Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr

Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?

Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen 🙁

Bitte doch um eure Meinung

Danke schön

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:



Zitat:

@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:


also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...

Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?

Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.🙄

Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?

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Zitat:

@cocker schrieb am 26. Juni 2018 um 19:23:15 Uhr:


falsch. Parken ist, wenn du das Auto für länger als 3 Minuten verlässt.
Anhalten, um z.B. jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder schnell was ein- oder auszuladen, ist im eingeschränkten Halteverbot erlaubt.

Nene, Du liegst falsch.

Wer sein sein Fahrzeug verlässt, parkt ab diesem Zeitpunkt sofort.

Wenn Du im Fahrzeug sitzen bleibst, hältst Du und nach drei Minuten wird daraus ein Parken.

Grüße,

diezge

http://www.halteverbot123.de/...-und-eingeschraenktes-halteverbot.html

damit sollte alles geklärt sein ...

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. Juni 2018 um 19:10:08 Uhr:


Ein Halteverbot ist ein Halteverbot, schließt also das Parken ein, nur hier eben alleine gültig in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Am besten gehst noch mal zum Fahrlehrer und lässt dir den Unterschied erklären zwischen absolutem und eingeschränktem Haltverbot. Alternativ kannst du dich dazu auch in der StVO schlau machen (im Internet und dem Link von

@Cocker

im vorigen Kommi) oder hier im Forum ein neues Thema aufmachen.

Und danach durchdenkst du noch mal deine Aussage oben und wirst vlt den Fehler finden. 😉

Ich finde den Fehler nicht - "Halteverbot"=absolutes Haltverbot verbietet doch tatsächlich das Parken, schließt also ein eingeschr. Haltverbot ein wenn man sich das so merken will...

Kann es sein, daß Ihr einfach nur aneinander vorbei redet?

Ähnliche Themen

Ganz einfach :

Parkverbot = halten erlaubt, parken verboten
Absolutes Halteverbot = Parken und Halten verboten

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 27. Juni 2018 um 11:57:10 Uhr:


Ganz einfach :

Parkverbot = halten erlaubt, parken verboten
Absolutes Halteverbot = Parken und Halten verboten

Ein "Parkverbot" gibt es nicht. Das schimpft sich "eingeschränktes Halteverbot" 😛 😁

wissen wir ...

Zitat:

@cocker schrieb am 27. Juni 2018 um 12:44:20 Uhr:


wissen wir ...

Du vielleicht...
Andere aber scheinbar nicht.
Oder kannst du mir erklären, warum in einigen Beiträge von halteverbot, absolutem halteverbot und parkverbot geschrieben wird, obwohl im Eingangsbeitrag des TE eindeutig von eingeschränktem Halteverbot die Rede ist?

somit sind hier nun vier Begriffe "im Rennen", was offensichtlich für Verwirrung sorgt. Daher mein Vorschlag, einfach bei eingeschränktem und absolutem Halteverbot zu bleiben. 😉

eingeschränktes Halteverbot = Halten erlaubt, Parken verboten
absolutes Halteverbot = Halten und Parken verboten
umganssprachlich:
Halteverbot = absolutes Halteverbot
Parkverbot = eingeschränktes Halteverbot

ich versteh nicht, wieso man hier alles ganz genau und haarklein formulieren muss. Jeder ist in der Lage, sich den Rest zu ergoogeln.

Zitat:

@Brian Basco schrieb am 27. Juni 2018 um 11:01:45 Uhr:


Ich finde den Fehler nicht - "Halteverbot"=absolutes Haltverbot verbietet doch tatsächlich das Parken, schließt also ein eingeschr. Haltverbot ein wenn man sich das so merken will...
Kann es sein, daß Ihr einfach nur aneinander vorbei redet?

Es geht hier ja nur um das eingeschränkte Haltverbot (Parkverbot) wie im Thementitel und Eingangspost genannt. Dazu hatte ich gesagt, dass man da sehr wohl halten, aber nicht parken dürfe. Was @Wauhoo wiederum verneint, weil er mE absolutes und eingeschränktes Haltverbot in einen Topf schmeißt und nicht unterscheidet. DAS ist der Fehler. 😉

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 26. Juni 2018 um 19:10:08 Uhr:


Cool; wie parkst Du, ohne dabei anzuhalten?

Weil im eingeschränkten Haltverbot das Halten (in der Regel bis zu 3 Min) erlaubt ist, meine ich, dass wir nicht aneinander vorbeireden. Falls doch, ist das auch nicht schlimm, denn im Grunde wurde das Thema ja schon hinreichend geklärt. 😉

Zitat:

@cocker schrieb am 27. Juni 2018 um 13:23:23 Uhr:


ich versteh nicht, wieso man hier alles ganz genau und haarklein formulieren muss. Jeder ist in der Lage, sich den Rest zu ergoogeln.

davon lebt das forum 😉

Zitat:

@Hyrai schrieb am 27. Juni 2018 um 13:37:40 Uhr:


davon lebt das forum 😉

Von der hundersten (unnützen) Wiederholung auch. 😉

immer wieder geil diese Diskussionen... 😁
man fragt sich, was manche im Theorie-Unterricht der Fahrschule gemacht haben, wenn sie "eingeschränktes und absolutes Halteverbot" niicht auseinanderhalten können..
Wie kommen die eigentlich in der Stadt klar??

...und hierzu noch eine kleine Korinthe:
Es heißt absolutes / eingeschränktes Haltverbot (ohne "e"😉 😛

edit:
nvm

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