Strafzettel aus Italien nach 1.5 Jahren

Hallo zusammen,

wir waren in 2016 mit Mietwagen in Italien unterwegs. Und heute (nach 1.5 Jahren) habe ich einen Brief von Sixt erhalten, in dem ich aufgefordert bin 18€ zu zahlen, für "zusätzlichen Aufwand". Und das Verwarnungsgeld kommt anscheinend noch separat.

Erstmal findet ihr die Fotos vom Brief im Anhang. Der Grund ist anscheinend "..fuhr auf der Busfahrspur..".

Meine Fragen: Ist die Verjährung nicht 1 Jahr? Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren? Wenn nicht, wie kann ich die 18€ "Sixt Aufwandsgebühr" umgehen? Ich finde eigentlich auch das komisch, dass im Brief steht "Sie haben Fragen zu der Ordnungswidrigkeit? Die Kontaktdaten der Behörde sind auf dem mitgeschickten Anschreiben vermerkt.". Da sehe ich aber gar keine Kontaktdaten.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Sixt Brief
Das mitgeschickte Anschreiben
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:


Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.

Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.

Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.

Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...

Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...

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Zitat:

@mattalf schrieb am 23. Februar 2018 um 07:22:22 Uhr:


Es geht nicht um Wasserdichte Pruefung. Bei 1,5 Jahren muss man nichts mehr pruefen und auch keine Kunden belasten.

Das ist Unsinn, und das weisst Du.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Februar 2018 um 08:24:07 Uhr:


...

Die Autovermieter kennen doch die Verjährungsfristen der jeweiligen Länder in und auswendig.
Da braucht man nix zu prüfen.

Gibt halt leider mehr als genug Leut auf der Welt, welche sich brav an die AGB's halten.
Hab da kein Mitleid... sollen Sie halt umsonst zahlen.

Irgendwie verstehe ich dein Bocken und Zicken nicht.

Ein Brief und eine Sachbearbeitung einer Anfrage kostet locker diese EUR 18,50. Wenn du das nicht glaubst, solltest du mal betriebswirtschaftliche Überlegungen anstellen, da kommt man sehr schnell auf Zahlen, die klar machen, warum viele Betriebe Kleinbeträge nicht weiter verfolgen.

Sicher könnten die Mietwagenunternehmen das ganze auch einpreisen. Aber da fragt man sich zurecht, wieso man sich wegen des eher geringen Anteils der "Verkehrssünder" die eigene Marktposition kaputt machen lassen soll. Schließlich entscheidet der Kunde gerne über den Preis, und der will nicht anteilig die Strafzettelbearbeitung anderer mitzahlen.

Und ob die Owi schon verjährt ist oder nicht, das kümmert die Autovermietung (zu Recht) nicht die Bohne. Bestenfalls könnte Verjährung im mietrechtlichen Innenverhältnis eine Rolle spielen und der Automieter gegenüber seiner Autovermietung die Einrede der Verjährung erheben.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. Feb. 2018 um 10:0:10 Uhr:


Irgendwie verstehe ich dein Bocken und Zicken nicht.

Dann hast Du noch nicht oft genug mit Geisslein "diskutiert ".

Ich habe 3 Töchter, 0 bis 6 Jahre, ich kann mit so was umgehen...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2018 um 10:17:55 Uhr:



Dann hast Du noch nicht oft genug mit Geisslein "diskutiert ".

Ich habe 3 Töchter, 0 bis 6 Jahre, ich kann mit so was umgehen...

In dem Alter sind die ja noch sehr umgänglich.

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Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 22. Februar 2018 um 18:59:15 Uhr:


Mach doch eine Autovermietung auf... da verdienst du dich mit sowas Dumm und Dämlich 😁 😛

Geissleins Geschäftsmodell ist ein anderes 😁

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 23. Februar 2018 um 10:00:10 Uhr:


Irgendwie verstehe ich dein Bocken und Zicken nicht.

Ein Brief und eine Sachbearbeitung einer Anfrage kostet locker diese EUR 18,50. Wenn du das nicht glaubst, solltest du mal betriebswirtschaftliche Überlegungen anstellen, da kommt man sehr schnell auf Zahlen, die klar machen, warum viele Betriebe Kleinbeträge nicht weiter verfolgen.

Was hat das denn jetzt wieder mit "Bocken und Zicken" zu tun ?!

Dem Link von @mattalf nach sollte doch für Jeden hier klar sein, daß eine solche Klausel in den AGB's rechtlich nicht zulässig ist für solch eine Bearbeitung 18,50 oder noch mehr zu verlangen

Der oder die Sachbearbeiter(in) bei den einschlägigen Autovermietungen sitzt so oder so am Schreibtisch.
Ob die sich nun um wesentlich andere Dinge kümmern, oder Bußgeldbescheide öffnen und die Kundendaten an die entsprechenden Behörden weiterleiten ändert nichts am Arbeitsablauf.
Auch fallen deshalb keine Mehrkosten für die Firma an
Dafür sind die Sachbearbeiter da und werden dafür bezahlt.
Daß sich das die Autovermietungen teuer bezahlen lassen wollen ist klar und solange jeden Tag ein Du**er aufsteht, der sich so an die AGB's klammert und diese Gebühr im Falle eines Falles bezahlt, wird sich auch an diesem Geschäftsgebahren weiterhin nichts ändern.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Februar 2018 um 11:16:21 Uhr:


Der oder die Sachbearbeiter(in) bei den einschlägigen Autovermietungen sitzt so oder so am Schreibtisch.
Ob die sich nun um wesentlich andere Dinge kümmern, oder Bußgeldbescheide öffnen und die Kundendaten an die entsprechenden Behörden weiterleiten ändert nichts am Arbeitsablauf.
Auch fallen deshalb keine Mehrkosten für die Firma an
Dafür sind die Sachbearbeiter da und werden dafür bezahlt.

Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.

Langsam wird es wirklich lächerlich.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Februar 2018 um 11:16:21 Uhr:



Dem Link von @mattalf nach sollte doch für Jeden hier klar sein, daß eine solche Klausel in den AGB's rechtlich nicht zulässig ist für solch eine Bearbeitung 18,50 oder noch mehr zu verlangen

Wenn man dem Link von @mattalf gefolgt ist dann weiß man eigentlich nur, das ein "Jungspund" der seine Stärken in "Suchmaschinenoptimierung, content marketing und conversion Optimierung" sieht und dazu keine rechtswissenschaftliche Ausbildung hat, der Meinung ist das diese Art der Gebühren nicht zulässig sein sollen .... 😉😁

In dem so erhellenden link von Mattalf steht folgendes:

Zitat:

Die Belastung des Mieters mit einem „Bearbeitungsentgelt“ verstößt gegen § 307 Absatz 1 Nummer 2 BGB, denn sie steht in Widerspruch zu wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes. Wenn der Autovermieter als Dritter befragt wird, erfüllt er gegenüber der anfragenden Behörde eine ihm gesetzlich zugeordnete Pflicht. Dies geschieht nicht für den Mieter und schon gar nicht in dessen Interesse, sondern im Interesse der Erfüllung eigener gesetzlicher Verpflichtungen. Dafür, dass sich der Vermieter rechtstreu verhält, darf er dem Mieter nicht ein „Bearbeitungsentgelt“ berechnen. Hinzu kommt noch, dass der Vermieter vor dem Hintergrund der drohenden Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) ein eigenes Interesse verfolgt. Außerdem steht ihm nach § 23 JVEG ein Entschädigungsanspruch gegen die auskunftersuchende Behörde zu. Dem Gesetz liegt daher der Grundgedanke zugrunde, dass der Autovermieter als Halter selbst zur Auskunft verpflichtet ist und dass gegebenenfalls anfallende Kosten im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Halter zu klären sind (vgl. § 23 JVEG).

Die Überlegungen sind grunsätzlich nicht völlig verkehrt. Aber die pauschale Behauptung "Die Belastung des Mieters mit einem „Bearbeitungsentgelt“ verstößt gegen § 307 Absatz 1 Nummer 2 BGB, denn sie steht in Widerspruch zu wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes." ist in dieser Absolutheit schon sehr gewagt.

Der Paragraph lautet vollständig so:

§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.

Ich hab mir mal erlaubt, die in besagtem link bestenfalls oberflächlich berücksichtigten Punkte kursiv und rot darzustellen.

Zitat:

@TomF31 schrieb am 23. Februar 2018 um 11:27:41 Uhr:


Wenn man dem Link von @mattalf gefolgt ist dann weiß man eigentlich nur, das ein "Jungspund" der seine Stärken in "Suchmaschinenoptimierung, content marketing und conversion Optimierung" sieht und dazu keine rechtswissenschaftliche Ausbildung hat, der Meinung ist das diese Art der Gebühren nicht zulässig sein sollen .... 😉😁

Von mir aus... wie gesagt, es stehen ja täglich genug auf.
Ich zähle mich nicht zu der Personengruppe.

Daher wünsche Ich noch weiterhin viel Spaß beim (sinnlos) Geld zum Fenster rauswerfen 😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 23. Februar 2018 um 11:56:12 Uhr:



Zitat:

@TomF31 schrieb am 23. Februar 2018 um 11:27:41 Uhr:


Wenn man dem Link von @mattalf gefolgt ist dann weiß man eigentlich nur, das ein "Jungspund" der seine Stärken in "Suchmaschinenoptimierung, content marketing und conversion Optimierung" sieht und dazu keine rechtswissenschaftliche Ausbildung hat, der Meinung ist das diese Art der Gebühren nicht zulässig sein sollen .... 😉😁

Von mir aus... wie gesagt, es stehen ja täglich genug auf.
Ich zähle mich nicht zu der Personengruppe.

Daher wünsche Ich noch weiterhin viel Spaß beim (sinnlos) Geld zum Fenster rauswerfen 😉

Ich empfehle Dir, die Zahlung zu verweigern. Mach aber in der Folgezeit bitte keinen Jammerfred hier auf.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:


Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.

Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.

Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.

Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...

Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Februar 2018 um 11:59:21 Uhr:



Zitat:

@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:


Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.

Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.

Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.

Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...

Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...

1x DANKE!
ob so ein einfacher 3-Satz nun endlich auch die Zweifler überzeugt?

Ich hoffe es !! 🙄😁😁😎

Zitat:

@ceinsler schrieb am 23. Februar 2018 um 09:29:43 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2018 um 09:11:07 Uhr:


Weiss Sixt in diesem Fall überhaupt was dem Fahrer genau vorgeworfen wird, um überhaupt prüfen zu können ob Verjährung eingetreten ist?
Werden Mietwagenfirmen dabei behandelt wie ganz normale Fahrzeughalter, oder gibt es da evtl. andere Bestimmungen z.B. wegen Datenschutz?

Dann lies doch einfach den Thread des TE am Anfang

Grüße

stimmt,
wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉

Ob man aber dennoch von einer Autovermietung erwarten kann verjährte Ansprüche direkt bei den entsprechenden Behörden abzuweisen, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 23. Februar 2018 um 12:32:59 Uhr:


...
Ob man aber dennoch von einer Autovermietung erwarten kann verjährte Ansprüche direkt bei den entsprechenden Behörden abzuweisen, steht auf einem anderen Blatt.

Sie dürfen es gar nicht.

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