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Strafen für Überladenes fahren

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 13:08

Hallo

Ich habe mir grade einen Peugeot Boxer 4,35 To Gesamtgewicht mit Ahk

und Fahrtenschreiber bestellt.

Meinen jetzigen Bj 07 ebenfalls mit Digi. Fahrtenschreiber habe ich auf 2,79 To

abgelastet, damit ich die Fahrerkarte nur im Anhängerbetrieb nutzen muss.

Vorher wurden in einer BAG Kontrolle 217 Verstöße gegen die Lenkzeiten festgestellt,

alles aus 2007 wurde aber fallengelassen (neue Geräte Bedienfehler etc.) für 2008 habe ich noch 400,- Strafe zahlen müssen daher dann die Ablastung o Techn. Änderung

Nun meine frage wie wird es bestraft wenn ich z.B. 1,3 Tonnen geladen habe und das Fahrzeug damit Ges. 3,3 Tonnen wiegt

Rein Technisch kann er das ja ab

Ich weiß nicht ob ich meinen neuen auch Ablasten soll und halt öfter mal Überladen fahre, oder ob ich mich dran gewöhnen soll öfter mal Strafe wegen der Lenkzeiten zu zahlen wenn ich vergesse auf Pause zu drücken, oder am WE. Die Karte nicht entnehme.

 

Gruß

Peter

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2009 um 20:02

Mahlzeit

Da du es anders nicht verstehen willst, spielen wir es mal durch!

Du wirst mit deinem Auto kontrolliert und bist jene 18 % überladen die du ja anscheinend noch als okay befindest.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog(ab 1.2.2009 gültig) bedeutet das für dich, das du als Halter die höhere Strafe von 285 € und 3 Punkten annimmst während die niedrigere Strafe für den Fahrer unter den Tisch fällt. Cool nicht? :)

Du hast aber ja ein Fahrzeug geführt das schwerer als 2.8 Tonnen ist. Dumm gelaufen, denn jetzt mußt du deine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen.

Da du das nicht lückenlos kannst , gibt es eine nette kleine Betriebsprüfung von den Kollegen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

(Spätestens jetzt empfehle ich dir dich warm anzuziehen! :D

Die Kollegen finden nur sehr spärliche Lenkzeitnachweise, da du nur selten mit Anhänger fährst(unterstell ich mal so) und sind leider gezwungen eine Schätzung vorzunehmen. Da es bei LuR-Verstößen eine 2-Jährige Verjährungsfrist gibt, nimmt man diesen Zeitraum.

Erfahrungsgemäß werden im Rahmen dieser Schätzung ca. 200-400 fehlende Nachweise bemängelt.

Daraus ergibt sich nach §8 Fahrpersonalgesetz ein Bußgeld von 300 € für den Halter(das bist du ja wohl),

JE FEHLENDER NACHWEIS( Tachoscheibe/Digiaufzeichnung pro Tag)

Das sind dann ca. 60000 - 120000 Euro an Bußgeld!

Denk einfach mal nach und hole dir lieber fachlichen Beistand!

MfG

Kranguru:D:D:D

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Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio

zu 90% fahre ich mit Lasten unter 800Kg damit darf ich so lange fahren bis ich schlafend aus dem Auto falle

Und eben dass darfst du auch nicht

dazu Arbeitszeitgesetz und die generelle Gesetzeslage dass man "erschöpft" kein Fahrzeug bewegen darf

am 7. Februar 2009 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio

 

Allerdings weiß ich nicht was Du für BAG Leute kennst bei mir haben Sie die Karte ausgelesen

mir bescheid gesagt das Überschreitungen drauf sind und ich vom Gewerbeamt hören werde

danach durfte ich (wie immer) für irgendeinen belanglosen Grund Strafe zahlen

 

Gruß

Peter

Hallo Peter,

naja ich hab schon einige dieser Grauen Kontrolltruppe erlebt.

Allerdings bislang noch nie irgendwelchen Stress gehabt, wenn man rausgezogen wird, man stellt sich den angewiesenen Platz und macht die Tür auf, wenn es kalt ist oder regnet, wird der in die beheizte Hütte eingeladen und dann wird er Dir schon sagen was er möchte.

Dann kriegt das von Ihm gewünschte und gut ist, wenn er schon sieht das Deine Papiere alle schön ordentlich sind (Mappe für Zulassungsbescheinigunen, TüV Au Bescheinigungen, Sontagsfahrgenehmigung etc) dann hast schon die halbe Miete, wenn du dann noch schön Tachoscheiben,Ersatzbescheinigungen etc parat hast, die durchweg gepflegt aussehen, dann wird der für ne einzelne Überschreitung auch kein Fass aufmachen.

Natürlich sollte auch Dein Auto einen gepflegten Eindruck machen, auch ein altes Fahrzeug muss nicht vergammelt aussehen, denn wenn der sieht das dein Auto so aussieht als wenn du achtsam damit umgehst, dann wird auch ein loser Spanngurt von Ihm bestenfalls mit dem Hinweis quittiert: Pack den mal wech, ett gibt davon genug auf der Autobahn.

Den letzten BAGler der mich wegen meines spinnenden Mautgeräts rausgezogen hat, der war sogar ausgesprochen nett, der meinte normalerweise wär ein Bußgeld fällig, aber weil ich Ihn um Hilfe gebeten hätte und weil wir noch nicht lange bei Toll-Collect Kunde wären, würd es davon absehen und ich sollte beim nächsten Rasthof nachbuchen und das OBU prüfen lassen.

Der war ausgesprochen freundlich und sehr hilfsbereit.

Bislang hatte ich in ca. 25 Jahren noch keinerlei Stress mit der BAG.

Muss man einfach sagen.

Gruss

Gerd

Sorry das ich so direkt bin....

Für solche Leute sind die Strafen noch viel zu gering und sollten mindestens das 10-fache betragen!!!

Einfach an die Regeln halten und man ist auf der sicheren Seite,ist zwar nicht immer einfach aber es geht!Und wenn es nicht geht,machst du mit deinem Geschäft gehörig was falsch.

Komische Unternehmer gibt es in Deutschland,so Leute gehören aus dem Verkehr gezogen.Meine Meinung!!!

Es kann doch echt nicht angehen das sowas auch noch diskutiert wird???

 

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von kranguru

Moin

 

Wenn du nicht in der Lage bist die grundlegensten Verhaltensregeln im Gewerblichen Güterverkehr(Lenk- und Ruhezeiten,korrektes Beladen und allgemeines Einhalten der Verkehrsregeln) zu beachten solltest du dir nen anderen Job suchen.

allgemeines Einhalten der Verkehrsregeln??? mein Fahrzeug ist ja korrekt beladen (ausser das ich Zurrgurte die nicht im gebrauch sind nicht sicher was bitteschön soll da passieren)

 

Zitat:

Wie dumm ist den jemand der ständig vergißt seinen Digitacho auf Pause zu stellen?

War deshalb vor Gericht passiert Tausendfach, zB wenn man auf Pause drückt ohne hinzuschauen und auf dem Display noch eine Meldung wie zB Pause bestätigt werden muß Im Boxer ist das Gerät leider nicht im Sichtfeld sondern unterm Dach verbaut

ich bin im übrigen damit durchgekommen aucgh der Richter war meiner meinung das offensichtliche bedienfehler nicht bestraft werden

 

Zitat:

Mit so einem Aufmerksamkeitsdefizit gehörst du mit Sicherheit nicht in den Straßenverkehr!

Diese Aussage halte ich für Extrem Dumm!!! Da man ja nicht untauglich ist wenn man einen Digitacho oder einen Videorecorder (der Digitacho hat genausowenig mit dem Strassenverkehr zu tun) nicht richtig bedient ich fahre übrigens seit 10 Jahren unfallfrei

 

Zitat:

Wenn du offentsichlich auch nach mehreren Monaten und mehreren Kontrollen immer noch nicht begriffen hast welche Regeln einzuhalten sind wird sich dein Problem sowieso irgendwann von selbst regeln. Entweder du gehst in die Insolvenz oder die Gewerbeaufsicht macht dir den Laden zu.

Bin seit 20 Jahren Selbständig ich werde nicht in die Insolvenz gehen und mir macht auch keiner den Laden zu da ich ja laufend bemüht bin den Spagat zwichen Legalität und Ilegalität hinzubekommen

 

 

***die Zitate mal richtig gesetzt by Steini111***

 

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 17:13

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Zitat:

Original geschrieben von 300e 24V Cabrio

zu 90% fahre ich mit Lasten unter 800Kg damit darf ich so lange fahren bis ich schlafend aus dem Auto falle

Und eben dass darfst du auch nicht

dazu Arbeitszeitgesetz und die generelle Gesetzeslage dass man "erschöpft" kein Fahrzeug bewegen darf

Du weißt warscheinlich was ich meine ich brauche jetzt keinerlei Lenk und Ruhezeiten aufzeichnen

Gruß

Peter

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von ChevyBlazerK5

Sorry das ich so direkt bin....

Für solche Leute sind die Strafen noch viel zu gering und sollten mindestens das 10-fache betragen!!!

Einfach an die Regeln halten und man ist auf der sicheren Seite,ist zwar nicht immer einfach aber es geht!Und wenn es nicht geht,machst du mit deinem Geschäft gehörig was falsch.

Komische Unternehmer gibt es in Deutschland,so Leute gehören aus dem Verkehr gezogen.Meine Meinung!!!

Es kann doch echt nicht angehen das sowas auch noch diskutiert wird???

Hallo ChevyBlazerK5

Sorry das ich nachfrage aber was für Strafen wofür???

meine frage war ja nur wie es bestraft wird wenn ich 500Kg zuviel im Auto habe der es technisch aber absolut abkann

es also keine Gefährdung des Straßenverkehrs gibt und als diese Tabellen als Antwort kamen fragte ich ob sich die auf das Zulässige Gesamtgewicht oder auf die Nutzlast beziehen

Ich kann mir diese Anfeindungen nicht erklären es ist doch lediglich eine Frage

Deshalb muss man doch keine Strafe verzehnfachen oder eine Firma stilllegen

Gruß

Peter

 

am 7. Februar 2009 um 17:38

Mal sehen.

Du bist Unternehmer.

Hast mal eben im Jahre 2007 217 Lenkzeitverstöße begangen. Nach deiner Aussage weil du nicht in der Lage bist einen Digitaltacho richtig zu bedienen.

Jetzt möchtest du gerne wissen was auf dich zukommt wenn du überladen deinem Gewerbe nachgehst.

Also gegen die STVO verstößt.

Ein Gesetz brichst.

Wahrscheinlich damit du mehr verdienst?

Damit du nicht soviel Strafe zahlen mußt, wenn dich die bösen Kontrollorgane an deinem kleinen Unternehmerar... haben?

Sag doch mal bitte Bescheid ob das so stimmt,ich habe auch extra deutlich und langsam geschrieben in der Hoffnung das du so langsam mal was merkst!

MfG

Kranguru

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von kranguru

Mal sehen.

Du bist Unternehmer.

Hast mal eben im Jahre 2007 217 Lenkzeitverstöße begangen. Nach deiner Aussage weil du nicht in der Lage bist einen Digitaltacho richtig zu bedienen.

Jetzt möchtest du gerne wissen was auf dich zukommt wenn du überladen deinem Gewerbe nachgehst.

Also gegen die STVO verstößt.

Ein Gesetz brichst.

Wahrscheinlich damit du mehr verdienst?

Damit du nicht soviel Strafe zahlen mußt, wenn dich die bösen Kontrollorgane an deinem kleinen Unternehmerar... haben?

Sag doch mal bitte Bescheid ob das so stimmt,ich habe auch extra deutlich und langsam geschrieben in der Hoffnung das du so langsam mal was merkst!

MfG

Kranguru

eigentlich möchte ich nur gerne wissen (schreibe ich jetzt das vierte mal) ob sich die Prozentualen angaben in den Tabellen auf das Zulässige Gesamtgewicht oder auf die Nutzlast Beziehen

habe nichts von Böse Kontrollorganen oder Unternehmerärschen geschrieben allerdings auch nichts vom Saubermann der Nation

Gruß

Peter

 

geht man von 2790 kg max. Gesamtgewicht aus sind 500 kg mehr, also 3290 kg

ca 18 % Überladen. Ich glaube mitlerweile kostet das 300€ und es gibt Punkte

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

geht man von 2790 kg max. Gesamtgewicht aus sind 500 kg mehr, also 3290 kg

ca 18 % Überladen. Ich glaube mitlerweile kostet das 300€ und es gibt Punkte

Danke dann beziehen sich die Prozentzahlen also auf das Zulässige Gesamtgewicht

denn wenn sie sich auf die Nutzlast (790 Kg )beziehen würden wären es ja über 60% oder ?

Gruß

Peter

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 18:04

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

geht man von 2790 kg max. Gesamtgewicht aus sind 500 kg mehr, also 3290 kg

ca 18 % Überladen. Ich glaube mitlerweile kostet das 300€ und es gibt Punkte

habe Grade noch mal in die Tabelle geschaut es wären dann 35 Euro und kein Punkt

Danke !!!

Gruß

Peter

das glaub ich eher nicht, das heist doch sonstige Fahrzeuge, ich glaube da drunter fällst du nicht.

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 18:12

http://www.neelix.de/tabelle7.html

http://www.fahrschule24.net/bkatv/tabelle03.htm

lt. dieser Tabellen müßtens doch 35 Euro sein oder

Gruß

Peter

 

dir kann auch zusätzlich die Weiterfahrt untersagt werden und du musst umladen auf ein 2. Fahrzeug

am 7. Februar 2009 um 20:02

Mahlzeit

Da du es anders nicht verstehen willst, spielen wir es mal durch!

Du wirst mit deinem Auto kontrolliert und bist jene 18 % überladen die du ja anscheinend noch als okay befindest.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog(ab 1.2.2009 gültig) bedeutet das für dich, das du als Halter die höhere Strafe von 285 € und 3 Punkten annimmst während die niedrigere Strafe für den Fahrer unter den Tisch fällt. Cool nicht? :)

Du hast aber ja ein Fahrzeug geführt das schwerer als 2.8 Tonnen ist. Dumm gelaufen, denn jetzt mußt du deine Lenk- und Ruhezeiten nachweisen.

Da du das nicht lückenlos kannst , gibt es eine nette kleine Betriebsprüfung von den Kollegen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

(Spätestens jetzt empfehle ich dir dich warm anzuziehen! :D

Die Kollegen finden nur sehr spärliche Lenkzeitnachweise, da du nur selten mit Anhänger fährst(unterstell ich mal so) und sind leider gezwungen eine Schätzung vorzunehmen. Da es bei LuR-Verstößen eine 2-Jährige Verjährungsfrist gibt, nimmt man diesen Zeitraum.

Erfahrungsgemäß werden im Rahmen dieser Schätzung ca. 200-400 fehlende Nachweise bemängelt.

Daraus ergibt sich nach §8 Fahrpersonalgesetz ein Bußgeld von 300 € für den Halter(das bist du ja wohl),

JE FEHLENDER NACHWEIS( Tachoscheibe/Digiaufzeichnung pro Tag)

Das sind dann ca. 60000 - 120000 Euro an Bußgeld!

Denk einfach mal nach und hole dir lieber fachlichen Beistand!

MfG

Kranguru:D:D:D

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