Strafen für Überladenes fahren

Hallo
Ich habe mir grade einen Peugeot Boxer 4,35 To Gesamtgewicht mit Ahk
und Fahrtenschreiber bestellt.
Meinen jetzigen Bj 07 ebenfalls mit Digi. Fahrtenschreiber habe ich auf 2,79 To
abgelastet, damit ich die Fahrerkarte nur im Anhängerbetrieb nutzen muss.
Vorher wurden in einer BAG Kontrolle 217 Verstöße gegen die Lenkzeiten festgestellt,
alles aus 2007 wurde aber fallengelassen (neue Geräte Bedienfehler etc.) für 2008 habe ich noch 400,- Strafe zahlen müssen daher dann die Ablastung o Techn. Änderung

Nun meine frage wie wird es bestraft wenn ich z.B. 1,3 Tonnen geladen habe und das Fahrzeug damit Ges. 3,3 Tonnen wiegt
Rein Technisch kann er das ja ab

Ich weiß nicht ob ich meinen neuen auch Ablasten soll und halt öfter mal Überladen fahre, oder ob ich mich dran gewöhnen soll öfter mal Strafe wegen der Lenkzeiten zu zahlen wenn ich vergesse auf Pause zu drücken, oder am WE. Die Karte nicht entnehme.

Gruß
Peter

Beste Antwort im Thema

Mahlzeit

Da du es anders nicht verstehen willst, spielen wir es mal durch!

Du wirst mit deinem Auto kontrolliert und bist jene 18 % überladen die du ja anscheinend noch als okay befindest.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog(ab 1.2.2009 gültig) bedeutet das für dich, das du als Halter die höhere Strafe von 285 € und 3 Punkten annimmst während die niedrigere Strafe für den Fahrer unter den Tisch fällt. Cool nicht? 🙂

Du hast aber ja ein Fahrzeug geführt das schwerer als 2.8 Tonnen ist. Dumm gelaufen, denn jetzt mußt du deine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen.
Da du das nicht lückenlos kannst , gibt es eine nette kleine Betriebsprüfung von den Kollegen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
(Spätestens jetzt empfehle ich dir dich warm anzuziehen! 😁

Die Kollegen finden nur sehr spärliche Lenkzeitnachweise, da du nur selten mit Anhänger fährst(unterstell ich mal so) und sind leider gezwungen eine Schätzung vorzunehmen. Da es bei LuR-Verstößen eine 2-Jährige Verjährungsfrist gibt, nimmt man diesen Zeitraum.

Erfahrungsgemäß werden im Rahmen dieser Schätzung ca. 200-400 fehlende Nachweise bemängelt.

Daraus ergibt sich nach §8 Fahrpersonalgesetz ein Bußgeld von 300 € für den Halter(das bist du ja wohl),

JE FEHLENDER NACHWEIS( Tachoscheibe/Digiaufzeichnung pro Tag)

Das sind dann ca. 60000 - 120000 Euro an Bußgeld!

Denk einfach mal nach und hole dir lieber fachlichen Beistand!

MfG

Kranguru😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von kranguru


Mahlzeit

Da du es anders nicht verstehen willst, spielen wir es mal durch!

Du wirst mit deinem Auto kontrolliert und bist jene 18 % überladen die du ja anscheinend noch als okay befindest.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog(ab 1.2.2009 gültig) bedeutet das für dich, das du als Halter die höhere Strafe von 285 € und 3 Punkten annimmst während die niedrigere Strafe für den Fahrer unter den Tisch fällt. Cool nicht? 🙂

Du hast aber ja ein Fahrzeug geführt das schwerer als 2.8 Tonnen ist. Dumm gelaufen, denn jetzt mußt du deine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen.
Da du das nicht lückenlos kannst , gibt es eine nette kleine Betriebsprüfung von den Kollegen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
(Spätestens jetzt empfehle ich dir dich warm anzuziehen! 😁

Die Kollegen finden nur sehr spärliche Lenkzeitnachweise, da du nur selten mit Anhänger fährst(unterstell ich mal so) und sind leider gezwungen eine Schätzung vorzunehmen. Da es bei LuR-Verstößen eine 2-Jährige Verjährungsfrist gibt, nimmt man diesen Zeitraum.

Erfahrungsgemäß werden im Rahmen dieser Schätzung ca. 200-400 fehlende Nachweise bemängelt.

Daraus ergibt sich nach §8 Fahrpersonalgesetz ein Bußgeld von 300 € für den Halter(das bist du ja wohl),

JE FEHLENDER NACHWEIS( Tachoscheibe/Digiaufzeichnung pro Tag)

Das sind dann ca. 60000 - 120000 Euro an Bußgeld!

Denk einfach mal nach und hole dir lieber fachlichen Beistand!

MfG

Kranguru😁😁😁

Na also geht doch

hast Du meine Frage so spät verstanden ???

Gruß

Peter

hab ich grade gefunden aus Verkehrsrecht.de

Zitat

2.1 Subjektive Seite

Die Sachverständigen gehen in der Regel von der folgenden „Faustformel“ aus:

o eine Überladung bis zu 20 Prozent bemerkt der Fahrer i. d. R. nicht;

o eine Überladung zwischen 20 Prozent und 30 Prozent kann der Fahrer bemerken, er muss es aber nicht;

o eine Überladung von 30 Prozent oder mehr bemerkt der Fahrer.

Vor diesem Hintergrund erscheint es durchaus zweifelhaft, dass Lkw-Fahrern in Bußgeldbescheiden immer wieder Überladungen von weniger als 10% vorgeworfen wird.

Für diese Frage der subjektiven Vorwerfbarkeit kommt es aber - zusätzlich - auf die folgenden Punkte an:

- Fahrerfahrung generell,

- Fahrerfahrung auf dem speziellen Fahrzeug,

- Fahrerfahrung mit der speziellen Ladung,

- außergewöhnliche Umstände (z. B. Ladung sonst trocken, jetzt ausnahmsweise feucht/nass, Beladung bei Nacht oder im Wald, fertig beladenes Fahrzeug übernommen),

- Wegstrecke/Fahrzeit bis zur Kontrolle.

Hallo?

Du merkst leider wohl gar nichts mehr. Über deinen Versuch,über Ordnungswidrigkeiten/Straftaten, deine Gewinne zu maximieren
kann ich ehrlich gesagt nicht lachen.

Ich hoffe du kommst bald in eine Kontrolle!
Ein Unternehmer der nur noch mit illegalen Mitteln eine Möglichkeit sieht seinen Gewinn zu machen, sollte seinen Laden lieber dicht machen!

Und das dieser Unternehmer so dämlich ist seine vorsätzlichen Gesetzesverstöße in einem öffentlichen Forum lang und breit zu diskutieren läßt mich vermuten das er in einer Einrichtung mit Betreuungsfunktion besser untergebracht wäre.😠

Kranguru

Hallo Kranguru
Du tust grade so als ob ich alleine dastehe
lt. Verkehrsrundschau werden in LKW Kontrollen bis zu 50% der Fahrzeuge beanstandet oder bist Du der meinung
das die ganzen BAG Fahrzeuge nur für mich rumfahren (wäre zuviel der Ehre)
Der Digi Tacho wurde übrigens auch nicht für mich eingeführt
oder glaubst Du tatsächlich das alle die dagegen verstoßen das machen wil sie das grade "so Lustig" finden
aber ich kann Dir gleich sagen Sie tuen das nicht weils so lustig ist
Herzlich willkommen in der Realität
Gruß
Peter

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Du bist nicht der einizige der die Regeln nicht einhält und die Strafen dafür sind ziemlich gering,deswegen habe ich geschrieben das Die Strafen drastisch erhöht werden sollen und sogar müssen!!!DAmit die schwarzen Schafe aus dem Verkehr gezogen werden!

Wenn du nur 800kg Nutzlast haben darfst,hast du auch nur 800kg zuladen und nicht 1 kg mehr!!!
Selbst wenn dein Fahrzeug mehr vertragen könnte,es darf aber nicht und deswegen müssen die Srafen verschärft werden.

Ich gönne niemandem etwas schlechtes.....
Hoffe aber das du "mit deinem Unternehmerdenken" bald auf die Nase fällst!!!Und das es richtig teuer für dich wird,

also gute fahrt wünsche ich und hoffe das keine Unbeteiligten zu Schaden kommen

Eigentlich sollte man all diese Postings der BAG und der Polizei in Bremen mal zustecken, ich wäre sehr gespannt, was dann wohl wirklich passieren würde, denn der Themenstarter zeigt einen klaren Vorsatz an und darüber hinaus ein klares Fehlwissen zum Führerschein.
Eigentlich wäre in der Tat eine Betriebsprüfung sowie eine Führerschein-Nachschulung erforderlich. Ach ja - vermutlich hat der den alten Klasse 3, somit keine Schulung auf BE, dazu wäre dann noch der Lehrgang zur Ladungssicherheit angebracht.

Der Themenstarter geht immer nur vom normalen Rahren aus, bedenkt nicht, wie schnell er z.B. reagieren würde, wenn z.B. ein Anhänger-Reifen platzt oder sich ein anderes Fahrzeug vor ihm plötzlich irrational verhält, denn übermüdet fahren, dazu noch überladen, das sind die Faktoren, die andere Menschen töten.

Hallo Nordjoe

da hast Du Recht aber es geht mir nicht drum Übermüdet zu Fahren wie bereits erwähnt bin ich sei 20 Jahren Selbstständig und nie Übermüdet gefahren
und Überladen Naja wenn ein Fahrzeug eigentlich eine Nutzlast von 2,35 Tonnen hat
und ich 1,2 Tonnen geladen habe wird kein dritter gefährdet und es ist kein negatives Fahrverhalten
zu erwarten
soviel zu : übermüdet fahren, dazu noch überladen, das sind die Faktoren, die andere Menschen töten.

Im übrigen setzt ein Gewerblicher Anhängertransport eine Sach und Fachkundeprüfung vorraus
Lehrgänge zur Ladungsicherung und zum Thema Gefahrgut habe ich bereits hinter mir
Gruß
Peter

also jungends immer mal ruhig mit den pferden er überlädt das fhzg ja nicht so das dieses an seine grenzen kommt es ist ja ein abgelastetes fhzg nur in den papieren es wird ja nix am fhzg verändert,also nicht jeden als schwerverbrecher hinstellen *

andy

aber du missbrauchst deine Zulassung, scheisst auf Recht und Ordnung, ist doch völlig schnuppe obs die Technik erlaubt - willst du so fahren dann lass die Zulassung auf den tatsächlichen Werten und halt dich an die LURZ, was ist denn so schwer daran?

Frei nach dem Motto: Gesetze sind nur solange für mich gültig solange sie mir auch was bringen

und es geht auch nicht ums "Töten" sondern darum, dass Du und Leute deinesgleichen eben den Markt für alle anderen vernichten und sich dann doch irgendwann wundern dass es sie selbst erwischt

Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio


Hallo Nordjoe

und Überladen Naja wenn ein Fahrzeug eigentlich eine Nutzlast von 2,35 Tonnen hat
und ich 1,2 Tonnen geladen habe wird kein dritter gefährdet und es ist kein negatives Fahrverhalten
zu erwarten

Hallo Peter,

nun ja rein technisch gesehen ist das Fahrzeug nicht überladen, da es für das höhere Gewicht gebaut wurde und nur durch einen zulassungstechnischen Weg abgelastet wurde.
Was in diesem Kontext auch auf viele 7,5 t zutrifft, die in Realität zwischen 8 und 9 Tonnen mögliches technisches Zulassungsgewicht haben.
Die Daten findest du mittlerweile in vielen der neuen Zulassungsbescheinigungen aufgeführt.

Dennoch nach der gängigen Rechtsauffassung wird von einer formellen "Überladung" gesprochen, weil die negativen Begleiterscheinungen wie verlängerter Bremsweg oder schlechtes Fahrverhalten ausbleiben.

Aber zwei Dinge bleiben:
1. Du als Fahrer darfst trotz der als sicher anzusehenden Möglichkeit das Fahrzeug nicht überladen,
bei Schüttgüter oder Waren deren spez. Gewicht sich z.B bei Regen ändert (Frischholz) ist man da noch großzügig, aber bei Güter bei denen das Gewicht bekannt ist (z.b 20 l Kanister) oder leicht einschätzbar ist, da läuft nix.
Wenn dann das Tönnchen zuviel drauf ist, dann ist das Vorsatz, Peng.
2.Du als Halter bist verpflichtet deine Fahrer dahingehend anzuweisen, z..B über eine schriftliche Arbeitsanweisung die du Dir abzeichnen läßt, das solches Tun wie überladen,Verstöße gegen L+R zu unterbleiben haben, dieses musst du auch stichprobenweise kontrolieren, wenn du das als Halter nicht tust auch für dich Peng, dieses Tun zu dulden, oder gar anzuordnen, das ist Vorsatz.

Da du beides in Personalunion bist, würd ich genau nachlesen was Dich das kosten kann, nebenbei bemerkt wenn es zu einem Unfall mit einem dergestalt überladenen Auto kommt, und der Gutachter kommt zu dem Schluss das du mit dem korrekten Gewicht, diesen Unfall hättest vermeiden oder dessen Folgen hättest mildern können, dann ist aber für Dich vor Gericht hängen im Schacht.

Jetzt meine Frage, ist der ganze mögliche Stress von fetten Bußgeldern bis zu den Folgen des Worstcascenarios den ganzen Heckmeck wert?

Weißt du ich bin froh das mein AG da klarste Regeln aufstellt, wie der abgelastete 7,5 t zu beladen ist auch um den Preis vielleicht für ein paar Ladungsträger die von der Fläche zwar auf die Maschine gepasst hätten, trotzdem auf den Hänger zu laden. Und er kontrolliert das stichprobenartig und das ist korrekt so.

Ich würde dich jetzt bitten wollen, deine Haltung dahingehend zu professionalisieren solches Tun wie das von Dir angedachte nicht ernsthaft in Dein geschäftliches Kalkül einzubeziehen. Weil nämlich die ganzen Vorschriften und so Dinge wie den Digitacho haben wir letztlich den paar % kreativer Geister zu verdanken die mit immer neuen Ideen und Verrücktheiten versucht haben, die geltenden Regeln für sich kreativ bis größzügig auszulegen und sich damit auch noch mausig machen.
Tut mir leid, da komm ich nicht so gut drauf klar und zum Glück die BAG oder die Polizei auch nicht.

Für mich ist hier EoD.

Gerd

Hallo Gerd
meine entscheidung ist ja gefallen ich werde das Fahrzeug nicht Ablasten und muß halt versuchen mich etwas weniger Schusselig mit dam Fahrtenschreiber anzustellen
Ich hatte halt mal Gehört das bis 20% kulanz ist nur um sicher zu gehen war diese Diskusion
vielleicht gewöhne ich mich ja wirklich schnell dran Abends die Karte zu ziehen hat ja beim Navi auch fuktioniert

eine Frage noch zur Out of Scope einstellung im Digitacho das kann man ja machen bei Privatfahrten ( Sonnabends zum Einkaufen etc)
wie sieht es denn mit dem Weg zur Arbeit aus
Beginnt die Arbeit wenn ich beim Kunden bin oder wenn ich von zuhause losfahre???

Gruß
Peter

Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio


Hallo Gerd
meine entscheidung ist ja gefallen ich werde das Fahrzeug nicht Ablasten

wie sieht es denn mit dem Weg zur Arbeit aus
Beginnt die Arbeit wenn ich beim Kunden bin oder wenn ich von zuhause losfahre???

Gruß
Peter

Hallo Peter,

zum einen gute Entscheidung zum zweiten da kommt es jetzt drauf an:

Da du mit dem Transporter hinfährst ist das ganz klar Arbeits- bzw. Lenkzeit, denn nur wenn du mit deinem PKW zu der Firma fahren würdest und da würde dein Transporter stehen, dann würde deine Schichtzeit da beginnen.

Nach meinem Kenntnisstand wurde die gängige Praxis Fahrten mit einer SZM nach Hause bzw. von ZuHause zum Trailer, die bislang als "Privatfahrt" galten den L+R zugeschlagen.
Dazu gab es neulich Gerichtsurteile die diesen Sachverhalt neu bewerten.
Bis 7,5 t gibt es freiere Regeln für Privatfahrten, die auch von der BAG nicht moniert werden.

Ob man mit einem Tranporter + Hänger auf dem Weg zum Kunden befindlich dieses als Privatfahrt deklarieren halte ich für ausgeschlossen. Auf dieses dünne Eis würde ich mich nicht begeben.

Nein
darum ging es mir auch nicht nur für Fahrten zb zu meinem Anhänger der im Gewerbegebiet steht oder von dort nach Hause
oder ich Fahre ohnen Hänger von Kunde A in Bremen zu Kunde B in Hamburg die Fahrt zu Kunde A
Gruß
Peter

fahrt zum Kunden ist lenk und arbeitszeit

habe in 2 Wochen eine Tour nach Nizza werde dort noch 1-2 Tage bleiben und dann über Italien zurücktingeln 1-2 Tage
wo hört denn Arbeit auf und fängt Privat an
Gruß
Peter

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