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Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

Themenstarteram 8. Juni 2004 um 8:54

Hallo zusammen!

Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?

Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?

Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Beste Antwort im Thema

Re: Strafe bei fahren mit Nebelscheinwerfern?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bald M Compact

Hallo zusammen!

Wist ihr ob und was es für eine Strafe gibt wenn man mit Nebelscheinwerfern fährt, wenn kein Nebel ist?

Ist es Ok bei Dämmerung statt Fernscheinwerfern?

Danke für eure erfahrungen!

Greets

BMW Forever.....

Schrei.....!

Mann, wann lernt Ihr Bauern es denn endlich???

Es ist verbooooten!!

Und sieht zumindestens auch noch besch... aus!

Bin zwar kein BMW-Fahrer, aber solche Postings und Fragen bestätigen doch den Ruf von einigen Jung-BMW-Fahrern.

( Damit meine ich die Proll-Riege, nicht den Fan!)

 

Welchen Sinn hat es, mit NSW´s zu fahren???

Gut, es beindruckt vielleicht vor Mc Donalds die angesteurete Zielgruppe von Frauen (??!) im Alter von 12 bis 14 Jahren,aber sonst??

 

 

Martin (Steinigt mich!)

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Wenn der Regen deine Sicht auf unter 100m verringert, darfst du sie auch einschalten.

Das glaube ich nicht... vor nem halben Jahr dachte ich noch das gleiche bis ich einmal auf der Autobahn bei extremen Regen (ganz sicher unter 100m sicht) von den Bullen rausgezogen wurde. Der nette Herr in Grün sagte mir dann das das totaler Schwachsinn sei und ich die NSW NUR bei Nebel einschalten darf! 10 € war ich dann natürlich auch noch los...

Hallo,

also ich hab vor 3 1/2 Jahren für die Nebelscheinwerfer 20 Mark gezahlt, obwohl es leicht geregnet hat.

Gruß

am 8. Juni 2004 um 13:01

in der zeitung von adac stand mal drin man darf die nebelscheinwerfer anmachen wann man will also wenn man denk sie helfen einem ist ja jedem selbst überlassen nur die nebelschlussleuchte darf man nur an machen wenn die sicht unter eine bestimmte grenze fällt

Zitat:

Original geschrieben von cyrix19816

in der zeitung von adac stand mal drin man darf die nebelscheinwerfer anmachen wann man will also wenn man denk sie helfen einem ist ja jedem selbst überlassen nur die nebelschlussleuchte darf man nur an machen wenn die sicht unter eine bestimmte grenze fällt

Die Polizei siet das leider anders :(

Nee, dass ist sicherlich nicht so.

Laut busgeldkatalog heisst es " NSW eingeschaltet bei mehr als 100m Sicht..." Nur was heisst jetzt SICHT? aus meiner Sicht hab ich ne schlechte Sicht wenns schüttet aus kannen. soll ja vorkommen.

@KollJ: Wie schon gesagt, ich persönlcih schalte sie ein, weil man eindeutig den bereich direkt vorm auto weitaus besser ausleuchten tut. Unter anderem aber auch weils mir persönlich gefällt! und da steh ich zu! Bei sonnenschein hab ich sie natürlich nicht an. aber bei trüben wetter und nachts sehr oft. (jedoch auch nicht immer)

gruß ich

Zitat:

Original geschrieben von D0MI

Das glaube ich nicht... vor nem halben Jahr dachte ich noch das gleiche bis ich einmal auf der Autobahn bei extremen Regen (ganz sicher unter 100m sicht) von den Bullen rausgezogen wurde. Der nette Herr in Grün sagte mir dann das das totaler Schwachsinn sei und ich die NSW NUR bei Nebel einschalten darf! 10 € war ich dann natürlich auch noch los...

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Du hast die 10€ also zu Unrecht bezahlt!

am 8. Juni 2004 um 13:38

mmh also ich bin schon 2 mal davon gekommen nachdem ich den bul ääh polizisten den ausschnitt von adac gezeigt habe mal schauen scan ihn nacher mal ein vielleicht hilft er euch ja auch mal weiter

am 8. Juni 2004 um 13:52

Also wenns leicht dunkel wird oder stark bewölkt ist. finde ich es nicht verkehrt das Licht anzumachen und NSW schaden da ja auch nicht. Wer mir in so einer Situation erzählen will, dass er von mir geblendet wird, soll sich wieder in sein dunkles Loch verkriechen. So lichtscheu ist doch kein Mensch.

Nachts ist das was anderes, da können sie wirklich mal blenden.

am 8. Juni 2004 um 14:54

ich kann auch nur lachen war früher selbst mal so nen poser lol nunja aber wenn man mal drüber nachdenk ist es doch fürn arsch....in der dämmerung fahre ich höchstens mal mit standlicht

grüsse

Leute, legt euch doch einfach mal ne StVO zu....da ist alles nachzulesen:

NebelSCHEINWERFER bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee, oder Nebel

NebelSCHLUßLEUCHTE NUR bei Nebel mit Sichtweite von maximal 50 Meter, dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h

(ich hab da nämlich den Eindruck daß hier mitunter auch Schlußleuchte und Scheinwerfer verwechselt werden)

 

SO stehts in der StVO, wenn ich wieder zuhause bin leg ich euch auch gerne noch den entsprechenden Paragraphen nach.

 

mannmannmann.....

am 8. Juni 2004 um 15:34

Ich arbeite an der Tanke und hab festgestellt, dass Die Pozilei teils auch mit nebelscheinwerfer rumheizt, obwohl es draussen gute sichtverhältnisse hat, teils auch bei dämmerung. Bin mit meinem Passat 2Jahre regelmässig mit NSW rumgefahren und bin nie angehalten worden. Heute finde ich es äüsserst peinlich mit NSW rumzufahren wenn man sie nicht unbedingt braucht. Im weiteren halte ich es aber für sinnvoll tagfahrlicht zur pflicht zu machen, das hilft jedem etwas und man erkennt sofort ob ein Auto im betrieb ist oder nicht.

am 8. Juni 2004 um 16:44

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

wenn du keine sicht unter 100 m hast, dann und nur dann dürfen die angemahct werden! Die Nacht ist hier mal ausgeschlossen;)

Sind aber 10 €...

ehm... gelten die 100 meter auch wenn ich besoffen bin und nur noch 10 meter weit sehen kann?:D :D

am 8. Juni 2004 um 17:54

Hi.

Man man man. Ist doch immer dasselbe. Lasst den Leuten den Spaß mit Neblern doch. Und warum regt sich hier eigentlich einer auf, der´n VW fährt? Und dazu noch´n Bus. Wer hier von uns wohl der Bauer ist. :D

MfG barcode

Zitat:

Original geschrieben von barcode

Lasst den Leuten den Spaß mit Neblern doch.

Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen dienen der Verkehrssicherheit und nicht der Germütsaufheiterung des Fahrzeuglenkers....:(

am 8. Juni 2004 um 18:49

Warum bitte ist das Fahren mit Nebelscheinwerfern assi? Ich zB fahre IMMER mit Abblendlicht und bin jeden dankbar der vorne Licht (egal ob NSW oder Abblendlich) an hat...man erkennt auch bei strahlender Sonne ein Auto besser... und erst in Alleen sollte das Pflicht sein!

Und warum haben die neuen Auto (zB Audi A6) tagfahrlicht? weils was bringt...und wenn ich nunmal soeine einrichtung nicht habe mache ich anderes licht an.

und wenn jemand NSW schonmal eingeschaltet gesehen hat, weiß das sie kein stück blenden oder sowas (das sind nur absolut dämmliche unbelegte argumente). dann kann man diese doch sehr gut einschalten....ausserdem verbrauche diese nicht soviel strom wie das ablendlicht und sind damit (wenn auch nicht wirklich merktbar) wirtschaftlicher und eine durchgebrannte birne kostet auch weniger.

die optik finde ich übrigens auch besser....

so das von mir....

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