Strafzettel aus Italien nach 1.5 Jahren

Hallo zusammen,

wir waren in 2016 mit Mietwagen in Italien unterwegs. Und heute (nach 1.5 Jahren) habe ich einen Brief von Sixt erhalten, in dem ich aufgefordert bin 18€ zu zahlen, für "zusätzlichen Aufwand". Und das Verwarnungsgeld kommt anscheinend noch separat.

Erstmal findet ihr die Fotos vom Brief im Anhang. Der Grund ist anscheinend "..fuhr auf der Busfahrspur..".

Meine Fragen: Ist die Verjährung nicht 1 Jahr? Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren? Wenn nicht, wie kann ich die 18€ "Sixt Aufwandsgebühr" umgehen? Ich finde eigentlich auch das komisch, dass im Brief steht "Sie haben Fragen zu der Ordnungswidrigkeit? Die Kontaktdaten der Behörde sind auf dem mitgeschickten Anschreiben vermerkt.". Da sehe ich aber gar keine Kontaktdaten.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Sixt Brief
Das mitgeschickte Anschreiben
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:


Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.

Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.

Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.

Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...

Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...

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Ich krieg solche Zettel vom Mietwagenfuzzi auch schon mal, wegen Knöllchen aus Österreich oder aus Italien. Je nachdem. Ich habe es vertraglich übernommen, solche eventuellen Bearbeitungskosten für Fahreranfragen zu bezahlen, und dann mache ich das auch. Selbst wenn es mir stinkt.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Februar 2018 um 17:18:36 Uhr:


"Mit ein bisschen Wissen um Verjährung" wüsstest du, dass sich das Sixt nicht freiwillig antut. Da müsste ja jemand die Schreiben inhaltlich prüfen. Soll Sixt die Bearbeitungspauschale erhöhen?

Grüße vom Ostelch

Warum jetzt bitte auch noch die "Bearbeitungsgebühr" erhöhen ?!
Für 18,50 kann man viel bearbeiten... und da sollte sowas drin sein.

😉 😁...das Geisslein gibt einfach keine Ruhe. ..😮 🙁

Mach doch eine Autovermietung auf... da verdienst du dich mit sowas Dumm und Dämlich 😁 😛

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 18:40:58 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. Februar 2018 um 17:18:36 Uhr:


"Mit ein bisschen Wissen um Verjährung" wüsstest du, dass sich das Sixt nicht freiwillig antut. Da müsste ja jemand die Schreiben inhaltlich prüfen. Soll Sixt die Bearbeitungspauschale erhöhen?

Grüße vom Ostelch

Warum jetzt bitte auch noch die "Bearbeitungsgebühr" erhöhen ?!
Für 18,50 kann man viel bearbeiten... und da sollte sowas drin sein.

Na klar. Ganz viel! Frag doch mal einen Unternehmer, was eine Mitarbeiterstunde (Personal- und Sachkosten) so kostet. Du wirst staunen, wie schnell 18,50 € da verbraten sind.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 18:40:58 Uhr:



Warum jetzt bitte auch noch die "Bearbeitungsgebühr" erhöhen ?!
Für 18,50 kann man viel bearbeiten... und da sollte sowas drin sein.

Dann mach' doch mal eine Initiativbewerbung bei Sixt - du scheinst ja bei extrem großen Wissen ein extrem günstiger Angestellter zu sein.

Echt lächerlich zu glauben, dass bei den 18,50 € noch ein (großer) Gewinn übrig bliebe respektive die Zeit, um den Sachverhalt näher zu überprüfen.

Zitat:

@jottlieb schrieb am 22. Februar 2018 um 21:23:08 Uhr:



Dann mach' doch mal eine Initiativbewerbung bei Sixt - du scheinst ja bei extrem großen Wissen ein extrem günstiger Angestellter zu sein.

Echt lächerlich zu glauben, dass bei den 18,50 € noch ein (großer) Gewinn übrig bliebe respektive die Zeit, um den Sachverhalt näher zu überprüfen.

Man kann jetzt hier dumm herum labern und versuchen andere laecherlich zu machen. Muss das sein? Meiner Meinung nach nicht. Auch der duemmste Sachbearbeiter sollte erkennen das ein Strafzettel der 1,5 Jahre alt ist, in Deutschland nicht mehr bezahlt werden muss.
Mit den 18,50 € und grosser Gewinn, naja. Zu mir kommen Kunden und sagen das sie irgendwann zwischen 2010 und 2012 dies oder das bei uns gekauft haetten. Ich brauch dann maximal 3 Minunten um im Rechner dem Kunden das genau Kaufdatum, Rechnungsnummer usw rauszusuchen. Und das Kostenlos. Klar ist keine Autovermietung, aber die haben genauso eine Datenbank auf die sie zugreifen. Datum, Autonummer und schon hab ich den Mieter. 18,50€ in 3 min. Rechne das mal auf die Stunde 😉 Aber darum geht es nicht. Es geht einzig und allein darum das eine Mietwagenfirma nach 1,5 Jahren meine Kreditkarte belasten will oder mir eine Rechnung schickt fuer einen Strafzettel der keine gueltigkeit mehr hat. z.b. hier https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien-verjaehrung/

In Deutschland sind es ja 3 Monate. Im Ausland von mir aus ein Jahr. Fuer eine Mietwagenfirma ist es ein leichtes Post die aelter als ein Jahr ist einfach mit dem Hinweis auf Verjaehrung zurueck zu senden.

Wenn euch das mal passiert, koennt ihr das doch alle gern bezahlen. Es ist euer Geld. Ich jedenfalls wuerde nix bezahlen. Nicht die Strafe wegen der Verjaehrung und nicht die 18,50 € an den Vermieter.
Innerhalb der Jahresfrist ist das kein Thema. Klar zahl ich da die Strafe und die Kosten fuer den Vermieter. Aber nicht danach.

Aber ist es denn die Aufgabe eines Sachbearbeiters einer Mietwagenfirma, juristisch wasserdicht zu prüfen ob eine Forderung eines dritten oder einer Behörde gerechtfertigt ist oder nicht?
Ich denke nicht, oder siehst Du das anders?

Es geht nicht um Wasserdichte Pruefung. Bei 1,5 Jahren muss man nichts mehr pruefen und auch keine Kunden belasten.

Zitat:

@Matsches schrieb am 23. Februar 2018 um 06:44:38 Uhr:


Aber ist es denn die Aufgabe eines Sachbearbeiters einer Mietwagenfirma, juristisch wasserdicht zu prüfen ob eine Forderung eines dritten oder einer Behörde gerechtfertigt ist oder nicht?
Ich denke nicht, oder siehst Du das anders?

Die Autovermieter kennen doch die Verjährungsfristen der jeweiligen Länder in und auswendig.
Da braucht man nix zu prüfen.

Gibt halt leider mehr als genug Leut auf der Welt, welche sich brav an die AGB's halten.
Hab da kein Mitleid... sollen Sie halt umsonst zahlen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Feb. 2018 um 08:24:07 Uhr:


Die Autovermieter kennen doch die Verjährungsfristen der jeweiligen Länder in und auswendig.
Da braucht man nix zu prüfen.

Es ist aber nicht seine Aufgabe, die Verjährungsfristen oder irgend einen anderen Zweifel an der Rechtmäßigkeit zu prüfen. Es sei denn er würde extra dafür einen Juristen einstellen. Tut er es dennoch, begibt er sich juristisch auf sehr dünnes Eis, eben weil er keine Rechtsberatung leisten darf.

Also bringt er die anspruchstellende Behörde und seinen Kunden zusammen und lässt die beiden Parteien das unter sich ausmachen. Da sehe ich überhaupt kein Problem. Auch im Falle des TE nicht. Er hat einen Verstoß begangen, Sixt hat seine Daten an die Behörde weitergeleitet und lässt sich den Aufwand pauschal bezahlen, so wie der TE es in seinem Mietvertrag unterschrieben hat (und wie man es auch bei jeder anderen Autovermietung unterschreiben muss, wenn man ein Auto haben will). Auch wenn die Ansprüche der Behörde verjährt sind, den Aufwand der Sixt entstanden ist hat der TE dennoch verursacht und niemand anders. Alles weitere muss der TE persönlich mit den Behörden ausmachen. Sixt dürfte schlau genug sein, hier keine Partei zu ergreifen.

Kritisch sehe ich es eher, wenn Sixt einfach auf Basis der gespeicherten Kreditkartendaten ohne Vorankündigung irgend welche Beträge oder gar Bußgelder abbucht. Das darf nicht sein.

Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Februar 2018 um 06:31:51 Uhr:


Auch der duemmste Sachbearbeiter sollte erkennen das ein Strafzettel der 1,5 Jahre alt ist, in Deutschland nicht mehr bezahlt werden muss.

Der dümmste Sachbearbeiter weiß aber auch, dass es schlicht darum geht, als Halter (Sixt) den Fahrer zu benennen. Nicht mehr, nicht weniger. Zumal im vorliegenden Fall gar keine Sachverhalte geprüft werden können, weil der Strafzettel direkt an den (zu benennenden) Fahrer geschickt wird.
Ist der Sachbearbeiter der Meinung, das die Knolle eh nicht bezahlt werden muss und reagiert einfach nicht, dann darf sich der Halter (Sixt) mit der Behörde auseinandersetzen. Und das wird dann aufwändig und ist überhaupt nicht Aufgabe der Firma. Macht er das 2 mal, war er wohl die längste Zeit Sachbearbeiter.

Weiss Sixt in diesem Fall überhaupt was dem Fahrer genau vorgeworfen wird, um überhaupt prüfen zu können ob Verjährung eingetreten ist?
Werden Mietwagenfirmen dabei behandelt wie ganz normale Fahrzeughalter, oder gibt es da evtl. andere Bestimmungen z.B. wegen Datenschutz?

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 22. Februar 2018 um 18:59:15 Uhr:


😉 😁...das Geisslein gibt einfach keine Ruhe. ..😮 🙁

Mach doch eine Autovermietung auf... da verdienst du dich mit sowas Dumm und Dämlich 😁 😛

Mit der Autovermietung verdiene Ich mich sicher nicht Dumm und Dämlich, aber mit leichtgläubigen Kunden.

Vielleicht mögen mir diese Leute doch die 18,50 einfach so auf mein Konto überweisen, denn dann brauch Ich kein Gewerbe anmelden.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 09:4:53 Uhr:


Macht er das 2 mal, war er wohl die längste Zeit Sachbearbeiter

Nach meiner Erfahrung ist die Toleranzschwelle im gering bezahlten Dienstleistungssektor eher niedriger...

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2018 um 09:11:07 Uhr:


Weiss Sixt in diesem Fall überhaupt was dem Fahrer genau vorgeworfen wird, um überhaupt prüfen zu können ob Verjährung eingetreten ist?
Werden Mietwagenfirmen dabei behandelt wie ganz normale Fahrzeughalter, oder gibt es da evtl. andere Bestimmungen z.B. wegen Datenschutz?

Dann lies doch einfach den Thread des TE am Anfang

Grüße

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