Strafzettel aus Italien nach 1.5 Jahren
Hallo zusammen,
wir waren in 2016 mit Mietwagen in Italien unterwegs. Und heute (nach 1.5 Jahren) habe ich einen Brief von Sixt erhalten, in dem ich aufgefordert bin 18€ zu zahlen, für "zusätzlichen Aufwand". Und das Verwarnungsgeld kommt anscheinend noch separat.
Erstmal findet ihr die Fotos vom Brief im Anhang. Der Grund ist anscheinend "..fuhr auf der Busfahrspur..".
Meine Fragen: Ist die Verjährung nicht 1 Jahr? Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren? Wenn nicht, wie kann ich die 18€ "Sixt Aufwandsgebühr" umgehen? Ich finde eigentlich auch das komisch, dass im Brief steht "Sie haben Fragen zu der Ordnungswidrigkeit? Die Kontaktdaten der Behörde sind auf dem mitgeschickten Anschreiben vermerkt.". Da sehe ich aber gar keine Kontaktdaten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:
Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.
Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.
Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.
Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...
Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...
101 Antworten
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 23. Februar 2018 um 12:19:30 Uhr:
1x DANKE!
ob so ein einfacher 3-Satz nun endlich auch die Zweifler überzeugt?Ich hoffe es !! 🙄😁😁😎
Dem Dank schließe ich mich an, die Hoffnung teile ich (schon lange) nicht (mehr).....
(nach meiner Erfahrung sind 75% der Bevölkerung mit einem Dreisatz überfordert und ebenfalls 75% mit Denken. Die Schnittmenge dürfte enorm sein)
Zitat:
@lemonshark schrieb am 23. Februar 2018 um 13:09:31 Uhr:
Dem Dank schließe ich mich an, die Hoffnung teile ich (schon lange) nicht (mehr).....
(nach meiner Erfahrung sind 75% der Bevölkerung mit einem Dreisatz überfordert und ebenfalls 75% mit Denken. Die Schnittmenge dürfte enorm sein)
Macht zusammen 150%.
So viel Bevölkerung gibt es doch gar nicht!
😁😉😛
Zitat:
@jottlieb schrieb am 23. Februar 2018 um 13:34:56 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 23. Februar 2018 um 13:09:31 Uhr:
Dem Dank schließe ich mich an, die Hoffnung teile ich (schon lange) nicht (mehr).....
(nach meiner Erfahrung sind 75% der Bevölkerung mit einem Dreisatz überfordert und ebenfalls 75% mit Denken. Die Schnittmenge dürfte enorm sein)
Macht zusammen 150%.
So viel Bevölkerung gibt es doch gar nicht!
😁😉😛
🙄😉
NOCH nicht.... 😁
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 22. Februar 2018 um 17:44:56 Uhr:
Ich krieg solche Zettel vom Mietwagenfuzzi auch schon mal, wegen Knöllchen aus Österreich oder aus Italien. Je nachdem. Ich habe es vertraglich übernommen, solche eventuellen Bearbeitungskosten für Fahreranfragen zu bezahlen, und dann mache ich das auch. Selbst wenn es mir stinkt.
Muss man die Bearbeitungskosten an die Mietwagenfirma gleich bezahlen, nachdem man per E-Mail mit der Information über die Datenweitergabe an die Gemeinde, in der man sich das Knöllchen eingefangen hat, erhalten hat, oder erst, wenn auch das Schreiben der Gemeinde in Papierform aus Italien eingetroffen ist? Ich habe keine Zahlungsfrist gefunden, und überlege, abzuwarten, will aber auch keine Mahngebühren riskieren.
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Die Bearbeitungskosten der Mietwagen Firma haben mit dem Knöllchen doch nichts zu tun. Das kommt extra.
Der Vermieter wird Dir doch ein Zahlungsziel mitgeteilt haben.
Ich habe aber schon vor Wochen die Mail vom Vermieter Sicily by Car bekommen. Sie wollten das von der Kreditkarte abbuchen. 50 € Bearbeitungsgebühr für das Weiterreichen meiner Anschrift plus 22% VAT. Sie wollten das von meiner Karte abbuchen, haben es aber nach einer Woche immer noch nicht gemacht. Dann war die Karte nicht mehr aktiv, und ich fragte nach einer Kontoverbindung und bis wann ich das überweisen muss. Die Kontoverbindung des Autovermieters habe ich erhalten aber ein Zahlungsziel bzw. Datum stand nicht dabei, aber noch mal der Hinweis, dass das noch nicht die Zahlung der Strafgebühr selbst bedeutet, dafür gibts noch ein Schreiben per Post von der Gemeinde.
Nun stellt sich die Frage, ob ich erst das Schreiben von der Gemeinde abwarte, oder ich schon mal die 61€ an Sicily by Car bezahlen sollte, bevor diese Forderung an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird. Falls die Gemeinde mir nicht innerhalb eines Jahres schreibt, hätte sich das ja verjährt. Gibt es eine Frist von beispielsweise 4 Wochen? Die Frage richtet sich an Leute, die Erfahrung mit einem Knöllchen in Italien mit Leihwagen haben. Auch hoffe ich, das Sicily by Car dann meine Zahlung der 61€ Bearbeitungsgebühr zuordnen kann, wenn ich sie jetzt schon bezahle. Die Kommunikation verlief auf Englisch und auf Italienisch. Für den Fall, dass jemand eine ähnliche Sache erlebt hat, wie lange dauerte es zwischen dieser Mail und der Abbuchung der Bearbeitungsgebühr?
Zitat:
@Strandjutter schrieb am 11. März 2024 um 22:18:11 Uhr:
Die Kontoverbindung des Autovermieters habe ich erhalten aber ein Zahlungsziel bzw. Datum stand nicht dabei, aber noch mal der Hinweis, dass das noch nicht die Zahlung der Strafgebühr selbst bedeutet, dafür gibts noch ein Schreiben per Post von der Gemeinde.
Nun stellt sich die Frage, ob ich erst das Schreiben von der Gemeinde abwarte, oder ich schon mal die 61€ an Sicily by Car bezahlen sollte, bevor diese Forderung an ein Inkassounternehmen weitergegeben wird. Falls die Gemeinde mir nicht innerhalb eines Jahres schreibt, hätte sich das ja verjährt.
Die Leihwagenfirma stellt ihren Arbeitsaufwand in Rechnung. Der Rest ist denen egal. Der Betrag mus in der angegebenen Zeit bezahlt werden. Die Daten können auch in den damals unterschriebenen Vertragsunterlagen stehen.
Sollte die Strafe zu unrecht entstanden sein, musst du das der Leihwagenfirma rechtzeitig mitteilen. Eine Verjährung ist keine zu unrecht gegebene Strafe.
Ich habe das jetzt überwiesen. Dann kann ich beruhigter schlafen. Wer weiß, ob und wann der Strafbescheid von der Gemeinde eintrifft. Ich wollte nicht riskieren, das Sicily by Car die Bearbeitungsforderung noch einem Inkassobüro übergibt. Ich hoffe nur, dass mir nicht noch mehr Verkehrsvergehen passiert sind. Bin so vorsichtig gefahren, und hatte das erste mal einen Leihwagen. Es gab auch kollektive Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen ich dann irgendwann auch so schnell wie die anderen gefahren bin, um nicht zum Verkehrshindernis zu werden.
Der Tag und die Uhrzeit, als ich geblitzt wurde, da war ich aber alleine auf der Straße. Und was es genau war, stand noch nicht dabei. Es sind wohl 65 € in den ersten 5 Tagen nach Zugang des Schreibens, und 90€ in den ersten 60 Tagen.
Laut Sicily by Car muss ich warten, bis das Schreiben per Post kommt. Man könne aber auch selbst Kontakt zur Gemeinde aufnehmen. Tatsächlich bin ich Anfang April da und überlege, mich da zu melden. Schön wäre es ja, wenn sie dann abwinken würden. Oder ich warte ab, und nach einem Jahr wäre es verjährt. Oder sind es doch 5 Jahre? Und ist das mit den ersten 5 Tagen noch realisierbar, oder zählen sie ab Zugang des Schreibens zum Halter Sicily by Car, womit ich gar keine Chance auf die Einhaltung der 5-Tages-Frist hätte? darauf antworte bitte nur jemand, der das zufällig weiß. Vielen Dank für die Hinweise und das Mitgefühl, Ich will öfters dort hinreisen, aber dann doch lieber ohne Leihwagen.;-)
PS. Mich dort zu melden habe ich nur überlegt in der Hoffnung, dann nur 65 und nicht 90 € bezahlen zu müssen. Abwinken würden sie ganz bestimmt nicht. Die Höhe der Strafe weiß ich nur schon mal aus dem Anhang, den die Leihwagenfirma mitgemailt hat. Zusammen mit Datum und Uhrzeit, aber kein Foto, so wie hier, und eben nur die Formulierung, das ein Verkehrsvergehen begangen wurde, ohne Angabe, was genau.
Inzwischen war ich dort bei der Behörde, und weiß inzwischen, dass ich eine Straße der Altstadt unerlaubt befahren habe, die zu bestimmten Zeiten gesperrt ist. Ich wartete gemeinsam mit Italienern, die alle einen Strafbescheid und irgendwelche Fragen dazu hatten, z. B. Einer hatte es doppelt erhalten, eine Andere wusste auch nicht, worin ihre Ordnungswidrigkeit bestand, etc. Gleich bezahlen konnte ich es dort aus technischen Gründen nicht, weder in bar noch mit der Karte, die 90, die ich bereit gewesen wäre zu bezahlen, und mir wurde auch keine Rechnung mitgegeben, aber es war eben leider auch nicht aufgehoben worden oder so. Da es nun schon im Oktober geschehen war und länger als 90 Tage her, waren daraus schon 175 Euro geworden, wie ein frisch ausgedruckter Zettel in winziger Schrift zeigte, den sie mir aber nicht mitgeben wollten, aber mir wurde erklärt, solange ich nichts erhalten habe per Post, brauche ich nichts zu bezahlen, und wenn der Brief dann ankommt, dann beginnt für mich die Frist, und dann könne ich die 90 Euro bezahlen. Einer aus dem Warteraum, der ebenfalls einen Autoverleih betreibt (offenbar musste er dort auch etwas klären), erklärte mir das auch noch mal, und dass ich es dann vielleicht auch mit den 65 Euro probieren könnte, wenn ich rasch genug reagiere. Die hohe Summe wäre nur rechnerisch für den Fahrzeughalter zustandegekommen (aufgrund der inzwischen vergangenen Zeit), der das ja aber nun nicht übernommen hat, weil ich als Nutzer ja das zu übernehmen habe, aber erst, nachdem ein Brief per Post gekommen ist, und ich würde die hohe Summe darin nicht vorfinden, etc.. Es war eine interessante, bizarre Erfahrung, und wenn ich zuviel bezahlen muss, berufe ich mich darauf, dass es ja über das Bundesjustizministerium gehen müsste, zumindest was aus dem vorigen Jahr ist, (das Gesetz wurde wohl vor 3-4 Monaten geändert), aber wenn es die normale, obengenannte Strafe von 65 bzw. 90 Euro ist, bezahle ich das, wie die Italiener das eben auch bezahlen müssten, weil ich mich auch als Gast an die dortigen Regeln halten möchte. Möglicherweise schicken sie auch nichts, weil es unter 100 Euro ist und aus der Zeit vor der Gesetzesänderung stammt, und sie das wissen, dass ich nur dazu verpflichtet bin, wenn es über das Bundesjustizministerium geht. Ich werde es ja sehen. Zumindest habe ich aus Respekt dieser schönen Stadt gegenüber vorgehabt, es zu zahlen. ;-)
Das nennt sich ZTL .
Zona Traffico Limitato , die gibt es in immer mehr italienischen Städten.
Sind eigentlich immer ganz gut ausgeschildert ,zumindest wenn man weiß worauf man achten muss.
Die genauen regeln wann und wie man da durch fahren darf sind aber schwer zu durchschauen, am besten fern halten und außerhalb davon parken.
Wenn man ein Hotel innerhalb der Zone hat kann man sein Kennzeichen wohl über das Hotel registrieren lassen und dann rein fahren.
Ich stand auch schon mal an einer Kreuzung mit so einer ZTL vor der Nase. Rechts und links konnte ich nicht weil Einbahnstraße.
Also U Turn auf der Kreuzung und weiten Bogen um die Innenstadt gemacht 😉
Meine erste Fahrt in Italien - noch dazu mit ungewohntem Auto - ich war einfach nur froh, anzukommen.:-D