Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung

Guten Abend Leute,
Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.

Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.

Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.

Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.

Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.
Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.
Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.

Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?

Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.

Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.

Vielen Dank euch

Schöne Grüße aus dem
Schwabenland

Benedikt Born

Beste Antwort im Thema

Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.
In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.
Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.
Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.

Ciao
Ratoncita

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Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.

Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.

Das war schon ein sehr kritischer Verstoß mit Gott sei dank noch mal gut ausgegangen.

Die Konsequenten sind mM gerechtfertigt.

Als Missgeschick kann das Übersehen von Überholverbot MIT der unübersichtlichen Verkehrslage wohl nicht gesehen werden.

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Juli 2019 um 12:19:57 Uhr:


Es geht hier nicht um das Überholverbot sondern um den Überholvorgang schlechthin. Das Verbot kommt noch erschwerend hinzu. Um Rücksichtlosigkeit zu begründen reicht es schon, wenn ich blind überhole.

eine Kuppe kann man ja mal übersehen, dann wäre es nicht rücksichtslos. Aber wenn man sich zudem noch über ein angeordnetes Überholverbot hinwegsetzt, dann ist der Tatbestand erfüllt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 13:05:17 Uhr:


eine Kuppe kann man ja mal übersehen, dann wäre es nicht rücksichtslos. Aber wenn man sich zudem noch über ein angeordnetes Überholverbot hinwegsetzt, dann ist der Tatbestand erfüllt.

Wieso? Verkehrswidrig ist das Überholen im Überholverbot. Aber Rücksichtslos (nein, nicht nach Gefühl sondern nach Definition) wird es ja erst, wenn ich eine Gefahr eingehe, die mir davor bekannt war, in dem Gedanken "Klappt schon und zur Not bremsen die anderen". Wenn ich aber den Überholweg falsch einschätze und die Kuppe wegen doofer Sonnenstellung übersehe, dann ist das, nach meinem Laienwissen, noch nicht "Rücksichtslos". Selbst nicht im Überholverbot.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 5. Juli 2019 um 13:25:34 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 5. Juli 2019 um 13:05:17 Uhr:


eine Kuppe kann man ja mal übersehen, dann wäre es nicht rücksichtslos. Aber wenn man sich zudem noch über ein angeordnetes Überholverbot hinwegsetzt, dann ist der Tatbestand erfüllt.

Wieso? Verkehrswidrig ist das Überholen im Überholverbot. Aber Rücksichtslos (nein, nicht nach Gefühl sondern nach Definition) wird es ja erst, wenn ich eine Gefahr eingehe, die mir davor bekannt war, in dem Gedanken "Klappt schon und zur Not bremsen die anderen". Wenn ich aber den Überholweg falsch einschätze und die Kuppe wegen doofer Sonnenstellung übersehe, dann ist das, nach meinem Laienwissen, noch nicht "Rücksichtslos". Selbst nicht im Überholverbot.

Ihr habt aber schon den Eingangspost gelesen?
Und das mit dem Laienwissen war schon richtig formuliert.
Diese Diskussion ist völlig über.

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Wenn hier ja schon der Rechtsanwalt des TE durch die Blume sagt "Vergiss es, deswegen vor Gericht zu ziehen, die Chancen stehen schlecht", würde ich doch mal auf den Fachmann hören. Immerhin verdienen die ja ihr Geld damit - und ich glaube nicht, dass der Rechtsanwalt wegen Arbeitsüberlastung, Unlust oder des schönen Wetter wegens einen aussichtsreichen Fall ablehnt, um anstelle dessen lieber in der Kanzlei zu sitzen und zum fünften Mal die Bleistifte zu spitzen...

@Kai R. ich glaube nicht, dass du beurteieln kannst, wen hier etwas interessiert und wen nicht !
Mit solchen Aussagen trollst du nur das Forum voll

Zitat:

@IncOtto schrieb am 5. Juli 2019 um 11:22:51 Uhr:



Zitat:

@McFlyHH schrieb am 5. Juli 2019 um 11:18:56 Uhr:


Ich kann das aktuelle Strafmaß nicht beurteilen aber unabhängig davon stelle ich mir auch einfach die Frage, welche strafmildernden Argumente der TE vorbringen will (Ist jetzt nicht provokativ gemeint)?
Fakt ist wohl: überholen im Überholverbot mit Gefährdung anderer.
Was gibt es da noch für Argumente???
Und wenn auch der Anwalt eher abrät...

Falsch. Überholen bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holver­bot mit Ge­fährdung kostet per se "nur" 250€ und 2 Punkte. Mit Unfall sogar nur 300€.

Für eine "Gefährdung des Straßenverkehrs" bzw den 315c braucht es schon mehr. Ob das beim TE zutrifft? Keine Ahnung. Das muss der Anwalt besser einschätzen können.

Auch Polizisten dramatisieren schon mal über. Vor Gericht sagte mal einer gegen mich aus, Zitat "Und dann sah ich schon die Scheinwerfer mir entgegenkommen".
Fakt ist: Ich stand zu dem Moment komplett still (entgegen der Fahrtrichtung auf einem Autobahnparkplatz) 😁
Das war eine Tatsache, um die auch der Richter wusste, und der hakte dann auch nochmal nach "Wie können ihnen Lichter eines stehenden Fahrzeugs entgegengekommen?". Darauf gabs dann nur ein leises Schulterzucken.

Worauf bezieht sich dein "Falsch."???
Meine Frage war, was für Argumente strafmindernd sein könnten und nicht, ob die Strafe angemessen war!

Erstmal nochmals danke für die Meinungen und Posts.
Es ist immer eine Ansichtssache und jeder kann hier seinen Senf dazu geben und sich dazu äußern.
Antworten von wegen der Beschluss ist so genau passend und aufgrund der zwei anderen Delikte die schon 12 Jahre zuvor passiert sind sollte man den Führerschein komplett einziehen, Halte ich ehrlich gesagt für „für den Arsch“. Dazu gibt es nichts zu sagen. Man kann Apfel nicht mit Birnen vergleichen aber es gibt wesentlich schlimmere Personen, Vorallem auf welche die unzählige Delikte in der Akte haben und da passiert wie so oft gar nichts.

Man wird sehen was sich da ergibt und ob die Strafe geringer ausfällt oder nicht ist momentan alles offen. Ich hoffe hier auf ein paar Infos und Meinungen, weil es natürlich sehr beschäftigt. Jede Nachricht hilft etwas das ganze besser zu verkraften.

Auf alles kann ich aufgrund mangels an Zeit leider nicht antworten, auch einzeln geht das momentan nicht.

Am Tag selber war es gegen 23 Uhr . Die Aufhebung von 80kmh war bereits überfahren worden. Das Überholverbotsschild habe ich übersehen und bin trotzdem ohne wissen zum uberholvorgang nach links gefahren. Es war dort keine durchgezogene Linie.

Nach dem Überholen bin ich sofort auf die rechte Spur und war schon zur Hälfte auf dieser gewesen, als das Auto entgegengekommen ist.

Also das ist Quatsch was du schreibst- entweder bist du schon wieder auf
"dem weg zu deiner Spur" gewesen -
ODER
die anderen mussten fast bis auf Stillstand bremsen!
Vom Himmel ist das Auto ja nicht gefallen!

zu deinen "bisherigen" vergehen - Handy am Ohr doof aber kann passieren!
Alkohol am Steuer? - da sag ich mal nix! - zumal du ja versuchst zu argumentieren, dass es schlimmeres gibt!- (WAS DENN!)

Zitat:

Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.

Zitat:

dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon

Ich glaube da hast du etwas anderes gefeiert, als "nur deinen Fehler zu zu geben"...
Stell doch mal das Polizeiprotokoll ein... Da steht ja nicht nur drin, was du getan hast, sondern auch wie du dich benommen hast...

Die einzige Möglichkeit da noch irgendwie raus zu kommen ist, vor Gericht zu gehen und kleine Brötchen zu backen. Das ist aber nicht dass, was du hier tust, darauf rum zu reiten was "knapp" ist ist wieder eher in Richtung "nochmal die Schnauze aufreißen". Damit gehst du wahrscheinlich vor Gericht baden.

Zitat:

@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 14:01:35 Uhr:


Erstmal nochmals danke für die Meinungen und Posts.
Es ist immer eine Ansichtssache und jeder kann hier seinen Senf dazu geben und sich dazu äußern.
Antworten von wegen der Beschluss ist so genau passend und aufgrund der zwei anderen Delikte die schon 12 Jahre zuvor passiert sind sollte man den Führerschein komplett einziehen, Halte ich ehrlich gesagt für „für den Arsch“. Dazu gibt es nichts zu sagen. Man kann Apfel nicht mit Birnen vergleichen aber es gibt wesentlich schlimmere Personen, Vorallem auf welche die unzählige Delikte in der Akte haben und da passiert wie so oft gar nichts.

Das ist das typische Verhalten. Man baut selber Mist und erwähnt sofort irgendwelche unbekannten Personen, die ja ach so viel schlimmer sind als man selbst und die nicht bestraft werden.🙄

Zitat:

Das Überholverbotsschild habe ich übersehen und bin trotzdem ohne wissen zum uberholvorgang nach links gefahren. Es war dort keine durchgezogene Linie.

Die Aussage würde ich genauso wiederholen. Dann hast du den Jackpot und dein Anwalt freut sich bestimmt auch.😁

Es gibt schon Landstraßen, die sehen völllig easy und gerade aus, aber sie haben lange Senken. Da bemerkt man den Gegenverkehr eben streckenweise erstmal überhaupt nicht und dann ist man überrascht. Deshalb das angeordnete Überholverbot.

Wenn die eigene Existenz auf dem Spiel stünde, dann würde hier auch die hardliner-Fraktion nach einem milderen Strafmaß suchen wollen. Also bleibt mal alle ganz sachlich. Einige könne das doch ganz gut. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Juli 2019 um 14:15:00 Uhr:


Es gibt schon Landstraßen, die sehen völllig easy und gerade aus, aber sie haben lange Senken. Da bemerkt man den Gegenverkehr eben streckenweise erstmal überhaupt nicht und dann ist man überrascht. Deshalb das angeordnete Überholverbot.

Wenn die eigene Existenz auf dem Spiel stünde, dann würde hier auch die hardliner-Fraktion nach einem milderen Strafmaß suchen wollen. Also bleibt mal alle ganz sachlich. Einige könne das doch ganz gut. 😉

Da hast du völlig recht. Jeder würde versuchen sich rauszuwinden. Dann sollte er solche Aussagen aber tunlichst unterlassen. Er darf ja lügen. Aber das wird ihm sein Anwalt ja schon sagen.

Lügen darf er schon - NUR - sollte das auch schlüssig sein!

Ich bin gerade am rüberfahren gewesen als plötzlich ein Auto vor mir so nah war dass sie eine Vollbremsung bis zum Stillstand machte....
Sorry da macht der Richter erstmal ein augenärztliches Gutachten!
außer man fährt 300 oder mehr dann tauchen plötzlich Fahrzeuge auf!
ansonsten sieht man die vorher auf sich zukommen und reagiert entsprechen!

Übrigens: eine durchgezogene Linie bedeutet nicht "Überholverbot" , hier scheinen einige das Überholverbot
mit einer durchgezogenen Linie zu verwechseln.

Überholverbot gilt bei dem entsprechenden Verkehrszeichen und bei unübersichtlichen Verkehrsstrecken

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