Strafbarkeit bei Inbesitznahme von PKW-Kennzeichen
Ich habe mein Auto verkauft. Der Käufer (K) verpflichtete sich vertraglich
am nächsten Tag die Ummeldung vorzunehmen. Ich melde der Versicherung und der Zulassungsstelle die Veräusserungsanzeige.
Nach drei Wochen "HinhalteTaktik" erfolgt die Abmeldung seitens des
Kaüfers nicht. Also buche ich die Versicherungsprämie zurück, so daß der
Versicherungsschutz wegfällt.
Der festen Meinung, dass ich nachwie vor Besitzer des Nummernschildes
bin, gehe ich hin und montiere die Kennzeichen vom verkauften Wagen gestern ab.
Im Nachgang zweifele ich an der Rechtmäßigkeit meiner Eigenmacht.
Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung
belangt werden bzw. ist Diebstahl.
Was kann ich nun machen?
1. Schilder an Käufer übergeben
2. Schilder an die örtliche Zulassungsstelle (anonym) schicken
3. Schilder der Polizei übergeben (mit Selbstanzeige/ohne)
PS:Bei meinem Pech hat mich jmd bestimmt dabei beobachtet.
Beste Antwort im Thema
Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.
97 Antworten
Zitat:
@kirikiri schrieb am 18. Februar 2020 um 12:19:49 Uhr:
Das Abmontieren der Zeichen kann zumindest mit Urkundenfäschung
belangt werden bzw. ist Diebstahl.
Durch das abmontieren der Schilder wird ja keine Urkunde mit abweichender Aussage geschaffen. Urkundenunterdrückung wohl auch eher nicht... du bist natürlich jederzeit bereit, die Schilder zur Klärung der Sachlage herauszugeben.
Diebstahl setzt zunächst mal voraus, dass es sich um eine fremde Sache gehandelt hat. § 242 BGB schützt dabei nach h.M. nur den Eigentümer, nicht den Besitzer. Sollten die Schilder überhaupt übereignet werden oder nach erfolgter Ummeldung (und damit i.d.R. Nutzlosigkeit für den Käufer, da Wunschkennzeichen teurer als neue Schilder und afaik zudem auch 6 Monate Sperre des Kennzeichens bei Abmeldung) zurückgegeben bzw. im Auftrag des Verkäufers vernichtet werden?
Diebstahl dürfte zudem an einer dauerhaften Enteignungssabsicht scheitern. Du wolltest die Schilder dir ja nicht dauerhaft aneignen, sondern nach erfolgter Ummeldung sofort zurückgeben.
Wobei natürlich die Nutzung als Druckmittel (melde endlich um) durchaus eine zumindest mögliche, implizit angedrohte dauerhafte Enteignung voraussetzt. Kann man wohl in beide Richtungen gut argumentieren.
Das aber nur aus der Hüfte geschossen ohne mich mit diesem komischen Strafrecht dafür auseinandergesetzt zu haben... also kein Rat das zukünftig wieder so zu machen
Zivilrechtlich dürfte das aber eine verbotene Eigenmacht gem. § 858 BGB sein, gegen die sich der Käufer wehren kann. Natürlich hast Du im Gegenzug wiederum deine Ansprüche auf Ummeldung und Schadensersatz gegen ihn.
Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Vergiss die Anwältin mit dem Rat kannst du dich auch gleich bei der Polizei anzeigen.
Mach nichts und warte ab. Ohne Kennzeichen wird der Käufer reagieren müssen, denn so kann er das Fahrzeug nichts nutzen.
Ich würde die Kennzeichen entsorgen, ein Bier aufmachen und mich mit etwas Schönem beschäftigen.
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Falls du bei der "Inbesitznahme" gesehen worden sein solltest, kann der Anwalt immer noch aktiv werden.
Den drei Beiträgen vor mir kann ich nur beipflichten. Keinen Kopf machen und abwarten. Selbst wenn dich einer gesehen hat, müsste er dich ja auch noch kennen. Oder steht die Karre beim Nachbarn auf dem Grundstück? Ich denke mal nicht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Februar 2020 um 17:09:20 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Februar 2020 um 16:31:03 Uhr:
und es muß der direkte Fahrtweg gewählt werden.
das steht nirgendwo
Naja, da steht "Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Wenn du jetzt ein Auto in Hamburg kaufst, in Berlin wohnst und damit dann in München angetroffen wirst wird es schwer das als "Rückfahrt" zu verkaufen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@zille1976 schrieb am 19. Februar 2020 um 17:39:28 Uhr:
Ist doch dem Käufer sein Problem, wie er die Karre nach Hause bekommt. Der bekommt das Auto und wenn ich nen guten Tag habe, sind da noch die leeren Kennzeichenhalter dran. Der Rest ist sein Problem.
Nach so einer Aussage beim ersten Gespräch suche ich mir dann halt ein anderes Fahrzeug. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@kirikiri schrieb am 19. Februar 2020 um 17:39:41 Uhr:
Die Anwältin meinte aber, dass dieser Weg problematisch sein kann, da
die Ermittlung zwangsläufig in meine Richtung gehen würden: "Wer sonst sollte
die Tat begangen haben?"
Eben, daher wohl die dümmste Option. In Deutschland werden jeden Tag irgendwo Kennzeichen geklaut (das fällt so jetzt erst mal nicht weiter auf).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2020 um 08:00:20 Uhr:
Den drei Beiträgen vor mir kann ich nur beipflichten. Keinen Kopf machen und abwarten. Selbst wenn dich einer gesehen hat, müsste er dich ja auch noch kennen. Oder steht die Karre beim Nachbarn auf dem Grundstück? Ich denke mal nicht.
Bin ja extra 45km hingefahren!
Ich dachte eher so, der Rentner der an mir mit seinem Hund vorbeigeschlendert ist ,
könnte den Käufer kennen und sich als Zeuge hergeben...
... und dann CIA-mäßig mich an Hand der Passbilder aus dem Melderegister erkennen.
Junge, wenn du keine Nerven hast solltest du solche Aktionen auch nicht starten 😁.
Ich würde einfach nichts machen, ohne AKZ wird er das Fahrzeug wohl nicht bewegen, also wird der neue Halter demnächst ummelden müssen.
Zitat:
@kirikiri schrieb am 20. Februar 2020 um 08:16:02 Uhr:
... und dann CIA-mäßig mich an Hand der Passbilder aus dem Melderegister erkennen.
Leg dich wieder hin, ist noch früh...
Zitat:
@therealrob schrieb am 20. Februar 2020 um 08:19:12 Uhr:
Zitat:
@kirikiri schrieb am 20. Februar 2020 um 08:16:02 Uhr:
... und dann CIA-mäßig mich an Hand der Passbilder aus dem Melderegister erkennen.Leg dich wieder hin, ist noch früh...
... habe mich gerade nach Bali abgesetzt ...
...die Schilder natürlich mitgenommen...
😎
Dickes Lob an ALLE Aktiven hier.
Und was ist mit dem Rat der/des Rechts"kundigen"? 😉
Zitat:
@be_crazy schrieb am 20. Februar 2020 um 08:57:40 Uhr:
Und was ist mit dem Rat der/des Rechts"kundigen"? 😉
Den Rat nehme ich mal erst nicht ernst.
Wie schon Daemonarch sagte, den Anwalt kann ich später nehmen. Die "Beweggründe" für die Inbesitztnahme dann vortragen, wenn es soweit ist, sprich wenn ich die Tat eindeutig nicht mehr
abstreiten kann. Bis dahin in Bali die Sonne genießen ...