Strafzettel bekommen, was habe ich falsch gemacht?
Hallo zusammen,
ich habe völlig unerwartet einen Ordnungswidrigkeitenbescheid über 15 Euro erhalten. Mir wird folgendes vorgeworfen:
„Sie parkten auf einem Straßenteil, der weder durch Zeichen 315 noch durch eine Parkflächenmarkierung zum Parken freigegeben war.“
Ich hatte links neben dem Ford geparkt (alle 4 Räder befanden sich links neben der Bordsteinkante). Ich habe nun wirklich niemanden behindert und der Seitenstreifen dort ist doch ausdrücklich zum Parken angelegt. Zusätzlich habe ich noch ein Google-Maps-Foto beigefügt. Stellt euch in etwa vor, dass ich der blaue Golf war.
Was habe ich also falsch gemacht? Könnte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg haben?
Danke schon mal für eure Einschätzung.
Beste Antwort im Thema
Das sieht für mich aus wie ein Längsparkplatz. Quer parken kann man wenn das Fahrzeug kurz genug ist.
Auf dem Grünstreifen zu parken ist eine Unart und es sollte zusätzlich zum Verwarnungsgeld noch eine Rechnung vom Grünflächenamt geschickt werden.
67 Antworten
Außerdem regelt sich das demnächst von selber.
Seit Hamburg keinen Verein mehr in der 1. Fußballbundesliga hat, will da doch eh keiner mehr hin.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 26. Mai 2018 um 12:08:14 Uhr:
Ich wäre auch so frei gewesen und hätte mich dort hingestellt.
Und hättest bei einem Knöllchen auch diesen Thread eröffnet ? Ich meine, eigentlich sollte man es schon erkennen, dass das Parken so wie der Golf beispielsweise nicht gestattet ist.
Vielleicht äußert sich der TE ja nochmal zu dem von ihm erstellten Thema...
Meine Vermutung: da kommt nichts mehr. Seine Meinung wurde schließlich nicht bestätigt.
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Wisst Ihr, was mich viel eher aufregt: Wenn jmd. so parkt, dass er andere behindert. Hat er aber nicht getan. Also: So what? Viel Palaver um nichts!
Zitat:
@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 14:04:39 Uhr:
: Wenn jmd. so parkt, dass er andere behindert. Hat er aber nicht getan. Also: So what? Viel Palaver um nichts!
Demzufolge ist das Parken also überall erlaubt bzw. sollte erlaubt werden, wenn man andere nicht behindert ?
Zitat:
@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 14:04:39 Uhr:
Wenn jmd. so parkt, dass er andere behindert. Hat er aber nicht getan.
Soviel Interpretation gibt das Foto nicht her.
Die Mitarbeiter des Garten- und Grünflächenbauamtes könnten schon auf dem Weg dorthin gewesen sein, um ihre Tagesarbeit zu verrichten.
Danke für eure Antworten.
Nein, der Ford hatte KEINEN Strafzettel am Scheibenwischer.
An der Stelle (rechts neben dem Golf) parken alle anderen Autos immer quer (es sind ja auch quasi Parkbuchten, allerdings ohne Beschilderung).
Streng genommen müssten also auch die anderen Fahrzeuge einen Strafzettel erhalten, weil sie durch das Querparken mit 2 Rädern auf dem abgesenkten Bordstein stehen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Mai 2018 um 14:06:33 Uhr:
Zitat:
@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 14:04:39 Uhr:
: Wenn jmd. so parkt, dass er andere behindert. Hat er aber nicht getan. Also: So what? Viel Palaver um nichts!Demzufolge ist das Parken also überall erlaubt bzw. sollte erlaubt werden, wenn man andere nicht behindert ?
Wenn ich zu entscheiden hätte, ja. Oder brauchst Du immer einen vom Staat, der Dir sagt, was Du zu tun und lassen hast??
Zitat:
@Veteran88 schrieb am 26. Mai 2018 um 14:16:42 Uhr:
Streng genommen müssten also auch die anderen Fahrzeuge einen Strafzettel erhalten, weil sie durch das Querparken mit 2 Rädern auf dem abgesenkten Bordstein stehen.
Danke für die Information, danach wollte ich gerade fragen. Ich sehe nämlich hinsichtlich des vorgebrachten Tatvorwurfs ebenfalls keinen Unterschied zu den anderen Fahrzeugen. Wenn man so einen verkorktsten Verkehrsraum unterhält, muss man mit kreativem Parken rechnen. Ich sehe jedenfalls kein Problem, wenn jemand so parkt wie der blaue Golf, bzw. so wie du.
Sicherlich wäre das bei einer normalen Parkbucht eine astreine OWi. Da hier aber alle etwas merkwürdig parken sollen/dürfen, würde ich hier als Behörde die Kirche im Dorf lassen. Ist ein nettes Themas fürs Sommerloch.
Mit großen Aufwand könnte man das vor Gericht ausfechten, die Chancen stehen aber m.E. schlecht.
Zitat:
@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 14:24:58 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Mai 2018 um 14:06:33 Uhr:
Demzufolge ist das Parken also überall erlaubt bzw. sollte erlaubt werden, wenn man andere nicht behindert ?
Wenn ich zu entscheiden hätte, ja. Oder brauchst Du immer einen vom Staat, der Dir sagt, was Du zu tun und lassen hast??
Ja das ist besser, ansonsten würde jeder machen was er für richtig hält, zig Millionen Menschen zig Millionen verschiedene Ansichten.
Du leidest unter Regelungswut. Wegen Leuten wie Dir haben wir in Deutschland mehr Rechtsnormen als die ganze restliche Welt zusammen genommen. 😁 😁 😁
Zitat:
@Pistengangster schrieb am 26. Mai 2018 um 16:09:47 Uhr:
Du leidest unter Regelungswut. Wegen Leuten wie Dir haben wir in Deutschland mehr Rechtsnormen als die ganze restliche Welt zusammen genommen. 😁 😁 😁
Ja, ja,...bla, bla, bla blub.
Man bist du ein Jammerlappen.
Infantil?
Infa.....was ?