Strafzettel aus Italien nach 1.5 Jahren
Hallo zusammen,
wir waren in 2016 mit Mietwagen in Italien unterwegs. Und heute (nach 1.5 Jahren) habe ich einen Brief von Sixt erhalten, in dem ich aufgefordert bin 18€ zu zahlen, für "zusätzlichen Aufwand". Und das Verwarnungsgeld kommt anscheinend noch separat.
Erstmal findet ihr die Fotos vom Brief im Anhang. Der Grund ist anscheinend "..fuhr auf der Busfahrspur..".
Meine Fragen: Ist die Verjährung nicht 1 Jahr? Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren? Wenn nicht, wie kann ich die 18€ "Sixt Aufwandsgebühr" umgehen? Ich finde eigentlich auch das komisch, dass im Brief steht "Sie haben Fragen zu der Ordnungswidrigkeit? Die Kontaktdaten der Behörde sind auf dem mitgeschickten Anschreiben vermerkt.". Da sehe ich aber gar keine Kontaktdaten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMWRider schrieb am 23. Feb. 2018 um 11:22:51 Uhr:
Dir ist klar, dass man mehr Personal bei mehr Aufwand braucht?
Und Bußgeldbescheide öffnen und verarbeiten ist nunmal nichts, was "eh gemacht werden muss", weil es in der Verantwortung des Kunden liegt.
Betriebswirtschaftliches Denken ist nicht jedermanns Sache.
Wenn jeden Tag irgendwo im Sixt-Universum sich 32 Mitarbeiter 15 Minuten mit den Bußgeldbescheiden der Kunden beschäftigen, was jeder für sich mal eben nebenher macht, sind das 8 Arbeitsstunden bzw. eine volle Stelle für einen weiteren Mitarbeiter.
Bei dem oben genannten Zeitbedarf bringt diese Bearbeitung Sixt einen Umsatz von 74 Euro pro Stunde. Das ist nicht viel, meine wertvolle Zeit kostet unsere Auftraggeber mehr als das doppelte...
Und ich kann mir gut vorstellen, dass bei Sixt am Tag mehr als 32 Bußgeldbescheide eingehen...
101 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 09:25:14 Uhr:
...
Kurz und Knapp... den AGB's hätte Ich so überhaupt nicht zugestimmt und wäre gegangen.
...
Sehr richtig ! Weiter so 😎 !
Ich nehme an, Du machst das mit den Geschäftsbedingungen Deiner Bank, Deines Energielieferanten, Deiner Versicherungen und - vor allem - bei Deiner ganzen herunterzuladenden Software, Apps etc. genau so.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Feb. 2018 um 09:25:14 Uhr:
Fakt ist nochmal, daß es von der Autovermietung eine Frechheit ist, nach 1,5 Jahren eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden einzutreiben.
Desweiteren die Daten, auch wenn es so in den AGB's steht, weiterleitet.
Fakt ist, daß Sixt das Schreiben aus Italien auch erst nach 1,5 Jahren erhalten hat. Ob der Aufwand nun 14 Tage nach Mietende oder eben 1,5 Jahre danach anfällt, ist doch völlig egal. Was soll daran "frech" sein? Sixt, oder auch jeder andere Vermieter, weiß zum jeweiligen Fall am wenigsten von allen Beteiligten. Wer einen Verkehrsverstoß mit einem Mietwagen begeht, sollte fairerweise dazu stehen und zahlen oder, wenn der Vorwürfe falsch ist, Rechtsmittel einlegen. Lässt die Behörde den Vorwurf fallen, muss man auch die Bearbeitungsgebühr bei Sixt nicht zahlen. Das ist fair, denn den Aufwand hatte Sixt so oder so.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 22. Februar 2018 um 09:44:20 Uhr:
Sehr richtig ! Weiter so 😎 !Ich nehme an, Du machst das mit den Geschäftsbedingungen Deiner Bank, Deines Energielieferanten, Deiner Versicherungen und - vor allem - bei Deiner ganzen herunterzuladenden Software, Apps etc. genau so.
Wo ist das Problem aus Deiner Sicht ?!
Wenn Ich mit den AGB's im Allgemeinen oder einer einzigen Klausel darin nicht einverstanden bin, unterschreibe Ich das nicht.
Unterschreibst Du sowas denn ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Feb. 2018 um 09:55:24 Uhr:
Wo ist das Problem aus Deiner Sicht ?!Wenn Ich mit den AGB's im Allgemeinen oder einer einzigen Klausel darin nicht einverstanden bin, unterschreibe Ich das nicht.
Unterschreibst Du sowas denn ?
Das Problem daran ist, dass kein großes Unternehmen seine AGBs deinetwegen anpassen wird. Wenn sie dir nicht passen kannst du dir einen anderen Geschäftspartner suchen und hoffen, einen mit genehmen AGBs zu finden. Hast du etwa die AGBs von Google akzeptiert? 😰 Dagegen ist doch Sixt gar nichts. Die AGBs deines Energieversorgers hast du sicherlich auch Punkt für Punkt mit ihm durchgesprochen und angepasst.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ostelch schrieb am 22. Februar 2018 um 10:00:38 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Feb. 2018 um 09:55:24 Uhr:
Wo ist das Problem aus Deiner Sicht ?!Wenn Ich mit den AGB's im Allgemeinen oder einer einzigen Klausel darin nicht einverstanden bin, unterschreibe Ich das nicht.
Unterschreibst Du sowas denn ?Das Problem daran ist, dass kein großes Unternehmen seine AGBs deinetwegen anpassen wird. Wenn sie dir nicht passen kannst du dir einen anderen Geschäftspartner suchen und hoffen, einen mit genehmen AGBs zu finden. Hast du etwa die AGBs von Google akzeptiert? 😰 Dagegen ist doch Sixt gar nichts. Die AGBs deines Energieversorgers hast du sicherlich auch Punkt für Punkt mit ihm durchgesprochen und angepasst.
Ganz davon abgesehen haben Unternehmen die in der selben Branche tätig sind sehr oft ähnliche bzw. gleichlautende AGB´s. Wenn ich also mit den AGB von Sixt nicht einverstanden bin, kann ich schon mal davon ausgehen das ich mich bei den anderen Vermietern auch gar nicht erst um einen Leihwagen bemühen brauche ... 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 09:55:24 Uhr:
Wenn Ich mit den AGB's
Wofür steht das
Apostroph s?
Allgemeine Geschäftsbedingungens?
In den AGB der deutschen Sprache (auch Duden genannt) finde ich keinen entsprechenden Hinweis.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 22. Februar 2018 um 09:44:20 Uhr:
Sehr richtig ! Weiter so 😎 !Ich nehme an, Du machst das mit den Geschäftsbedingungen Deiner Bank, Deines Energielieferanten, Deiner Versicherungen und - vor allem - bei Deiner ganzen herunterzuladenden Software, Apps etc. genau so.
Oh Gott Oh Gott.
All diese armen Firmen müssen jetzt in Konkurs gehen weil Geiss und Matt dort nicht mehr mieten, kaufen, beziehen oder was auch immer.
Wenn Ihr Euch Alle doch so gut mit den AGB's auskennt, dann solltet Ihr auch wissen, daß sehr viele darin enthaltene Klauseln unwirksam sind.
Also nicht nur die AGB's lesen !
Was Ihr alles unterschreibt überlasse Ich Euch.
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 22. Februar 2018 um 10:48:52 Uhr:
Oh Gott Oh Gott.
All diese armen Firmen müssen jetzt in Konkurs gehen weil Geiss und Matt dort nicht mehr mieten, kaufen, beziehen oder was auch immer.
Wenn es Alle konsequent durchziehen würden, dann wäre es nicht nur Matt und Ich, sondern noch wesentlich mehr 😉
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 10:58:16 Uhr:
Wenn es Alle konsequent durchziehen würden, dann wäre es nicht nur Matt und Ich, sondern noch wesentlich mehr 😉
Mietwagenfirmen sind Privatkunden ziemlich egal. Die verursachen nur Aufwand, wie du eindrucksvoll demonstrierst. Das Geschäft wird mit Gewerbe und Unfallersatzfahrzeugen gemacht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 09:25:14 Uhr:
Fakt ist nochmal, daß es von der Autovermietung eine Frechheit ist, nach 1,5 Jahren eine Bearbeitungsgebühr vom Kunden einzutreiben
Fakt ist, dass Sixt wohl mal gar nix dafür kann, dass der TE gegen die Regeln verstoßen hat und die italienische Behörde erst 1,5 Jahre später Sixt anschreibt. Bei Sixt wurde es mit ziemlicher Sicherheit direkt bearbeitet und nicht erst nach 1,5 Jahren 🙄
Zitat:
@jottlieb schrieb am 22. Februar 2018 um 10:37:36 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 09:55:24 Uhr:
Wenn Ich mit den AGB's
Wofür steht das Apostroph s?
Allgemeine Geschäftsbedingungens?In den AGB der deutschen Sprache (auch Duden genannt) finde ich keinen entsprechenden Hinweis.
Dann solltest du dich am besten einfach in Foren herumtreiben in welchen 100% die Regeln des Duden Anwendung finden und eingehalten werden. Dann musst du dich auch nicht über den dummen Pöbel aufregen bzw. beschweren! 🙄
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 10:58:16 Uhr:
Wenn es Alle konsequent durchziehen würden, dann wäre es nicht nur Matt und Ich, sondern noch wesentlich mehr 😉
Ich verstehe nicht dein Problem.
Immer wird bei einem Verkehrsverstoß der Halter angeschrieben (wer denn auch sonst?) , und immer (mit wenigen Ausnahmen im familiären Bereich) muss dieser den Fahrer benennen.
Was im Privatbereich manchmal - zumindest beim ersten Mal - funktioniert ("kann mich nicht erinnern", "erkenne ich nicht auf dem Foto", "sage gar nichts"😉, funktioniert im gewerblichen Bereich nicht.
Somit hat eine Autovermietung gegenüber der Behörde natürlich den Fahrer zu benennen.
Dass gegenteiliges für den Fahrer deutlich bequemer wäre, und dass es schön wäre wenn es eine Möglichkeit gäbe für seine Verstöße von einem dritten gedeckt zu werden, steht außer Frage.
Dass Du einen Vermieter der dir diesen Wuunsch nicht erfüllt nicht mehr beauftragen wirst ist deine persönliche Sache.
Aber mich würde immer noch interessieren, was SIXT hier falsch gemacht haben soll.
Auch die Gebühr finde ich in Ordnung. Warum sollten auch alle Mieter die sich an die Regel halten für die Verkehrssünder mitbezahlen?
Zitat:
@Matsches schrieb am 22. Februar 2018 um 11:11:20 Uhr:
Aber mich würde immer noch interessieren, was SIXT hier falsch gemacht haben soll.
Auch die Gebühr finde ich in Ordnung. Warum sollten auch alle Mieter die sich an die Regel halten für die Verkehrssünder mitbezahlen?
Eigentlich sollte das Durchlesen der AGB's, insbesondere die Klausel mit der Bearbeitungsgebühr, Deine Frage ausreichend beantworten.
Die 18,50 werden vom Autovermieter als "Bearbeitungsgebühr" veranschlagt
Da hier die Autovermietung aber gar keine Bearbeitung vornimmt, sondern nur die Kundendaten den italienischen Behörden weiter gibt, betrachte Ich das weiterhin als Frechheit an.
Der Autovermieter überlässt somit die weitere Bearbeitung irgendeiner Behörde in Italien.
Ich würde die Sache völlig anders betrachten, wenn der Autovermieter hier tatsächlich den Fall auch "bearbeiten" würde.
Sprich... der Autovermieter erhält den Bußgeldbescheid von Italien und nun kümmert sich ein(e) Mitarbeiter(in) darum, daß der Bußgeldbescheid an den damaligen Mieter weitergeleitet wird.
Es geht mir nicht darum nach welchem Zeitraum hier eine Gebühr verlangt wird, sondern vielmehr darum "wie".
Zitat:
@Geisslein schrieb am 22. Februar 2018 um 11:49:55 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 22. Februar 2018 um 11:11:20 Uhr:
Aber mich würde immer noch interessieren, was SIXT hier falsch gemacht haben soll.
Auch die Gebühr finde ich in Ordnung. Warum sollten auch alle Mieter die sich an die Regel halten für die Verkehrssünder mitbezahlen?Eigentlich sollte das Durchlesen der AGB's, insbesondere die Klausel mit der Bearbeitungsgebühr, Deine Frage ausreichend beantworten.
Die 18,50 werden vom Autovermieter als "Bearbeitungsgebühr" veranschlagt
Da hier die Autovermietung aber gar keine Bearbeitung vornimmt, sondern nur die Kundendaten den italienischen Behörden weiter gibt, betrachte Ich das weiterhin als Frechheit an.
Der Autovermieter überlässt somit die weitere Bearbeitung irgendeiner Behörde in Italien.Ich würde die Sache völlig anders betrachten, wenn der Autovermieter hier tatsächlich den Fall auch "bearbeiten" würde.
Sprich... der Autovermieter erhält den Bußgeldbescheid von Italien und nun kümmert sich ein(e) Mitarbeiter(in) darum, daß der Bußgeldbescheid an den damaligen Mieter weitergeleitet wird.Es geht mir nicht darum nach welchem Zeitraum hier eine Gebühr verlangt wird, sondern vielmehr darum "wie".
Du kannst dir wirklich nicht vorstellen das es mit einem gewissen Aufwand verbunden ist den Fahrer/Mieter zu dem jeweiligen Zeitpunkt festzustellen?