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Strafzettel wegen Parkens des Anhängers länger als 14 Tage

Hallo,

vor meiner Haustür steht mein Anhänger. Nun habe ich einen Brief erhalten, dass mein Anhänger länger als 14 Tage da steht, ohne Zugfahrzeug.
Angeblich wurde er MINDESTENS vom 02.09. Bis vor 3 Tagen nicht bewegt.

Nun habe ich vor 6 Tagen allerdings Bauschutt damit entsorgt und habe auch eine Rechnung davon.
Es steht natürlich nicht drauf, dass ich den Bauschutt mit DIESEM Hänger dort hingefahren habe, allerdings besitze ich nur eine sehr saubere V-Klasse als Zugfahrzeug. Dort existieren keine BauschuttSpuren. Zudem waren es mehr als 500kg Bauschutt.

Also wer 1 und 1 zusammenzählen kann, weiß dass ich den Bauschutt mit dem Hänger weggefahren habe. Zudem war ein Freund dabei gewesen.

Laut Ordnungs Amt ist der Beweis : Zeugen.
Dadurch, dass ich aber die Rechnung habe, beweist es für mich dass das Ordnungs Amt lügt.

Wie würde et ihr jetzt vorgehen?

Natürlich widersprechen aber wie? Direkt die Rechnung mitschicken oder nur sagrn NEIN das ist nicht wahr und warten was dann passiert? Also die Rechnung sozusagen als "Joker" aufbewahren?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 20. Oktober 2019 um 08:48:36 Uhr:


Man hängt ihn an das Zugfahrzeug, dann parkt er korrekt. Oder man bewegt ihn regelmässig. Es geht bei der Parkregelung darum, das dauerhafte Abstellen von Anhängern auf öffentlichem Grund zu unterbinden.

Vielleicht gesetzeskonform, jedoch nicht korrekt. Ein selten genutzter Hänger gehört nicht der Allgemeinheit vor die Nase gesetzt.

Gruß

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Oktober 2019 um 09:45:35 Uhr:


Wo soll man denn einen Anhänger hinstellen, wenn kein Platz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist ?

Meiner Meinung nach sollte auf Straßen das Parken egal von was verboten sein! Ausnahme mit Parkscheibe und max. 2 Stunden.
wenn man keinen Platz für sein G'lump hat kann man nicht öffentlichen Raum damit zustellen!
Straßen sind zum Fahren da und kein billiger (Behinderungs-)Parkplatz!

Zitat:

@jupdida schrieb am 20. Oktober 2019 um 20:27:04 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Oktober 2019 um 09:45:35 Uhr:


Wo soll man denn einen Anhänger hinstellen, wenn kein Platz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist ?

Meiner Meinung nach sollte auf Straßen das Parken egal von was verboten sein! Ausnahme mit Parkscheibe und max. 2 Stunden.
wenn man keinen Platz für sein G'lump hat kann man nicht öffentlichen Raum damit zustellen!
Straßen sind zum Fahren da und kein billiger (Behinderungs-)Parkplatz!

Interesanter Gedanke. Wenn jemand Geburtstag feiert dürfen nur so viele Gäste kommen, wie Autos aufs Grundstück passen. BZW darf kein Gast länger als 2 Stunden bleiben. Oder war der Spruch nur für Anhänger gedacht? Aber auch hier ist es unpassend. Wenn man beim Umzug den Hänger vor die Türe stellt, und ales aus der Wohnung holt (inklusive Pausen) sind 2 Stunden sehr wenig Zeit.

Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden?

Das macht Sinn. So haut jedweder Besuch auch wieder ganz schnell ab .... 😁

Wohnt eben nicht jeder auf dem Land mit eigener Scholle ums Häuschen. *Leutegibts🙄*

Sollen sich die Gäste eben im nächsten Parkhaus treffen und per Shuttle abgeholt werden. Wäre zumindest eine Option.
In meinen Hof passen auch nur 5 Gast-Fahrzeuge, dann ist voll. Bisher hat das immer gereicht, aber bei einer Hochzeit wäre es wohl zu eng. Müsste man auf einer Wiese parken.

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In vielen Bundesländern haben die Anwohner für die Straße inkl. Parkplätze über die Straßenbahnbeträge nicht zu knapp bezahlt. Zumindest da ist es nicht so, dass die Allgemeinheit die Parkplätze für die Anwohner finanziert. Der Anteil der Stadt ist nur ganz wenige Prozent an der Straße. Von daher finde ich es nur fair da auch parken zu können, wenn Platz genug ist.
Hier ist genug Platz, dass der Anhänger vom Nachbarn seinen Platz finden kann. Steht er blöd, bittet man den Nachbarn den zu versetzen. Und wenn ein Wohnwagen etliche Zeit hier steht, wird er so abgestellt, dass er keinem vorm Wohnzimmerfenster steht. Platz ist ja genug.

Eine Höchstparkdauer von 1 Std. für Schwiegereltern könnte man schon mal aufstellen oder ein Parkverbot für Besen. Gegen Anhänger habe ich weniger.
Ist halt nervig für andere Anwohner, wenn der Gäste oder deren Fahrzeuge keinen Parkplatz finden und ständig ein Anhänger einen Parkplatz blockiert. Aber für die Gegebenheiten kann der TE ja nichts.

Kleine Anhänger kann man auch senkrecht an eine Hauswand aufstellen und gegen Umkippen sichern. So hatte ich das mal eine Zeit lang mit unserem 750 kg-Anhänger in der hohen Garage gemacht. Jetzt der große bis zu 1,8 t hebt man nicht mal eben so leicht an.

Zitat:

@jupdida schrieb am 20. Oktober 2019 um 20:27:04 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 20. Oktober 2019 um 09:45:35 Uhr:


Wo soll man denn einen Anhänger hinstellen, wenn kein Platz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist ?

Meiner Meinung nach sollte auf Straßen das Parken egal von was verboten sein! Ausnahme mit Parkscheibe und max. 2 Stunden.
wenn man keinen Platz für sein G'lump hat kann man nicht öffentlichen Raum damit zustellen!
Straßen sind zum Fahren da und kein billiger (Behinderungs-)Parkplatz!

Hoffentlich fangen die Behörden dann bei Dir an, diese Forderungen umzusetzen !

Es gibt ausreichend Wohneinheiten ohne (ausreichend) Parkplätze. Sollen jetzt die Anwohner nachts alle 2 Stunden aufstehen, um ihr Auto umzuparken?
Sicherlich ist es für andere doof, wenn die wenigen Plätze durch einen Anhänger blockiert werden, aber darf dort deswegen niemand einen Anhänger haben?
Es muss ja nicht jeder einen haben, wenn die Nachbarn nett sind, mag man den ja auch Mal verleihen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:10:43 Uhr:


Es gibt ausreichend Wohneinheiten ohne (ausreichend) Parkplätze. Sollen jetzt die Anwohner nachts alle 2 Stunden aufstehen, um ihr Auto umzuparken?

Nennt sich dann Anwohnerverkehr.

In der Stadt habe ich das mal tagsüber öfter machen müssen.

@geisslein Du stellst Deine Möbel doch auch nicht ins Treppenhaus, wenn die Wohnung zu klein ist.
Man sollte das Parkplatzproblem lösen, BEVOR man sich einen Anhänger kauft !!!

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:54:00 Uhr:


@geisslein Du stellst Deine Möbel doch auch nicht ins Treppenhaus, wenn die Wohnung zu klein ist.
Man sollte das Parkplatzproblem lösen, BEVOR man sich einen Anhänger kauft !!!

Wie genau stellst du sicher vor dem Kauf zu wissen wer sich möglicherweise über deine Parkerei aufregt?
Moorteufelchen

Und manchmal ist man auch gezwungen umzuziehen, hat aber seinen Anhänger bereits, den man nicht missen möchte.
Selbst Autotrailer zum Mieten stehen mal an Straßen in Parkbuchten, also selbst die gewerblichen haben nicht immer ausreichend Platz.

Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. Oktober 2019 um 16:44:50 Uhr:



Zitat:

@trollfahrer schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:54:00 Uhr:


@geisslein Du stellst Deine Möbel doch auch nicht ins Treppenhaus, wenn die Wohnung zu klein ist.
Man sollte das Parkplatzproblem lösen, BEVOR man sich einen Anhänger kauft !!!

Wie genau stellst du sicher vor dem Kauf zu wissen wer sich möglicherweise über deine Parkerei aufregt?
Moorteufelchen

Moorteufelchen,
und du monierst, zu Recht, als Moderator Beiträge welche zum Gesetzesverstoß aufrufen?
Wenn ich keinen Parkplatz für einen Hänger habe dann muss ich mich darum kümmern oder eben keinen Hänger kaufen. Mietgaragen gibt es zu hauf. Wenn ich mich an die zwei Wochen Regelung halte so sollte auch kein Nachbar böse werden. Schiebe ich jedoch meinen Hänger, mehr oder weniger regelkonform, alle zwei Wochen weiter so muss ich mit dem Unmut der Nachbarschaft rechnen.
Zu deiner konkreten Frage: durch Gehirn einschalten.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 21. Oktober 2019 um 17:41:18 Uhr:



Zitat:

@Moorteufelchen schrieb am 21. Oktober 2019 um 16:44:50 Uhr:


Wie genau stellst du sicher vor dem Kauf zu wissen wer sich möglicherweise über deine Parkerei aufregt?
Moorteufelchen

Moorteufelchen,
und du monierst, zu Recht, als Moderator Beiträge welche zum Gesetzesverstoß aufrufen?
Wenn ich keinen Parkplatz für einen Hänger habe dann muss ich mich darum kümmern oder eben keinen Hänger kaufen. Mietgaragen gibt es zu hauf. Wenn ich mich an die zwei Wochen Regelung halte so sollte auch kein Nachbar böse werden. Schiebe ich jedoch meinen Hänger, mehr oder weniger regelkonform, alle zwei Wochen weiter so muss ich mit dem Unmut der Nachbarschaft rechnen.
Zu deiner konkreten Frage: durch Gehirn einschalten.

Gruß

Wo bitte siehst du die Verbindung zu Gesetzesverstössen wenn man einen Anhänger kauft und noch keine Endgültige Lösung zu dessen dauerhaftem Verbleib hat?

Wessen Gehirn möchtest du anschalten und auslesen wie eine Festplatte? Die aller Nachbarn denen du sonst nur vor den Kopf schauen kannst?

Es ist einfach legal einen Anhänger am Strassenrand zu parken. Wenn er bewegt wird ist auch der längere Verbleib legal.

Ich habe diese Gesetzeslücken nicht gemacht.

Ach und bemängeln tuh ich dann doch andere Sachen in Richtung Gesetzesverstoss.

Moorteufelchen

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