Strafbefehl Überholen im Überholverbot mit Gefährdung

Guten Abend Leute,
Habe mich hier soeben angemeldet um meinen folgenden Sachverhalt mal darzustellen in der Hoffnung, Tips zu erhalten oder wie man diesbezüglich weiter vorgehen sollte.

Es dreht sich um folgendes Thema: Überholen im Überholverbot mit Gefährdung des Gegenverkehrs.

Das ganze ist schon ca 4 Monate her, vor drei Wochen habe ich hierzu meinen Strafbefehl erhalten.

Es geht um eine Situation Ende Februar bei dem ich gegen 23 Uhr einen etwas langsam fahrenden Lkw auf einer langen gerade mit Kuppe (die ich nicht richtig erkennen konnte) überholt habe. Beim einscheren auf die rechte Spur kam mir ein Fahrzeug entgegen, soviel Glück wie ich hatte war das leider die Polizei. Es war nicht gerade knapp nur sehr ungünstig.

Laut Strafbefehl müssten diese Polizisten (darunter eine Frau) fast bis zum Stillstand eine Vollbremsung einleiten. Nach dem Überholen kamen diese recht zügig hinterher und haben mich angehalten. Es kam eine weitere Streife dazu. Ich habe ehrlicherweise meinen Fehler zugegeben mit dem das ich einen Fehler begangen habe.
Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.
Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.
Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.

Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen. Was meint ihr aufgrund der Strafe, gibt es hierzu Chancen eine mildere Strafe zu erhalten? Hat jemand schon diese einmalige Erfahrung gemacht?

Ich hoffe diesbezüglich ein paar hilfreiche Tips zu der weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Strafe annehmen oder vor Gericht gehen.

Sollten hier noch weitere Fakten und Infos fehlen bitte ich euch mir das mitzuteilen, werde diese dann schnellstmöglich nachreichen.

Vielen Dank euch

Schöne Grüße aus dem
Schwabenland

Benedikt Born

Beste Antwort im Thema

Das Fahrverhalten haette Tote verursachen koennen.
In diesem Bewusstsein sollte der TE ueber den lediglich "unguenstigen" Ausgang eigentlich froh sein.
Ich wiederum, waere ebenso froh, wenn aehnliche Verkehrsteilnehmer mir nicht begegnen wuerden.
Also ist das, was nun ablaeuft, schon in Ordnung.

Ciao
Ratoncita

105 weitere Antworten
105 Antworten

Zitat:

@Bene2211 schrieb am 5. Juli 2019 um 01:17:49 Uhr:


...
Zum lkw Fahrer gibt es in der Akte nichts, keinen Namen oder das Nummernschild. Laut Aussage hieß es das sie bei der Verfolgung zwar am lkw vorbeigefahren sind, das Nummernschild aber nicht gemerkt haben.

Hi!

Suche Dir sofort einen in solchen Themen wirklich versierten Anwalt!
Sonst gehst Du die nächsten 2 Jahre zu Fuß.
HC

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 7. Juli 2019 um 08:15:53 Uhr:


Hi!

Suche Dir sofort einen in solchen Themen wirklich versierten Anwalt!
Sonst gehst Du die nächsten 2 Jahre zu Fuß.
HC

Öhm, den Eröffnungsbeitrag hast gar nicht erst gelesen ? Da heisst es Zitat:

Nach ca 3 Monaten habe ich nun eine Strafbefehl erhalten welcher mit 9 Monaten Führerscheinentzug und 3200€ Strafe ziemlich schlimm ausgelegt wurde.

Mir wurde in diesem Schreiben die Ungeeignetheit zum führen von Kraftfahrzeugen zugeschrieben! Mir muss der Führerschein abgenommen werden um die Allgemeinheit vor mir zu schützen.

Kurz zu mir, ich arbeite in Vollzeit und bin nebenbei selbstständig, verheiratet und bald zwei Kinder.

 

Nach einem Widerspruch den wir natürlich sofort mit dem Anwalt abgegeben hatten sagt mir mein Anwalt gestern, dass meine Strafe aufgrund meiner Aussage schon etwas milder gerechnet wurde und ich nun abwägen sollte, überhaupt damit vor Gericht zu gehen.

(Zitatende)

....deswegen schrieb ich: "...einen wirklich versierten Anwalt...".

HC

Ähnliche Themen

edit

und ab und an kommen selbst die versiertesten Anwälte an ihre Grenzen 😉

Anwälte können das Gesetz nicht biegen und nicht ändern. Anwälte können nur versuchen es anders (milder) auszulegen, argumentieren, Papierkram einreichen und einsehen... und das war es. Der Rest sind berufliche Erfahrungen und (ggf) die eigene Pfiffigkeit.

Anwälte sind keine Schamanen. Einen Mörder hat noch kein Anwalt zur Jungfrau Maria gemacht.

Anwälte helfen meistens ungemein, aber sie kochen auch nur mit Wasser. Somit leider KEIN Allheilmittel.

Ich habe es selber erlebt, dass Polizisten schon mal etwas dramatisieren. Gerade Polizistinnen. Bekam aufgrund eines Unfalls auch einen noch höheren Strafbefehl und letztendlich wurde das Verfahren eingestellt, da es ein Sachverständigengutachten gab, das meine Version unterstützte.

Ich würde ggf. auch ein Sachverständigengutachten erstellen lassen, warum Du nicht strafbewehrt gehandelt hast. Falls Du das Verbotsschild wirklich übersehen hast und das im Gutachten entsprechend nachgestellt werden kann, warum sollte Dir ein Richter nicht glauben. Interessant wäre auch zu wissen, wann die Polizisten Dich gesehen haben und wie lang die Strecke bis zum Stillstand war. Da ergeben sich manchmal erstaunliche Beschleunigungs- und Verzögerungswerte, wenn man den Schilderungen der Polizei glauben schenkt, die ein 911 GT3 nicht erreicht.

Soweit das Sachliche. Meine persönliche Meinung ist, wenn man Frau und bald Kinder zu Hause sitzen hat, verkneift man sich solche Aktionen.

Bei dieser "mörderischen" Überholaktion braucht nichts dramatisiert werden, das Leben anderer zu gefärden ist dramatisch genug, schlimmer geht es nicht.
Mit Verzögerungswerten verschätzen sich die meisten, siehe Auffahrunfälle.
Frontalunfälle zu riskieren ist "kriminell"

Zitat:

@manvo schrieb am 7. Juli 2019 um 20:52:05 Uhr:


Bei dieser mörderischen Überholaktion braucht nichts dramatisiert werden, das Leben anderer zu gefärden ist dramatisch genug, schlimmer geht es nicht.
Mit Verzögerungswerten verschätzen sich die meisten, sieh Auffahrunfälle.
Frontalunfälle zu riskieren ist "kriminell"

Mord bedingt Vorsatz. Und jeder von uns hat schon mal ein Verkehrsschild übersehen.

Zitat:

@manvo schrieb am 7. Juli 2019 um 20:52:05 Uhr:


Bei dieser mörderischen Überholaktion braucht nichts dramatisiert werden, das Leben anderer zu gefärden ist dramatisch genug, schlimmer geht es nicht.
Mit Verzögerungswerten verschätzen sich die meisten, siehe Auffahrunfälle.
Frontalunfälle zu riskieren ist "kriminell"

streiche mörderisch gegen idiotisch..... 😉

Das war nicht nur ein Verkehrsschild, da passte noch mehr nicht.

O.k. ... hier ein paar Eimer Teer und Federn .... 🙄

Zitat:

@NDLimit schrieb am 7. Juli 2019 um 21:00:50 Uhr:


streiche mörderisch gegen idiotisch..... 😉

Nein das passt schon so. Der Vorwurf §315c ist eben kein idiotischer Fahrfehler, man wirft ihm vor zur Erlangung eines eigenen Vorteils die Gefährdung Anderer in Kauf genommen zu haben. Das ist durchaus harter Tobak.

der 315 ist aber was anderes als der 211 😉

Ähnliche Themen