ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Strafen für Überladenes fahren

Strafen für Überladenes fahren

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 13:08

Hallo

Ich habe mir grade einen Peugeot Boxer 4,35 To Gesamtgewicht mit Ahk

und Fahrtenschreiber bestellt.

Meinen jetzigen Bj 07 ebenfalls mit Digi. Fahrtenschreiber habe ich auf 2,79 To

abgelastet, damit ich die Fahrerkarte nur im Anhängerbetrieb nutzen muss.

Vorher wurden in einer BAG Kontrolle 217 Verstöße gegen die Lenkzeiten festgestellt,

alles aus 2007 wurde aber fallengelassen (neue Geräte Bedienfehler etc.) für 2008 habe ich noch 400,- Strafe zahlen müssen daher dann die Ablastung o Techn. Änderung

Nun meine frage wie wird es bestraft wenn ich z.B. 1,3 Tonnen geladen habe und das Fahrzeug damit Ges. 3,3 Tonnen wiegt

Rein Technisch kann er das ja ab

Ich weiß nicht ob ich meinen neuen auch Ablasten soll und halt öfter mal Überladen fahre, oder ob ich mich dran gewöhnen soll öfter mal Strafe wegen der Lenkzeiten zu zahlen wenn ich vergesse auf Pause zu drücken, oder am WE. Die Karte nicht entnehme.

 

Gruß

Peter

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2009 um 20:02

Mahlzeit

Da du es anders nicht verstehen willst, spielen wir es mal durch!

Du wirst mit deinem Auto kontrolliert und bist jene 18 % überladen die du ja anscheinend noch als okay befindest.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog(ab 1.2.2009 gültig) bedeutet das für dich, das du als Halter die höhere Strafe von 285 € und 3 Punkten annimmst während die niedrigere Strafe für den Fahrer unter den Tisch fällt. Cool nicht? :)

Du hast aber ja ein Fahrzeug geführt das schwerer als 2.8 Tonnen ist. Dumm gelaufen, denn jetzt mußt du deine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen.

Da du das nicht lückenlos kannst , gibt es eine nette kleine Betriebsprüfung von den Kollegen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

(Spätestens jetzt empfehle ich dir dich warm anzuziehen! :D

Die Kollegen finden nur sehr spärliche Lenkzeitnachweise, da du nur selten mit Anhänger fährst(unterstell ich mal so) und sind leider gezwungen eine Schätzung vorzunehmen. Da es bei LuR-Verstößen eine 2-Jährige Verjährungsfrist gibt, nimmt man diesen Zeitraum.

Erfahrungsgemäß werden im Rahmen dieser Schätzung ca. 200-400 fehlende Nachweise bemängelt.

Daraus ergibt sich nach §8 Fahrpersonalgesetz ein Bußgeld von 300 € für den Halter(das bist du ja wohl),

JE FEHLENDER NACHWEIS( Tachoscheibe/Digiaufzeichnung pro Tag)

Das sind dann ca. 60000 - 120000 Euro an Bußgeld!

Denk einfach mal nach und hole dir lieber fachlichen Beistand!

MfG

Kranguru:D:D:D

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und die Überladung - viel spaß

wie währe es damit sich an die Vorschriften zu halten? dann musst du auch nichts zahlen

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

versicherungsbetrug, Steuerhinterziehung und die Überladung - viel spaß

Hallo

der Versicherung sollte das egal sein da de Prämie gleich geblieben ist Seuern auch

und die Überladung wie Hoch ist denn solch eine Strafe

Gruß

Peter

http://www.neelix.de/tabelle7.html

http://www.fahrschule24.net/bkatv/tabelle03.htm

und der Versicherung ist es spätestens bei einem Unfall nicht mehr egal

Hmm, versicherungsbetrug ist etwas weit her geholt. Allerdings wird dir die Versicherung die volle Leistung verweigern im Falle des Falles.! Steuer richtet sich bei NFZ nach zgG, also müsste es hier ne Änderung gegeben haben.

An sich ist der Tip von AndyRe ja nicht schlecht sich einfach etwas besser an die Regeln zu halten, oder?

Die Strafen gehn bis hin zu Punkten und werden immer für Fahrer und Halter vergeben!

Grüße

Steini

achso fährst du überladen bist du wieder im aufzeichnungspflichtigen Bereich und die Nichtaufzeichnung wird richtig teuer bis 150,-€ je fehlender Tag und die zusätzlichen Punkte dafür

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, versicherungsbetrug ist etwas weit her geholt. Allerdings wird dir die Versicherung die volle Leistung verweigern im Falle des Falles.! Steuer richtet sich bei NFZ nach zgG, also müsste es hier ne Änderung gegeben haben.

An sich ist der Tip von AndyRe ja nicht schlecht sich einfach etwas besser an die Regeln zu halten, oder?

Die Strafen gehn bis hin zu Punkten und werden immer für Fahrer und Halter vergeben!

Grüße

Steini

Ich halte mich ja an die Regeln

passiert das denn nur mir!!! ich mache Pause die Ich 2 Minuten zu Früh beende dann aber keine Zeit mehr habe noch einmal 15 Min zu Stehen also Schusselligkeit

oder ich fahre am WE einkaufen und vergesse die Karte zu entnehmen

oder ich vergesse Abends auf Pause zu stellen und versuche einem BAG Mitarbeiter mal zu erklären das man am Transporter keine 12 Stündige Be und Entladung hinbekommt

oder ich bin zun ende der Lenkzeit noch 20 Km von Zuhause entfernt da verbringt doch keiner das WE. aufm Rastplatz oder ???

Gruß

Peter

Die Aufzeichnungspflicht geht doch nach dem Technischen Gesamt Gewicht und nicht nach dem Tatsächlichen Gesamt Gewicht. Oder hast du angaben wo das genau steht?

Die Strafe für Überladung kann man überall nachlesen. Ist nicht billig, gibt Punkte und Fahrverbote

Wie du auf Steuerhinterziehung kommst weis ich nicht, ist wohl etwas weit hergehohlt.

Die Versicherung interesiert es auch erst bei einem Unfall, unter umständen muss man den Kompletten schaden selber zahlen. Die Versicherung tritt zwar in vorleistung und zahlt alles, aber sie vordert das ganze Geld zurück.

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

http://www.neelix.de/tabelle7.html

http://www.fahrschule24.net/bkatv/tabelle03.htm

 

Danke

weiß jemand ob es sich bei den Prozentangaben bei zB 10% überladung

auf das Zulässige gesamtgewicht also beim 2,8 Tonner = 280 Kg

oder auf die Nutzlast also beim 2,8 Tonner mit einer Nutzlast von 800 Kg = 80Kg

bezieht

Gruß

Peter

am 7. Februar 2009 um 15:06

Hallo Peter,

ich weiß nicht was du für ein Problem mit dem Digitacho hast.

Gewöhn Dir doch einfach an, einmal auf den Knopf zu drücken bevor du aussteigst, kann man sich genau so angewöhnen wie anschnallen.

Am Wochenende wenn du z.B. zum Feinkost Albrecht fährst mit deinem Boxer, Out of Scope einstellen da du keinen gewerblichen Gütertransport durchführst und fertig.

Am Montag trägst du das Wochenende auf dem Tacho nach in dem du den Zeitraum der letzten Entnahme als Schichtende eingibst, die Zeitstrecke bis zum einstecken als Pause einträgst und gut ist, solange du im Inland unterwegs bist, ausserhalb DE Ersatzbescheinigung.

Nebenbei bemerkt wird Dir kein BAGler einen reinwürgen, wenn ne Pause mal nur 28 Minuten lang ist, oder du mal die Zeit für 20 km überzogen hast, wenn dann eine Tagesruhezeit folgt.

Allerdings sollte der allgemeine Datenbestand in Ordnung sein und somit dein Bemühen nachvollziehbar sein dich an die L+R zu halten, da fallen dann kleinste "Verstöße" unter den Tisch.

Es geht denen doch nicht darum für jede 10 Minuten ein Bußgeld zu verhängen, sondern darum denen einen reinzutun die sich in einer umfassenden Weise nicht drum scheren.

 

Gerd

 

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 15:22

Hallo Gerd

eigentlich habe Ich kein Problem mit dem Digitacho finde ich schöner als Scheibe

Allerdings weiß ich nicht was Du für BAG Leute kennst bei mir haben Sie die Karte ausgelesen

mir bescheid gesagt das Überschreitungen drauf sind und ich vom Gewerbeamt hören werde

danach durfte ich (wie immer) für irgendeinen belanglosen Grund Strafe zahlen

eigentlich immer 30,- Euro für die Überschreitungen (ohne angabe des Grundes auf dem Ticket)

mit dem hinweis das es passieren kann das ich in der nächsten kontrolle nochmal bezahlen muss

dieses mal allerdings für eine Ratsche eines Zurrgurtes die ungesichert auf der Ladefläche lag:confused:

da die Lenkzeitüberschreitungen ja weitergeleitet wurden

Weißt Du ob sich die Proßentangaben im Bußgeldkatalog auf die Nutzlast oder das Gesamtgewicht beziehen

Gruß

Peter

"ich halte mich ja an die Regeln"

aber aber aber aber

und um wieviel darf ich denn nun Überladen

das ist wie, wieviel darf ich denn zu schnell fahren bevor es punkte gibt

oder ab wann wird aus einem Diebstahl ein schwerer Raub

Aber du hälst dich ja an die Regeln :rolleyes:

Die Steuer wird ebenfalls, denke ich, nach Gewicht errechnet.

Der Versicherungsfall ist durch das erhöhte Gewicht nicht kalkulierbar höher, da die Massenkraft höher ist.

Die Strafe für Überladung ist im gewerblichen betrieb höher, wie bei privater Nutzung. Wenn man dazu noch erkennt, das das mit dem Überladen ein Wiederholungstäter ist, kann sogar längerfristig der Führerschein entzogen werden, da dann ein Vorsatz zu erkennen ist, der sich auch an Hand dieses Threads sehr eindeutig abzeichnet.

Es mag sein, das das Fahrzeug es tragen darf, aber wenn man schon schreibt, ich halte mich an die regeln, so sollte man sich nicht Regeln aussuchen, und andere ignorieren.

Notfalls kann man immer noch zwei mal fahren!

Nordjoe

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

"ich halte mich ja an die Regeln"

aber aber aber aber

und um wieviel darf ich denn nun Überladen

das ist wie, wieviel darf ich denn zu schnell fahren bevor es punkte gibt

oder ab wann wird aus einem Diebstahl ein schwerer Raub

Aber du hälst dich ja an die Regeln :rolleyes:

als Selbstständiger ist der Spagat zwischen Legal und Ilegal manchmal schwierig

manchmal kann man sich halt nur die "kleinste Strafe" aussuchen oder glaubst es verstößt

jemand nach 9 oder 10 Stunden gegen die Lenkzeit weil er keine Lust hat Pause zu machen ?

zu 90% fahre ich mit Lasten unter 800Kg damit darf ich so lange fahren bis ich schlafend aus dem Auto falle

(warum nur muß ich mit 100 Kg mehr im Auto schon nach 9 Std müde sein)

leider kann ich aber nicht auf die letzten 10% verzichten wie warscheinlich keiner

Gruß

Peter

am 7. Februar 2009 um 15:58

Moin

Wenn du nicht in der Lage bist die grundlegensten Verhaltensregeln im Gewerblichen Güterverkehr(Lenk- und Ruhezeiten,korrektes Beladen und allgemeines Einhalten der Verkehrsregeln) zu beachten solltest du dir nen anderen Job suchen.

Wie dumm ist den jemand der ständig vergißt seinen Digitacho auf Pause zu stellen?

Mit so einem Aufmerksamkeitsdefizit gehörst du mit Sicherheit nicht in den Straßenverkehr!

Wenn du offentsichlich auch nach mehreren Monaten und mehreren Kontrollen immer noch nicht begriffen hast welche Regeln einzuhalten sind wird sich dein Problem sowieso irgendwann von selbst regeln. Entweder du gehst in die Insolvenz oder die Gewerbeaufsicht macht dir den Laden zu.

Mit kopfschüttelnden Grüßen

Kranguru

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Strafen für Überladenes fahren