Strafzettel aus Italien nach 1.5 Jahren
Hallo zusammen,
wir waren in 2016 mit Mietwagen in Italien unterwegs. Und heute (nach 1.5 Jahren) habe ich einen Brief von Sixt erhalten, in dem ich aufgefordert bin 18€ zu zahlen, für "zusätzlichen Aufwand". Und das Verwarnungsgeld kommt anscheinend noch separat.
Erstmal findet ihr die Fotos vom Brief im Anhang. Der Grund ist anscheinend "..fuhr auf der Busfahrspur..".
Meine Fragen: Ist die Verjährung nicht 1 Jahr? Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren? Wenn nicht, wie kann ich die 18€ "Sixt Aufwandsgebühr" umgehen? Ich finde eigentlich auch das komisch, dass im Brief steht "Sie haben Fragen zu der Ordnungswidrigkeit? Die Kontaktdaten der Behörde sind auf dem mitgeschickten Anschreiben vermerkt.". Da sehe ich aber gar keine Kontaktdaten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:
Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.
Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.
Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.
Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...
Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...
101 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 11:49:55 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 22. Februar 2018 um 11:11:20 Uhr:
Aber mich würde immer noch interessieren, was SIXT hier falsch gemacht haben soll.
Auch die Gebühr finde ich in Ordnung. Warum sollten auch alle Mieter die sich an die Regel halten für die Verkehrssünder mitbezahlen?Eigentlich sollte das Durchlesen der AGB's, insbesondere die Klausel mit der Bearbeitungsgebühr, Deine Frage ausreichend beantworten.
Die 18,50 werden vom Autovermieter als "Bearbeitungsgebühr" veranschlagt
Da hier die Autovermietung aber gar keine Bearbeitung vornimmt, sondern nur die Kundendaten den italienischen Behörden weiter gibt, betrachte Ich das weiterhin als Frechheit an.
Der Autovermieter überlässt somit die weitere Bearbeitung irgendeiner Behörde in Italien.Ich würde die Sache völlig anders betrachten, wenn der Autovermieter hier tatsächlich den Fall auch "bearbeiten" würde.
Sprich... der Autovermieter erhält den Bußgeldbescheid von Italien und nun kümmert sich ein(e) Mitarbeiter(in) darum, daß der Bußgeldbescheid an den damaligen Mieter weitergeleitet wird.Es geht mir nicht darum nach welchem Zeitraum hier eine Gebühr verlangt wird, sondern vielmehr darum "wie".
Worin besteht für dich der genaue Unterschied zwischen:
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, füllt das Formular aus und sendet es zurück
und
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, tütet den Brief neu ein und sendet ihn an dich?
Also rein vom Aufwand. Warum ist das eine keine Bearbeitung?
Mal davon abgesehen ist der Fahrer zu benennen. Egal, ob das Knöllchen an einen privaten oder dienstlichen Halter geht. Und zwar in einer bestimmten Frist. Brief stumpf weiterschicken und hoffen, dass der Fahrer sich innerhalb der Frist bei der Behörde meldet, dürfte reichlich naiv sein.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 11:49:55 Uhr:
Die 18,50 werden vom Autovermieter als "Bearbeitungsgebühr" veranschlagt
Da hier die Autovermietung aber gar keine Bearbeitung vornimmt, sondern nur die Kundendaten den italienischen Behörden weiter gibt, betrachte Ich das weiterhin als Frechheit an.
Der Autovermieter überlässt somit die weitere Bearbeitung irgendeiner Behörde in Italien.
Das ist doch vollkommener Unsinn, und das weist Du auch selbst.
Natürlich "bearbeitet" Sixt etwas.
Sie bearbeiten die Anfrage der Behörden, sie stellen den damaligen Mieter fest, sie schreiben die Behörde an, sie schreiben den ehemaligen Mieter an.
Dabei entstehen Kosten, die irgendjemand zu tragen hat.
Lass alles zusammen 10-15 Minuten dauern, schon sind deine 18,50€ weg, ich finde das eher preiswert.
Mag möglicherweise sein, dass Du umsonst oder für extrem wenig Geld arbeitest, aber das gilt nicht pauschal für alle Arbeitnehmer.
Nochmal, es wäre lächerlich wenn dieser Aufwand per Gießkanne auf alle Mieter umgelegt würde.
Ist vollkommen OK dass die, die den Aufwand erzeugen ihn auch zu bezahlen haben.
Zitat:
@Matsches schrieb am 22. Februar 2018 um 12:04:51 Uhr:
Nochmal, es wäre lächerlich wenn dieser Aufwand per Gießkanne auf alle Mieter umgelegt würde.
Ist vollkommen OK dass die, die den Aufwand erzeugen ihn auch zu bezahlen haben.
Korrekt - dafür dürfte der Preiskampf im Mietwagenmarkt auch zu hart sein, also dass sich ein Unternehmen leisten könnte, dies pauschal in alle Mieten einzupreisen.
Und bitte komplett lesen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@jottlieb schrieb am 22. Februar 2018 um 12:20:05 Uhr:
Korrekt - dafür dürfte der Preiskampf im Mietwagenmarkt auch zu hart sein, also dass sich ein Unternehmen leisten könnte, dies pauschal in alle Mieten einzupreisen.
Solche Unkosten sind doch alle im Mietpreis mit einkalkuliert.
Die bezahlt Jeder mit, am Schluß auch auch der, von dem eine Bearbeitungsgebühr zusätzlich verlangt wird.
Oder glaubst Du ernsthaft, daß anfallende Unkosten "nur" an verursachende Mieter weitergegeben werden... ganz schön leichtgläubig.
Zitat:
@mattalf schrieb am 22. Februar 2018 um 12:30:47 Uhr:
Und bitte komplett lesen.
Und nu?
Die Meinung irgendeines (anonymen) Verfassers auf irgendeiner anonymen Seite deren Betreiber seine Berufstätigkeit mit "Suchmaschinenoptimierung" und "Content Marketing" angibt.
Haut mich nicht vom Hocker, wenn ich ehrlich bin.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 22. Februar 2018 um 12:01:46 Uhr:
Worin besteht für dich der genaue Unterschied zwischen:
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, füllt das Formular aus und sendet es zurück
und
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, tütet den Brief neu ein und sendet ihn an dich?
oder
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, leitet die Daten elektronisch per E-Mail weiter und hat dann damit nichts mehr zu tun.
Also rein vom Aufwand. Warum ist das eine keine Bearbeitung?
Mal davon abgesehen ist der Fahrer zu benennen. Egal, ob das Knöllchen an einen privaten oder dienstlichen Halter geht. Und zwar in einer bestimmten Frist. Brief stumpf weiterschicken und hoffen, dass der Fahrer sich innerhalb der Frist bei der Behörde meldet, dürfte reichlich naiv sein.
In 5 Minuten erledigt und somit kein Grund 18,50 zu verlangen.
Aber das ist ja Dank @Mattalf eine rechtswidrige Praxis... wie auch Ich bereits angedeutet hab.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 12:46:51 Uhr:
Solche Unkosten sind doch alle im Mietpreis mit einkalkuliert.
Die bezahlt Jeder mit, am Schluß auch auch der, von dem eine Bearbeitungsgebühr zusätzlich verlangt wird.
Würde ich jetzt eher bezweifeln.
Nicht bei dem vorherrschenden Preiskampf im Vermietbereich.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 12:50:38 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 22. Februar 2018 um 12:01:46 Uhr:
Worin besteht für dich der genaue Unterschied zwischen:
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, füllt das Formular aus und sendet es zurück
und
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, tütet den Brief neu ein und sendet ihn an dich?
oder
- Ein/e Mitarbeiter/in öffnet den Brief der Behörde, schaut in den PC, wer das entsprechende Fahrzeug zum Zeitpunkt des Vorwurfes gemietet hat, leitet die Daten elektronisch per E-Mail weiter und hat dann damit nichts mehr zu tun.
Also rein vom Aufwand. Warum ist das eine keine Bearbeitung?
Mal davon abgesehen ist der Fahrer zu benennen. Egal, ob das Knöllchen an einen privaten oder dienstlichen Halter geht. Und zwar in einer bestimmten Frist. Brief stumpf weiterschicken und hoffen, dass der Fahrer sich innerhalb der Frist bei der Behörde meldet, dürfte reichlich naiv sein.In 5 Minuten erledigt.
Klar. Aber nur für Leute, die auch in 3 Stunden von München nach Hamburg fahren.
Grüße vom Ostelch
Geisslein, du hast Recht!
(uns sitzt wahrscheinlich mit Lachtränen im Auge vorm PC, weil wir das ernst nehmen).
Zitat:
@Ostelch schrieb am 22. Februar 2018 um 09:47:31 Uhr:
Lässt die Behörde den Vorwurf fallen, muss man auch die Bearbeitungsgebühr bei Sixt nicht zahlen.
Steht das in deren AGB?
Gruß Metalhead
Es stellt sich die Frage, ob diese Klausel über 18,50 € Bearbeitungsgebühr pro Nachfrage überhaupt in dieser Form Gültigkeit besitzt.
Und zwar 1. aus dem Grunde der Nichtbefristung der Dauer NACH dem Ende des Mietverhältnisses und
2. der einseitigen und nicht durch Widerspruch vermeidbaren Benachteiligung des Mietnehmers dadurch, dass das Unternehmen überhaupt tätig wird. Denn selbst wenn bei Sixt maximal personalsparend gearbeitet wird, müsste dort -durch welche personellen oder technischen Vorgaben auch immer- schon bei Eintreffen des Briefes der italienischen Polizei unmittelbar bekannt sein, dass eine Verjährung eingetreten ist, sofern eine Verjährung besteht.
Es ist nämlich auch die Pflicht eines Unternehmens, unberechtigte Ansprüche abzuwehren zum Wohle des Kunden.....das sowas ggf. nicht in einer AGB steht, führt nicht zu deren Ausschluss bzw. legt eben im Gegenschluss einseitige Benachteiligung dar.
AGB werden gerne vom Ersteller als Einbahnstraße gesehen, an der Masse höchstrichterlicher Rechtsprechung sieht man aber sehr deutlich, dass nur zu gerne zum Wohle des Kunden entschieden wird.
Zitat:
@Shameless Sheep schrieb am 22. Feb. 2018 um 16:10:24 Uhr:
Es ist nämlich auch die Pflicht eines Unternehmens, unberechtigte Ansprüche abzuwehren zum Wohle des Kunden...
???
Es ist wohl kaum Pflicht des Autovermieters, die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden zu prüfen. Dieser ganze Ablauf ist alleine eine Sache zwischen der Behörde und dem Fahrer. Soll Sixt hier noch als Rechtsbeistand einspringen?
In meinem Fall war das allerdings etwas anders gelagert. Hier hat Sixt es ja versäumt, das Fahrzeug im ungarischen Mautsystem anzumelden, obwohl mir die Maut in Rechnung gestellt wurde. Die erste Stellungnahme seitens Sixt war, dass ich mich hätte vergewissern müssen, dass die Maut für das Auto bezahlt ist und ich deshalb auch das Bußgeld zu zahlen hätte. Nur gibt es in Ungarn keine Vignette, anhand derer ich das hätte erkennen können. Dort werden nur die Kennzeichen registriert.
Letztendlich habe ich mein Geld wiederbekommen. Und die 18,50 € auch, aber erst nach erneutem Nachbohren...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Februar 2018 um 16:26:32 Uhr:
...
Es ist wohl kaum Pflicht des Autovermieters, die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden zu prüfen. Dieser ganze Ablauf ist alleine eine Sache zwischen der Behörde und dem Fahrer. Soll Sixt hier noch als Rechtsbeistand einspringen?
...
Als Rechtsbeistand soll Sixt natürlich nicht einspringen. Und dass der Fahrer verantwortlich ist für "Ticket oder nicht" ist auch klar.
Aber so eine Knolle wird nunmal an den Halter geschickt. Da könnten die, mit ein bisschen Wissen über Verjährung, auch (wenn die das ja eh zurückschicken um den abweichenden Nutzer mitzuteilen) direkt die Aussage "ist verjährt" mit reinschreiben.
Klar, sind die nicht verpflichtet, könnten sie aber ... 🙂
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 22. Februar 2018 um 16:34:49 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Februar 2018 um 16:26:32 Uhr:
...
Es ist wohl kaum Pflicht des Autovermieters, die Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden zu prüfen. Dieser ganze Ablauf ist alleine eine Sache zwischen der Behörde und dem Fahrer. Soll Sixt hier noch als Rechtsbeistand einspringen?
...Als Rechtsbeistand soll Sixt natürlich nicht einspringen. Und dass der Fahrer verantwortlich ist für "Ticket oder nicht" ist auch klar.
Aber so eine Knolle wird nunmal an den Halter geschickt. Da könnten die, mit ein bisschen Wissen über Verjährung, auch (wenn die das ja eh zurückschicken um den abweichenden Nutzer mitzuteilen) direkt die Aussage "ist verjährt" mit reinschreiben.
Klar, sind die nicht verpflichtet, könnten sie aber ... 🙂
"Mit ein bisschen Wissen um Verjährung" wüsstest du, dass sich das Sixt nicht freiwillig antut. Da müsste ja jemand die Schreiben inhaltlich prüfen. Soll Sixt die Bearbeitungspauschale erhöhen?
Grüße vom Ostelch