Strafzettel bekommen, was habe ich falsch gemacht?

Hallo zusammen,

ich habe völlig unerwartet einen Ordnungswidrigkeitenbescheid über 15 Euro erhalten. Mir wird folgendes vorgeworfen:

„Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war.“

Ich hatte links neben dem Ford geparkt (alle 4 Räder befanden sich links neben der Bordsteinkante). Ich habe nun wirklich niemanden behindert und der Seitenstreifen dort ist doch ausdrücklich zum Parken angelegt. Zusätzlich habe ich noch ein Google-Maps-Foto beigefügt. Stellt euch in etwa vor, dass ich der blaue Golf war.

Was habe ich also falsch gemacht? Könnte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben?

Danke schon mal für eure Einschätzung.

Beste Antwort im Thema

Das sieht für mich aus wie ein Längsparkplatz. Quer parken kann man wenn das Fahrzeug kurz genug ist.
Auf dem Grünstreifen zu parken ist eine Unart und es sollte zusätzlich zum Verwarnungsgeld noch eine Rechnung vom Grünflächenamt geschickt werden.

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Zitat:

@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 16:09:47 Uhr:


Du leidest unter Regelungswut. Wegen Leuten wie Dir haben wir in Deutschland mehr Rechtsnormen als die ganze restliche Welt zusammen genommen. 😁 😁 😁

Eher wegen solchen wie Dir, die in den Rechtsnormen immer wieder lücken suchen und finden.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 26. Mai 2018 um 16:24:44 Uhr:



Zitat:

@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 16:09:47 Uhr:


Du leidest unter Regelungswut. Wegen Leuten wie Dir haben wir in Deutschland mehr Rechtsnormen als die ganze restliche Welt zusammen genommen. 😁 😁 😁

Eher wegen solchen wie Dir, die in den Rechtsnormen immer wieder lücken suchen und finden.

Das kapiert er eh nicht.

Euch kann keiner mehr helfen.

"Uns" muss auch niemand helfen. Nur du müsstest mal begreifen, dass
a) deine Interessen nicht über den Interessen anderer stehen und
b) eine Gesellschaft ohne Regeln schlicht nicht funktioniert.

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Um die Frage des TE abschließend zu beantworten:

Ja, das Ticket ist berechtigt und ein Widerspruch zwecklos.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Mai 2018 um 17:46:45 Uhr:


Um die Frage des TE abschließend zu beantworten:

Ja, das Ticket ist berechtigt und ein Widerspruch zwecklos.

ist schon auf Seite 1, Post Nr. 6 passiert 😁

Du meintest #7? Ansonsten könntest du auf #2 verweisen.

Zitat:

@AMenge schrieb am 26. Mai 2018 um 17:38:33 Uhr:


"Uns" muss auch niemand helfen. Nur du müsstest mal begreifen, dass
a) deine Interessen nicht über den Interessen anderer stehen und
b) eine Gesellschaft ohne Regeln schlicht nicht funktioniert.

a) hab ich nie behauptet und zu b) hatte ich die Regel formuliert, dass keiner jmd. behindern sollte. Und nun??

Die Möglichkeiten zur Behinderung diverser Verkehrsteilnehmer wurde ja bereits erörtert.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Mai 2018 um 17:51:07 Uhr:


Du meinte #7? Ansonsten könntest du auf #2 verweisen.

nein, den 6. Antwortpost ... den Eröffnungspost zähl ich logischerweise nicht mit.
Der erste Antwortpost allerdings auch.

Du schriebst "Post", von daher zählen alle. :-P

Edit: "." hinzugefügt.

Wo wir gerade bei den ganz "wichtigen" Feinheiten sind: Du hast da gerade einen Interpunktionsfehler gemacht. Am Satzende fehlt der Punkt. 😎 🙂

Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es sind sogar 2 Punkte am Satzende. ":-P" ergibt ein rundes Gesicht, welches aus der Ferne wie ein Punkt aussieht. Und zu guter Letzt - ich kann noch bearbeiten. :-P

🙂

Zitat:

@Schubbie schrieb am 26. Mai 2018 um 18:18:43 Uhr:


Du schriebst "Post", von daher zählen alle. :-P

Edit: "." hinzugefügt.

und dann schrieb ich "Antwortpost" ... aber wenn es dir so wichtig ist, recht zu haben:

DU HAST RECHT, ICH NICHT !

Gut jetz?

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