Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr
Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 Uhr
Bedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?
Habe nämlich denn Beamten dort bei der Kontrolle gefragt der meinte ich dürfe von 10 - 16 Uhr dort Parken kann ich mir aber nicht vorstellen vieleicht wollte er mich auch nur verarschen 🙁
Bitte doch um eure Meinung
Danke schön
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 14:08:12 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:04:48 Uhr:
also mir erschliesst sich nicht, ob der TE innerhalb oder ausserhalb dieser Zeit dort gehalten oder geparkt hat...
Welche Rolle spielt das für die Beantwortung seiner Frage(n)?
Richtig, für die Frage ob der Beamte ihn verarschen wollte spielt es keine Rolle. Genau wie deine Antwort.🙄
Aber vielleicht hilft es den Sachverhalt weiter aufzuklären?
90 Antworten
der TE hat dann recht, wenn er nach 16 Uhr und vor 10 Uhr dort geparkt oder angehalten hat.
Zitat:
@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 14:36:02 Uhr:
der TE hat dann recht, wenn er nach 16 Uhr und vor 10 Uhr dort geparkt oder angehalten hat.
Nein, der TE hätte auch dann Recht, wenn er überhaupt nicht dort geparkt hat und nur zufällig Zeuge der Kontrolle geworden ist. Denn er hat ja nur gefragt, ob er Recht hat mit seiner Annahme, dass das Parkverbot bzw. VZ "Eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzschild 10 - 16 Uhr" nur für die angegebene Zeit gilt.
Oder ob der Beamte Recht hat, der behauptet, das Schild würde das Parken von 10 - 16 Uhr erlauben und in der übrigen Zeit nicht.
Bei der Beantwortung dieser Frage ist es völlig egal, wann der TE dort geparkt hat und ob er überhaupt geparkt hat. Die Frage könnte sich auch auf nen Strafzettel an einem fremden Auto beziehen, tut aber nichts zur Sache.
Lest euch doch bitte noch mal den Ausgangspost durch und achtet auf die genaue Fragestellung des TE.
Zitat:
@Moo-Opel-Corsa-C2003 schrieb am 25. Juni 2018 um 13:15:11 Uhr:
Strafzettel: eingeschränktes Halteverbot mit zusätzlichen 10-16 UhrBedeutet das nicht das ich von 10-16 Uhr nicht dort Parken darf und von 16 - 10 Uhr darf ich dort Parken ?
Da er in der ICH-Form schreibt, gehe ich erstmal davon aus, dass er selber betroffen ist und den Strafzettel kassiert hat.
Wann man dort parken darf und wann nicht, kann man genau erst dann beurteilen, wenn man das Schild gesehen nat.
Steht dort nur "10 - 16 Uhr", hat der TE natürlich recht.
Auf dem Schild könnte aber auch noch ein uns bis dato unbekannter Zusatz stehen, der das Parken in dieser Zeit explizit erlaubt.
So danebenliegen kann ein OA-Mitarbeiter ja normalerweise nicht...
Zitat:
@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 16:44:52 Uhr:
Auf dem Schild könnte aber auch noch ein uns bis dato unbekannter Zusatz stehen, der das Parken in dieser Zeit explizit erlaubt.
??? Das macht aber keinen Sinn! Wenn das Parken explizit erlaubt sein sollte, wofür dann den Strafzettel?
Zitat:
So danebenliegen kann ein OA-Mitarbeiter ja normalerweise nicht..
.
Na da frag doch mal @schwukele. Der hat so seine Erfahrungen mit
danebenliegenden Beamten. 😉
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Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 18:34:18 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 25. Juni 2018 um 16:44:52 Uhr:
Auf dem Schild könnte aber auch noch ein uns bis dato unbekannter Zusatz stehen, der das Parken in dieser Zeit explizit erlaubt.
??? Das macht aber keinen Sinn! Wenn das Parken explizit erlaubt sein sollte, wofür dann den Strafzettel?
ist richtig - aber es gibt so manches Schlid, das keinen Sinn macht 😉
Ich habe davor einen Politeur gefragt der meinte ich dürfe was aber vollkommen Schwachsinn gewesen ist bin zum Glück noch rechtzeitig zurück gekommen da seine Kollegin mir ein Strafzettel ausgestellt hat. Habe Sie dann noch erwischt und ihr es erklärt er wurde storniert aber meinte das die Aussage vom Kollegen völlig Schwachsinn ist von 10-16 Uhr Parkverbot danach und davor ist es erlaubt.
Hättest dir aber ein paar Satzzeichen geben lassen sollen!!!😰
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 26. Juni 2018 um 17:33:44 Uhr:
Hättest dir aber ein paar Satzzeichen geben lassen sollen!!!😰
War auch mein Gedanke, liest sich nur etwas unbequem. 😁 😁 😁
ein ausgesprochen beispielhafter Thread für's V&S-Forum 😁
Der TE stellt eine eindeutige Frage, 1-2 Nutzer lesen nicht richtig und fragen nach Informationen die bereits im Eingangsbeitrag stehen oder völlig belanglos sind, und innerhalb kürzester Zeit driftet der Thread ins OT 😁
Bei einem Zeichen Nr.286 - eingeschränktes Halteverbot - darf man durchaus Halten. Nur eben nicht Parken.
Hängt darunter ein Zusatzzeichen mit Zeitangabe, gilt das (eingeschränkte) Halteverbot nur in dem auf dem Zusatzzeichen vermerkten Zeitraum.
Das Hauptzeichen wird in diesem Fall durch das Zusatzzeichen in Kraft gesetzt, nicht außer Kraft.
http://www.strassenschilder.de/.../
OT:
Will garnicht wissen, wieviele "Falschparker" dieser Kontrolleur schon auf dem Gewissen hat 😁
warum darf dann so ein Schwachsinn erzählender Kollege Strafzettel verteilen ... ?
Zitat:
@spreetourer schrieb am 25. Juni 2018 um 13:31:36 Uhr:
also darf man da sehr wohl halten, aber eben nicht parken.
Cool; wie parkst Du, ohne dabei anzuhalten?
Ein Halteverbot ist ein Halteverbot, schließt also das Parken ein, nur hier eben alleine gültig in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Man sieht auch an der ganzen Baustellenausschilderung, wie wenig sich vorher Gedanken ob der Sinnhaftigkeit der Beschilderung gemacht wird.
falsch. Parken ist, wenn du das Auto für länger als 3 Minuten verlässt.
Anhalten, um z.B. jemanden ein- oder aussteigen zu lassen oder schnell was ein- oder auszuladen, ist im eingeschränkten Halteverbot erlaubt.
Auch das ist falsch, denn man kann auch länger als drei Minuten das Fahrzeug verlassen um das Fahrzeug zu be- oder zu entladen. Hier muss jedoch der Vorgang offensichtlich sein.
du kannst meine nicht falsche Aussage gerne präzisieren für die, die es nicht verstanden haben ...
Hauptsache die Warn-Blinker sind eingeschaltet und der Kofferraum ist offen....
Denken manche Leute 😮 😰