Strafbarkeit bei Inbesitznahme von PKW-Kennzeichen

Ich habe mein Auto verkauft. Der Käufer (K) verpflichtete sich vertraglich
am nächsten Tag die Ummeldung vorzunehmen. Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.
Nach drei Wochen "HinhalteTaktik" erfolgt die Abmeldung seitens des
Kaüfers nicht. Also buche ich die Versicherungsprämie zurück, so daß der
Versicherungsschutz wegfällt.

Der festen Meinung, dass ich nachwie vor Besitzer des Nummernschildes
bin, gehe ich hin und montiere die Kennzeichen vom verkauften Wagen gestern ab.

Im Nachgang zweifele ich an der Rechtmäßigkeit meiner Eigenmacht.
Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung
belangt werden bzw. ist Diebstahl.

Was kann ich nun machen?
1. Schilder an Käufer übergeben
2. Schilder an die örtliche Zulassungsstelle (anonym) schicken
3. Schilder der Polizei übergeben (mit Selbstanzeige/ohne)

PS:Bei meinem Pech hat mich jmd bestimmt dabei beobachtet.

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Februar 2020 um 08:21:55 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 21. Februar 2020 um 08:40:49 Uhr:


Da der Rechtsbeistand des TE hier den einzig richtigen Rat gab, mit mir zusammen, wird hier belächelt.

Weil es für den TE alles nur schlimmer macht.
Du antwortest bei der Frage des Polizisten "Wissen Sie warum wir sie anhalten?" ja auch nicht "Na, vermutlich wegen der Leiche in meinem Kofferraum". 😉

Gruß Metalhead

Ja, so gesehen richtig.
Wenn der Cop sagt: Kofferraum aufmachen - was sagst du dann ?
Neee, ist nicht meine Leiche, gehört meinem Kumpel, ich schwöre !😁

Der Punkt ist:
Hier wird alles immer Millimeter genau genommen.
Und jetzt gibt man Tipps zur Vertuschung einer Straftat ??

OK, er hat es gemacht - also sollte man versuchen es so zu drehen, dass es zumindest die keinstmögliche Konsequenz hat. Das ist mit vertuschen, bzw entsorgen der Kennzeichen aber nicht der Fall. Wenn das in die Hose geht, der Besitzer der Kennzeichen ein Fass aufmacht, dann Gute Nacht Marie...

Das wollte ich damit ausdrücken.
Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. Februar 2020 um 14:45:24 Uhr


:
Und jetzt gibt man Tipps zur Vertuschung einer Straftat ??

Und? Man muß sich nicht selber belasten, das ist völlig legitim.

Zitat:

OK, er hat es gemacht - also sollte man versuchen es so zu drehen, dass es zumindest die keinstmögliche Konsequenz hat. Das ist mit vertuschen, bzw entsorgen der Kennzeichen aber nicht der Fall. Wenn das in die Hose geht, der Besitzer der Kennzeichen ein Fass aufmacht, dann Gute Nacht Marie...

Doch die kleinstmögliche Konsequenz wäre daß er nie wieder was davon hört. Diese Möglichkeit macht er definitiv zu nichte wenn er zur Polizei geht.

Der Käufer wie auch der TE hat im gleichen Maße Dreck am Stecken. Das der Käufer den Kennzeichendiebstahl überhaupt anzeigt ist IMHO nahe null.

Selbst wenn, muß das einer gesehen haben der den TE beschreiben kann und das auch tut.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 24. Februar 2020 um 08:21:55 Uhr:


Die clevere Lösung wäre es vorher nachzufragen, aber jetzt wäre es die allerdümmste Idee zur Polizei zu gehen. Warum sollte man selbstanzeige Erstatten? Der Käufer muß ja auch erst mal zur Polizei gehen und damit bekommt er selber auch Ärger. Also ist hier aussitzen angesagt.

Gruß Metalhead

Wie viele Jahre will man das nun aussitzen?

Es wäre nett gewesen, wenn der TE schrieben, welche Strafen auf in maximal zu kommen. Immerhin war er doch bei einem "Experten".

Im Moment kann ich nur mit dem Kopf schütteln, weil es diesen Stillstand gibt. Es gibt einige Möglichkeiten das zu klären. Zum Beispiel zum Straßenverkehrsamt gehen, und versuchen das Fahrzeug ohne Papiere abzumelden. Das Fahrzeug ist verkauft, die Papiere sind nicht mehr im Besitz... Das man die Kennzeichen gemopst hat muss man ja nicht sagen.

Also,

ich dachte ich melde mich mal von Bali aus.

Hier ist ja eine rege Diskussion im Gange.

Durch die Kündigung der Police tickt für den Käufer nun die Zeit der Zwangsstillegung.
Ich denke er hat nun 14 Tage Zeit um es abzuwenden.

Der Rechtsbeistand war in der Beratung primär auf eine Mandatierung
hinsichtlich einer erzwungenen Zwangsabmeldung inkl. Schadensersatzanspüche
(Streitwert pauschal 5000€) fokussiert. Für einen Rat hinsichtlich der Schilder
musste ich schon nachbohren. Ihr Vorschlag war nüchtern gesehen eher "(selbst-)haftungsbedacht"
optimiert.

Ein anderer RA, der eine (kostenfreie) Erstberatung anbot meinte eher :
Gehen sie mal ruhig feier 😉
und wenn dann nach dem Aschermittwoch die Polizei vor der Tür steht
kommen sie in mein Büro : relax&see what happens. Meine Tat gutgeheißen hat er aber auch nicht.

Im Nachgang halte ich meine Aktion etwas abenteuerlich, zumal die Konsequenzen
in keiner Beziehung zum Nutzen stehen! Ich hätte stattdessen einfach warten sollen und die Policekündigung
die Wirkung entfalten lassen sollen.

Wie gesagt eine Abmeldung ohne Papiere ist nicht möglich.

Alle wirklich alle haben mir graten NIE wieder ein angemeldetes Auto
zu verkaufen. Abgesehen von der Haftungsfrage kann es sein, dass man
auf einem Jahresbeitrag für Versicherung+Steuer sitzen bleibt (In meinem Fall 760€).

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Zitat:

@kirikiri schrieb am 25. Februar 2020 um 09:44:59 Uhr:


dass man auf einem Jahresbeitrag für Versicherung+Steuer sitzen bleibt (In meinem Fall 760€).

natürlich kannst Du den Käufer dafür in Anspruch nehmen. Schick ihm einen Mahnbescheid, das kostet nicht die Welt.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. Februar 2020 um 14:45:24 Uhr:



Wenn der Cop sagt: Kofferraum aufmachen - was sagst du dann ?
Neee, ist nicht meine Leiche, gehört meinem Kumpel, ich schwöre !😁

Aha... weiß der Kumpel davon oder hamse auch noch ne Leiche geklaut 🙂

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. Februar 2020 um 14:45:24 Uhr:


Der Punkt ist:
Hier wird alles immer Millimeter genau genommen.
Und jetzt gibt man Tipps zur Vertuschung einer Straftat ??

Die unterlassene Selbstanzeige ist keine Vertuschung. Oder zeigst Du dich jedes mal selbst an, wenn Du unerwischt zu schnell gefahren bist?

Eine Selbstanzeige ist sinnvoll, wenn sie strafbefreiend wirkt (Ausnahmefall) oder wenn ohnehin sicher mit einer Verfolgung zu rechnen ist. Ansonsten muss das eben jeder im Einzelfall mit seinem Gewissen ausmachen.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 24. Februar 2020 um 14:45:24 Uhr:



Ja, so gesehen richtig.
Wenn der Cop sagt: Kofferraum aufmachen - was sagst du dann ?
Neee, ist nicht meine Leiche, gehört meinem Kumpel, ich schwöre !😁

Einfach nicht aufmachen?! Die Polizei darf das Öffnen des Kofferraums nicht einfach so fordern.
Im Idealfall aber natürlich Warndreieck und Verbandskasten vorn lagern. 🙂

Das schrieb der TE im Startbeitrag:

Zitat:

@kirikiri schrieb am 18. Feb. 2020 um 12:19:49 Uhr:


Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.

Wo ist nun das Problem mit der Versicherung. Mit der Mitteilung an den Versicherer geht der Versicherungsvertreter für das Fahrzeug auf den Käufer über. Die Versicherung oder der Käufer können innerhalb eines Monats kündigen. Der TE ist diesen Vertrag doch schon los und zahlt nur noch bis zum Übergabetag die Prämie. Auch die Zulassungsstelle ist über den Eigentümer- und Besitzerwechsel bereits informiert.

Jetzt legt er dem Käufer die "gefundenen" Kennzeichenschilder genauso unauffällig wie er sie sich "besorgt" hat unters Auto und gut ist. Er kann natürlich auch RTL ll informieren und eine Story draus machen. 😉

Grüße vom Ostelch

Er kann natürlich auch RTL ll informieren und eine Story draus machen

Einen anderen Weg kennen Manche gar nicht!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Februar 2020 um 10:39:20 Uhr:


Das schrieb der TE im Startbeitrag:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Februar 2020 um 10:39:20 Uhr:



Zitat:

@kirikiri schrieb am 18. Feb. 2020 um 12:19:49 Uhr:


Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.

Wo ist nun das Problem mit der Versicherung. Mit der Mitteilung an den Versicherer geht der Versicherungsvertreter für das Fahrzeug auf den Käufer über. Die Versicherung oder der Käufer können innerhalb eines Monats kündigen. Der TE ist diesen Vertrag doch schon los und zahlt nur noch bis zum Übergabetag die Prämie. Auch die Zulassungsstelle ist über den Eigentümer- und Besitzerwechsel bereits informiert.

Jetzt legt er dem Käufer die "gefundenen" Kennzeichenschilder genauso unauffällig wie er sie sich "besorgt" hat unters Auto und gut ist. Er kann natürlich auch RTL ll informieren und eine Story draus machen. 😉

Grüße vom Ostelch

Aussage der Behörde:Steuer läuft weiter bis zum Tage der Abmeldung.
Aussage der Versicherung😁ie Versicherung läuft so lange wie die Abmeldung nicht erfolgt oder die Prämie
nicht abgebucht werden kann. Nächste Prämienzahlung wäre bei mir dann 01.2021.
Die Versicherung macht anhand des Kaufvertrages dem Verkäufer lediglich nur eine Offerte
zum Abschluß einer (Folge-)Versicherung.

Zitat:

@kirikiri schrieb am 25. Februar 2020 um 11:34:05 Uhr:


Die Versicherung macht anhand des Kaufvertrages dem Verkäufer lediglich nur eine Offerte zum Abschluß einer (Folge-)Versicherung.

das ist falsch. Die Versicherung ist auf den Käufer übergegangen, das steht im Gesetz. Das heißt die Lasten und Pflichten aus dem Vertrag hat der Käufer zu tragen, einschl. der Pflicht, den Beitrag zu bezahlen. Du haftest aber für die Prämie als Verkäufer noch gesamtschuldnerisch mit, d.h. die Versicherung kann die Prämie von Dir fordern.

§ 95 VVG:

Zitat:

Veräußerung der versicherten Sache
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

Zitat:

@kirikiri schrieb am 25. Feb. 2020 um 11:34:05 Uhr:


Aussage der Behörde:Steuer läuft weiter bis zum Tage der Abmeldung.

Das stimmt leider. Aber ohne Kennzeichenschilder wird es für den Käufer auch nicht leichter, die Karre endlich umzumelden.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Februar 2020 um 11:43:09 Uhr:


Das stimmt leider. Aber ohne Kennzeichenschilder wird es für den Käufer auch nicht leichter, die Karre endlich umzumelden.

das kann er über eine Verlusterklärung lösen, das steht der Ummeldung nicht entgegen. Neue Schilder gibt es dann eh.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. Februar 2020 um 11:45:15 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 25. Februar 2020 um 11:43:09 Uhr:


Das stimmt leider. Aber ohne Kennzeichenschilder wird es für den Käufer auch nicht leichter, die Karre endlich umzumelden.

das kann er über eine Verlusterklärung lösen, das steht der Ummeldung nicht entgegen. Neue Schilder gibt es dann eh.

Kann man. Aber man muss es wissen. Beschleunigt hat die Aktion des TE die Ummeldung nicht gerade.

Grüße vom Ostelch

Offene Frage. Wenigstens wird der Käufer jetzt nicht mehr damit rumfahren. Und wenn er das Auto nutzen (oder auch nur auf öffentlichem Grund abstellen) will, dann muss er es ummelden. Ich würde wetten, das ist inzwischen passiert.

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