Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung
Guten Abend Leute,
Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.
Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.
Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.
Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.
Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.
Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.
Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.
Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?
Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.
Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.
Vielen Dank euch
Schöne Grüße aus dem
Schwabenland
Benedikt Born
Beste Antwort im Thema
Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.
In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.
Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.
Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.
Ciao
Ratoncita
105 Antworten
23:00 sieht man doch an dem Scheinwerferlicht, auch vor einer Kuppe, das da wer kommt, also von daher völlig unverständlich.
Aber sowas darf hier im V&S Forum nicht geagt werden.
Natürlich solltest du klagen @TE denn sowas kann natürlich jedem mal passieren und 50€ und 20 Schulungstunden wären dem Delikt angemessen, zur Not bis zum BGH gehen
BeidesZitat:
@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 14:31:34 Uhr:
Überholverbot gilt bei dem entsprechenden Verkehrszeichen und bei unübersichtlichen Verkehrsstrecken
war bei dem hier geschilderten Fall gegeben.
Es ist richtig das man bei Dunkelheit ein Licht hätte sehen sollen. Dies war aber nicht der Fall.
Wie dem auch sei, es ist nichts passiert und das ist dass wichtigste.
Die Strecke ist mir etwas bekannt, tagsüber bin ich diese Strecke schonmal gefahren. Es zählt jetzt auch nicht als Ausrede wenn man sagen würde einen harten Tag gehabt zu haben und gedanklich woanders gewesen zu sein.
Jeder kennt sowas auch beispielsweise wenn man tagtäglich zur Arbeit fährt, bei festen Blitzern bremst man dann manchmal auch etwas mehr.
Nein, bei festen Blitzern muss man nicht bremsen. Und auch nicht bei mobilen.
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Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 23:03:04 Uhr:
Es ist richtig das man bei Dunkelheit ein Licht hätte sehen sollen. Dies war aber nicht der Fall.
Wenn auf einer geraden Landstraße eine Senke vorhanden ist, so ist die Landstraße nach der Senke wieder sichtbar. Das täuscht dann, so dass man denkt, dass die gesamte Stecke zu sehen ist. Das gilt insbesondere in der Dunkelheit, weil man sich an den Reflektoren an der Straßenseite orientiert.
Gruß
Uwe
Ich bin ja dafür dass Polizeitauos in Zukunft NAchts mit Licht fahren müssen...
Unverantwortlich!- und dann auch noch eine Polizistin im Auto!
Sorry dass ich das SO nicht glauben kann!
Wenn ich als Überholer "Links" bin schalte ich frühstmöglich auf Fernlicht zu schalten-
Der Polizeiwagen taucht auch nicht irgendwann "Blind" auf... -
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 6. Juli 2019 um 06:07:42 Uhr:
Sorry dass ich das SO nicht glauben kann!
Wenn ich als Überholer "Links" bin schalte ich frühstmöglich auf Fernlicht zu schalten-
Der Polizeiwagen taucht auch nicht irgendwann "Blind" auf... -
Gerade dann, wenn man selber mit Fernlicht fährt, sieht man bei einer Kuppe den schwachen Lichtschein des entgegenkommenden Fahrzeugs nicht. Den direkten Lichtstrahl des entgegenkommenden Fahrzeugs kann man nur sehen, wenn Partikel in der Luft angeleuchtet werden. Das ist aber so schwach, dass das durch das eigene Fernlicht überstrahlt wird.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 23:03:04 Uhr:
Jeder kennt sowas auch beispielsweise wenn man tagtäglich zur Arbeit fährt, bei festen Blitzern bremst man dann manchmal auch etwas mehr.
Ja ja, jeder kennt so etwas, auch der Psychologe bei der MPU. Falls Du die Gelegenheit dafür erhälst, solltest Du ihm das dann noch einmal genau so mitteilen. Das kann die Sitzung verkürzen.
Meine bescheidene Meinung: Die Strafe ist hart, das Vergehen jedoch auch.
Hin und wieder trifft man solche Fahrer auf der Landstraße, die ziemlich schnell fahren und quasi überall überholen, obwohl das Überholen nicht wirklich möglich ist oder gar verboten ist. Das ist sehr riskant und gefährlich. Im Volksmund nennt man sie auch Raser. Ich möchte dem TE nichts unterstellen, aber dass solche Raser mal erwischt ist doch sehr selten. Hier wurde in den Augen der Polizei einer erwischt und entsprechend dem Vergehen nach hart bestraft.
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 23:03:04 Uhr:
Jeder kennt sowas auch beispielsweise wenn man tagtäglich zur Arbeit fährt, bei festen Blitzern bremst man dann manchmal auch etwas mehr.
Habe den Thread bis zu diesem Zeitpunkt gelesen und war bis hierhin der Meinung, dass beim TE noch Hoffnung besteht und es einfach nur ein total dummer Fehler war der nicht wieder passiert.
Diese Einstellung macht für mich dann aber doch klar, dass eine MPU sicher nicht ganz so falsch wäre...
Ich hab in 160.000 Kilometern noch NIE!!! für einen Blitzer gebremst.
Etwas offtopic zwar, aber wer sich immer noch wundert, warum es auf den Straßen so zugeht, wie aktuell, der möge sich die App "Polizeibericht" installieren, und dann mal 3 markante Ruhrgebietsstädte abonnieren.
Da kommen jede Woche so viele Fälle von "Kein Führerschein, riskante Fahrweise, Pkw geklaut, nicht zugelassen, nicht versichert, unter allen erhältlichen Drogen gleichzeitig", dass man sich gar nicht mehr wundert.
Der TE scheint ja auch eine gehörige Form von mangelndem Unrechtsbewusstsein mitzubringen.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 4. Juli 2019 um 21:31:14 Uhr:
Das stand wohl im Strafbefehl.Zitat:
@manvo schrieb am 4. Juli 2019 um 21:04:09 Uhr:
Sonst, wer hat die Ungeeignetheit entschieden?
Das ist ja der Punkt, der in einer MPU, wenn sie denn gefordert werden sollte, geklärt werden soll.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 5. Juli 2019 um 17:18:26 Uhr:
Zitat:
der überholte LKW hat eine Lightshow veranstaltet und gehupt um mich zu warnen.
Hat er wenigstens auch gebremst? Das mache ich nämlich immer, wenn mich wer an einer unmöglichen Stelle überholt, bzw der Gegenverkehr schon brisant bis gefährlich nahe ist.
Hat er, der alte Audi (glaube war ein Audi 80) hatte arg zu kämpfen dran vorbeizukommen.
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 02:38:44 Uhr:
Tut mir leid das Ichform Suff eine fragen noch nicht geantwortet habe.
Liege ich mit der Vermutung richtig, dass diese Anwort nachm Sufff entstanden ist und du dich dafür entschuldigen möchtest davor eine Frage übersehen zu haben ?
Nicht das mich das wundern würde und ich dafür nicht vollstes Verständnis hätte.
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 23:03:04 Uhr:
Jeder kennt sowas auch beispielsweise wenn man tagtäglich zur Arbeit fährt, bei festen Blitzern bremst man dann manchmal auch etwas mehr.
Natürlich.
Du solltest nunmehr Klage einrichen und auch dieses Detail noch in deine Argumentationskette einbauen. Ich bin mir sicher, du wirst spätestens vorm EUGH obsiegen.
Zitat:
@augenauf schrieb am 6. Juli 2019 um 10:58:04 Uhr:
Meine bescheidene Meinung: Die Strafe ist hart, das Vergehen jedoch auch.
Wobei Wir ja nur die Schilderung des TE kennen der das Ganze doch runterspielt. Aber zumindest die Politisten die Ich kenne würden sich kaum die Arbeit machen umzudrehen um den Fahrer noch zu erwischen wenn es nicht wirklich eng war, denn eine Schicht ohne besondere Vorkommnisse ist eben mit weniger Schreibarbeit verbunden welche gerne in unbezahle Überstunden endet.
Dazu kommt das die Polizei vermutlich auch die Aussage des LKW-Fahrers hat, was Der wohl ausgesagt hat?