STRAFBEFEHL wegen angebl. Kennzeichenmißbrauch mit Händlerkennzeichen wegen angebl.privater Nutzung
Hallo,
am 12.Mai 2020 wurde mir an die deutsche Adresse meiner Freundin ein Strafbefehl zugestellt, indem mir vorgeworfen wird, ich wäre angeblich mit einem Auto seit Sommer 2019 mit Händlerkennzeichen rumgefahren, was aber nicht stimmt.
Tatsächlich war ich am 07.Februar 2020 mit dem Auto unterwegs, und wurde von der Polizei angehalten.
Die Papiere wurden kontrolliert, und die Kennzeichen beschlagnahmt, nachdem ich einer Sicherstellung ausdrücklich widersprochen habe.
Ich muß dazu sagen, dass das Auto für den Export nach Tschechien bestimmt war, und ich genau einen Tag zuvor am 06.Februar 2020 einen Ölwechsel bei ATU habe durchführen lassen, und dazu auch mit den Händlerkennzeichen nach ATU gefahren bin.
Ich bekam auch eine ordentliche Rechnung mit VIN-Number aber leider wurde das Händlerkennzeichen nicht mit auf die Rechnung geschrieben.
Am 07.Februar 2020 wollte ich mit dem Auto wieder zum Autoersatzteilemarkt mit angeschlossener Werkstatt, und da hatte mich die Polizei angehalten mit dem Vorwurf, ich würde angeblich eine private Einkaufsfahrt vornehmen.
Wie kann man nun den Strafbefehl am besten entkräften?
Beste Antwort im Thema
Marcusko aka Greenhorn.3.1.80 ist deutscher Staatsbürger, steht im Strafbefehl. Er ist in Deutschland mit tschechischen Kennzeichen, die er sich für das Fahrzeug besorgt hat, gefahren. Unabhängig davon, ob das in Tschechien so zulässig ist, ist es in Deutschland eine verbotene Fernzulassung und die Nutzung der ausländischen Kennzeichen ist Kennzeichenmißbrauch. Er hätte sich für die Fahrten in Deutschland ein normales Kurzzeitkennzeichen oder ein Exportkennzeichen besorgen müssen. Er kann sich hier noch so oft unter neuem Namen anmelden, die Rechtslage ändert sich nicht. Was sich ändern könnte, ist die Höhe der Tagessätze wenn er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt und das Gericht seine tatsächliche Einkommenssituation näher prüft. Ob er dann mit 15€/Tag wegkommt, wird sich zeigen müssen.
Grüße vom Ostelch
83 Antworten
Zitat:
@Marcusko schrieb am 14. Mai 2020 um 18:52:40 Uhr:
Wie kann man nun den Strafbefehl am besten entkräften?
Anstandslos bezahlen und bloß kein Faß aufmachen. Kann nur noch schlimmer werden.
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Mai 2020 um 19:48:28 Uhr:
Das sind Überführungskennzeichen und keine deutschen Kurzzeitkennzeichen. Daher sind mEn nur Fahrten zur Überführung ins Ausland erlaubt, aber eben gerade keine Fahrten zur Werkstatt o.ä. Wobei selbst das eigentlich nicht zulässig ist und man diese Kennzeichen erst an der Grenze montieren dürfte.Und wieso hattest du die Kennzeichen seit letztem Sommer? Und wozu und vor allem woher? Bist du Händler aus Tschechien? Hast du einen Wohnsitz in Tschechien? Und wie lange bist du schon mit diesen Kennzeichen hier gefahren?
Edit: hier die Vorgeschichte, nur war damals nie von tschechischen Kennzeichen die Rede und der TE hat sich schon dort konsequent allen Fragen verweigert...
https://www.motor-talk.de/.../...eile-markt-gefahren-t6820191.html?...
na mensch, ihr sollt doch hier nicht immer die ollen kammellen der te rausgraben, auch wenns passend ist 😁
ich würd zum anwalt gehen und alles abstreiten
(das ist wohl übrigens das einzige, was der te hören zu wollen schein)
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. Mai 2020 um 21:45:03 Uhr:
Wie soll der gegen den Strafbefehl argumentieren? 😕
Ich formuliere es anders:
Man konsultiert einen erfahrenen Fachanwalt, schildert diesem die Situation und lässt sich alle Vor- und Nachteile aller möglicher Reaktionen auf den Strafbefehl erläutern.
Ähnliche Themen
Es ist jetzt nur eine Vermutung. Da der TE nur einen sehr geringen Tagessatz zahlt, wird er nicht viel Geld verdienen. Als tscheche hat man auch nicht umbedingt eine Rechtschutzversicherung. Somit ist kein Geld für einen Anwalt da. Das Geld die Strafe zu zahlen fehlt ebenfalls. Somit bleiben nur noch 50 Tage Gefängnis, um aus der Sache wieder raus zu kommen.
In sachen Steuerhinterziehung versteht der Staat keinen Spaß.
Marcusko aka Greenhorn.3.1.80 ist deutscher Staatsbürger, steht im Strafbefehl. Er ist in Deutschland mit tschechischen Kennzeichen, die er sich für das Fahrzeug besorgt hat, gefahren. Unabhängig davon, ob das in Tschechien so zulässig ist, ist es in Deutschland eine verbotene Fernzulassung und die Nutzung der ausländischen Kennzeichen ist Kennzeichenmißbrauch. Er hätte sich für die Fahrten in Deutschland ein normales Kurzzeitkennzeichen oder ein Exportkennzeichen besorgen müssen. Er kann sich hier noch so oft unter neuem Namen anmelden, die Rechtslage ändert sich nicht. Was sich ändern könnte, ist die Höhe der Tagessätze wenn er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt und das Gericht seine tatsächliche Einkommenssituation näher prüft. Ob er dann mit 15€/Tag wegkommt, wird sich zeigen müssen.
Grüße vom Ostelch
Das sehe ich wie der Ostelch. Der TE sollte sich zufrieden geben, dass das ganze so glimpflich verlaufen ist.
Wir hatten das Thema "verbotene Fernzulassung und tschechische grüne Kennzeichen" im März schon in einem anderen Thread diskutiert. Die Situation war etwas anders, aber das Problem das gleiche: https://www.motor-talk.de/.../...kennzeichen-zum-abholen-t6797287.html
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Mai 2020 um 09:02:14 Uhr:
Wir hatten das Thema "verbotene Fernzulassung und tschechische grüne Kennzeichen" im März schon in einem anderen Thread diskutiert. Die Situation war etwas anders, aber das Problem das gleiche: https://www.motor-talk.de/.../...kennzeichen-zum-abholen-t6797287.htmlGrüße vom Ostelch
Nein, das ist ein grosser Unterschied. In dem von dir verlinkten Thread geht es um Import- / Probekennzeichen. Der TE redet aber von Händlerkennzeichen. Bei diesen findet ja im eigentlichen Sinne keine Zulassung statt.
Der TE hat im ersten Thread immer von "Händlerkennzeichen" geschrieben, aber nicht, dass es sich um tschechische handelt. Die sind nun einmal grün. Es ist auch völlig unwichtig, um welche Art von ausländischen Kennzeichen es sich handelt. Er durfte sie in Deutschland nicht benutzen. Das Stichwort dazu lautet "verbotene Fernzulassung". Das ist in dem von mir verlinkten Thema erklärt. Deshalb ist es eben gerade kein Unterschied.
Der TE ist allerdings mit den Kennzeichen offenbar längere Zeit in Deutschland gefahren, während im verlinkten Thread ein tschechischer Händler wohl wirklich nur ein Auto aus Deutschland nach Tschechien überführen wollte. Auch das ist so allerdings verboten. Er hätte sich ein deutsches Ausfuhrkennzeichen besorgen müssen. Eventuell wäre das auch für den TE der richtige Weg gewesen, denn das Fahrzeug sollte auch nach Tschechien ausgeführt werden.
Grüße vom Ostelch
Eigentlich fällt es mir schwer, auf die meisten Antworten überhaupt reagieren zu können, denn die meisten Antworten empfinde ich wenig konstruktiv.
Es gibt natürlich auch einige löbliche Antworten, die konstruktive Kritik beinhalten, die ich gerne aufgreife, und die ich hiermit auch nachstehend beantworte:
Zitat:
@hydrou schrieb am 14. Mai 2020 um 19:48:28 Uhr:
Hast du einen Wohnsitz in Tschechien?
Ja.
Zitat:
@400.000km schrieb am 14. Mai 2020 um 20:25:38 Uhr:
Du bist mit tschechischen Kennzeichen in Deutschland rumgefahren. Hast Du einen tschechischen Wohnsitz?
Ja
Zitat:
@400.000km schrieb am 14. Mai 2020 um 20:25:38 Uhr:
War der Wagen gültig versichert? Wahrscheinlich nicht.
Ja, ist versichert, und wurde von der Polizei noch vor Ort so auch festgestellt.
Zitat:
@400.000km schrieb am 14. Mai 2020 um 20:25:38 Uhr:
Warum berufst Du dich auf Händlerkennzeichen?
Händlerkennzeichen sind in Tschechien grün, und in Deutschland rot, sog. "rote Kennzeichen"
Im Prinzip das gleiche, nur in Tschechien sind die mit grüner Schrift auf weißem Hintergrund
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. Mai 2020 um 07:44:06 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. Mai 2020 um 21:45:03 Uhr:
Wie soll der gegen den Strafbefehl argumentieren? 😕Ich formuliere es anders:
Man konsultiert einen erfahrenen Fachanwalt, schildert diesem die Situation und lässt sich alle Vor- und Nachteile aller möglicher Reaktionen auf den Strafbefehl erläutern.
Das ist doch mal eine gute und konstruktive Antwort
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Mai 2020 um 09:02:14 Uhr:
Wir hatten das Thema "verbotene Fernzulassung und tschechische grüne Kennzeichen" im März schon in einem anderen Thread diskutiert. Die Situation war etwas anders, aber das Problem das gleiche: https://www.motor-talk.de/.../...kennzeichen-zum-abholen-t6797287.htmlGrüße vom Ostelch
Ja, ich habe mir diesen Thread angeschaut.
Da handelt es sich aber um grüne slowakische Händlerkennzeichen.
Aber im Prizip habe ich den Thread so gelesen und verstanden, dass der slowkische Händler da auch nichts falsch gemacht hat.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 15. Mai 2020 um 10:21:26 Uhr:
Nein, das ist ein grosser Unterschied. In dem von dir verlinkten Thread geht es um Import- / Probekennzeichen. Der TE redet aber von Händlerkennzeichen. Bei diesen findet ja im eigentlichen Sinne keine Zulassung statt.
Händlerkennzeichen sind ja auch für Probefahrten zugelassen.
Insofern ist alles das selbe.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Mai 2020 um 10:37:53 Uhr:
........ während im verlinkten Thread ein tschechischer Händler wohl wirklich nur ein Auto aus Deutschland nach Tschechien überführen wollte........
Grüße vom Ostelch
Im verlinkten Thread sind slowakische grüne Haändlerkennzeichen zu sehen,
zu erkennen an dem "SK"
Ich sehe öfters grüne tschechische Händlerkennzeichen in Deutschland rumfahren.
siehe auch die 4 Bilder, die ich hochgeladen habe.
P.S.: Nachtrag:
die ersten 4 Bilder waren "etwas klein",
weswegen ich die letzten 5 Bilder in "vergößerter Form" noch zusätzlich hochgeladen habe.
Das bedeutet aber nicht, dass es legal ist. Aber wenn es ein tschechischer LKW ist, mit Firmensitz in Tschechien, kann man das eventuell machen.
Aber das was du gemacht hast, ist definitiv nicht legal.
Man kann nicht alles pauschalieren, alles ist eine Einzelfallentscheidung und es ist von vielen Faktoren abhängig. Wenn du einen Wohnsitz in Deutschland hast, geht das nicht.
Zitat:
@Marcusko schrieb am 15. Mai 2020 um 13:12:35 Uhr:
Ich sehe öfters grüne tschechische Händlerkennzeichen in Deutschland rumfahren.
siehe auch die 4 Bilder, die ich hochgeladen habe.
Die Ausführung was man öfter sieht, braucht man nicht führen!
Ich sehe öfter Autos im Überholverbot überholen
Ich sehe Öfter nicht behinderte auf Behindertenparkplätzen
Ich sehe öfter Autos auf Busspuren
ich sehe....
deswegen ist es noch lange nicht erlaubt.
Wenn sich ein Polizist auskennt oder du eben ihm schon öfter ins Auge gestochen bist und er sich über die Sachlage informiert hat - bist du ihm jetzt "auf die Schaufel gesprungen!"