Händler lieben und, weil sie so gut sind, werden sie dir sicher den Risikozuschlag nachlassen. Ein Händler, der einen guten Job macht, braucht Käufer wie mich trotzdem nicht fürchten. Die meisten Mitmenschen sind stolz auf ihr Fachwissen und ihre Kompetenz. Ist dir schon mal aufgefallen wie viele Autoverkäufer es gibt, die von der Technik eines Autos keine Ahnung haben (wollen)?
Edit: Zu deinem Beitrag in einem anderen Thread "oder nach 12 Monaten wandeln" ist noch zu bermerken, dass man eine S-Klasse für 5.000€ wohl nur dann bekommt, wenn sie älter als 10 Jahre ist und mehr als 250.000km Laufleistung hat. In dem Fall kann man jedoch nicht mehr davon ausgehen, dass alles funktioniert. Das veranlasst mich zu der Frage an dich "Welche Laufleistung hat dein Fahrzeug, wie alt ist es und welche Funktionsstörungen nimmst du ohne zu murren hin?"
Wem sagst du das? Ich bin selbst Schöffe am AG. Dann kannst du dir auch vorstellen wie ich entscheiden würde.</span>
Hallo Bullet, wenn das so ist, und du den juristischen Betrieb kennt's, versteh ich nicht warum du nicht sofort (vor 6 Monaten) mit einem RA gegen den Verkäufer vorgegangen bist. Und noch was, falls du in die Lage kommen solltest deinen Wagen verkaufen zu müssen/wollen, dann hast du deine Chancen völlig gegen 0 gefahren, denn jeder der einen W220 kaufen will checkt MT und findet deinen Wagen garantiert. 🙁
Die Karre hat Sachmängel, Verkäufer hat Fristen zur Nachbesserung versäumt, Käufer ist damit rücktrittsberechtigt. Punkt.
Vorausgesetzt natürlich der Käufer kann das alles belegen....