Strebe Wandlung meines W220 steht an - die Suche geht dann wohl von vorn los
Wer meine Threads ein wenig verfolgt hat weiss, dass es seit dem Kauf im Januar 2012 einige Probleme mit dem Fahrzeug gegeben hat, die da waren:
- Undichtigkeit an den oberen Deckeln des Motors
- Undichtigkeit am Kurbelwellensimmering zum Getriebe
- Undichtigkeit am Stecker des Automatikgetriebes
- abgerissene mittlere Endschalldämpferbefestigung
- defekter linker Außenspiegel
- Lordosenstütze linker Fondsitz ohne Funktion
- Nicht zuverlässig arbeitende Standheizung
- fehlende Befestigung der Fußmatten vorn
- alterschwacher und nicht nach Außen entlüfteter Hauptakku und alterschwache Akkus der 2 Telefone
- immer wieder fehlende Verbindung zum Comand zum Telefon
- trotz vollständing von MB ausgefülltem Serviceheft fehlende Servicemaßnahmen wie Bremsflüssigkeits-, Innenraum-, Aktivkohlefilterwechsel und Schiebdachschmierung
- defekte Feststellbremse
- Verdacht "Stromdieb"
- Defektes Sommerrad (Schraube war eingefahren)
- Rost an tragenden Karosserieteilen
- Beeinträchtigung Innenraumklima durch massiven Einsatz von Chemie durch Aufbereiter
- Falsch eingestellte Tür und unsachgemäß eingesetzte Fensterschachtleiste durch Lackierer
- defekte Ambilightbeleuchtung Innenspiegel und Schale des Fahrertüröffnerhebels
- ab und zu leichtes Ruckeln des Fahrersitzes beim Bremsen
- ab und zu fehlende Verbindung zum Comand zum Soundsystem
- überlackierte Roststelle an der Stoßstelle Kotflügel/Stoßstange
- defekte Hubdüse der SRA
- defekte Heckeckelschließung
- per Diagnose gemeldete Probleme mit dem Wischermotor
- Spaltmaße des Armaturenbretts link und rechts abweichend
- beide Außenspiegel gingen gleichzeitig einmal nicht in die Endstellung
- defekter Klimakompressor
Sehr viele dieser Punkte wurden als Sachmangel reklamiert, da sie bereits bei Übergabe bestanden bzw. bereits bei der Übergabe angelegt waren. Einge Dinge hat der Händler reparieren lassen, einige Dinge habe ich selbst erledigt. Es sind allerdings noch Mängel wie z.B. Standheizung, Heckdeckelschließung und Rost am Kotflügel als Sachmangel angemahnt; allein der Händler zieht sich jedesmal wie nasses Holz, hat endgültig gesetzte Fristen verstreichen lassen und wird weitere gesetzte Fristen vermutlich ebenso verstreichen lassen. Dies eröffnet die Möglichkeit der Wandlung und somit sehe ich mich schon auf der Suche nach einem neuen Exemplar. Das wird dann wohl nur noch von einem privaten Käufer oder einem Händler in der Nähe gekauft.
Es sollte wieder ein 500L 4matic werden.Was die Ausstattung angeht würde ich nur auf den Feuerlöscher und eventuell auf das Glasschiebedach verzichten wollen. Das ist alles an Bord:
PARKTRONIC System (PTS)
Standheizung
Telefonantenne
Telefon Festeinbau
Komfortsitze vorn m.Belüf.u. Sitzheizung
Komfortsitze hinten m.Belüf.u. Sitzheizung
Klapptisch im Fond rechts
Schiebedach elektrisch in Glasausführung
COMAND APS mit Navigationssystem
Klimaanlage im Fond
WD und IR reflektierendes Verbundglas
Bi-Xenon-Scheinwerfer Rechtsverkehr
Holzausführung Wurzelnuss
Modelljahr 2004
Harman Kardon® Logic7® Surround-Soundsystem
LINGUATRONIC Deutsch
CD-Wechsler, MP3-fähig, 6fach
Telefonanlage in Fondarmlehne
TV-Tuner analog
Heckdeckelfernschließung
Kühlfach in Fondlehne
Feuerlöscher montiert
Garagentoröffner
Skisack
Sonnenschutzrollos in Fondtüren
Windowbag
Multikontursitz links
Multikontursitz rechts
Zusätzlich wäre noch Distronic, eine Einzelsitzanlage und Leder-Exclusiv mit Holz/Lederlenkrad für mich interessant. Wem also ein entsprechendes Exemplar über den Weg läuft und es nicht selbst in Besitz nehmen möchte, darf mir gern ein Tipp geben für den ich wie immer dankbar bin.
Beste Antwort im Thema
An dem Tehmenersteller :
sorry , aber wünsche dir das es mit der Wandlung nicht klappt .
Wegen solcher Käufer , bekommt man auf den markt als
Privater fast keine "GUTEN" Gebrauchten / Oberklassen Fzg. vom
Handel ( auch Vertragspartnern) mehr . Mamma mia besonders Punkt 8und 9.
Würde dich verstehen wenn du nen kapitalen Motorschaden hättest , oder Getriebe , aber die
Aufgeführten Mängel *kopfschüttel* .
gruß Toni
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
...
Hallo Bullet, wenn das so ist, und du den juristischen Betrieb kennt's, versteh ich nicht warum du nicht sofort (vor 6 Monaten) mit einem RA gegen den Verkäufer vorgegangen bist...
Ich bin erstens kein Prozesshansel und zweitens ist der Verkäufer seinen Verpflichtungen immer wieder nachgekommen und ich bin ihm bei sporadischen, unklaren Funktionsstörungen in der Art entgegengekommen, dass wir die Dinge zu Ende diskutieren wollten, wenn sich die Fehler manifestieren ( wie z.B. jetzt die Heckdeckelschließung). Bei der Standheizung war es ja so, dass sie mal anlief und dann wieder nicht; dazwischen lag der Sommer. Anders als es hier mancher glaubt, war es nie meine Absicht den Händler zu quälen. Ich wollte immer nur ein funktionierendes Auto. Erst in den letzten Wochen stellt er sich stur.
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
Und noch was, falls du in die Lage kommen solltest deinen Wagen verkaufen zu müssen/wollen, dann hast du deine Chancen völlig gegen 0 gefahren, denn jeder der einen W220 kaufen will checkt MT und findet deinen Wagen garantiert. 🙁
Das sehe ich gelassen. Die Mängelliste ist in den Punkten, die nicht strittig sind, bereits abgearbeitet und ein potenzieller Käufer bekommt wie immer, wenn ich ein Auto verkaufe, alle Rechnungen in die Hand. Dass der W220 nicht aus Edelstahl ist, hat sich inzwischen auch herumgesprochen - dafür habe ich mit Mike Sanders Korrosionschutz aber Vorsorgemaßnahmen ergriffen. Der Motor ist elastisch und leistungsstark, die Automatik schaltet butterweich und fast unbemerkbar, die Airmatic gibt keine Signale in Richtung Reparaturbedürftigkeit ab, die Ausstattung ist über Normalniveau, das Reisen mit dem Fahrzeug ist so unangestrengt wie ein Spaziergang im Park und der Benz wird bestens von mir überwacht.
Heute kam Post vom Anwalt bzw. vom Gericht. Die Zweifler hier haben nicht Recht behalten. Das Landgericht hat ein Versäumnisurteil erlassen und mir in allen Klagepunkten Recht gegeben. Das ist doch schon mal etwas. Jetzt sind noch 2 Wochen Einspruchsfrist abzuwarten und dann steht der Gerichtsvollzieher im Büro des Verkäufers.
Wow... 20 Monate...
Gehts jetzt zu Audi?
Grüße, Frank
Nein - ich suche nach wie vor einen vergleichbaren W220 aus der letzten Produktion. Das sieht aber die letzten Monate nicht vielversprechend aus. Ein wenig habe ich mich auch schon mit dem W221 angefreundet. Jetzt muss erst mal das Verfrahren zum Abschluss kommen und das Geld auf meinem Konto sein. Wer weiß was das Leben noch an Überraschungen bietet; seinen PKW-Verkauf hat er zum Glück noch. Er hat sich sogar inzwischen noch etwas vergrößert. Insolvent wird er wohl nicht sein.
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Wer sich zutraut, ein so kompliziertes Fahrzeug wie den W220 oder den W221 zu verkaufen, sollte auch mit dem Echo eines sachverständigen Käufers rechnen können.
Ganz klar ein Händler der seinen Job verfehlt hat.
Allerdings ist die Geschichte beim W221 auch nicht viel besser.
Drei von Acht überprüften W221 hatten in diesem Jahr eine Fehlerliste von mehreren SEITEN! ohne das irgend etwas im Display erschien.
Der letzte vor einer Woche hatte in JEDEM Steuergerät mehrere Fehler. Einzig das SHD war ohne.
Dieser Wagen startete aber auch kaum noch.
S-Klassen MÜSSEN regelmäßig überprüft und repariert werden. Ansonsten hat man schnell einen Totalschaden.
Allerdings sollte der Überprüfende SACHVERSTAND und ERFAHRUNG haben. Sonst auch wieder ... Totalschaden.
W221 über 4 Jahre sind meist zu 98% ok. Wenn jemand dran war der sich auskennt.
W221 über 8 Jahre haben oft viele Probleme durch ignorierte oder mit Pflastern beklebte Fehler.
Jedem Käufer einer S-Klasse sollte klar sein das er sehr oft einiges investieren muss.
Ein DAS System und ein paar gute Augen zum Kauf mitzubringen kann sehr viel Ärger ersparen.
MB-Dok.
Zitat:
Original geschrieben von S500L2000
Wer sich zutraut, ein so kompliziertes Fahrzeug wie den W220 oder den W221 zu verkaufen, sollte auch mit dem Echo eines sachverständigen Käufers rechnen können. ...
Als ich das Fahrzeug gekauft habe, war mein Sachverstand in Sachen W220 nicht sehr ausgeprägt. Erst durch die Beschäftigung mit den Fehlern des eigenen Fahrzeuges, durch die Beteiligung an den Diskussionen hier im Forum und die Möglichkeit ins WIS zu schauen ist etwas Sachverstand dazu gekommen. Das hat noch keinem geschadet.
Ich empfehle dem TE einen ford ka oder einen teingo sich zu kaufen. Oder einfach einen w220 von privat mit eigener begutachtung zu kaufen. Wenn man einen w220 sich kauft, dann mussan wissen, dass man geld investieren muss. Ich bin mit sicher, wenn der händler ein kleiner ist dann ist schnell ende und der te soeht nix vom geld
Zitat:
Original geschrieben von nodpf
... Wenn man einen w220 sich kauft, dann mussan wissen, dass man geld investieren muss. ...
Das sind ja ganz neue Erkenntnisse - danke für den Hinweis😁.
Der Händler hat Fahrzeuge von über 2 Mio € im Bestand. Wenn du hier Empfehlungen aussprechen möchtest, solltest du vorher den Thread durchlesen.
Ja so Leute hat man wieder mal gerne.
nodpf: Kannst deine Fahrzeuge behalten, wir wollen sie nicht kaufen.
Bamberger_1 hat in einem anderen Thread eine Frage gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Bamberger_1
PS: bullethead, nur aus Interesse, wieviel %/€ haben die dir für die lange Nutzung deines W220 bei der Wandlung abgezogen?
Das Urteil ist ein Versäumnisurteil; d.h. das Gericht hat die Zulässigkeit der Klage geprüft, die Gegenseite zur Verteidigungsanzeige aufgefordert und, nachdem die Gegenseite die Verteidung nicht angezeigt hat, nach Prüfung der Klage mir in allen Punkten Recht gegeben und ein Versäumnisurteil gesprochen. Bis zum Wochenende hat die Gegenpartei noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Versäumnisurteil zu erheben.
Das sind die Eckpunkte:
Der Rücktritt war rechtens.
Der Verkäufer muss mir den gesamten Kaufpreis (18.000€) erstatten und ab Kauf mit 5% über dem Basiszinssatz verzinsen (ca. 2000€).
Ich muss für die Nutzung zahlen (ca. 1400€) das hatten wir bereits in der Klage beziffert - mehr dazu unten).
Der Verkäufer muss mir Schadenersatz ( ca. 4800€) leisten und dies seit Zustellung der Klage verzinsen. Der Schadenersatz setzt sich zusammen aus notwendiger Verwendung (Reparaturen & Garagenkosten während der Stilllegung) , frustrierte Aufwendungen (Überführung nach dem Kauf, Anmeldung, Schilder, dann noch z.B. der Rostschutz nach Mike Sanders, Vorrüstung Kühlbox, Service A vor Stillegung etc.) und für die Fahrten (ca 2000km), die ich nicht aus "privaten" Gründen durchgeführt habe; sogenannte Leerfahrten.
Der Verkäufer trägt die vorgerichtlichen Anwaltskosten (ca. 2000€; mein und sein Anwalt) und die Gerichtskosten (ca. 3300€).
Die Nutzung haben wir wie folgt in der Klage begründet und beziffert (obwohl das eigentlich Sache des Beklagten gewesen wäre) und das Gericht hat das dann so eingesetzt.
Der Wert der durch den Gebrauch gezogenen Nutzungen ist grundsätzlich entsprechend § 287 ZPO zu schätzen. Richtschnur dafür ist die Methode des linearen Wertschwundes, die auf den konkreten Altwagenpreis und die voraussichtliche Restfahrleistung abstellt. Diese Methode hat der BGH nach früherem Recht ausdrücklich gebilligt (BGH Urt. v. 17.05.1995, NJW 1995, 2159). Falls die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt ist, sind die zu vergütenden Gebrauchsvorteile zu kürzen. Es ist dann nicht der vertragliche, sondern der aufgrund des Mangels geminderte Preis zugrunde zu legen (OLG Bremen, DAR 1980,373).
Nicht zu berücksichtigenden sind bei der Feststellung der Gebrauchsvorteile Fahrten, die der Käufer zur Prüfung und Beseitigung von Mängeln unternommen hat, sogenannte Leerfahrten (OLG München v. 26.10.2011, BeckRS 2011, 706). Die Berechnungsformel lautet somit:
(geminderter Bruttokaufpreis x (gefahrene Kilometer ./. Leerfahrten)) / Restlaufleistung
Ich hatte das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 133.971 km übernommen und habe mit dem Fahrzeug 21.315 km zurückgelegt, davon 1.962 km für Mängelbeseitigung und Überführungen (Leerfahrten), so dass 19.353 zu berücksichtigende Kilometer verbleiben.
Bei einer anzunehmende Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km verbleibt eine Restlaufleistung von 166.029 km.
(12.000 EUR x 19.353 km) / 166.029 km = 1.398,77 EUR.
Das entspricht ca. 0,6% des (geminderten) Kaufpreises pro "privaten" 1000 km oder eben 7,7% des vollen Kaufpreises.
Wenn man so will, bin ich 21 Monate W220 gefahren und hatte dabei einen "Wertverlust" von ca. -600€ (oder 600€ Gewinn). Das ist aber nur eine sehr geringe Entschädigung für den Ärger und die Arbeit die ich damit hatte. Allein für eigene Reparaturarbeiten dürfen 90 Stunden angesetzt werden. Um 2000 km (Nahverkehr) mit einem Schnitt von 40km/h zu fahren braucht man noch einmal 50 Stunden. Dazu kommen dann noch die Verweilzeiten vor Ort, die man auch noch mal mit 15 Stunden ansetzen kann. Insgesamt wären das also 155 Stunden. Multipliziert man die mit meinem Renterstundenlohn könnte man das mit ca. 4000€ ansetzen. Dies und die Arbeit, die man für den Schriftverkehr und die Vorbereitung des Rücktritts und der Klage leisten muss, unterliegen nicht dem Schadenersatz.
Aber auch der Verkäufer hat natürlich einen erheblichen Schaden. Er kann das Fahrzeug nicht mehr zum damaligen Preis verkaufen und muss es erst einmal wieder überführen und instand setzen. Er hat bei der Aktion vermutlich so um die 10.000€ verloren.
Und...hat der der Verkäufer Insolvenz angemeldet, seinen Laden geschlossen oder sich aus dem Staub gemacht? Oder hat der die Kohle auch, damit du deinen Titel ziehen kannst?
Er ist nicht im Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes Köln gelistet. Das ist ja kein Kiesplatzhändler mit einer Baubude. Da es keine GmbH ist haftet er mit dem Privatvermögen. Er hatte vor einem Jahr noch Fahrzeuge in Höhe von 2 Mio€ im Bestand. Aktuell sind es noch Fahrzeuge für ca. 700 t€. Also hat er ohne Neuzugänge und deren Verkauf ca. 1,3 Mio Umsatz gemacht. Da wird hoffentlich etwas hängen geblieben sein. Der Gerichtsvollzieher kann auch z.B. den Aston Martin für 90.000€ pfänden (falls der nicht der Bank gehört). Falls der bei der Versteigerung nicht genug bringt, ist ja noch der W220 da.
Gratuliere, das freut mich sehr für dich. Hoffentlich ist das anderen schwarzen Schafen ein abschreckendes Beispiel.
Gratuliere, das freut mich sehr für dich. Hoffentlich ist das anderen schwarzen Schafen ein abschreckendes Beispiel.