Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung
Guten Abend Leute,
Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.
Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.
Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.
Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.
Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.
Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.
Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.
Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?
Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.
Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.
Vielen Dank euch
Schöne Grüße aus dem
Schwabenland
Benedikt Born
Beste Antwort im Thema
Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.
In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.
Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.
Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.
Ciao
Ratoncita
105 Antworten
Zitat:
@manvo schrieb am 4. Juli 2019 um 21:40:36 Uhr:
Welche MPU?
Die hypothetische.
Die Fahrerlaubnisbehörde könnte auf die Idee kommen, vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine solche zu fordern.
Daher wäre es an dieser Stelle eventuell ratsam, den Ball flach zu halten.
Da ich hier nicht gerade jedem eine Antwort geben kann möchte ich erstmal ein kurzes Danke aussprechen.
Ich bin hier mit meinem Problem nicht deswegen diesem Forum beigetreten um mir irgendwas sinnloses anhören zu müssen. Ich suche nur Erfahrungen, Vlt ist das schon einem vorgefallen. Meinungen gehen natürlich immer auseinander.
Wie ich es schon oben kurz beschrieben hatte war es auch da wird nichts verschönert oder umgeschrieben. Auch die Sichtweise aus welchem Fahrzeug das jetzt war ist natürlich immer anders.
Fakt ist in diesem Beschluss steht gerade wegen dem Überholen im Überholverbot mit dieser Gefährdung eben das ich diesbezüglich ungeeignet bin. Wer das jetzt in dem Beschluss geschrieben hat weiß ich gerade nicht.
Dies ist jetzt passiert der Beschluss steht, wichtig nur die Frage lohnt sich das ganze dann vor Gericht zu gehen gerade dann wenn die Gegner Polizisten sind. Nach Unmengen an Telefonaten heißt es immer wie es sonst so in der welt ist, dass man Polizisten mehr glaubt. Zwei gegen einen ist dann nochmals etwas schwieriger. Das ganze wird, so finde ich, auch etwas übertrieben.
Ist auch klar das man mir hier bestimmt nichtmal eine auswischen möchte. Damit das ganze auch ja eine Lehre bleibt.
Ob sich bei Gericht das ganze mildert oder nicht weiß ja niemand. Nur möchte ich das ganze selbst schildern wie es aus meiner Sicht gewesen ist.
„Knapp“ zu definieren ist schwierig, von jedem kommt
Dabei was anderes heraus.
Ändern kann man momentan zum jetzigen stand nichts. Es geht einfach weiter.
Die Gelstrafe wird nach Tagessätzen berechnet. Bei mehr als 90 TS wird das Urteil im einfachen Führungszeugnis enthalten sein. Davon und von der Frage, ob die Höhe des Tagessatzes richtig ermittelt wurde, hängt das Vorgehen ab.
Hallo, Bene2211,
erste Frage: Was hat es mit der Bemerkung auf sich, dass in dem Streifenwagen eine Frau saß?
Meinst Du, dass das Dein Fehlverhalten mindert oder dass Dein Strafbefehl deshalb höher ausgefallen ist?
Zur Örtlichkeit: Konnten die Beamten bzw. der Staatsanwalt davon ausgehen, dass Du die Strecke und somit auch das Überholverbot und den Grund für das Überholverbot kanntest?
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 4. Juli 2019 um 20:43:00 Uhr:
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.
Uninteressant, denn man kann davon ausgehen, dass die Beamten, die Du hier offensichtlich gefährdet hast, ebenfalls Familie haben, dass es Menschen gibt, die sich freuen, wenn sie heil nach Hause kommen und die darauf angewiesen sind, dass Vater oder Mutter auch noch weiter die Brötchen verdienen können.
Hätte es das Überholverbot nicht gegeben, hättest Du vielleicht eine Chance, mit einer Owi davonzukommen (Überholen mit Gefährdung), aber so, wie Du es beschreibst, eher nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass dem Staatsanwalt nicht nur die Aussage der Beamten, sondern auch die des LKW - Fahrers vorliegen und der zählt hier eher als unabhängiger Zeuge.
Viele Grüße,
Uhu110
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Ich würde es einen Richter entscheiden lassen, die Sachlage ist ja klar, hat nichts mit Polizisten mehr glauben zu tun, da kannst du nichts beschönigen oder bestreiten, wäre auch unklug/uneinsichtig.
Es dreht sich nur um das Strafmaß verbunden mit dem Führerscheinentzug, ein guter Fachanwalt kann da vielleicht was mindern. Z.B. mit der Allgemeingefahr.
Bei Führerscheinentzug lohnt es sich doch immer etwas zu versuchen.
Aber absolut alles glaubwürdig einsehen, bedauern, nichts bestreiten - kommt auch nie wieder vor.
Wenn es so eng wird, dass der Gegenverkehr so stark bremsen muss, sollte man grundsätzlich lieber selbst, auch neben den Überholten, in die Eisen gehen und sich wieder rechts einordnen.
Von der mörderischen Missachtung des Überholverbots usw. gar nicht erst zu reden.
Es soll nicht diskriminierend wirken mit der Aussage das eine Polizistin im Fahrzeug saß. Mir kommt es in dem Fall besonders so vor als würde sie sehr übertreiben. Und dadurch das nur sie gesprochen hat und nahezu ausgeflippt ist bestätigt sich das meiner Meinung nach.
Und das die sich beide unterstützen ist in diesem
Fall ist auch klar.
Das hier familiäre Verhältnisse nicht wichtig sind kann ich mir denken. Ebenso wie und wo man arbeitet. Fakt ist, wären es keine Beamten, so wäre der momentane Beschluss sicherlich anders.
Zum lkw Fahrer gibt es in der Akte nichts, keinen Namen oder das Nummernschild. Laut Aussage hieß es das sie bei der Verfolgung zwar am lkw vorbeigefahren sind, das Nummernschild aber nicht gemerkt haben.
Deine familiären Verhältnisse und deine Einkommenssituation spielen für die Berechnung der Geldstrafe sehr wohl eine Rolle. Dass der Lkw nicht ermittelt wurde könnte auch zu deinen Gunsten ausschlagen. Aber meine Nachfragen perlen ja an Dir ab ...
Tut mir leid das Ichform Suff eine fragen noch nicht geantwortet habe. Ich habe die Akte zu Hause sobald ich aus der Arbeit nach Hause komme schaue ich rein und gebe Bescheid bezüglich der Tagessätze und Strafe
Bin momentan in der Arbeit
Suff im Auto ist nicht gut, das hast du doch schon selbst erlebt ;-)
Ich persönlich würde es begrüßen, wenn die Strafe so bleibt bzw. durch die Frechheit sie sogar verringern zu wollen (obwohl du weißt was du für einen Mist gebaut hast), sogar nochmal etwas draufschlägt.
Du bist bald Vater? Glückwunsch dazu, jetzt musst du dich auch nur noch so benehmen, dann werden deine Kids demnächst eine schöne Kindheit verbringen und sich einfach darüber freuen, dass die Familie vollständig ist ;-)
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 01:17:49 Uhr:
Fakt ist, wären es keine Beamten, so wäre der momentane Beschluss sicherlich anders.
Wenn es keine Beamten wären, wären es andere Autofahrer gewesen, die du in Gefahr gebracht hättest. So kamen dir zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Leute entgegen, damit du für dein fehlerhaftes Verhalten im Verkehr zur Rechenschaft gezogen wirst.
Hast du dich mal gefragt, warum an der Stelle ein Überholverbot existiert? Doch nicht, um dich zu ärgern.
Er hat zugegeben trotz und im Überholverbot überholt zu haben. Wenn es dazu noch sehr unübersichtlich ist wird noch schlimmer. heist : Ja ich habe im Überholverbot überholt = Vorsatz mit inkaufnahme der Gefährdung anderer !! ---Hat bewust die Strafe in kauf genommen- blöd wenn die dann kommt.
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 01:17:49 Uhr:
Es soll nicht diskriminierend wirken mit der Aussage das eine Polizistin im Fahrzeug saß. Mir kommt es in dem Fall besonders so vor als würde sie sehr übertreiben. Und dadurch das nur sie gesprochen hat und nahezu ausgeflippt ist bestätigt sich das meiner Meinung nach.
Und das die sich beide unterstützen ist in diesem
Fall ist auch
Wahrscheinlich ist sie „ausgeflippt“ und hat emotional reagiert weil Sie eventuell gerade so eine Art „Nahtoterfahrung“ durchlebt hat. Schon mal daran gedacht? Ich finds immer lustig. Da überholt einer blind vor einer Kuppe, gefährdet massiv andere Menschen, egal ob Polizei oder nicht und fängt dann an zu jammern wenn die ganze Geschichte dementsprechend, dem Gesetz folgend, sanktioniert wird.
Überdenke dein Fahrverhalten, hör auf zu jammern und leb damit. Oder geh zum Anwalt und Versuch dich da rauszureden. Ist ja dein gutes Recht.
Ihm geht es wohl mehr um das Strafmaß.
Zitat:
@Bene2211 schrieb am 4. Juli 2019 um 20:43:00 Uhr:
....Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.
...
Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten....
Wie jetzt?
Es war nicht Knapp die anderen mussten nur eine Vollbremsung bis zum Stillstand einleiten?
Sorry ....
Gut sie hätten noch in dne Graben fahren müssen wegen dir!
Wenn der LKW war doch SO langsam!?!???
wie waren denn die Verhältnisse
innerhalb Ortschaft / Landstraße / Bundesstraße
deine Geschwindigkeit / LKW Geschwindigkeit / Polizei Auto Geschwindigkeit TEMPOLIMIT????
Übersichtlichkeit /Kurven / Kreuzung / Kuppe -
Übertreiben wird da sehr schwierig!
Was ich bis jetzt von dir so lese bist du eher nicht so wirklich der Einsichtige!
Das ist natürlich vor allem bei Gericht negativ!
dann noch die "Vorstrafen"....
Manchmal ist es besser jetzt einen Storno zu machen!
Du hast Familie! -
der §315c setzt voraus, dass Du das Überholmanöver "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" verursacht hast, also zur Erlangung eines eigenen Vorteils die Gefährdung anderer in Kauf genommen hast. Wenn Du den Richter überzeugen kannst, dass es ein reiner Fahrfehler war, kann er das Ganze auch auf eine Ordnungswidrigkeit zurückstufen. Du wirst Dich kaum verschlechtern, wenn Du das versuchst. Aber das Überholverbot spricht schon sehr gegen Dich, denn darüber hast Du Dich ja bewusst hinweggesetzt.
Eine MPU im Neuerteilungsverfahren wird Dir auf jeden Fall bevorstehen, die kommt in solchen Fällen des §315c eigentlich immer.