Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung

Guten Abend Leute,
Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.

Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.

Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.

Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.

Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.
Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.
Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.

Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?

Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.

Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.

Vielen Dank euch

Schöne Grüße aus dem
Schwabenland

Benedikt Born

Beste Antwort im Thema

Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.
In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.
Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.
Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.

Ciao
Ratoncita

105 weitere Antworten
105 Antworten

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 14:31:34 Uhr:


Übrigens: eine durchgezogene Linie bedeutet nicht "Überholverbot" , hier scheinen einige das Überholverbot
...

stimmt!
Wenn der BMX X7 sich auf einen Meter verschmälert und die Leitpfosten knapp aus der Halterungen tiltet kann der Golf Fahrer überholen ohne die Linie zu überschreiten und dann darf er auch den BMW überholen!

Ohwehoweh.... -

Vorallem was hat das mit dem Thema zu tun Trollfahrer!

Es geht darum das der TE ein entgegenkommendes Auto bis zum Stillstand abbremsen lies- weil er "SEIN DING" durchgezogen hat!
Doof wenn das ein Polizei Auto ist..- gut die sind so unscheinbar!
Das Sahnehäubchen war das Überholfverbot was ihm jetzt die MPU und 9 Monate Fahrverbot einbringt....
mit Linie ist da nix!

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 14:31:34 Uhr:


Übrigens: eine durchgezogene Linie bedeutet nicht "Überholverbot" , hier scheinen einige das Überholverbot
mit einer durchgezogenen Linie zu verwechseln.

Überholverbot gilt bei dem entsprechenden Verkehrszeichen und bei unübersichtlichen Verkehrsstrecken

Man ist das informativ hier. 😎

@ trollfahrer: Sofern man die Linie nicht überfährt, darf man überholen. Wie das bei einem LKW klappen soll, musst du mal erklären.

Zitat:

@8848 schrieb am 5. Juli 2019 um 14:46:41 Uhr:


Sofern man die Linie nicht überfährt, darf man überholen. Wie das bei einem LKW klappen soll, musst du mal erklären.

Vorallem - warum, sollte es TATSÄCHLICH funktionieren, ein GegenverkehrPolizeiwagen sich SO behindert sehen, dass er bis auf Stillstand abbremst!- Wahnsinn fette Beute!

So ein OT Quatsch!

Ähnliche Themen

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 14:31:34 Uhr:


Übrigens: eine durchgezogene Linie bedeutet nicht "Überholverbot", ...

Es mag Strecken geben bei denen man unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes an einem LKW bei durchgezogenen Linie vorbei fahren kann, das sind aber nur die wenigsten.

Gruß Metalhead

es gibt noch einen weiteren unterschied zwischen überholverbot und durchgezogener linie:
überfahren der durchgezogenen linie kostet 10 oder 20 euro, überholen im überholverbot kommt sehr viel teurer

und wo ist die Relevanz dieser Aussage, wenn es um den Vorwurf einer Straftat geht?

Naja, ich kann den TE verstehen, er hat einfach zu wenig PS und die armen Polizisten müssen VW fahren, klar, dass diese da Angst bekommen. Im Grunde ist der Staat mit seinen Steuern auf Kraftstoff schuld, dass der TE sich keinen stärkeren Motor leisten kann, mit dem er diese Situation deutlich besser hätte lösen können.

Mal im Ernst, ich erlebe es oft, dass auf Landstraßen bei uns in den Bergen an Stellen überholt wird, wo ich es nicht mal mit meinen 200 PS wage, diese brauchen dann auch entsprechend lange und meist haben die Glück, dass nichts entgegen kommt. Ich für meinen Teil überlege immer das Worst Case, wenn ich jetzt überhole und jemand gleichzeitig in der Sichtline mit 100-120 km/h entgegenkommt, wo würden wir uns "treffen" und danach entscheide ich.

PS.: ich war auch schon einige Mal auf der Seite dieser Polizisten, auf geraden Stecken sieht man es kommen (und fragt sich, wie man nur so langsam überholen kann) und kann schon abbremsen.
Aber letztes Jahr hatte ich es auch, dass mir ein Audi in einer längeren Kurve (mit Limit 70, durchgezogener Linie und Überholverbot) entgegen kam, der überholte LKW hat eine Lightshow veranstaltet und gehupt um mich zu warnen. Ich halte mich nun auch nicht an jede (unsinnige) Verkehrsregel, aber an den gesunden Menschenverstand und frage mich, wie dumm man sein muss, sowas zu tun ... Darwin lässt grüßen ...

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 5. Juli 2019 um 15:26:06 Uhr:


es gibt noch einen weiteren unterschied zwischen überholverbot und durchgezogener linie:
überfahren der durchgezogenen linie kostet 10 oder 20 euro, überholen im überholverbot kommt sehr viel teurer

Überholen bei Fahrstreifenbegrenzung mit unklarer Verkehrslage mit Gefährdung
250 Euro
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Juli 2019 um 13:45:38 Uhr:


Diese Diskussion ist völlig über.

Besser kann man alles hier ab Seite 2 nicht zusammenfassen.

Zitat:

der überholte LKW hat eine Lightshow veranstaltet und gehupt um mich zu warnen.

Hat er wenigstens auch gebremst? Das mache ich nämlich immer, wenn mich wer an einer unmöglichen Stelle überholt, bzw der Gegenverkehr schon brisant bis gefährlich nahe ist.

Kann aber auch in die Hose gehen, wenn der Überholer auch Angst kriegt und ebenfalls bremst, dann steht ihr genauso da wie vorher.

Also wenn mehrere Polizisten bezeugen, dass eine Bremsung bis auf Stillstand notwendig war, um einen schweren Unfall zu verhindern, dann ist das auch so hinzunehmen. Es gibt aber auch wenig Gründe, warum die Polizisten lügen sollten.

Dazu kommt:

Eigentlich muss man die Strecke, die man zum Überholen braucht komplett einsehen können. Das war wohl nicht der Fall.

Dann war Überholverbot

Es war dunkel (23 Uhr)

Da kommt schon echt viel zusammen. Ich denke man kann schon zur Ansicht kommen, dass es reiner Zufall war, dass es keinen schweren Unfall gegeben hat. Wäre der Polizeiwagen 2 Sekunden vorher an der Kuppe aufgetaucht, hätte es wahrscheinlich geknallt. So interpretiere ich den Sachverhalt.

Wenn ein Anwalt von einer Klage abrät, dann ist es wahrscheinlich wirklich sinnlos. Er sollte entsprechende Fälle kennen. Es sollte natürlich ein Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht sein.

Wenn Du Zweifel hast, würde ich ggfs. einen weiteren Anwalt kontaktieren. Das wäre mir in einem solchen Fall die Beratungsgebühr wert. Vergleichbare Erfahrung mit einem ähnlichen Fall wird hier wahrscheinlich keiner haben.

Den Alkoholverstoß so zu dramatisieren, finde ich nicht richtig. Alkohol am Steuer ist richtig gefährlich, da gibt es kein Pardon, aber dieser Vorfall ist bestraft worden und fertig. Der Verstoß dürfte mittlerweile im Register getilgt sein. Bei 12 Jahren Wohlverhalten, sollte das hier keine Rolle mehr spielen.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 5. Juli 2019 um 17:46:44 Uhr:


Kann aber auch in die Hose gehen, wenn der Überholer auch Angst kriegt und ebenfalls bremst, dann steht ihr genauso da wie vorher.

Nein, denn dann ist bereits gut Geschwindigkeit abgebaut und somit a) mehr Reaktionszeit verfügbar und b) im worst-case die Unfallfolgen geringer.... daher ist Bremsen eigentlich immer sinnvoll!

Mir kommt das hier auch nicht wie ein dummer Fahrfehler vor, sondern da war schon etwas Vorsatz dabei und die Stelle an sich schon überhaupt nicht zum Überholen geeignet.

Man überholt nur dort, wo man die Strecke gut einsehen kann und ohne 100% der Leistung abzurufen loker vorbeikommt (dann hat man noch ein paar Leistungsreserven).

Bist du diese Strecke erstmalig gefahren?

Ähnliche Themen