STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Wenn für Dich fahren ohne Versicherung eine Lapalie , dann wundert mich eigentlich nichts mehr

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 18:02:44 Uhr:


Wenn für Dich fahren ohne Versicherung eine Lapalie , dann wundert mich eigentlich nichts mehr

Das steht doch hier gerade überhaupt nicht zur Debatte und hat Null mit dem Anliegen des TE zu tun.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 18:06:02 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 18:02:44 Uhr:


Wenn für Dich fahren ohne Versicherung eine Lapalie , dann wundert mich eigentlich nichts mehr

Das steht doch hier gerade überhaupt nicht zur Debatte und hat Null mit dem Anliegen des TE zu tun.

Den Eröffnungspost nicht gelesen?

Zitat:

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 18:08:14 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 18:06:02 Uhr:


Das steht doch hier gerade überhaupt nicht zur Debatte und hat Null mit dem Anliegen des TE zu tun.

Den Eröffnungspost nicht gelesen?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 18:08:14 Uhr:



Zitat:

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Wo steht da jetzt, dass der TE eine moralische Bewertung einer solchen Tat wünscht?

Ist ja noch nicht mal geklärt, ob der TE überhaupt was dafür kann.

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Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 18:02:44 Uhr:


Wenn für Dich fahren ohne Versicherung eine Lapalie , dann wundert mich eigentlich nichts mehr

Das sagt doch hier keiner.
Nur ist nicht der TE der Schuldige, sondern der dreist lügende Händler.
Daß der TE angeblich nur den Vornamen seines Bekannten kennt, ist freilich auch unglaubwürdig, hat nur mit der Gaunerei des Händlers nichts zu tun.
Es empfiehlt sich wirklich mal, diesen sauberen Herrn näher zu überprüfen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 17:59:30 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 17:55:42 Uhr:


Na ja, wenn eines Deiner Familienmitglieder mit einem nicht Versicherten Fahrzeug über den Haufen gefahren würde, sehest Du es vielleicht auch nicht mehr so Lachs

Motor Talk V&S in Höchstform wieder mal....oder: wie mache ich aus einem alltäglichen Gebrauchtwagenkauf eine Todesfahrt.

...blöd wirds halt, wenn auch solcher Schludrigkeit gepaart mit Naivität bitterer Ernst wird.

So lange es bei Toten bleibt gehts ja noch, aber Schwerverletzte so mit ein paar Monaten Intensivstation, anschließend lebenslang Pflegefall sind schweineteuer... da geht dann erstmal die Streiterei los, wer Halter war bzw. wer zahlt -in diesem Fall würde es vermutlich auf den TE rauslaufen-, wieviel Schuld man evtl. beim Fahrer unterbringen kann... und Schluß ist dann, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit erschöpft ist... ergo der verantwortliche Halter und evtl. auch Fahrer Pleite / insolvent sind und das Unfallopfer mit den spärlichen Almosen des Sozialamtes auf Kosten des Steuerzahlers durchgefüttert werden muß.

PS: ....vor ein paar Jahren hab ich mal in einer größeren Baufirma mitbekommen, da wurde ein alter Unimog verkauft. Vor Übergabe abgemeldet und an so einen typischen Verschnitt aus Fähnchenhändler / Betrüger / Geschäftemacher vertickt... ich persönlich hätte mit so einem Gauner keinerlei Geschäfte gemacht.
Der ist mit dem abgemeldeten Fahrzeug hemmungslos ohne Versicherung -nicht mal ein paar alte Kennzeichen als Tarnung hat der drangesteckt- vom Hof gefahren... und der ist bestimmt nicht nur im Industriegebiet auf eins der Nachbargrundstücke oder auf den um die Ecke geparkten Tieflader gefahren.

Normalerweise hätte man dem direkt die Polizei hinterherschicken müssen... aber so wie ich einige der Beiträge hier deute, sollte man nicht soviel Wind machen, da passiert schon nix. 🙄

auch @Martin P. H. ...gerade der Gebrauchtwagenkauf / der Übergang / die Übergabe eines Fahrzeugs ist eine heikle Situation mit Fallstricken -sieht man ja an diesem Fall- wo erhebliche Sensibilität gefragt ist und nicht "oh, das kommt mir ja gelegen, was irgendsoein dahergelaufener Händler / Verkäufer erzählt, da bleib / bin ich mal lieber naiv^hoch3".
In so einer Situation sollte man solch elementare Aussagen zu Zulassung / Versicherung / usw. äußerst kritisch hinterfragen... sowohl als Halter / zukünftiger Halter und auch als derjenige, der sich hinter das Steuer eines solchen Fahrzeugs setzt... zumal man als Fahrer direkt am Geschehen ist und als erster mit unangenehmen Fragen rechnen muß.

Jeder LKW-Fahrer einer Spedition kennt die Situation... wie zuverlässig ist mein Chef -der Gauner-, passen die Papiere... Frachtpapiere, Lizenzen, passen die Versicherungen, evtl. Ausnahmegenehmigungen... oder zerlegt mich der erste Kontrollbeamte mit der Kiste in die Einzelteile.
Hier wird heutzutage von jedem erwartet, dass der Fahrer entsprechende Sachen -bis hin zum technischen Zustand, fast wie ein Sachverständiger- prüft und sich weigert los zu fahren, wenn was nicht paßt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 17:36:10 Uhr:


Du gehst immer davon aus, dass der Wagen nicht abgemeldet wurde.
Das wurde (wie schon öfters belegt) hier bisher nocht nicht eindeutig bestätigt.

mal ehrlich Leute:

wenn man die Nummernschilder aus dem Kofferraum nimmt und dann beide, nacheinander montiert, also in diese elenden Kennzeichenhalter reinfummelt, dann hat man die Dinger so lange vor der Nase, daß es einem sicher auffällt, wenn die Zulassungsstempel entweder abgeschabt sind oder die Felder für den Code freigerubbelt wurden.

Also war das Fzg. noch nicht stillgelegt und der TE muß sich nichts vorwerfen lassen (siehe die 99,99999 Prozent, wie es ober jemand anderes sagte)

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 18:35:37 Uhr:


Also war das Fzg. noch nicht stillgelegt und der TE muß sich nichts vorwerfen lassen (siehe die 99,99999 Prozent, wie es ober jemand anderes sagte)

Und warum wollte bei der Ummeldung die Frau beim Straßenverkehrsamt die alten Kennzeichen nicht entsiegeln? Zufall?

Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 18:35:37 Uhr:


… Also war das Fzg. noch nicht stillgelegt und der TE muß sich nichts vorwerfen lassen (siehe die 99,99999 Prozent, wie es ober jemand anderes sagte)

Ob es stillgelegt war oder nicht, ist hier unerheblich, weil dem TE ja ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird. Auch zugelassene Fahrzeuge können unversichert sein.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. August 2020 um 08:12:38 Uhr:


Die Nachhaftung endet ein Monat nach Eingang der Anzeige wg fehlenden Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle. § 117 Abs 2 Versicherungsvertragsgesetzes.

Und wenn das Fahrzeug tatsächlich Ordnungsgemäß abgemeldet wurde?
Ich denke, das Fahrzeug ist am Tag der Abmeldung noch bis 24Uhr versichert!?
Wobei dann auch nur noch direkte Fahrten zw. Zulassungsstelle und Wohnort erlaubt sind??

Den ärger den man hat, plus die finanziellen Verluste die es gibt, wenn man unverschuldeten Unfall mit einem Unversicherten Fahrzeug hat, glaubt mir, das braucht kein Mensch!
Deiner Kohle rennst du ewig hinterher ..!

MfG Günter

Zitat:

@zille1976 schrieb am 15. August 2020 um 17:53:33 Uhr:


Dass bei seiner Wiederanmeldung keiner die Schilder sehen wollte spricht eher dafür, dass der Wagen schon abgemeldet war.

Ganz genau so ist es.
Das ist der einzige belastbare Beweis im ganzen Thread.

Ich bin mir zu 100% sicher, dass der Wagen vorher schon abgemeldet war, denn, es ist ausgeschlossen, dass man bei einer Abmeldung oder Ummeldung (mit andere Nummernschilder) die alten Kennzeichen nicht vorzeigen braucht.

Da müsste der Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt schon betrunken sein, um sowas zu machen.

Also entweder hat der Händler „durch gute Kontakte“ die Kennzeichen des Autos bei der Abmeldung nicht kratzen lassen oder aber die waren nur geringfügig zerkratzt und der TE als laie hat nicht so sehr darauf geachtet.

Deswegen hat die ganze Sache mit der alten Halter nichts mehr zu tun.
Das Auto war abgemeldet und da ist es klar, dass keine Versicherung mehr besteht.

Ihr habt auf jeden Fall schon mal Glück gehabt und es ist nur beim Blitzerfoto geblieben.
Ein schwerer Unfall mit Personenschaden würde euer Leben auf den Kopf stellen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 15. August 2020 um 18:45:24 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 15. August 2020 um 18:35:37 Uhr:


… Also war das Fzg. noch nicht stillgelegt und der TE muß sich nichts vorwerfen lassen (siehe die 99,99999 Prozent, wie es ober jemand anderes sagte)

Ob es stillgelegt war oder nicht, ist hier unerheblich, weil dem TE ja ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorgeworfen wird. Auch zugelassene Fahrzeuge können unversichert sein.

Die für den TE alles Entscheidende frage ist: Wusste er das das Fahrzeug nicht versichert gewesen ist oder ist er gutgläubig auf den Händler herein gefallen!
Ich bin KEIN Jurist aber der entscheidende unterschied zwischen gutgläubig mit leichter Tendenz zur Dummheit oder Wissentlich also Vorsätzlich mit einen Unversicherten Fahrzeug fahren, sind für die Bewertung von Schuld und Strafe für die Justiz sicherlich entscheidend!

Das das Fahrzeug zum Zeitpunkt der fahrt nicht versichert gewesen ist, ist vermutlich unbestritten!
Das die Dame bei der Ummeldung das Kennzeichen NICHT sehen wollte, legt die Vermutung nahe, das das Fahrzeug korrekt abgemeldet wurde (gerade bei Fahrzeugen aus anderen Kreisen sind die da eher pingelig ..)!
Jetzt geht es nur noch um die frage, in wie weit dem TE und seinem Kumpel der unversicherte Zustand des Fahrzeuges bewusst gewesen ist!

Wenn es nichts Schriftliches beim Händler gibt aus dem her vor geht das der Versicherungstechnische Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe klar gewesen ist, dann kann ich dem TE nur raten einen RA einschalten und dann mit seinem Kumpel als Zeugen, voll auf die Karte: "Der Händler hat gesagt das Auto wäre versichert!" setzen!
Bei dem was der TE jetzt macht "agiert er sich am ende um Kopf und Kragen", denn je länger er das im oberen Absatz geschrieben heraus zögert, um so mehr wird diese Aussage später angezweifelt werden!

MfG Günter

Zitat:

@birscherl [url=https://www.motor-talk.de/.../...n-nach-hause-fahren-t6924219.html?...]schrieb am 15. August 2020 um 18:45:24

Auch zugelassene Fahrzeuge können unversichert sein.

Und davon gibt es leider viel zu viele von.

Der TE ist Beschuldigter im Strafverfahren, egal was ihm da erzählt wurde. Als solcher sollte er den Standardrat befolgen und der lautet: vom Schweigerecht Gebrauch machen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. August 2020 um 07:37:46 Uhr:



@fragesteller:

Reine Neugierde meinerseits, aber um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Was für ein Fahrzeug es war würde mich aus Neugier ebenfalls interessieren. Wenn der Kumpel "schon immer Mal so ein Fahrzeug fahren wollte" wird es wohl eher kein Polo, Kia oder dergleichen sein.

BMW

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