STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
Zitat:
@nogel schrieb am 14. August 2020 um 09:48:35 Uhr:
Jetzt hackt Mal nicht so auf dem TE rum, das seltsame Verhalten des Händlers hat sich ja erst vor Ort herausgestellt. Und wenn die beiden eine weite Anreise hatten und das Auto zugesagt hat, wollten sie es auch mitnehmen.Außerdem sooo verdächtig war es ja zunächst nicht, mit gesiegelten Kennzeichen zu fahren.
Vielleicht ist es das Geschäftsmodell des Händlers, die Autos aus bekannten Gründen "im Kundenauftrag" zu verkaufen, und er lässt sie bewusst angemeldet, damit das glaubhafter erscheint?
Wie gesagt, es war eine Verkaufsanzeige des Händlers bei Gelöscht, Moorteufelchen und der Händler hat 74 Autos im Angebot zum verkaufen.
Außerdem ist er seit 2014 bei Gelöscht, Moorteufelchen, keine persöhnlichen Daten die einem nicht selbst gehören als gewerblicher Autohändler gelistet, und wurde 76 mal mit sehr gut bewertet, und da hatte ich keinen Verdacht, das irgendwas nicht stimmen könnte.
Die Bilder der Bewertungen mit Namen sind auch weg, Moorteufelchen,Moderator
Möchte mich zunächst entschuldigen, gestern nicht geantwortet zu haben, aber ich hatte gestern volles Haus was die ganze Sache anbetrifft.
Zuerst war ich gestern
1.) bei der KFZ Zulassungsstelle, und habe um eine Kopie des alten Fahrzeugscheines gebeten.
Die Behörde hat den nicht mehr, da vernichtet, aber der Fahrzeugschein wurde eingecsannt, und ich habe kostenlos einen Ausdruck bekommen.
Das Auto war zum Zeitpunkt des Kaufes beim Händler bereits abgemeldet.
2.) Danach war ich beim Rechtsanwalt, der aber den Fall nicht über meine Rechtschutzversicherung übernehmen kann, da
a.) eine Straftat vorliegt
und ich
b.) nicht Beschuldigter, sondern Zeuge bin und Zeugen brauchen keinen Rechtsanwalt .
c.) Selbst wenn ich Beschuldigter wäre, so wäre eine Straftat nicht über die Rechtschutzversicherung abgedeckt.
Aber eine kurze Beratung hatte der Rechtsanwalt gemacht.
Also, die Sache mit der Nachhause Fahrt mit dem abgemeldeten Auto, da könnte sich der Händler normalerweise rausreden mit der Ausrede, er habe den Fahrzeugschein mitgegeben, und dort ist die Abmeldung auf der Rückseite vermerkt.
Außerdem könne der Händler behaupten, er habe darauf hingewiesen, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei.
Da würde Aussage gegen Aussage stehen, und dann wären die karten schlecht gemischt für meinen Kumpel und mich.
Nun hatte der Händler aber auch eine Probefahrt mit den gleichen Kennzeichen gewähren lassen, und auf dem Video ist der Händler auch gut auf dem Beifahrersitz zu erkennen, ebenso natürlich das Auto mit Kennzeichen und sogar teilweise der Autohandelsplatz, von welchem ja für die Absolvierung der Probefahrt weggefahren worden ist.
Alleine aufgrund des Videos würde sich der Händler selbst ins Knie schiessen, wenn er jetzt sagt, der Wagen sei abgemeldet, befestigt aber die alten Kennzeichen und läßt eine Probefahrt zu und steigt sogar noch mit in das Auto ein.
Danke für die Infos.
Was der Händler sagen würde ist ja nun eigentlich erstmal zweitrangig.
Fakt ist erstmal: Du und dein Kumpel seid mit einem abgemeldeten, nicht versichertem Auto gefahren.
Fakt ist weiterhin, die Abmeldung war für euch erkennbar (unabhängig davon was der Händler euch erzählt)
Das wendet das Blatt jetzt nicht unbedingt zu Euren Gunsten.
Die Probefahrt - bzw. das Video - als Beweismittel im Prozess gegen deinen Kumpel einzusetzen, könnte dazu führen, dass du ebenfalls auf der Anklagebank landest, für die nicht versicherte Probefahrt.
Der einzig sinnvolle Tipp kann nun sein: In den sauren Apfel beißen und den Anwalt aus eigener Tasche zahlen.
Danke. Hast Du nun eine Erklärung warum ihr die Abmeldung nicht erkannt habt?
Die Kennzeichen müssen dann doch entsiegelt gewesen sein.
Und BMW allein ist bisserl dürftig.
Magst nicht konkreter werden?
Von Isetta bis zum V8 Barockengel ist die Spannbreite gross.
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Das war wohl der Händler
Vorsichtshalber entfernt, Moorteufelchen/Moderator
Nur gute Bewertungen, bisher keinerlei Anstände.
Zitat:
@munition76 schrieb am 15. August 2020 um 18:55:59 Uhr:
Also entweder hat der Händler „durch gute Kontakte“ die Kennzeichen des Autos bei der Abmeldung nicht kratzen lassen oder aber die waren nur geringfügig zerkratzt und der TE als laie hat nicht so sehr darauf geachtet.
So ähnlich hatte sich auch der Rechtsanwalt gestern ausgedrückt.
Also es gibt vertrauenswürdige Händler, die geben nur den Fahrzeugschein zur Abmeldung bei der Behörde ab, und die KFZ Kennzeichen brauchen nicht vorgelegt zu werden.
Das kann ja hier der Fall sein, dass der Händler einen Mitarbeiter zur Behörde geschickt hat, das Auto abzumelden, und die Kennzeichen sind zeitgleich in den Kofferraum gewandert, und der Händler wußte aufgrund seines großen Fahrzeugbestandes von 74 Auto selbst nicht mehr, welches Auto abgemeldet ist, und welches nicht.
Sollte der Händler das so bestätigen, dann ist mein Kumpel und ich aus dem Schneider.
Verlieren würde der Händler, so lt. Aussage des Rechtsanwaltes lediglich den Genuß der Vertrauenswürdigkeit, dass er ab nun an für jede Autoabmeldung auch die dazugehörigen KFZ Schilder vorlegen muß, welche die Behörde dann entsiegelt.
Ich werde den Händler nochmals in 2 Tagen jetzt am Montag anrufen, und mit ihm reden.
Vielleicht ist er ja einsichtig, denn weder mein Kumpel oder ich wollen ihm Böses.
Schließlich bin ich mit dem Auto zufrieden und der Preis hat auch gepasst.
Mein Kumpel und ich wollen nur aus dem Strafverfahren raus, dass das beendet wird.
Ich war gerade mal auf der Seite des Händlers.
Da die Mehrwertsteuer bei seinen Fahrzeugen nicht ausgewiesen werden kann scheint er die Fahrzeuge im Auftrag (Kommission) zu verkaufen oder sie kommen aus dem Ausland.
Bei Kommission wäre er nur Vermittler aber nicht Verkäufer
https://www.abcfinance.de/.../
Verkauf in Kommission
Verkauft der Händler das Fahrzeug in Kommission für eine Privatperson, fällt ebenfalls keine Mehrwertsteuer an, da es gar nicht im Besitz des Händlers ist. Nur dann hätte der Händler vor dem Verkauf die Möglichkeit, das Fahrzeug in das Betriebsvermögen aufzunehmen und im Zuge der Differenzbesteuerung die Mehrwertsteuer auszuweisen. Vorsicht: In diesem Fall stellt sich auch die Frage, wer die Gewährleistung übernimmt und ob diese überhaupt gegeben ist. Erfolgt der Verkauf in Kommission für eine Privatperson ist weder die Mehrwertsteuer ausweisbar noch eine Gewährleistung gegeben.
Bei jedem Auto, welches der Händler von einer Privatperson ankauft ist die MwSt nicht ausweisbar. Das hat weder was mit Kommission noch mit Ausland zu tun.
Zitat:
@Magru88 [url=https://www.motor-talk.de/.../...n-nach-hause-fahren-t6924219.html?...]schrieb am 15. August 2020 um 21:28:48
Also es gibt vertrauenswürdige Händler, die geben nur den Fahrzeugschein zur Abmeldung bei der Behörde ab, und die KFZ Kennzeichen brauchen nicht vorgelegt zu werden
Das gibt es nicht. Wenn doch , dürfte das nie bekannt werden. Da würden einige Stellen neu besetzt werden.
Der MA in der Zulassungsstelle hat die entsiegelung der Kennzeichen zu überprüfen. Er trägt das auch ins Programm ein. Dürfte Probleme geben,wenn die Bleche gesiegelt auftauchen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 15. August 2020 um 22:04:09 Uhr:
Zitat:
@Magru88 [url=https://www.motor-talk.de/.../...n-nach-hause-fahren-t6924219.html?...]schrieb am 15. August 2020 um 21:28:48
Also es gibt vertrauenswürdige Händler, die geben nur den Fahrzeugschein zur Abmeldung bei der Behörde ab, und die KFZ Kennzeichen brauchen nicht vorgelegt zu werden
Das gibt es nicht. Wenn doch , dürfte das nie bekannt werden. Da würden einige Stellen neu besetzt werden.
Der MA in der Zulassungsstelle hat die entsiegelung der Kennzeichen zu überprüfen. Er trägt das auch ins Programm ein. Dürfte Probleme geben,wenn die Bleche gesiegelt auftauchen.
ja dann rollen Köpfe, genauso wie bei TÜV-Gefälligkeitsprüfungen.
Auch das wird sich im Verlauf der Ermittlungen klären.
Das Blitzerfoto liegt in hoher Auflösung vor. Wenn der TE behauptet, dass die Siegel nicht beschädigt waren, lässt sich das zumindest für das vorder Blech relativ leicht überprüfen.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 15. August 2020 um 22:15:21 Uhr:
Der TE hat zu Anfang schon geschrieben dass der Händler das Auto im Auftrag verkauft hätte...
Dann wird der Fall sowieso kompliziert, da das Fahrzeug gar nicht im Besitz des Autohändlers war.